A4-0075/95
Entschlie ung zum Ausbau der Politik der Europäischen Union gegenüber Mercosur
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - "Ausbau der Politik der Europäischen Union gegenüber Mercosur" -(KOM(94)0428 - C4-0208/94),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 13. Juli 1990, 22. Februar 1991, 14. Februar 1992, 15. Mai 1992 und 19. November 1992 zum Abschlu des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Republiken Argentinien, Chile, Uruguay, Paraguay und Brasilien,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 15. Dezember 1992 zum Freihandelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 22. April 1994 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika,
-in Kenntnis der Gemeinsamen Feierlichen Erklärung vom 22. Dezember 1994 des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission einerseits und der Mitgliedstaaten des Mercosur andererseits,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Au enwirtschaftsbeziehungen sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik und des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0075/95),
A.in Genugtuung über die Fortschritte, die im wirtschaftlichen und handelspolitischen Integrationsproze des südlichen Teils Südamerikas erzielt wurden und die zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes bis zum Jahr 2000 führen sollen,
B.in der Erwägung, da der Mercosur Ausdruck des politischen Willens seiner Mitgliedstaaten ist, die regionale Integration zu fördern, um den Herausforderungen der wirtschaftlichen Globalisierung zu begegnen und die Stellung dieser Region in der Weltwirtschaft und der Weltpolitik zu stärken,
C.in der Erwägung, da auf der Tagung der Präsidenten des Mercosur im Dezember 1994 in Ouro Preto, Brasilien, in diesem regionalen Integrationsproze ein entscheidender qualitativer Sprung nach vorn erfolgt ist, da die Errichtung einer Zollunion zum 1. Januar 1995 für den grö ten Teil des Handels beschlossen wurde und für den Mercosur die rechtliche Vertretung im internationalen Bereich sowie eine feste institutionelle Struktur festgelegt wurde,
D.in Anbetracht der Tatsache, da Chile und Bolivien gegenwärtig über ihren Beitritt zum Mercosur verhandeln,
E.in der Erwägung, da der Mercosur unter den wirtschaftlichen Gro räumen nach der Europäischen Union, der NAFTA und Japan an vierter Stelle steht und au erdem eine "Schwellenregion" mit einem gro en Wachstumspotential darstellt, deren wirtschaftliche Dynamik in den vergangenen Jahren nur durch die südostasiatischen Länder übertroffen wurde,
F.ferner in der Erwägung, da die Mitgliedstaaten des Mercosur auf eine solide marktwirtschaftliche Tradition zurückblicken können und über riesige natürliche Ressourcen verfügen,
G.in der Erwägung, da der Mercosur bei der Erhaltung der natürlichen Ressourcen und des globalen ökologischen Gleichgewichts eine ganz entscheidende Rolle spielen mu ,
H.in der Erwägung, da es in einigen Mitgliedstaaten des Mercosur, insbesondere im Amazonasgebiet, Eingeborenenvölker gibt,
I.in Anbetracht der Tatsache, da die Europäische Union der wichtigste Handelspartner des Mercosur und der grö te ausländische Investor in dieser Region ist und da die Handelsbilanz der Union gegenüber dem Mercosur seit jeher ein Defizit aufweist,
J.in der Erwägung, da der südliche Teil Südamerikas seit jeher die Teilregion mit der stärksten europäischen Präsenz gewesen ist, und zwar aufgrund der zwischen beiden Seiten bestehenden engen geschichtlichen und kulturellen Bande, die enge wirtschaftliche und soziale Beziehungen zur Folge hatten,
K.in der Erwägung, da sich die Intensivierung der Beziehungen EU-Mercosur auf gemeinsame Wertvorstellungen wie Demokratie, Achtung der Menschenrechte, wirtschaftliche Freiheit und soziale Gerechtigkeit wie auch auf strategische Interessen beider Regionen gründet,
L.in Erwägung der historischen Rolle einiger Mitgliedstaaten im Rahmen der Beziehungen zu den Staaten des Mercosur und Lateinamerikas im allgemeinen,
M.in Anbetracht der Tatsache, da auf dem jüngsten gesamtamerikanischen Gipfel das Ziel der Errichtung einer Freihandelszone auf dem gesamten amerikanischen Kontinent zum Jahr 2005 beschlossen wurde,
N.in der Erwägung, da die baldige Eingliederung Chiles in die NAFTA einen entscheidenden Beweis für den Willen darstellen wird, die Schaffung einer solchen Freihandelszone in ganz Amerika voranzutreiben,
