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Parlamento Europeo - 18 maggio 1995
Wahlfangmoratorium

B4-0743, 0748, 0770, 0785 und 0791/95

Entschlie ung zum Walfang und zur nächsten Tagung der Internationalen Walfangkommission

Das Europäische Parlament,

A.in Anbetracht der Bedeutung der Beschlüsse, die auf der nächsten Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) in Dublin, die am 29. Mai 1995 beginnt, beraten werden sollen,

B.unter Hinweis auf die Haltung des Europäischen Parlaments, das sich wiederholt gegen den kommerziellen Walfang und für das derzeit gültige Walfang-Moratorium ausgesprochen hat,

C.unter besonderem Hinweis darauf, da Norwegen und Japan die beiden einzigen Länder sind, die weiterhin Wale töten,

D.in der Erwägung, da die Vierte Konferenz der Umweltminister der Nordseeanrainerstaaten am 8. und 9. Juni 1995 in Esbjerg (Dänemark) stattfinden wird und auf dieser Konferenz über die Versenkung von chemischen Stoffen und nicht mehr benutzten Off-shore-Plattformen diskutiert und entschieden werden soll, wobei diese Versenkung eine Störung des empfindlichen ökologischen Gleichgewichts der maritimen Umwelt darstellt,

1.erklärt seine Ablehnung des kommerziellen Tötens aller Walarten, die vom Wissenschaftlichen Ausschu der Internationalen Walfangkommission als gefährdet angesehen werden;

2.fordert die Kommission auf, einen Bericht auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Interaktion zwischen Walen und anderen Arten im Lebensraum Meer vorzulegen;

3.bekräftigt seine Forderung nach einem Schutzgebiet für Wale im südlichen Ozean und verlangt, da dieses Schutzgebiet von allen Ländern respektiert wird;

4.fordert die Kommission auf, gegenüber der IWC die Unterstützung der EU für die Beibehaltung des Moratoriums betreffend den kommerziellen Walfang, solange es sich auf solide wissenschaftliche Erkenntnisse stützt, zum Ausdruck zu bringen;

5.lenkt die Aufmerksamkeit der Mitglieder der IWC auf die unterschiedlichen Schätzungen des Walbestands und auf die Notwendigkeit, alle von norwegischen Forschern vorgelegten Daten systematisch zu überprüfen; betont die Notwendigkeit eines sehr strengen Vorgehens zur Erhaltung des Gleichgewichts zwischen den geschätzten Walbeständen und den jährlichen Fangquoten im Wege des "überprüften Managementverfahrens";

6.äu ert seine tiefe Besorgnis über die vorgesehene Versenkung von Off-shore-Anlagen in den Atlantischen Ozean westlich von Irland, was eine vorsätzliche Verschmutzung der Meeresumwelt darstellen wird, und lehnt ein solches Vorgehen ab;

7.fordert die Kommission auf, alle erdenklichen Schritte zu unternehmen, um die Versenkung der "Brent Spar" und anderer Off-shore-Plattformen zu verhindern, und fordert die Vierte Konferenz der Umweltminister der Nordseeanrainerstaaten auf, in dieser Frage die gleiche Haltung einzunehmen;

8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Mitgliedern der Internationalen Walfangkommission sowie den Regierungen der Staaten, die an der Vierten Nordseekonferenz teilnehmen, zu übermitteln.

 
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