B4-0778, 0790, 0800, 0811, 0832 und 0841/95
Entschlie ung zur Ermordung von Iqbal Masih, Symbolfigur für den Kampf gegen die Versklavung von Minderjährigen in Pakistan
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 13. Juli 1993 zu Menschenrechten, Demokratie und Entwicklung und vom 22. April 1994 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EG und Pakistan,
A.zutiefst bestürzt über die Ermordung des zwölfjährigen Pakistani Iqbal Masih am 16. April 1995 in Murtque bei Lahore, der die Zwangsarbeit von Kindern in Pakistan bekämpfte,
B.unter Hinweis darauf, da dieser Junge vom fünften bis zum zehnten Lebensjahr als verpfändete Arbeitskraft unter gesundheitsschädigenden Verhältnissen zehn Stunden am Tag für eine Rupie pro Tag Teppiche knüpfen mu te,
C.entsetzt über Berichte der IAO, wonach Tausende von Kindern, die unter solchen Bedingungen in der pakistanischen Teppichindustrie arbeiten, sterben, bevor sie zwölf Jahre alt sind,
D.zutiefst beeindruckt von dem Mut dieses Kindes, das nach seiner Befreiung aus regelrechter Sklaverei vor internationalem Publikum und in Pakistan Ansprachen gegen das System der Verpfändung von Kindern als Arbeitskräften gehalten hat, obwohl es dafür Morddrohungen erhielt,
E.unter Hinweis auf Artikel 32 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das im November 1989 angenommen wurde und in dem sich die Unterzeichnerstaaten, wozu auch Pakistan gehört, verpflichten, das Kind vor der Heranziehung zu einer Arbeit zu schützen, die seine Gesundheit, Erziehung oder Entwicklung gefährdet,
F.entsetzt über Schätzungen der IAO, da allein in Indien zehn Millionen Kinder unter Zwangsarbeitsbedingungen versklavt sind und da von den schätzungsweise 20 Millionen verpfändeteten Arbeitskräften in Pakistan mindestens sechs Millionen Kinder sind,
G.unter Hinweis darauf, da solche Arbeit in Pakistan theoretisch verboten ist, und in Kenntnis der Tatsache, da die Gei el der Zwangsarbeit sich nicht auf diese zwei Länder beschränkt,
H.mit dem Ausdruck seiner Solidarität gegenüber den Bewegungen und Organisationen, die in dieser Weltregion gegen Versklavung, Kinderhandel und -prostitution kämpfen, wie z.B. die BLLF und insbesondere ihre pakistanische Zweigorganisation,
I.betroffen davon, da viele der Teppiche, die in Pakistan und anderen asiatischen Staaten unter rücksichtsloser Ausbeutung von Kindern hergestellt werden, in die Europäische Union gelangen,
1.gedenkt Iqbal Masihs, der sich mutig dem Kampf gegen die Kinderarbeit verschrieben hatte;
2.verurteilt die Urheber des Mordes an Iqbal Masih und stellt fest, da ein Mann unter Tatverdacht verhaftet worden ist; fordert die zuständigen Behörden Pakistans auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diejenigen, die dieses Verbrechen veranla t, und diejenigen, die es ausgeführt haben, zur Rechenschaft zu ziehen;
3.ermutigt die pakistanische Regierung, ihre Anstregungen gegen die Versklavung von Kindern fortzusetzen, und die bereits bestehenden Gesetze auf diesem Gebiet in ihrem Land anzuwenden, und fordert die Regierungen der betreffenden Staaten auf, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes einzuhalten;
4.bekräftigt seine Entschlossenheit, in den Handelsbeziehungen zu Drittländern die Sozialklausel einzuführen, welche Handelsabkommen von der Einhaltung der Mindestvorschriften der IAO-Übereinkommen abhängig macht;
5.begrü t die von der IAO, der UNICEF und anderen Seiten unterstützte indisch-deutsche Initiative von nichtstaatlichen Organisationen und Vertretern des Teppichhandels zur Schaffung des "Rugmark"-Kennzeichens, an dem Teppiche zu erkennen sind, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, und befürwortet die Ausweitung dieser Initiative auf alle Mitgliedstaaten der Union;
6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen Pakistans und Indiens, den Parlamenten von Pakistan und Indien und dem Generalsekretär der IAO zu übermitteln.