O.ausgehend von der Überlegung, da die Europäische Union die Doktrin einer Aufspaltung in Wirtschafts- und Handelsblöcke bzw. wirtschaftliche und handelspolitische Einflu sphären stets abgelehnt hat und es daher erforderlich ist, da die Europäische Union mittelfristig eine Strategie gegenüber dem Mercosur festlegt, wenn sie die bereits erreichte Annäherung in den wirtschaftlichen und politischen Beziehungen erhalten oder weiter vertiefen will,
P.in Anbetracht des Wunsches der Mercosur-Staaten, weiterhin ausgewogene Beziehungen zu den Vereinigten Staaten und zur Europäischen Union zu unterhalten und nach den präferenziellen Freihandelsabkommen, die die Union mit den assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten unterzeichnet hat und die sie mit der Türkei, Israel und den nordafrikanischen Ländern aushandelt, vom europäischen Markt nicht ausgeschlossen zu werden,
Q.in Anbetracht der Tatsache, da die Europäische Union ein Gefüge von Rahmenabkommen der dritten Generation mit den vier Mitgliedstaaten des Mercosur und Chile geschlossen hat und da au erdem zwischen der Europäischen Kommission und der Gruppe des Gemeinsamen Marktes, dem Exekutivorgan des Mercosur, eine interinstitutionelle Vereinbarung unterzeichnet wurde, die eine technische Unterstützung, den Austausch von Informationen, Bildungsma nahmen und eine institutionelle Unterstützung für den Mercosur im Bereich der Landwirtschaft, technischen Normen und Zölle vorsieht,
R.in der Erwägung, da der institutionelle politische Dialog zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten des Mercosur seit 1990 in erster Linie auf regionaler Ebene, im Rahmen jährlich stattfindender Ministerkonferenzen zwischen der EU und der Rio-Gruppe, erfolgt,
S.in der Erwägung, da volumenmä ig 36% des Handels zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten des Mercosur auf die Landwirtschaft entfallen, sowie unter Berücksichtigung der besonderen Empfindlichkeit des Agrarsektors, der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union, der Rolle der Landwirtschaft in der Wirtschaft des Mercosur und der absehbaren Auswirkungen der Schlu vereinbarungen zur Liberalisierung des Agrarhandels, die im Rahmen der Uruguay-Runde erzielt wurden,
T.in Anbetracht der Tatsache, da mit dem neuen Mehrjahresschema der Allgemeinen Präferenzen der Europäischen Union Solidaritäts- und Staffelungsmechanismen geschaffen wurden, die es ermöglichen, die Präferenzspannen der stärker entwickelten Länder auf die weniger entwickelten Länder zu übertragen, und da in diesem Zusammenhang für die Einfuhr bestimmter Waren aus den beiden Mercosur-Mitgliedstaaten mit einem höheren Industrialisierungsgrad (Brasilien und Argentinien) die Präferenzspannen Anfang 1996 bzw. in gestaffelter Form Anfang 1998 aufgehoben werden,
1.begrü t die Gemeinsame Feierliche Erklärung vom 22. Dezember 1994 zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur und unterstützt die darin vereinbarte Strategie im Hinblick auf die Schaffung einer interregionalen politischen und wirtschaftlichen Assoziation mit:
-einer Vorbereitungsphase auf der Grundlage des Abschlusses eines interregionalen Rahmenabkommens über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit,
-einer Schlu phase mit dem Ziel einer vollständigen Assoziation auf der Basis einer engeren politischen Zusammenarbeit, der schrittweisen und beiderseitigen Liberalisierung des gesamten Handels unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit bestimmter Erzeugnisse und unter Einhaltung der Bestimmungen der WTO, einer Förderung der Investitionen und einer intensiveren Zusammenarbeit;
2.hält es für unbedingt erforderlich, da neben einer jährlichen Bewertung oder Prüfung der Fortschritte im Integrationsproze des Mercosur und bei der Anwendung des interregionalen Rahmenabkommens darin eine Klausel über eine politische Zusage enthalten ist, der zufolge sich die Vertragsparteien im Jahr 1998 verpflichten, die im Titel betreffend den Handel enthaltenen Aspekte im Hinblick auf die Verhandlungen über die Errichtung einer Freihandelszone im gewerblichen Sektor und im Dienstleistungssektor und eine schrittweise beiderseitige Liberalisierung des Agrarhandels zu verwirklichen;
