B4-0768 und 0826/95
Entschlie ung zu Tibet
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des Vorschlags für eine Unterstützung des integrierten Landentwicklungsprojekts Panam in Tibet durch die Europäische Union,
-in Kenntnis des Vermerks der Kommission 93/C, 63/02 vom 5. März 1993 über einen offenen und strukturierten Dialog zwischen der Kommission und Sonderinteressengruppen, die eine grö ere Transparenz bei den Transaktionen mit der Kommission betreiben,
-in Erwägung der von der Kommission auf ihrem Treffen mit dem Dalai Lama im Juni 1994 ausgedrückten Auffassung, da die Situation in Tibet sich durch einen konstruktiven Dialog zwischen der tibetischen Exilregierung und der Regierung der Volksrepublik China beilegen lie e,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 15. Oktober 1987, 16. März 1989, 15. März 1990, 12. September 1991, 13. Februar 1992, 15. Dezember 1992, 25. Juni 1993 und 17. September 1993,
A.in Kenntnis und in Unterstützung des Aufrufs früherer Entschlie ungen zur Gewährung einer Wirtschaftshilfe, die den Interessen des tibetischen Volkes wirklich dient,
B.in Kenntnis des Ziels des integrierten Landprojekts Panam, die Nahrungsmittelüberschüsse der Region im Hinblick auf eine Verteilung an andere Gebiete Tibets, insbesondere die mit nichttibetischer Bevölkerung, zu erhöhen,
C.besonders besorgt über die Anreize zur Ansiedlung von Chinesen in Tibet, durch die die tibetische Kultur an den Rand gedrängt und die Identität der Tibeter als eigenes Volk wie auch ihre Fähigkeit, sich wirksam am politischen Leben zu beteiligen, gefährdet wird,
D.besorgt ferner darüber, da die Kommission bei der Prüfung des Panam-Projekts die Lokalbevölkerung oder Sonderinteressengruppen mit beträchtlicher Erfahrung in der Entwicklungshilfe in Tibet nicht angemessen konsultiert hat, wie dies durch die eigene Politik der Kommission eines offenen und strukturierten Dialogs mit Sonderinteressengruppen diktiert wird,
E.in dem Bewu tsein, da die Tibeter nach dem Völkerrecht ein Volk sind und da sie gemä der Charta der Vereinten Nationen und dem UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte bzw. über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ein Recht auf Selbstbestimmung haben,
F.zunehmend besorgt über anhaltende Verletzungen der Grundrechte und Grundfreiheiten des tibetischen Volkes und das massive Vorgehen der VRC gegen die Religionsausübung und gegen die Befürworter der tibetischen Unabhängigkeit,
G.bestürzt über die Nachricht des auf Mi handlungen während der Haft zurückzuführenden Todes von Gyaltsen Kelsang, der buddhistischen Nonne, die vor kurzem nach anderthalb Jahren Haft freigelassen wurde, und besorgt über den Gesundheitszustand anderer, die auch wegen Mi handlungen während der Haft verletzt oder krank werden,
H.bestürzt darüber, da sie der zehnte politische Gefangene seit 1987 war, der kurz nach der Entlassung aus dem Gefängnis starb, und die vierte Frau, die innerhalb von vier Jahren verschied,
I.in der Erwägung, da die VRC Gastgeber der bevorstehenden Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen sein wird und da es Berichte gibt, da legitime Aktivitäten der Nichtregierungsorganisationen auf der Konferenz behindert werden und da insbesondere tibetischen und taiwanischen Frauen der Zugang zur Konferenz und zum damit verbundenen NRO-Forum verwehrt wird,
J.in Kenntnis von Berichten über zwangsweise verordnete Schwangerschaftsverhütungsmethoden gegenüber chinesichen und tibetischen Frauen im Hinblick darauf, die Regierungspolitik zur Einschränkung der Kinderzahl in einer Familie durchzusetzen,
1.ersucht die Kommission, anzuerkennen, da das Panam-Projekt von der VRC als Teil eines Plans vorgeschlagen wurde, die neuen chinesischen Siedler in Tibet mit lokalen Mitteln zu ernähren und somit dem Interesse des tibetischen Volkes zuwiderläuft, indem die Ansiedlung von chinesischen Bürgern gefördert und die wirtschaftliche Integration Tibets in China erzwungen wird;
2.fordert die Kommission auf, Mittel des Panams-Projekts auf Hilfsleistungen umzuverteilen, die dem tibetischen Volks besser dienen;
3.fordert die Kommission auf, ihre eigenen Erkenntnisse bezüglich der Schwierigkeit bei der Anhörung des Volkes der Panam-Region als weiteres Indiz dafür zu werten, welche Probleme sich bei der Verwaltung von Projekten in Tibet ergeben, und die Schlu folgerung zu akzeptieren, da die Entwicklungshilfe an kleine lokale Projekte gehen mu ;
4.fordert die Kommission auf, an dieser Art von lokalen Projekten beteiligte Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen;
5.fordet die Kommission auf, künftig sicherzustellen, da Vorschläge betreffend Tibet Gegenstand eines vollständigen und offenen Konsultationsprozesses sind, im Hinblick darauf, eine Transparenz herzustellen, die erforderlich ist, damit Sonderinteressengruppen sich an diesem Proze beteiligen;
6.fordert die Kommission auf, die Gewährung von Hilfe für China von der Achtung der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten, vor allem in Tibet, abhängig zu machen;
7.fordert die VRC auf, nunmehr die vertagten Gespräche über die Zukunft Tibets mit dem Dalai Lama und der tibetischen Exilregierung zu führen;
8.fordert die Au enminister der 15 Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, darauf hinzuwirken, da zwischen der tibetischen Exilregierung und der chinesischen Regierung ein an keine Bedingungen geknüpfter ausführlicher Dialog stattfindet, um eine konstruktive Lösung der Lage in Tibet herbeizuführen;
9.fordert die VRC-Behörden auf, unverzüglich all die Personen freizulassen, die inhaftiert wurden, weil sie ihr Recht auf Freiheit und freie Meinungsäu erung in China und Tibet wahrgenommen haben, und sicherzustellen, da alle Gefangenen vor Folter und Mi handlung geschützt werden, Zugang zu Verwandten und zu Anwälten ihrer Wahl erhalten und eine vollständige Gesundheitsbetreuung für während der Haft entstandene Verletzungen oder Krankheiten bekommen;
10.appelliert an die Regierung der VRC, anzuerkennen, da sie dafür verantwortlich ist sicherzustellen, da die Vierte Weltfrauenkonferenz dem NRO-Forum angemessene Einrichtungen bietet; Frauen aus Tibet, Taiwan, Westsahara und anderen Ländern sollten uneingeschränkten Zugang erhalten;
11.fordert die VRC auf, von Politiken und Gesetzen Abstand zu nehmen, die die Behörden ermutigen, Frauen durch wirtschaftliche oder sonstige Anreize zu Schwangerschaftsverhütungsmethoden einschlie lich des Schwangerschaftsabbruchs und der Sterilisation zu veranlassen;
12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung der Volksrepublik China, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Dalai Lama zu übermitteln.