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Parlamento Europeo - 7 aprile 1995
Jahreswirtschaftsbericht 1995

A4-0066/95

Entschlie ung zu dem Jahreswirtschaftsbericht der Kommission für 1995 (KOM(94)0615 - C4-0277/94) und dem Bericht des Rates über die Umsetzung der allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien (C4-0004/95)

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des Jahreswirtschaftsberichts der Kommission für 1995 (KOM(94)0615 - C4-0277/94),

-in Kenntnis des Berichts des Rates über die Umsetzung der allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien (C4-0004/95),

-mit dem Hinweis, da der Jahreswirtschaftsbericht 1995 als Vorbereitungsarbeit der Kommission für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemä Artikel 103 des EG-Vertrags betrachtet werden kann,

-unter Bezugnahme ferner auf Artikel 102 a und 103 Absatz 1 des EG-Vertrags, denen zufolge die Mitgliedstaaten gehalten sind, ihre Wirtschaftspolitik zu koordinieren und sie so auszurichten, da sie zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 des EG-Vertrags beiträgt,

-unter Hinweis auf das Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (KOM(93)0700 - C3-0509/93),

-in Kenntnis seiner Entschlie ung vom 6. Mai 1994 zum Jahreswirtschaftsbericht für 1994,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Regionalpolitik (A4-0066/95),

A.mit Genugtuung über die Ergebnisse des Jahreswirtschaftsberichts 1995 hinsichtlich der Wachstumsrate des BIP von 2,6% für 1994 (gegenüber -0,4% im Jahr 1993) und der zu erwartenden Wachstumsraten von 2,9% für 1995 bzw. 3,2% für 1996, die den Beginn einer Erholung der europäischen Wirtschaft von der Rezession der Jahre 1988 bis 1993 kennzeichnen,

B.in der Erwägung, da der Aufschwung die Verwirklichung der im Vertrag von Maastricht festgelegten Bedingungen für die Verwirklichung der WWU erleichtert, insbesondere was das Kriterium der Staatsfinanzen anbelangt, da es den Regierungen der Mitgliedstaaten möglich sein wird, ihre Haushaltsdefizite wirksamer zu verringern und das Verhältnis zwischen Verschuldung und BIP rascher zu verbessern,

C.mit dem Hinweis, da der Präsident des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister seiner begrü enswerten Absicht Ausdruck gegeben hat, weiterhin auf die Einleitung der dritten Stufe der WWU zum frühestmöglichen Zeitpunkt (1. Januar 1997) hinzuarbeiten,

D.in der Erwägung, da sich eine Reihe unabhängiger Zentralbankpräsidenten in jüngster Zeit zweifelnd und sogar ablehnend gegenüber einem Beginn der WWU im Jahr 1997 geäu ert haben, indem sie diesen in eindeutigem Widerspruch zu den positiven Bewertungen und Haltungen der Ratspräsidentschaft als verfrüht bezeichneten, was in der Öffentlichkeit nur zur Verzagtheit, Verwirrung und gänzlicher Ablehnung führen kann,

E.in der Erwägung, da die technische Vorbereitung und die Vorbereitung der Öffentlichkeit auf die Einführung einer einheitlichen Währung, insbesondere zu einem frühen Zeitpunkt, gegenwärtig nicht als ausreichend betrachtet werden kann,

F.mit dem Hinweis, da es angesichts des gegenwärtig vorliegenden Informationsmaterials zweifelsfrei feststeht, da die nominalen Konvergenzkriterien für Inflation und Zinssätze bereits von acht der alten Mitgliedstaaten, zu denen ohne weiteres zwei der neuen hinzugezählt werden können, erfüllt sind, und da daher die gemä Artikel 109 j Absatz 3 erforderliche Mehrheit der Mitgliedstaaten für den Beginn der dritten Stufe der WWU am 1. Januar 1997 somit bereits erreicht ist,

