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Parlamento Europeo - 18 maggio 1995
GASP

A4-0083/95

Entschlie ung zu den Fortschritten bei der Durchführung der Gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik (November 1993 - Dezember 1994)

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf Artikel J.7 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,

-in Kenntnis des dem Europäischen Rat von Lissabon (26.-27. Juni 1992) vorgelegten Berichts der Au enminister über die voraussichtliche Entwicklung der GASP,

-in Kenntnis des Gesamtberichts der Kommission über die Tätigkeit der Europäischen Union im Jahre 1994,

-in Kenntnis des Berichts seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik (A4-0083/95),

A.in Erwägung der in Artikel J.1 Absatz 2 des EUV genannten Ziele der GASP, die Anhaltspunkte für die au enpolitische Aktion der Europäischen Union darstellen müssen,

B.in der Erwägung, da in den ersten vierzehn Monaten der Durchführung der GASP im Vergleich zur Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) Fortschritte zu verzeichnen waren, da diese jedoch weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, die die Öffentlichkeit der Mitgliedstaaten in die GASP gesetzt hatte, wie die Beispiele des früheren Jugoslawiens und Ruandas beweisen,

C.in der Erwägung, da die GASP ein experimenteller und evolutiver Proze ist, der verbessert werden kann, wie dies aus dem Vertrag über die Europäische Union hervorgeht, und da die Regierungskonferenz 1996 die erforderlichen Beschlüsse fassen mu , damit ihre Effizienz verbessert und ihre Funktionsweise demokratischer und transparenter wird,

D.in der Erwägung, da das Ziel der GASP nicht nur in der Verteidigung der Interessen der Europäischen Union und der Erhaltung ihrer Sicherheit bestehen darf, sondern auch in der Verteidigung der Werte, die das europäische Aufbauwerk selbst ausmachen, nämlich die Demokratie, die Menschenrechte, die Rechte der Minderheiten und der Dialog als Mittel zur Lösung der Konflikte,

E.in der Erwägung, da der Rat die vom EU-Vertrag gebotenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, um eine mutigere Gemeinsame Au en- und Sicherheitspolitik durchzuführen, da er - wie dies im Rahmen der EPZ der Fall war - der Erklärungsdiplomatie den Vorzug gegeben hat, anstatt in grö erem Ma e auf die neuen Instrumente, nämlich den "gemeinsamen Standpunkt" und die "gemeinsame Aktion" zurückzugreifen,

F.in der Erwägung, da die Aspekte der Sicherheit und Verteidigung in diesem ersten Zeitraum der Durchführung der GASP nicht ausreichend berücksichtigt wurden und da 1995 und 1996 angesichts der bereits bestehenden und potentiellen Konflikte am Rande der Union sowie der Neudefinition der Position der Vereinigten Staaten gegenüber der europäischen Sicherheit diesbezüglich notwendige Entscheidungen getroffen werden müssen,

G.in der Erwägung, da die Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union in bezug auf die Konsultation des Europäischen Parlaments vom Rat noch nicht angewendet wurden, wodurch der Abschlu einer interinstitutionellen Vereinbarung im Bereich der GASP noch notwendiger wird,

H.in der Erwägung, da die Durchführung der GASP das Fehlen einer gemeinsamen Analyse- und Bewertungskapazität deutlich gemacht hat, die es ermöglichen würde, die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Gegebenheiten global und kohärent zu erfassen,

1.erwartet vom Rat, da er es sowohl besser als auch rascher über die Entwicklung im Bereich der GASP unterrichtet und es zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen dieser Politik anhört, wie er aufgrund von Artikel J.7 des EUV verpflichtet ist;

2.fordert die Europäische Kommission auf, ihr Recht, das ihr gemä Artikel J.8 Absatz 3 EUV zusteht, nämlich dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, intensiver zu nutzen;

3.ist der Meinung, da der Rat gemä den Gesetzen der parlamentarischen Demokratie - die zu den Grundwerten der EU gehört - den politischen Willen des Parlaments als der gewählten Volksvertretung gerade in der Au en- und Sicherheitspolitik ernstzunehmen hat und da von dieser demokratischen Garantie auch die glaubhafte Fortentwicklung einer Gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik weitgehend abhängt;

4.wünscht folglich den raschen Abschlu einer interinstitutionellen Vereinbarung über die Durchführung von Artikel J.7 des EUV sowie über das Problem der Finanzierung der GASP, so da diese unter Wahrung der jeweiligen Befugnisse jedes Organs demokratischer und transparenter durchgeführt wird;

5.erklärt sich in diesem Falle bereit, durch effektive und zügige Verfahrensweisen alles in seiner Macht stehende zu tun, um seine Mitwirkung an der Au en- und Sicherheitspolitik wirksam und flexibel zu gestalten;

