B4-0741, 0771, 0808, 0830 und 0839/95
Entschlie ung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage im ehemaligen Jugoslawien,
A.in tiefer Besorgnis über die Unfähigkeit und mangelnde Bereitschaft aller betroffenen Parteien, den Waffenstillstand in den Konfliktzonen des ehemaligen Jugoslawiens zu verlängern,
B.mit der Feststellung, da das Fehlen einer Waffenstillstandsvereinbarung zu einer erneuten Eskalation des Konflikts in mehreren Gebieten des Territoriums des ehemaligen Jugoslawiens geführt hat,
C.entsetzt über die Verstärkung der Angriffe auf die Zivilbevölkerung von Sarajewo,
D.besorgt über die Berichte, da nach dem Beschu von Sarajewo am 7. Mai 1995 durch bosnische Serben, bei dem zehn Menschen ums Leben kamen, die Befehle des UN-Kommandanten in Bosnien zu NATO-Luftangriffen vom UN-Hauptquartier in Zagreb widerrufen wurden,
E.unter Hinweis darauf, da die westliche Welt den weitergehenden Verletzungen der Menschenrechte in Banja Luka, die sich seit dem 4. Mai 1995 noch verstärkt haben, keine Aufmerksamkeit geschenkt hat,
F.bestürzt über die Wiederaufnahme der militärischen Operationen in Kroatien und die damit verbundenen Angriffe auf die Zivilbevölkerung,
G.erfreut über den Rückzug der kroatischen Truppen aus den Pufferzonen und unter Hinweis darauf, da eine weitere Eskalation des Konflikts in Kroatien die künftige Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien gefährdet,
H.unter Hinweis auf die Notwendigkeit, den Entmilitarisierungsplan für die besetzten Gebiete in Kroatien durchzuführen, um weitere Konflikte zu vermeiden,
I.unter Hinweis darauf, da eine globale und friedliche Lösung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien nur im Wege von Verhandlungen auf der Grundlage der Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates und der Vorschläge der Kontaktgruppe für das ehemalige Jugoslawien erreicht werden kann,
J.unter Würdigung der Bemühungen der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien um die Erhaltung des Friedens trotz ihres schwachen Mandats und in dem Bewu tsein, da Tausende von Menschenleben dank der Präsenz der UN-Truppen gerettet wurden und da diese weiterhin viel tun, um diejenigen zu schützen, die Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen Hilfe bringen,
K.erfreut über die wiederholt bekräftigte Entschlossenheit des Internationalen Gerichtshof, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit im ehemaligen Jugoslawien untersucht, die Vergangenheit von Personen in wichtigen politischen Positionen zu untersuchen, die verdächtigt werden, derartige Verbrechen begangen zu haben,
L.unter Hinweis auf die Erklärung des UNO-Generalsekretärs vom 16. Mai 1995, da die UNO-Truppen im ehemaligen Jugoslawien ein neues Mandat erhalten sollten,
1.verurteilt entschieden die erneute Eskalation des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien und verurteilt ferner alle Angriffe auf die Zivilbevölkerung, ungeachtet von welcher Seite sie erfolgen;
2.fordert alle am Konflikt beteiligten Parteien auf, sich darum zu bemühen, den Konflikt nicht mit militärischer Gewalt zu lösen, sondern die Verhandlungen über eine globale und friedliche Lösung auf der Grundlage der Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates und der Kontaktgruppe für das ehemalige Jugoslawien wiederaufzunehmen;
3.erinnert daran, da die Anwesenheit der UNO-Truppen es seit vier Jahren ermöglicht hat, eine allgemeine Ausbreitung des Krieges zu verhindern, und weist darauf hin, da es an der Zeit ist, das Mandat, die Mittel und die Autorität der UNPROFOR zu stärken und die Aufgaben ihrer Mission zu klären, um dadurch ein deutliches Signal für den festen Willen der internationalen Gemeinschaft zu setzen, eine für alle Konfliktparteien annehmbare politische Lösung herbeizuführen;
4.betont, da eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Republiken des ehemaligen Jugoslawien nur dann möglich sein wird, wenn diese Republiken bereit sind, die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats umzusetzen, und die Bereitschaft zu einer friedlichen Lösung des Konflikts manifestieren;
5.bekräftigt erneut sein entschlossenes Eintreten für die Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenrechte und für den Fortbestand einer multiethnischen Gesellschaft auf dem Territorium des ehemaligen Jugoslawiens;
6.fordert Kommission und Rat auf, Beobachter nach Banja Luka zu senden, um eine Fortsetzung der Greuel der ethnischen Säuberung in diesem Gebiet zu verhindern;
7.ermutigt den Internationalen Gerichtshof für Verbrechen gegen die Menschlichkeit im ehemaligen Jugoslawien, seine Arbeit fortzusetzen, ohne sich bei seinen Bemühungen um Gerechtigkeit einschüchtern zu lassen, und fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Tätigkeit auf jede erdenkliche Weise zu unterstützen;
8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat, dem UN-Sicherheitsrat, den Mitgliedern der Kontaktgruppe sowie der Regierung Kroatiens zu übermitteln.