G.in der Erwägung, da die wortgetreue Einhaltung der strengen Version des Staatshaushaltskriteriums bis Ende 1996 - insbesondere was das Verhältnis zwischen Verschuldung und BIP anbelangt - durch eine gleiche Anzahl von Mitgliedstaaten bedeutende Anstrengungen erfordert und derzeit nicht für alle Länder möglich erscheint,

H.mit dem Hinweis, da der Vertrag über die Europäische Union nicht unter allen Umständen die mechanische Anwendung rein numerischer Normen als alleinige Möglichkeit zur Erfüllung der nominalen Konvergenzkriterien von Artikel 104 c EGV verlangt, sondern bestimmte Ermessenselemente hinsichtlich des Rhythmus der Fortschritte und des Grades der Verwirklichung eines tragbaren Ausma es des Haushaltsdefizits sowie des Verschuldungs/BIP-Verhältnisses als Teil der Substanz dieses Kriteriums, nicht als Ausnahme davon, einbezieht,

I.in der Erwägung, da , wenn das Verschuldungs-/BIP-Verhältnis von Artikel 109 j und Protokoll 5 Artikel 1 zum EG-Vertrag wirtschaftlich sinnvoll angewandt werden soll, die Beziehung zwischen der öffentlichen Gesamtverschuldung und dem Gesamtwert der verkäuflichen Regierungsaktiva ebenfalls in Betracht gezogen werden mu ,

J.in der Erwägung, da zwar die relative Wechselkursstabilität zwischen den europäischen Währungen seit August 1993 nicht nennenswert erschüttert wurde, da der Wechselkursmechanismus jedoch noch immer mit dem Trauma des anhaltenden Ausschlusses zweier wichtigen Währungen fertig werden mu , noch immer darunter leidet, da die konvergenzrelevante Wechselkursbandbreite auch heute noch nicht klar definiert ist, und in jüngster Zeit durch die Auswirkungen der Pesoabwertung in Mitleidenschaft gezogen wurde - zum Nachteil einer Gruppe von Währungen, die sich als anfällig gegenüber Einwirkungen au ereuropäischen Ursprungs erwiesen hat,

K.in der Erwägung, da die anhaltenden Trends des Dollarwechselkurses gegenüber den europäischen Währungen es möglich erscheinen lassen, da im Weltwährungssystem ein grundsätzliches Mi verhältnis der Wechselkurse besteht,

L.mit dem Hinweis, da die ganze Strategie einer beschleunigten WWU, wie sie im Jahreswirtschaftsbericht befürwortet wird, entscheidend vom Anhalten der Sto kraft des Wirtschaftsaufschwungs bis zum Jahr 2000 mit BIP-Wachstumsraten zwischen 3 und 3,5% jährlich abhängig ist, die zwar erreichbar, aber keineswegs selbstverständlich sind,

M.in der Erwägung, da die mittelfristige Konsolidierung des Aufschwungs von der richtigen Aufeinanderfolge der Wachstumsstützen - zunächst Export, später Investitionen und schlie lich Binnennachfrage - abhängig ist und da dieser Proze eine feine Abstimmung von Sparquote, Besteuerung, öffentlichen Ausgaben, Produktivität, Löhnen, Rentabilität und Zinssätzen voraussetzt, so da die europäische Wirtschaft von einem exportgestützten Aufschwung zu einem sich selbst tragenden stabilen Wachstum gelangen kann, und da deswegen die Überwindung der strukturellen Schwächen der EU in den Bereichen Infrastruktur, Forschung, Entwicklung und Energie diesen Proze stützen mu , wie es das Wei buch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" zu Recht vorsieht,

N.in der Erwägung, da die Koordinierung aller Faktoren, die für die Verwirklichung des wünschenswerten Wachstumseffekts notwendig sind, umfassende und schwierige Anstrengungen voraussetzt, und zwar auf der Grundlage sowohl der Marktkräfte als auch einer geeigneten Wirtschaftspolitik,