6.bedauert, da die Aussprache, die es jährlich gemä Artikel J.7 EUV über die Fortschritte bei der Durchführung der Gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik durchführen mu , nicht durch einen einschlägigen schriftlichen Bericht des Rates abgestützt wird, der Bestandteil des jährlichen schriftlichen Berichts über die Fortschritte der Union sein könnte, den der Europäische Rat ihm gemä Artikel D des EUV vorlegen mu ;

7.betont, da die Kommission in ihrem Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union im Jahre 1994 der GASP ein ganzes Kapitel gewidmet hat; ist jedoch der Ansicht, da dieser Bericht die Rolle der Kommission bei der Ausarbeitung und Anwendung der GASP, insbesondere hinsichtlich der Durchführung der gemeinsamen Entscheidungen, nicht genügend herausgestellt hat;

8.ist der Ansicht, da die Mitwirkung einer Beobachterdelegation des Europäischen Parlaments bei internationalen Konferenzen (im Rahmen der EU-Delegation) zur Gewohnheit werden soll;

9.ist der Ansicht, da die Mängel, die bei der Durchführung der GASP aufgetreten sind, grö tenteils auf den zwischenstaatlichen Charakter dieser Politik und auf das Streben nach Einstimmigkeit, um tätig werden zu können, zurückzuführen sind; ist zudem der Ansicht, da diese neue Politik unter der zu gro en Bedeutung, die dem Eigeninteresse der Nationalstaaten eingeräumt wird, sowie unter dem Fehlen bzw. der Unzulänglichkeit eines gemeinsamen Verständnisses für die Sicherheitsinteressen der Europäischen Union zu leiden hat, selbst wenn allmählich Fortschritte in diesem Bereich zu verzeichnen sind;

10.hält es für notwendig, da die Europäische Union ein Analyse- und Bewertungszentrum errichtet - wie im ersten Bericht der Gruppe hochrangiger Sachverständiger empfohlen - dessen wichtigste Aufgabe es wäre, die Risiken und Bedrohungen, die die Interessen und Werte der Union beeinträchtigen können, permanent zu bewerten und im Hinblick auf ihre Beratung im Europäischen Rat und im Rat der Union Gegenstrategien vorzubereiten, die der Vielfalt der Mittel, über die die Union und ihre Mitgliedstaaten tatsächlich verfügen, angemessen sind;

11.drängt darauf, da der Rat künftig eine Au enpolitik verfolgt, die darauf abzielt, solidarisch die Einführung einer stabilen internationalen Rechtsordnung anzustreben;

12.fordert den Rat auf, schrittweise den Begriff des "Sicherheitsinteresses der Europäischen Union" - ausgehend von den politischen oder historischen Erfahrungen jedes Mitgliedstaates - zu entwickeln, so da die Union eine Au enpolitik der Vorbeugung, Sicherheit, Stabilität, Abrüstung und Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa sowie mit dem Mittelmeerraum festlegen kann;

PEekräftigt, da die GASP auch dazu beitragen mu , die grundlegenden Werte der Europäischen Union (Demokratie, Rechtsstaat, Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte) zu erhalten und zu fördern und die friedliche Beilegung der Streitigkeiten, gegebenenfalls über die Durchführung von präventiven diplomatischen Aktionen, zu fördern;

14.bekräftigt, da anlä lich der Revision des Vertrags über die Europäische Union der Grundsatz einer grö eren Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten -angesichts der Unsicherheiten, die die Sicherheit und Stabilität des europäischen Kontinents belasten - zum Ausdruck gebracht werden mü te, und fordert, da eine Klausel des gegenseitigen Beistands in den Vertrag aufgenommen wird, insbesondere für den Fall der Verletzung der Grenzen der Mitgliedstaaten;

15.ist der Ansicht, da ihm eine Rolle bei der Ausarbeitung und Kontrolle einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zukommen mu ;

16.ist der Ansicht, da die Europäische Union allzu oft nur auf die Ereignisse reagiert hat, anstatt unterschiedliche Präventivma nahmen, wie z.B. Präventivdiplomatie und Konfliktbewältigung zu praktizieren; betont daher die Bedeutung, auf der Regierungskonferenz auf die Notwendigkeit einzugehen, die Europäische Union mit angemessenen Mitteln und Instrumenten auszustatten, damit sie besser in der Lage ist, Konflikte mit friedlichen Mitteln zu verhüten und zu lösen;

17.fordert den Rat auf, im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE so oft wie möglich auf gemeinsame Standpunkte und gemeinsame Ma nahmen zurückzugreifen, mit dem Ziel, die Rolle dieser internationalen Organisationen, einschlie lich ihrer friedenserhaltenden Kapazität, zu stärken;

18.ersucht den Rat, im Bereich der Au enpolitik weniger auf Erklärungen zurückzugreifen, sondern in grö erem Umfang die gemeinsamen Standpunkte zu nutzen, insbesondere vor internationalen Konferenzen, wie denen im Rahmen der OSZE oder der Vereinten Nationen, und sich nachdrücklicher um gemeinsame Aktionen zu bemühen;

