B4-0677/95
Entschlie ung zur Ausweisung von vietnamesischen Immigranten aus der EU
Das Europäische Parlament,
A.in der Erwägung, da Deutschland und Vietnam sich am 6. Januar 1995 grundlegend über die Rückführung von etwa 40.000 vietnamesischen Immigranten nach Vietnam im Verlauf der nächsten fünf Jahre geeinigt haben, wofür als Gegenleistung 100 Millionen DM an Entwicklungshilfe gewährt werden,
B.in der Erwägung, da die deutsch-vietnamesischen Verhandlungen am 16. Februar 1995 abgebrochen wurden, weil Uneinigkeit über die Verwendung von 20% der Hilfe bestand, die für Ma nahmen zur Wiedereingliederung der Immigranten vorgesehen sind,
C.in der Erwägung, da die Verhandlungen ohne jegliche Mitwirkung der betroffenen Immigranten geführt wurden, und es in der am 6. März 1995 unterzeichneten gemeinsamen Erklärung ausdrücklich hei t, da die Ausweisung nicht von der Zustimmung der Betroffenen abhängig ist, obwohl Inhaftierung und Bestrafung gemä den Artikel 85 und 89 des Vietnamesischen Strafgesetzes wegen unerlaubten Aufenthalts im Ausland nicht auszuschlie en sind,
D.in der Feststellung, da es sich bei 15.000 der von der deutschen Regierung als "illegal" bezeichneten 40.000 Immigranten um Vertragsarbeitnehmer der früheren Deutschen Demokratischen Republik handelt,
E.in der Feststellung, da die bisherigen Versuche der Regierung des Bundesrepublik Deutschland, die Rückkehr von Wanderarbeitnehmern in ihre Ursprungsländer herbeizuführen, im Rahmen eines Wiedereingliederungsabkommens, auf der Grundlage der Freiwilligkeit und in Verbindung mit Anreizen erfolgten, die direkt den Betroffenen angeboten wurden,
F.unter Hinweis darauf, da das Aktionsprogramm für 1994, das auf der Tagung des Rats der Justiz- und Innenminister im November 1993 beschlossen und vom Europäischen Rat gebilligt wurde, darauf abzielt, die EU-Assoziierungs- und Kooperationsabkommen mit Drittländern mit möglichen Reintegrationsma nahmen zu verknüpfen,
1.verurteilt jeden Versuch eines EU-Mitgliedstaates, den Tausch von Menschen gegen Geld im Rahmen eines Kooperationsabkommens mit einem Entwicklungsland durchzusetzen;
2.fordert die Gleichbehandlung von Vertragsarbeitnehmern in West- und Ostdeutschland;
3.ist der Ansicht, da Entwicklungszusammenarbeit bzw. finanzielle Hilfe nicht als Gegenleistung für die Zwangsrückführung der Menschen in ihr Herkunftsland angeboten werden dürfen;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den EU-Mitgliedstaaten, der Regierung Vietnams und dem UNHCR zu übermitteln.