B4-0649, 0652 und 0680/95
Entschlie ung zur Besatzung des bulgarischen Schiffes "Rotalia"
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen von 1974 über die Sicherheit auf See,
-unter Hinweis auf das IMO-Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW),
A.unter Hinweis darauf, da sich die Besatzung der "Rotalia" seit dem 12. Januar 1995 mit den Eignern des vor kurzem privatisierten Schiffes in einem Arbeitskonflikt befindet, weil die Arbeitnehmer bis zu drei Jahre lang keinen Lohn erhielten,
B.unter Hinweis auf das bedauernswerte Schicksal der bulgarischen Besatzung der "Rotalia", die nach ihrem Streik in Lerwick (Shetland-Inseln) gestrandet ist,
C.unter Hinweis darauf, da die Menschenrechte und demokratischen Freiheiten der Mannschaft seit Beginn des Arbeitskampfes immer wieder verletzt wurden, indem man ihre Versorgung mit Lebensmitteln einstellte und sie selbst und ihre Familienangehörigen in Bulgarien auf jede nur erdenkliche Weise einzuschüchtern versuchte,
D.unter Hinweis darauf, da die Betroffenen mittlerweile von den neuen Eigentümern gewaltsam zum Verlassen des Schiffes gezwungen wurden und der Arbeitskonflikt noch immer nicht beigelegt ist, obwohl die Mannschaft zu Verhandlungen bereit ist,
E.unter Hinweis darauf, da die Weigerung des Arbeitgebers Oceanskly Ribilov, die Mannschaft mit Lebensmitteln und Medikamenten zu beliefern, einen Versto gegen ihre gesetzesmä igen Verpflichtungen als Schiffsbetreiber und eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt,
F.unter Hinweis darauf, da die Achtung demokratischer Grundsätze und der Menschenrechte ein wesentliches Element des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien darstellt,
1.fordert die Kommission auf, der Frage nachzugehen, ob das Verhalten der Arbeitgeber mit den ILO-Übereinkommen vereinbar ist, und unverzüglich die notwendigen Ma nahmen zur Lösung des Problems zu ergreifen;
2.fordert die Kommission auf, der bulgarischen Regierung seine Besorgnis über die Behandlung der Besatzung nach ihrer Rückkehr mitzuteilen;
3.fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, da die bulgarische Regierung aufgrund des Arbeitskampfes keine ungerechtfertigten Ma nahmen gegen die Besatzung ergreift und es zu einer Regelung der Lohnforderungen der Mannschaft auf dem Verhandlungswege kommt;
4.fordert, da die Dienststellen der Kommission in Bulgarien die Behandlung der Männer bei ihrer Rückkehr überwacht;
5.beauftragt seine zuständigen Ausschüsse, eine Untersuchung über diesen Fall durchzuführen, um es über die Probleme der Sozialpartner im Zuge des Privatisierungsprozesses in Osteuropa zu unterrichten;
6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der bulgarischen Regierung, der ILO und dem Arbeitgeber Oceanskly Ribilov zu übermitteln.