19.hält die Klauseln über Demokratie und Wahrung der Menschenrechte in Abkommen mit Drittländern für grundlegende Prinzipien der GASP und die Einhaltung dieser Grundsätze für wesentlich, und ersucht den Rat und die Kommission, sich näher damit zu befassen, wie man den Ländern, die sich nicht an diese Grundsätze halten, begegnen sollte;

20.fordert, da sich die Regierungskonferenz mit der Einstimmigkeitsregel, die für die meisten Beschlüsse im Rahmen der GASP ma gebend ist, befa t und folglich eine Typologie der Beschlüsse aufstellt, die entweder mehrheitlich (qualifizierte oder besondere qualifizierte Mehrheit) oder einstimmig gefa t werden;

21.betont, da die geographischen Gebiete, die auf der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon als vorrangige Gebiete für die Durchführung der GASP ermittelt wurden, keinen Ausschlie lichkeitscharakter haben dürfen, der dazu führt, andere wichtige Gebiete wie den Asiatisch-Pazifischen Raum, der im nächsten Jahrhundert eine wichtige Rolle spielen wird, zu vernachlässigen; begrü t in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einer neuen Asien-Strategie" (KOM(94)0314);

22.fordert, da die Europäische Union Lateinamerika aufgrund der engen kulturellen Beziehungen zwischen diesem und Europa besondere Aufmerksamkeit widmet; begrü t folglich die Mitteilung der Kommission "Ausbau der Politik der Europäischen Union gegenüber Mercosur" (KOM(94)0428); ist jedoch der Ansicht, da Europa eine aktivere Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Zone und bei der Unterstützung ihrer Demokratisierung spielen mü te, um eine "euro-lateinamerikanische Partnerschaft" einzuführen;

23.ist der Ansicht, da - wie die Kommission in ihrer Mitteilung "Stärkung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union: Entwicklung einer Partnerschaft Europa-Mittelmeer" (KOM(94)0427) betont - die Schaffung einer Europa und den Mittelmeerraum umfassenden Zone politischer Stabilität und Sicherheit angesichts des Anwachsens des aggressiven Fundamentalismus in einigen Staaten der südlichen Mittelmeerküste unbedingt notwendig ist; unterstützt die Einberufung einer Europa-Mittelmeer-Konferenz im Jahre 1995, deren Vorbereitung eine gemeinsame Aktion der Europäischen Union bilden mu ;

24.ist ferner der Ansicht, da das Gebiet Mittlerer Osten/Kaukasus für den Frieden in der Welt von ausschlaggebender Bedeutung ist; ist der Ansicht, da sich die Europäische Union noch aktiver an der Förderung des politischen Dialogs, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Demokratie in diesem Gebiet beteiligen mu , um zu seiner Stabilisierung beizutragen, auch angesichts der Möglichkeit, da sich die Vereinigten Staaten zurückziehen;

25.nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission über "Leitlinien für ein Konzept der Europäischen Union für die Ostseeregion" SEK(94)1747, deren Ziel die Förderung der Stabilität und Zusammenarbeit in dieser Region ist, und weist darauf hin, da die baltischen Staaten den Weg der Assoziierung mit der Europäischen Union eingeschlagen haben, der später zum Beitritt führen soll;

26.ist der Ansicht, da die Erfahrungen mit dem Stabilitätspakt für Europa, einer gemeinsamen Aktion der Europäischen Union, um eine Strategie der Europäischen Union gegenüber den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie den baltischen Staaten durchzuführen, positiv zu bewerten sind;

27.bekräftigt, da das Handeln der Europäischen Union im Rahmen der Au enpolitik effizienter wäre, wenn diese selbst über die materielle Infrastruktur und die erforderlichen menschlichen Ressourcen verfügen würde;

28.hält es für unerlä lich, da die Europäische Union über einen eigenen diplomatischen Apparat verfügt; ist der Ansicht, da die Delegationen der Kommission in den Drittstaaten in den Rang von Botschaften der Europäischen Union erhoben werden und in dieser Eigenschaft eine besondere Rolle gegenüber den Botschaften der Mitgliedstaaten spielen mü ten; bedauert, da diese nicht in der Lage waren, in den unabhängigen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion gemeinsame Botschaften zu errichten, wie dies damals in Erwägung gezogen worden war;

29.hält es für notwendig, da die Europäische Union über ihre eigenen Möglichkeiten zur Sammlung von Auskünften verfügt, einschlie lich der optischen Aufklärungssatelliten und Radar zur Ergänzung der klassischen Methoden, um dem obengenannten Analyse- und Bewertungszentrum möglichst aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der laufenden transnationalen Satellitenprogramme;

30.ist schlie lich der Ansicht, da die GASP ein Instrument des Friedens, der Sicherheit, der Entspannung und der Stabilität zwischen Nord und Süd sein mu , das eine neue Weltordnung fördert und zu einem Prestigefaktor für die EU in Übereinstimmung mit ihren demokratischen und humanistischen Traditionen wird;

31.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und zur Information der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Sekretär der OSZE zu übermitteln.

 
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