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Parlamento Europeo - 18 maggio 1995
Menschenrechte in Ruanda

B4-0753, 0773, 0789, 0794, 0804, 0810 und 0825/95

Entschlie ung zur Lage in Ruanda

Das Europäische Parlament,

A.schockiert über das entsetzliche Blutbad, das am 22. April 1995 durch die Patriotische Armee Ruandas im Lager Kibeho verübt wurde und bei dem Tausende von Menschen ums Leben kamen,

B.in der Erwägung, da solche schwerwiegenden Ereignisse die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen nur erschweren können, die eine unbedingt notwendige Voraussetzung für die nationale Aussöhnung und für eine friedliche und dauerhafte Lösung des ruandischen Problems ist,

C.unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen und Initiativen im Zusammenhang mit der Situation in Ruanda, insbesondere die vom 15. September 1994 und 27. Oktober 1994, auf die Dringlichkeitssitzung der Konferenz der Präsidenten vom 26. Juli 1994, die Empfehlungen seiner vom 27. bis 31. Juli 1994 nach Ruanda entsandten Delegation und die im Rahmen der Paritätischen Versammlung AKP-EU im Januar 1995 in Dakar angenommenen Entschlie ung zu den Ergebnissen dieser Delegationsreise,

D.in der Erwägung, da die bislang durchgeführten internationalen Ma nahmen, was die Befriedung des Landes und die Rückkehr der Flüchtlinge zu ihren Heimatorten unter Sicherheitsgarantien angeht, trotz der Bemühungen der Regierung Ruandas als auch der internationalen Organisationen und der Nichtregierungsorganisationen nicht die erwarteten Ergebnisse erbracht haben,

E.in der Erwägung, da sich die internationale Gemeinschaft verpflichtet hatte, etwa 600 Millionen Dollar für den Wiederaufbau des Landes bereitzustellen, bisher jedoch ihr Versprechen nicht eingehalten hat,

F.in der Erwägung, da die für die Wiedereingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen vorgesehenen Beträge gerade 15% der von der ruandischen Regierung beantragten Mittel ausmachen, obwohl es dabei doch um einen vorrangigen Bestandteil der für die Stabilität des Landes unerlä lichen Aussöhnung geht,

G.unter Hinweis darauf, da sich die humanitäre Situation der Flüchtlinge und Vertriebenen in den letzten Monaten verschlechtert hat,

H.besorgt über die schwache Reaktion der Regierung in Kigali auf das Massaker in Kibeho,

I.besorgt über die Haftbedingungen in den ruandischen Gefängnissen, die mit Personen überfüllt sind, die unter dem Verdacht des Völkermords stehen,

J.besorgt über das Gefühl der Unsicherheit, das innerhalb der Bevölkerung herrscht, und über die zunehmende Angst infolge der Verhaftungen, Massaker, Morde, Vergewaltigungen, Enteignungen und der blinden Gewalt,

K.ferner besorgt über die anhaltende Krise in Burundi, die die Stabilität des Landes gefährdet und in einer neuen Welle massiver Gewalt zu explodieren droht,

1.verurteilt die Ermordung von Hutu-Flüchtlingen im Kibeho-Lager;

2.fordert die Regierung auf, vorbehaltlos mit dem unabhängigen internationalen Untersuchungsausschu zusammenzuarbeiten, der zur Ermittlung der für das Massaker Verantwortlichen eingesetzt wurde, um diese Personen so bald wie möglich vor Gericht zu bringen;

3.ruft die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dazu beizutragen, da die Entscheidung des UN-Sicherheitsrates, ein internationales Tribunal zur Verurteilung der Urheber des Genozids einzusetzen, rasch umgesetzt wird, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die nationale Aussöhnung ist;

4.fordert die Staaten, die zur Zeit den ruandischen Kriegsverbrechern Zuflucht gewähren, auf, sie auszuliefern, damit sie von dem zu diesem Zweck geschaffenen internationalen Tribunal verurteilt werden können; begrü t die in Belgien erfolgte Verhaftung von Alphonse Higanivo und Vincent Ntezimana, die beide des Völkermords verdächtigt werden, und fordert die anderen Mitgliedstaaten auf, die des Völkermords verdächtigen Personen, die sich auf ihrem Staatsgebiet befinden, zu verhaften;

5.betont die zwingende Notwendigkeit einer Sicherheitsgarantie der Vereinten Nationen für die Vertriebenen- und Flüchtlingslager in Zaïre, Burundi, Tansania und Uganda, da diese oft der Schauplatz für die Neugruppierung der bewaffneten Milizen sind, die für den Völkermord von 1994 verantwortlich waren;

6.fordert die ruandischen Behörden auf, die Menschenrechte zu achten und die Sicherheit der gesamten Zivilbevölkerung im Lande zu gewährleisten sowie von allen Aktivitäten abzusehen, die die Heimkehr der Flüchtlinge und den Proze der nationalen Versöhnung gefährden könnten;

7.fordert die Mitglieder der Europäischen Union, die ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates sind, auf, in diesem Sinne auf die Durchführung der notwendigen Ma nahmen zur Beendigung der Massaker in Ruanda hinzuwirken;

8.fordert den Sicherheitsrat auf, die Rückkehr der Flüchtlinge an ihre Heimatorte zu schützen;

9.fordert ECHO nachdrücklich auf, in Absprache mit den NRO und den internationalen Organisationen eine strategische Rolle im Bereich der humanitären Hilfe für die Länder dieser Region und insbesondere die Flüchtlingslager in Zaïre, Ruanda und Burundi zu übernehmen;

10.appelliert an die Kommission, Soforthilfe zur Verfügung zu stellen, um das Rechtswesen wiederaufzubauen und die Haftbedingungen zu verbessern;

11.fordert die Kommission auf, die Hilfen festzulegen, die der ruandischen Regierung versprochen wurden, und drängt darauf, da die humanitäre Hilfe und die Hilfe für den Wiederaufbau nicht verringert oder ausgesetzt wird;

12.unterstützt mit Entschiedenheit die Abhaltung einer "regionalen Konferenz für Frieden, Sicherheit und Stabilität" im Geiste der Abkommen von Arusha und unter Beteiligung aller demokratischen Kräfte der ruandischen Gesellschaft, wie sie vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewünscht und vom Rat und von der Kommission in Betracht gezogen wurde, und fordert die ruandische Regierung und die anderen Länder der Region der Gro en Seen auf, diese Gelegenheit zu ergreifen;

13.fordert den Rat auf, seinen gegenüber allen Ländern der Region eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen und vor dem Parlament über die im Anschlu an seine Entschlie ungen getroffenen Ma nahmen Bericht zu erstatten;

14.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung Ruandas, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der OAU sowie den Ko-Präsidenten der Paritätischen Versammlung AKP/EU zu übermitteln.

 
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