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Parlamento Europeo - 7 aprile 1995
Vertrieb und Wartung von Kraftfahrzeugen

B4-0635/95

Entschlie ung zu der Verordnung der Kommission über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags über Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission vom 12. Dezember 1984 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge,

-in Kenntnis des Vorschlags der Kommission zur Verlängerung der Geltungsdauer dieser Verordnung,

-in Kenntnis der Antwort der Kommission auf die mündliche Anfrage B4-0340/95,

A.in der Erwägung, da die Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission und der vorgeschlagene Text der neuen Verordnung eine Gruppenfreistellung für bestimmte Vereinbarungen über den Vertrieb und die Wartung von Kraftfahrzeugen von den allgemeinen Wettbewerbsregeln nach Artikel 85 und 86 des EG-Vertrags vorsehen,

B.in der Erwägung, da dies in der Praxis bedeutet, da Vereinbarungen über die Lieferung von Kraftfahrzeugen vom Hersteller an den Händler und an den Endverbraucher sowie über die Lieferung von Ersatzteilen nicht von den Regeln über den freien Wettbewerb erfa t sind, denen das übrige Wirtschaftsleben in der Union unterliegt,

C.unter Hinweis darauf, da das Europäische Parlament nicht formell zu der Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission konsultiert wird, sich aber in seiner Entschlie ung vom 24. Mai 1984 zu dem Vorschlag für eine Freistellungsregelung für Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge für eine Gruppenfreistellung ausgesprochen hat und sich somit verpflichtet sieht, auch zu der Verlängerung der Verordnung Stellung zu nehmen,

D.unter Hinweis darauf, da sein Ausschu für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik im Rahmen der Behandlung dieses Themas eine Anhörung veranstaltet hat, bei der verschiedene beteiligte Kreise aufgefordert waren, ihre Auffassungen darzulegen,

E.in der Erwägung, da es in der Kraftfahrzeugindustrie für alle Beteiligten aus Gründen der Prognostizierung und Planung unbedingt notwendig ist, Klarheit über die Zukunft des Kraftfahrzeugvertriebs zu haben,

1.vertritt die Auffassung, da Herstellung und Vertrieb von Kraftfahrzeugen für die europäische Wirtschaft unter den Aspekten der Arbeitsplatzschaffung, der Erhöhung der allgemeinen Mobilität und der Anhebung des Lebensstandards von grö ter Bedeutung sind;

2.hält einen scharfen Wettbewerb zwischen den Anbietern langlebiger Konsumgüter wie Kraftfahrzeuge für den Interessen der Verbraucher dienlich; betrachtet die strenge Anwendung der Artikel 85 und 86 des EG-Vertrags als die beste Garantie für unbehinderten und gerechten Wettbewerb;

3.stellt fest, da viele der Gründe für das Bestehen des jetzigen Vertriebssystems vor mehr als 50 Jahren entstanden sind und inzwischen weitgehend weggefallen sind (die Abnehmer sind heute weitaus besser über den Kraftfahrzeugmarkt informiert, und die Fahrzeuge sind weitaus zuverlässiger), ohne da sich an dem System selbst etwas geändert hätte;

4.vertritt die Auffassung, da das derzeit bestehende Vertriebssystem den Wettbewerb im Kraftfahrzeughandel weitgehend ausschaltet - nicht nur den Wettbewerb zwischen den Marken, sondern auch den zwischen den Händlern; ist der Auffassung, da die heutigen Marktbedingungen keine objektive Rechtfertigung für den Fortbestand dieses Systems bieten;

5.vertritt die Auffassung, da beispielsweise das heutige Vertriebssystem der horizontalen Subventionierung bestimmter nationaler Märkte, auf denen die Kraftfahrzeugpreise wegen besonderer Besteuerungssysteme oder Wechselkursverhältnisse künstlich niedrig gehalten werden, durch andere nationale Märkte Vorschub leistet; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, da bei den steuerbereinigten Preisen gleicher Modelle gro e Unterschiede sogar zwischen solchen Staaten bestehen, bei denen keine extremen Wechselkursveränderungen eingetreten sind;

6.vertritt die Auffassung, da in dem gegenwärtigen System au erdem der einzelne Kraftfahrzeugkäufer dadurch ungerecht behandelt wird, da er über einen höheren Preis Gro abnehmer subventioniert, die unmittelbar mit dem Hersteller Sonderkonditionen aushandeln;

7.befürwortet die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Gruppenfreistellungsverordnung und deren Verlängerung um 10 Jahre, allerdings vorbehaltlich der Aufnahme einer Bestimmung, wonach die Kommission nach den ersten fünf Jahren eine Revision mit dem Ziel vornimmt, innerhalb des zweiten Fünfjahreszeitraums Verfahren zum vollständigen Abbau der Bestimmungen über die Gruppenfreistellung vorzuschlagen;

8.fordert die Kommission auf sicherzustellen, da der Markt für die Lieferung von Originalersatzteilen für Kraftfahrzeuge, der zur Zeit in gleicher Weise von den Wettbewerbsregeln ausgenommen ist, gleichzeitig mit dem Kraftfahrzeugmarkt selbst liberalisiert wird;

9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

 
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