B4-0691/95
Entschlie ung zu dem Strafverfahren gegen 17 Beschuldigte in Georgien - Rechtssache 749810
Das Europäische Parlament,
A.besorgt über die im georgischen Justiz- und Strafwesen häufig zu beobachtenden Verletzungen der Menschenrechte, wobei als Beispiel der Proze 7493810 zu nennen wäre, bei dem das erstinstanzliche Urteil am 6. März 1995 erging, das zur Verurteilung von 17 Beschuldigten führte bei Anklagepunkten, die vom Einbruch in eine Parfumfabrik bis zum Mord reichten, was Haftstrafen von zweieinhalb Jahren bis hin zur Todesstrafe für zwei der Angeklagten nach sich zog,
B.in Erwägung der Berichte mehrerer Menschenrechtsvereinigungen, die über die Nichteinhaltung von Justizverfahren und des Rechts auf Verteidigung sowie über physische Gewalt gegenüber den Angeklagten und ihren Familien berichten; in dem Bewu tsein, da diese Fakten zum Teil vom georgischen Staat eingeräumt werden, der seine Bereitschaft bekundet hat, das Justiz- und Strafsystem im Hinblick auf mehr Demokratie zu reformieren,
C.in Erwägung des internationalen Pakts über staatsbürgerliche und politische Rechte und insbesondere seiner Artikel 7, 9 (2) und 14 (3)(b),
D.in Erwägung seines jüngsten Berichts über die Lage der Menschenrechte in der Welt; benutzt die Gelegenheit, das Bekenntnis der Europäischen Union zum Grundsatz der Abschaffung der Todesstrafe hervorzuheben; in Erwägung ferner des vom einschlägigen georgischen Gesetz vorgesehenen Gnadengesuchsverfahrens,
1.nimmt zur Kenntnis, da der georgische Staat seine Bereitschaft erklärt hat, sein Justiz- und Strafrechtssystem zu reformieren und zu demokratisieren, und fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten der OSZE auf, ihre fachliche Unterstützung für das georgische Programm zur Reformierung des Justiz- und Strafrechtssystems anzubieten;
2.fordert die georgische Regierung auf, das angemessene Funktionieren des Berufungsverfahrens gemä dem Grundsatz des Rechts auf Verteidigung und der Menschenrechte schlechthin zu gewährleisten;
3.fordert die Umwandlung der Todesstrafe für Petre Gelbakhiani und Irakli Dokvadze gemä den in den meisten demokratischen Staaten der Welt und insbesondere in der Europäischen Union geltenden Grundsätzen;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, der georgischen Regierung und dem Generalsekretariat der OSZE zu übermitteln.