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Parlamento Europeo - 26 aprile 1995
BNH Nr. 1/95

A4-0086/95

Entschlie ung zu den vom Rat vorgenommenen Änderungen an den Abänderungen des Parlaments zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1995, Einzelplan III - Kommission (C4-0138/95)

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

-gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Verbesserung des Haushaltsverfahrens und die Haushaltsdisziplin,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 27. Oktober 1994 und 15. Dezember 1994 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1995,

-unter Hinweis auf seine am 6. April 1995 in erster Lesung angenommenen Abänderungen zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1995,

-in Kenntnis des Ergebnisses der zweiten Lesung des Rates vom 10. April 1995 (C4-0138/95),

-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0086/95),

A.in der Erwägung, da der Rat mehrere Abänderungen des Europäischen Parlaments aus erster Lesung ohne besondere Begründung abgelehnt hat,

B.in der Erwägung, da mit dem von der Kommission vorgeschlagenen VEBNH 1/95 die Position des Europäischen Parlaments, was die Einstufung der Ausgaben anbelangt, nicht in Frage gestellt wurde;

C.in der Erwägung, da mit diesem BNH Nr. 1/95 Mittel übertragen werden, die in dem am 15. Dezember 1994 festgestellten Haushalt bereits im Rahmen der Verwaltungsmittel eingesetzt waren, um die volle Integration der neuen Mitgliedsländer der Europäischen Union zu ermöglichen, und in der Feststellung, da der Höchstsatz für die Erhöhung der nichtobligatorischen Ausgaben niedriger ist als bei den am 15. Dezember 1995 festgelegten Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen,

1.unterstreicht, da sich das Europäische Parlament in seiner ersten Lesung im Geiste der zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde gebotenen loyalen Zusammenarbeit an die Bestimmungen des Vertrags, der Haushaltsordnung und der Finanziellen Vorausschau in der am 13. Dezember 1994 angenommenen revidierten Fassung gehalten hat;

2.stellt fest, da nach der Abstimmung über die Abänderungen zum Entwurf des Haushaltsplans innerhalb der Obergrenzen der einzelnen Rubriken gemä Nummer 19 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 folgende Spielräume vorhanden sind: Rubrik 1: 1.047 Mio ECU, Rubrik 2: 0 ECU, Rubrik 3: 5,1 Mio ECU, Rubrik 4: 22,4 Mio ECU, Rubrik 5: 22,7 Mio ECU;

3.bedauert, da der Rat im Teileinzelplan B1 von den detaillierten Vorschlägen der Kommission im VEBNH 1/95 abgewichen ist und sich entgegen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 geweigert hat, das vom Parlament beantragte Ad-hoc-Verfahren einzuleiten; vertritt die Auffassung, da diese drei "Änderungen" des Rates in das vom Rat am 21. Februar 1995 gegen das Europäische Parlament eingeleitete Verfahren eingreifen und somit die Arbeiten des Gerichtshofs behindern;

4.billigt unter diesen Umständen die Beibehaltung der Abänderungen in zweiter Lesung, mit denen der VEBNH 1/95 wiederhergestellt wird und die vom Rat als "Änderungsvorschläge" eingestuft werden; billigt bezüglich der übrigen Haushaltslinien des Teileinzelplans B1 die Mittelansätze der Kommission und vertritt die Auffassung, da sich mit der Billigung dieser Beträge nichts an der vom Parlament bei seiner Abstimmung im Dezember bezüglich der Einstufung vertretenen Position ändert;

5.billigt den Beschlu , in zweiter Lesung alle vom Rat abgelehnten Abänderungen erneut einzubringen, mit Ausnahme der Abänderung in erster Lesung zu Haushaltslinie B7-5202, bei der der Entwurf des Rats akzeptabel ist;

6.begrü t die Annahme aller Abänderungen zur Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau durch den Rat;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Haushaltsbeschlüsse der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

 
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