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Parlamento Europeo - 18 maggio 1995
Algerischen Frauen

B4-0754 und 0813/95

Entschlie ung zur Unterstützung für die algerischen Frauen

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Algerien,

A.in der Erwägung, da die algerischen Frauen die ersten Opfer des Terrorismus sind, entweder weil sie zu hunderten ermordet wurden, oder weil Tausende zu grö tenteils mittellosen Witwen und ihre Kinder zu Waisen wurden,

B.unter Hinweis auf die jüngsten schwerwiegenden Bedrohungen durch die Bewaffnete Islamische Gruppe (GIA), die nach wie vor Frauen und Mädchen nicht nur wegen ihres Geschlechts ermordet, sondern auch weil sie auf die Stra e, zur Schule oder zur Arbeit gehen, weil sie Mütter, Schwester und Töchter sind, mit Staatsbeamten verheiratet sind, oder aber weil sie sich in irgendeiner besonderen Weise kleiden,

C.in dem Bewu tsein, da die Opfer dieser Form der terroristischen Gewalt, vor allem Frauen und die in den Medien Beschäftigten, eine Herausforderung für das Gewissen von allen sind, die sich für Freiheit, Gleichheit, Solidarität und Achtung der Menschenrechte, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Religion, einsetzen,

D.in Kenntnis der Tatsache, da die algerische Gesellschaft auf dem Islam sowie der arabischen Kultur und der Kultur der Amazigh beruht und alle Kulturen respektiert und geschützt werden müssen,

E.mit der Feststellung, da dieser ungleiche terroristische Kampf Zeichen einer gro en Verachtung der Frauen ist, die ein ausgesprochen schwaches und wehrloses Ziel darstellen und die Hauptopfer von Gewalt, Hinrichtungen und Morden sind,

F.in der Erwägung, da die Gewalt seitens der GIA immer fanatischer und inakzeptabler wird, wobei die jüngsten Todesdrohungen gegen Frauen deutlich machen, da diese Gruppe sich nur vom Wahnsinn leiten lä t,

G.mit der Forderung, da Algerien in der schwierigen Situation, in der es sich derzeit befindet, nicht alleingelassen werden darf,

H.tief besorgt darüber, da zahlreiche vom Tode bedrohte algerische Frauen Schwierigkeiten haben, ein Visum zu erhalten, das es ihnen ermöglichen würde, vorübergehend in einen Mitgliedstaat der Union zu flüchten, was damit begründet wird, da ihr Fall nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fällt,

1.unterstützt die algerischen Frauen und ihr Recht, in Frieden zu leben;

2.verurteilt angesichts der jüngsten Drohungen der GIA gegen Frauen erneut den Terrorismus, die Vergewaltigungen und Morde, die von den terroristischen Gruppen sowie denjenigen, die für sie verantwortlich sind, verübt werden;

3.würdigt den Mut der algerischen Frauen, die unter Lebensgefahr ihren Kampf gegen den Fundamentalismus, gegen alle Konzepte einer Gesellschaft, die sie vom gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben ausgrenzen würde, für Demokratie und Achtung der Grundrechte des Menschen fortsetzen, und vertritt die Auffassung, da es ohne eine Achtung der Rechte der Frauen keine wirkliche Demokratie in Algerien geben wird;

4.ruft alle europäischen Bürger - Männer, Frauen, Verbände, Interessengruppen, Organisationen, regionale und lokale Behörden, Parlamente und Regierungen - auf, ihre Unterstützung und ihr Mitgefühl für die algerischen Frauen unter Beweis zu stellen;

5.fordert die Kommission und den Rat auf, entsprechende Schritte zu unternehmen und Algerien als einen der vorrangigen Bereiche für die gemeinsame Au en- und Sicherheitspolitik zu betrachten;

6.hält die Zusammenarbeit zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und Algerien für vorrangig und ersucht die Kommission, Soforthilfema nahmen für das algerische Volk einzuleiten, insbesondere im Gesundheitswesen sowie bei den Sozialwohnungen;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der algerischen Regierung zu übermitteln.

 
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