O.in der Sorge, da es zwar Anzeichen für einen gewissen, durch den Aufschwung angekurbelten Fortschritt in Richtung auf eine Konvergenz der realwirtschaftlichen Leistung zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten gibt, da aber die Kluft, insbesondere zwischen dem Nordwesten und dem Süden Europas, nicht nennenswert abgebaut werden konnte,

P.mit Bedauern darüber, da die Verringerung der Arbeitslosigkeit von nahezu 11% im Jahr 1994 auf 10,4% im Jahr 1995 und 9,8% 1996, wie im Jahreswirtschaftsberichts der Kommission für 1995 prognostiziert wird, unerträglich langsam vor sich geht, und sogar unter optimalen Voraussetzungen eines stetigen Wachstums von 3 bis 3,5% bis zum Jahr 2000 nur bis zu dem entäuschend hohen Sockel von 7% zurückgehen wird, so da zweifelsfrei feststeht, da beträchtliche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit durch das Wachstum mehr Arbeitsplätze entstehen,

Q.mit dem Hinweis, da sowohl die Höhe als auch die ungleiche Verteilung der Arbeitslosigkeit auf die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 1997 möglicherweise zu unüberwindlichen Spannungen sowohl für die Währungs- als auch für die Steuerpolitik der verschiedenen Mitgliedstaaten führen könnte, was vom Präsidenten des EWI in seinen Ausführungen vor dem Unterausschu Währung des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik angedeutet und kürzlich in der Rede des Präsidenten der Bank of England vor dem Institut d'Etudes Bancaires et Financières bei der Association Française des Banques am 31. Januar 1995 hervorgehoben wurde,

R.in der Erwägung, da die Steuerpolitik oder sonstige politische Ma nahmen, mit denen Steigerungen der Produktivität, der Wettbewerbsfähigkeit und eines stetigen, nicht-inflationären Wachstums erzielt werden sollen, nicht anderen Strategien, die die Arbeitslosigkeit mildern, entgegenwirken sollten,

S.in der Erwägung, da eine dauerhaftere Verbesserung der wirtschaftlichen Lage aller Sozialpartner, auch der Arbeitnehmer, vor allem wohl eine drastische Verbesserung der weltweiten Gesamtwettbewerbsposition der europäischen Wirtschaft und die mittelfristige Verwirklichung eines nachhaltigen, nicht-inflationären BIP-Wachstums von etwa 3,5% jährlich voraussetzt, da aber eine Reihe fundamentaler Elemente der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in innovativen Bereichen, in Europa schwer vernachlässigt werden,

T.in der Erkenntnis, da die Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Solidarität eines der wichtigsten Ziele der Union ist,

U.in der Erwägung, da die Beseitigung der Armut und Arbeitslosigkeit, der Anstieg der Kaufkraft und die Verbesserung der Lebensbedingungen der europäischen Bürger unumstö liche Grundsätze der WWU darstellen müssen,

V.in der Erwägung, da die wachsende Kluft zwischen arm und reich, der mangelnde Umweltschutz und der Raubbau an natürlichen Ressourcen und Landflächen, die steigende wirtschaftliche Unsicherheit, die Aushöhlung der Steuergrundlage durch transnationale Steuerhinterziehung oder Steuerflucht, das Investitionsdefizit im öffentlichen Dienst und in der Infrastruktur und auch die Bedrohung des sozialen Schutzes dringende sozioökonomische Probleme für Europa darstellen, die im Wei buch richtig analysiert, aber in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den Berichten über ihre Durchführung nicht ausreichend berücksichtigt wurden,

W.in der Erwägung, da die Wirtschaftspolitik der Union und der Mitgliedstaaten häufig dazu neigt, sich übermä ig, ja sogar ausschlie lich auf eine individualistische Marktphilosophie zu verlassen, die die gesellschaftliche Solidarität auszuhöhlen und spaltend, dogmatisch und gesellschaftlich gefühllos zu wirken droht, ohne Verständnis für den Bedarf nach gemeinsinnigen Ma nahmen zur Lenkung der Wirtschaftstätigkeit sowie für die Wahrung nicht nur der individuellen, sondern auch der kollektiven Werte - diese Haltung sollte auf Unionsebene nicht vorherrschen,

