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Parlamento Europeo - 18 maggio 1995
Menschenrechtssituation in Äquatorialguinea

B4-0774, 0805, 0812, 0827 und 0840/95

Entschlie ung zur Menschenrechtssituation in Äquatorialguinea

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zu Äquatorialguinea,

-unter Hinweis auf die von der Paritätischen Versammlung AKP/EU im Februar 1995 in Dakar angenommene Entschlie ung,

A.tief besorgt über den Verlauf des Demokratisierungsprozesses in Äquatorialguinea und insbesondere darüber, da die für Mai 1995 vorgesehenen Kommunalwahlen noch nicht stattgefunden haben,

B.in der Erwägung, da Äquatorialguinea das IV. Abkommen von Lomé und damit auch dessen Artikel 5 über die Achtung der Menschenrechte unterzeichnet hat,

C.besorgt über die Verletzung der Menschenrechte und die anhaltenden Beeinträchtigungen des Demokratisierungsprozesses, insbesondere die Inhaftierung und Folterung von Oppositionsmitgliedern wie Esono Michá (ehemaliger Direktor der Militärakademie Bata), Mesa Mbá, Esono Musie, Ayón Asomu, Oná Nsá, Oná Nguema, Nguema Nsé und Ndun Musié sowie die Tatsache, da andere aus dem Land geflohen sind,

D.besorgt über das summarische Militärgerichtsverfahren, das gegen sie eingeleitet wurde, und die von der Anklage geforderten Strafen, die von einer Freiheitsstrafe von 30 Jahren, Aberkennung der politischen Rechte und Auflösung der Partei im Falle von Severo Moto bis zur Todesstrafe im Falle von anderen Angeklagten und Freiheitsstrafen zwischen 5 und 25 Jahren für die übrigen Angeklagten reichen,

E.in der Erwägung, da die Militärjustiz in Äquatorialguinea weder unparteiisch noch unabhängig ist und da das Gerichtsverfahren nicht im Einklang mit den Proze garantien abgelaufen ist,

1.verurteilt die systematische Verletzung der Menschenrechte durch die Festnahme, Inhaftierung und Folter der Mitglieder der politischen Opposition im Vorfeld der für Mai 1995 vorgesehenen Kommunalwahlen;

2.fordert die Einstellung der Repression gegen die Führer und aktiven Mitglieder der demokratischen Oppositionsparteien und die Gewährung einer Generalamnestie für alle politischen Gefangenen, seien sie bereits verurteilt oder sei das Verfahren noch anhängig, noch vor der Abhaltung von Wahlen;

3.fordert die Behörden von Äquatorialguinea auf, die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Zusammenschlu sowie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit, strikt einzuhalten und die Einrichtung der demokratischen und rechtstaatlichen Institutionen zu beschleunigen;

4.fordert die Umsetzung der Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen;

5.fordert die Erfüllung der Verpflichtungen, die auf der Konferenz der Geberländer eingegangen wurden, an der im Juni 1994 die Opposition und die betroffenen Länder teilgenommen haben;

6.erinnert an seine Entschlie ung vom 16. März 1995 und ist der Auffassung, da die Zusammenarbeit mit Äquatorialguinea, ausgenommen die Nahrungsmittelhilfe, ausgesetzt werden mu , da keinerlei Fortschritte erzielt wurden;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der Gemeinsamen Oppositionsplattform von Äquatorialguinea, der Regierung von Äquatorialguinea, den Unterzeichnerstaaten des Abkommens von Lomé und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 
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