3.hält es für wünschenswert, da sich die interregionale Assoziation zwischen der EU und Mercosur um weitere Länder Lateinamerikas erweitern kann, die dem Mercosur beitreten oder sich mit ihm assoziieren, wie z.B. Chile und Bolivien, und ersucht daher die Kommission und den Rat, eine spezifische Klausel in das Rahmenabkommen aufzunehmen, die die Beteiligung dieser Länder auf der Grundlage einer angemessenen Lösung ermöglicht;
4.ist überzeugt davon, da die Durchführung der Vereinbarungen der Uruguay-Runde im gewerblichen Sektor und insbesondere die Senkung der Zölle, der Abbau des Multifaserabkommens, die Verringerung der Zahl und der Höhe der "Spitzenzölle" und ein wirkungsvollerer Schutz der geistigen, gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechte den gewerblichen Handel zwischen der EU und dem Mercosur stärken dürften;
5.tritt dafür ein, da im Rahmen des neuen APS der Europäischen Union der Staffelungsmechanismus in angemessener Form und schrittweise nach Ländern und Sektoren angewandt wird, und ersucht die Kommission darum, da im Falle eines Landes, das nicht mehr in das APS einbezogen ist, das System der regionalen Kumulation weiterhin auf aus diesem Land stammende Teile, die von den übrigen Mitgliedstaaten desselben regionalen Zusammenschlusses verarbeitet werden, angewandt wird;
6.befürwortet ferner, da vom APS auch weiterhin alle dafür in Frage kommenden Produkte aus den Mitgliedstaaten des Mercosur profitieren können, die einen Mitgliedstaat der regionalen Gruppe durchlaufen, auf die der Staffelungsmechanismus angewandt wird, um nach einer minimalen Verarbeitung wiederausgeführt zu werden;
7.gibt seiner Überzeugung Ausdruck, da sich die Schlu vereinbarungen der Uruguay-Runde über die Liberalisierung des Agrarhandels sehr positiv im Hinblick auf eine Verbesserung des Zugangs des Mercosur zu den internationalen Märkten für Agrar- und Fischereierzeugnisse auswirken werden, und vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, da der vorhandene Spielraum für zusätzliche Zugeständnisse, die über die im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich des Mindestzugangs hinausgehen, in den nächsten Jahren sehr begrenzt ist;
8.ist der Meinung, da gro e Möglichkeiten für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Mercosur im Bereich der Dienstleistungen und insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Kraftfahrzeuge, Verkehr, Dienstleistungen im Fremdenverkehrssektor, Finanzdienstleistungen und Versicherungswesen bestehen, und betont daher die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit bei der Angleichung der beiderseitigen Rechtsvorschriften und technischen Normen in diesen Teilsektoren;
9.fordert die Staaten des Mercosur auf, in nicht allzu ferner Zukunft dem multilateralen Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) bezüglich der öffentlichen Auftragsvergabe beizutreten, und hält in diesem Zusammenhang eine gegenseitige Öffnung der öffentlichen Märkte - einschlie lich des Telekommunikationsmarktes - für eine der Grundvoraussetzungen für eine künftige interregionale Assoziation EU-Mercosur;
10.hält es ferner für wichtig, da das Rahmenabkommen den regelmä igen politischen Dialog zwischend der EU und dem Mercosur über bilaterale und internationale Fragen von gegenseitigem Interesse institutionalisiert, und hebt in diesem Sinne hervor, da dieser politische Dialog für folgende Aspekte von gro em gegenseitigem Nutzen wäre:
-stärkere Ausweitung des Handels und Förderung harmonischer Wirtschaftsbeziehungen,
-Festlegung einer möglichen koordinierten Strategie im Hinblick auf die Bestimmungen über die Tätigkeit der neuen WTO und die Themen auf ihrer Tagesordnung und im Hinblick auf weitere internationale Wirtschaftsgremien, in denen die Durchführung einer konzertierten Aktion möglich ist (wie die Weltorganisation für geistiges Eigentum oder die Internationale Fernmeldeunion),
-als Beitrag dazu, da die EU durch ein besseres gegenseitiges Verständnis als Vertreter des Mercosur bei den Mitgliedern der OECD und der G-7 auftreten kann und da der Mercosur bei anderen sich herausbildenden Mächten ebenso verfährt,
-Annäherung der Positionen der EU und des Mercosur in Sicherheitsfragen;