X.in der Erkenntnis, da ohne übergreifendes Ideal des freien Unternehmertums, der sozialen Gerechtigkeit und ohne Sinn für einen von allen Mitgliedern der Europäischen Gesellschaft geteilten Fortschritt die Bemühungen um eine Wiederherstellung der weltweiten Wirtschaftsposition Europas ernsthaft gefährdet sind und in jedem Fall von vielen als kaum der Mühe wert empfunden werden,

Y.in der Erwägung, da die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion auch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch die Festlegung und Durchführung von Wirtschaftspolitiken auf der Grundlage der engen Koordinierung fördern sollen (Artikel 2, 3, 130 a und 130 b des Vertrags über die Europäische Union),

Z.unter Hinweis auf seine obengenannten Entschlie ung vom 6. Mai 1994, in der die Kommission und die Mitgliedstaaten daran erinnert werden, da die Konvergenzkriterien der WWU für die Regionen mit Entwicklungsrückstand vergleichsweise grö ere soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten aufwerfen,

Arbeitslosigkeit

1.erklärt, da das Ziel der Schaffung von 15 Millionen neuer Arbeitsplätze bis zum Jahr 2000 heute noch ebenso wünschenswert ist wie zum Zeitpunkt seiner Festlegung im Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, alle Bemühungen dahin zu richten, dieses Engagement innerhalb einer angemessenen Frist zu verwirklichen, und fordert sie auf, die Vollbeschäftigung zum unverzichtbaren und grundlegenden Ziel ihrer Politik zu machen;

2.empfiehlt, da alle Schritte zur Beherrschung der Haushaltsdefizite unter entsprechender Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigungslage unternommen, in sozial ausgewogener Weise durchgeführt und durch verschiedenartige, für die oben genannten Zwecke geeignete Ma nahmen verwirklicht werden;

3.fordert, da in dem Jahresbericht angesichts der Auswirkungen der Schattenwirtschaft auf die Haushalte der Mitgliedstaaten dieses Problem sowie geeignete politische Reaktionen geprüft werden;

4.fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die beschäftigungswirksamen Faktoren des Wachstums zu intensivieren, und zwar durch die Einführung von Steuerreformen, mittels derer Gesundheits- und Sozialversicherungslasten von den Arbeitsplätzen auf andere Produktivressourcen, insbesondere nicht erneuerbare natürliche Ressourcen und umweltschädigende Produktionsverfahren verlagert werden, und empfiehlt den Sozialpartnern die Aufnahme von Gesprächen über Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Verringerung der Arbeitszeit, in einem über der Produktivitätssteigerungsrate liegenden Rhythmus, so da auf jeder Produktionsebene Raum für neue Arbeitsplätze entsteht;

5.stellt fest, da die Erfüllung der Kriterien des Vertrags von Maastricht und das in den Leitlinien der Kommission angestrebte investitionsgestützte Wachstum nur Wirklichkeit werden können, wenn die auf Gemeinschaftsebene vorhandenen Finanzinstrumente bedeutend erweitert und genutzt werden; ein nachhaltiges Wachstum bis zum Jahr 2000 erfordert strukturpolitische Ma nahmen, die in enger Zusammenarbeit zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor durchgeführt werden; dazu gehört die Expansion der KMU, hohe Umweltinvestitionen, umfassende Bildungs- und Ausbildungsanstrengungen sowie eine raschere Ausführung der auf den Ministertreffen seit dem Europäischen Rat von Edinburgh 1993 beschlossenen TEN-Investitionen;

