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Parlamento Europeo - 6 aprile 1995
Menschenrechte : USA

B4-0638, 0646, 0660/95

Entschlie ung zu vorgesehenen Hinrichtungen in den USA

Das Europäische Parlament,

A.unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen gegen die Vollstreckung der Todesstrafe in Einzelfällen in vielen verschiedenen Ländern, sowie auf seine grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe,

B.zutiefst schockiert angesichts der zahlreichen Hinrichtungen, die in den nächsten Wochen in den USA vorgesehen sind,

C.bestürzt darüber, da der Staat Pennsylvanien nach 32 Jahren mit der für den Zeitraum vom 4. April bis 2. Juni 1995 vorgesehenen Hinrichtung von drei Männern wieder zur Todesstrafe zurückkehren will, obwohl zwei der Verurteilten, Martin Appel und Keith Zettlemayer, vermutlich psychisch krank sind und es sich bei dem dritten, Joseph Henry, um einen Schwarzen handelt, der von einer nur aus Wei en bestehenden Jury des Mordes an einer wei en Frau für schuldig befunden wurde,

D.bestürzt darüber, da der Gouverneur von Florida den 1979 wegen zweifachen Mordes zum Tode verurteilten Raleigh Porter nicht begnadigt hat, obwohl die Jury einstimmig für eine lebenslange Haftstrafe gestimmt hatte und diese Empfehlung von einem Richter, der dem Vernehmen nach "einen Schlagring trug und mit einer Pistole spielte" abgewiesen wurde,

E.bestürzt über die Absicht des Staates Georgia, an Nicholas Ingram, einem britischen Staatsbürger, der auch die amerikanische Staatsangehörigkeit hat, die Todesstrafe zu vollziehen, obwohl Ingrams Schuld durchaus zweifelhaft ist, da er bei seiner Verhaftung dieselben Kleider trug wie am Tag des Mordes, diese aber nicht blutbefleckt waren, und der Mörder von dem überlebenden Opfer des Verbrechens als "langhaarig mit behaarter Brust" beschrieben wurde, was auf Ingram beides nicht zutrifft,

F.mit dem nachdrücklichen Hinweis, da Raleigh Porter seit 1979, Keith Zettlemayer seit 1980, Nicholas Ingram seit 1981 und Joseph Henry seit 1987 zum Tode verurteilt sind,

1.appelliert an die Gouverneure von Florida, Georgia und Pennsylvanien, in den sie betreffenden Fällen jeweils von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch zu machen;

2.ist der Ansicht, da die langjährige Inhaftierung in Erwartung der Todesstrafe eine grausame und inhumane Bestrafung darstellt, die der Verfassung der USA widerspricht;

3.weist darauf hin, da bei der Hinrichtung durch elektrischen Strom, wie sie in Florida und Georgia angewandt wird, noch bis zu einer halben Stunde danach Lebenszeichen festgestellt werden können;

4.bekräftigt seine Ablehnung der Todesstrafe ohne Wenn und Aber;

5.richtet einen feierlichen Appell an die zuständigen Behörden der USA, als ersten Schritt bis zur völligen Abschaffung der Todesstrafe in den USA ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe einzuführen;

6.beauftragt seine Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, die Frage der Todesstrafe auf die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung mit der Delegation des Amerikanischen Kongresses beim Europäischen Parlament zu setzen;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, dem Amerikanischen Kongre , den Gouverneuren von Florida, Pennsylvanien und Georgia und dem Obersten Gerichtshof der USA zu übermitteln.

 
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