II.Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Anwendung der für die Zeiträume 1993/94 und 1994/95 zugunsten von Griechenland, Spanien und Italien im Rahmen der im Sektor Milch und Milcherzeugnisse geltenden Zusatzabgabenregelung beschlossenen Gesamtquotenerhöhung auf die Zeiträume 1991/92 und 1992/93 (KOM(95)0019 - C4-0050/95 - 95/0023(CNS))
Der Vorschlag wird gebilligt.
Legislative Entschlie ung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates für die Zeiträume 1993/94 und 1994/95 zugunsten von Griechenland, Spanien und Italien im Rahmen der im Sektor Milch und Milcherzeugnisse geltenden Zusatzabgabenregelung beschlossenen Gesamtquotenerhöhung auf die Zeiträume 1991/92 und 1992/93 (KOM(95)0019 - C4-0050/95 - 95/0023(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(95)0019 - 95/0023(CNS) und des geänderten Vorschlags KOM(95)0146,
-vom Rat konsultiert (C4-0050/95),
-gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A4-0100/95),
1.billigt den Vorschlag der Kommission;
2.fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3.fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.