Aufschwung und mittelfristiges Wachstum

6.empfiehlt die Stärkung der Investitionsneigung durch alle verfügbaren Mittel - einschlie lich Steuerreformen, die Kapitalressourcen aus der Finanzspekulation in die Realwirtschaft lenken - mit dem Ziel eines stetigen Anstiegs des Anteils der Investitionsausgaben am BIP von den jetzigen 19% auf einen Bereich um die 25%, ausgeglichen durch entsprechende Ma nahmen zur Anpassung der Spar- und Konsumneigung, so da Steigerungen der Produktionskapazität die Aufnahmekapazität der Märkte nicht überschreiten;

7.betont die Bedeutung einer Fortsetzung der auf neue Erzeugnisse und neue Sektoren der Industrietätigkeit ausgerichteten Industriepolitik, insbesondere in den Bereichen der Informationstechnologie, der Umwelttechnologie, einer ethisch verantwortbaren Biotechnologie und der audiovisuellen Medien, um Europas Position im Bereich der Technologie zu stärken, und betont insbesondere die Notwendigkeit, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 2 auf 3% des BIP zu erhöhen;

8.unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mittels einer generellen Verbesserung der Qualität aller Produktionsfaktoren durch Bildung, Ausbildung und die Förderung von Unternehmensneugründungen, insbesondere im Bereich der kleineren und mittleren Unternehmen, sowie mit Hilfe einer besseren Koordinierung der Produktionsfaktoren durch neue, phantasievolle Methoden der Beteiligung der Arbeitnehmer an der Planung und Verwaltung ihrer eigenen Produktionstätigkeit;

9.räumt ein, da reale Lohnerhöhungen die Steigerung der Produktivität nicht überschreiten dürfen, so da die Rentabilität der arbeitsplatzschaffenden Investitionen weiter gestärkt wird, ermuntert jedoch die Sozialpartner, Lohndisziplin durch Gewinnbeteiligung und Unternehmensanteilsysteme auszugleichen;

10.empfiehlt, Deregulierung und Privatisierung von Staatsunternehmen im Zusammenhang mit Investitionssteigerungsplänen, Innovationsförderung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen, nach Möglichkeit nicht einfach Staatsmonopole durch private Oligolpole zu ersetzen, und in jedem Fall angemessene Vorkehrungen für die Wiedereingliederung der durch solche Reformen freigesetzten Arbeitnehmer zu treffen;

11.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, da wirtschaftlich schwache und benachteiligte Regionen und ihre Erfordernisse bei der Förderung der Politikma nahmen, die darauf abzielen, die Konvergenzkriterien zu erfüllen, umfassend berücksichtigt und unterstützt werden, insbesondere auf nationaler Ebene, so da ihre Bürger die Möglichkeit erhalten, an dem geschaffenen Wohlstand teilzunehmen;

12.bekräftigt, da wirtschaftspolitische Ma nahmen, deren Hauptziel das Wirtschaftswachstum durch gesteigerte Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit ist, Überlegungen über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Politik, insbesondere auf die Beschäftigung und die wirtschaftliche Struktur von Regionen, die im Strukturwandel begriffen oder wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt sind, einschlie en müssen;

13.verweist die Kommission und den Rat auf die Bestimmung des Vertrags, da die Grundzüge der Wirtschaftspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 beitragen sollen; bedauert, da bei diesem Verfahren bislang vielen dieser Ziele nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet wurde und fordert nachdrücklich, da künftig im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik alle im Vertrag verankerten Ziele angemessen berücksichtigt werden;

14.fordert insbesondere, da aus den Grundzügen der Wirtschaftspolitik hervorgehen sollte, da die erforderliche Verringerung der Haushaltsdefizite so herbeigeführt werden mu , da die in Artikel 2 genannten Ziele des Zusammenhalts, der Solidarität und eines hohen Beschäftigungsniveaus berücksichtigt werden, und da die Sozial- und Beschäftigungspolitik daher nicht geschwächt werden darf;