11.unterstützt die Intensivierung der gegenseitigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit durch regionale Aktionen im Rahmen der Tätigkeiten im Bereich von Forschung und technologischer Entwicklung und in den fortschrittlichsten Sektoren (Umwelt, Telekommunikation und Informationsgesellschaft sowie audiovisueller Sektor) und ersucht die Kommission deshalb, die Möglichkeit zu prüfen, da die Länder des Mercosur an bestimmten Programmen der Gemeinschaft, wie z.B. MEDIA, teilnehmen können, und dies nach den für die EFTA- und MOE-Staaten festgelegten Modalitäten für eine Beteiligung;
12.hält es für wünschenswert, da die interregionale Assoziation die Beteiligung der Union an der Ko-Finanzierung von regionalen Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Kultur, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Forschung, Fischereitechnologie, Umweltschutz, Energie und Förderung von Geschäften, die der Ankurbelung von europäischen privaten Investitionen dienen, und tritt im Hinblick darauf dafür ein, da diese Finanzierung in Form eines neuen Rahmens für eine mehrjährige finanzielle Hilfe erfolgt, die die Zuschüsse aus dem Gemeinschaftshaushalt und die Darlehen der Europäischen Investitionsbank einschlie t;
13.betont die Notwendigkeit, Joint-ventures von kleinen und mittleren europäischen Unternehmen und ihren Entsprechungen im Mercosur systematisch zu fördern, und dies insbesondere durch Risikokapital, dessen Volumen aufgestockt werden mu ;
14.unterstützt die Initiativen der Kommission im Hinblick auf die Gewährung technischer Hilfe, die sich auf ihre Erfahrung stützt, um die nächste Stufe des Integrationsprozesses des Mercosur in die Tat umzusetzen, und ist konkret der Ansicht, da das Augenmerk vorrangig auf die Einführung folgender Elemente zu richten ist:
-Kriterien für die Umstrukturierung der Wirtschaftssektoren, die am empfindlichsten auf den Proze der kommerziellen Integration reagieren,
-Instrumente des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zwischen den Mitgliedstaaten und auf die Durchführung von sozialen Programmen zur Bekämpfung der Armut sowie auf den Dialog zwischen den verschiedenen Sozialpartnern,
-gemeinsame technische Normen im Umweltbereich,
-ein integriertes Verkehrsmodell, durch das die Deregulierung des Seeverkehrs und der Ausbau der Binnenschiffahrt und des Eisenbahnverkehrs gefördert wird;
15.möchte von der Kommission regelmä ig über Art und Umfang der Beteiligung der EU am Wasserstra enprojekt Hidrovia informiert werden;
16.teilt die in der Schlu erklärung des jüngsten Treffens der Minister der Rio-Gruppe und der Europäischen Union vom 17. März 1995 in Paris von Ministern der Rio-Gruppe geäu erte Besorgnis über den zunehmend unberechenbarer und bedrohlich werdenden Einflu spekulativen Kapitals;
PRist besorgt über die Existenz und das Ausma des Handels mit Frauen, Kindern, Organen und Drogen zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungsländern und ersucht die Kommission, Vorschläge vorzulegen, um zwischen der Union und den Drittstaaten, zu denen sie Handelsbeziehungen unterhält, die aus diesem Handel resultierenden Kapitalströme zu verhindern; ersucht die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Opfer dieses Handels zu schützen;
18.weist darauf hin, da die geltenden Rahmenabkommen der dritten Generation zwischen der Europäischen Union und den einzelnen Mitgliedstaaten des Mercosur keine parlamentarische Beteiligung vorsehen, und fordert daher, da in Anbetracht der Tragweite und der Besonderheiten des interregionalen Assoziationsprozesses in die institutionellen Bestimmungen des interregionalen Rahmenabkommens der politische Dialog auf parlamentarischer Ebene zwischen den Mitgliedern des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses des Mercosur und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments einbezogen wird;
19.ersucht die Kommission und den Rat, den in dieser Entschlie ung enthaltenen Prioritäten des Europäischen Parlaments bei der Konzipierung und Festlegung des Verhandlungsmandats für das Interregionale Rahmenabkommen über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur Rechnung zu tragen;
20.begrü t, da im Rahmen der Zusammenarbeit EU-Mercosur die allgemeinen Interessen der Eingeborenenvölker respektiert werden, die in den Ländern des Mercosur und insbesondere in der Amazonasregion, ansässig sind;
21.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Mercosur-Rat, den Regierungen Chiles, Boliviens sowie dem lateinamerikanischen Parlament zu übermitteln.