Dritte Stufe der Währungsunion

15.unterstützt im Geiste des vorausgehenden Absatzes die erklärte Politik der Unionspräsidentschaft, die sich gegenwärtig bietende Gelegenheit, gleichzeitig die Verwirklichung der Vollbeschäftigungsziele und den Eintritt in die dritte Stufe der WWU zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzustreben, zu erkennen und zu nutzen, warnt jedoch davor, da ein nachlassender politischer Willen in Verbindung mit äu erst ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklungen den Termin für die Einführung einer gemeinsamen Währung hinausschieben kann und da sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Institutionen der Union diesem Trend entgegenwirken müssen;

16.fordert den Rat, die Kommission und das EWI auf, dringend eine Klarstellung bezüglich des tatsächlich geplanten Termins für die Verwirklichung der WWU vorzunehmen und diese Klarstellung mit einer energischen Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Dialog und Überzeugung zu verbinden, die Vorteile einer einheitlichen Währung für die europäische Wirtschaft sowie die Modalitäten für deren generelle Einführung zu erläutern und den Rhythmus der für den Beginn der dritten Stufe der WWU erforderlichen technischen Vorbereitungen nachhaltig zu beschleunigen;

17.fordert den Rat auf, die im vorstehenden Absatz genannte Kampagne mit Ma nahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Lenkung Europas durch die Schaffung eines Koordinationsrahmens höchster Ebene der Wechselkurs-, Steuer- und Wirtschaftspolitik nicht nur im Vorfeld der dritten Stufe der WWU, sondern auch nach deren Einführung unter der demokratischen Kontrolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zu verbinden;

18.betrachtet im Rahmen des Vertrags die Erarbeitung geeigneter Formen der demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht der Zentralbanken in den Mitgliedstaaten sowie der künftigen Europäischen Zentralbank, insbesondere im Bereich grundlegender politischer Fragen der WWU, als notwendige Ergänzung der Unabhängigkeit der Zentralbanken, und fordert die Kommission und den Rat auf, Studien einzuleiten, konkrete Vorschläge zu unterbreiten und entsprechende Leitlinien vorzulegen;

19.warnt vor der Gefahr der Selbstgefälligkeit in Fragen der Wechselkurs- und Zinsstabilität, und fordert insbesondere die Kommission und den Währungsausschu auf, eine Untersuchung der Frage einzuleiten, ob der derzeitige Wechselkurs des US-Dollars einem fairen Wettbewerb im Welthandel zuträglich ist;

Rechenschaftspflicht

20.gibt seiner Sorge angesichts der in Kapitel 4 des Berichts offensichtlich werdenden Mi achtung der demokratischen Rechenschaftspflicht Ausdruck, dieses Kapitel bezieht sich ausschlie lich auf die Geld- und die Haushaltspolitik mit der Begründung, da andere Politikbereiche bereits Gegenstand mehrerer Berichte an den Europäischen Rat gewesen seien; weist die Kommission darauf hin, da der Wirtschaftsbericht auch ein Bericht an das Europäische Parlament ist, und da sie sich ihrer Pflicht zu einer vollständigen Darstellung der Wirtschaftspolitik nicht durch eine Reihe von Berichten entledigen kann, von denen mehrere dem Parlament nicht vorgelegt wurden; fordert daher nachdrücklich, da alle Dokumente über Angelegenheiten im Rahmen der Zuständigkeit der EU, die dem Rat oder dem Europäischen Rat unterbreitet werden, auch dem Parlament vorgelegt werden;

21.fordert einen Bericht des Europäischen Parlaments über den Zusammenhang von Wechselkurs- und Zinsstabilität, Handel, Investitionen, Wachstum und Beschäftigung;

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22.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, einschlie lich der Aushandlung einer förmlichen interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Rat und der Kommission, um das Parlament an allen Phasen der Gestaltung der Wirtschaftspolitik der Union (Grundzüge der Wirtschaftspolitik, multilaterale Überwachung, Verfahren bei übermä igem Defizit) in vollem Umfang zu beteiligen.

 
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