A4-0098/95
Empfehlung betreffend die Ergebnisse des Stabilitätspakts in Europa und die zu ergreifenden Folgema nahmen
Das Europäische Parlament,
-gestützt auf Artikel 92 seiner Geschäftsordnung,
-unter Hinweis auf Artikel J.7 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,
-unter Hinweis auf den Beschlu 93/728/GASP des Rates vom 20. Dezember 1993 auf der Grundlage von Artikel J.3 EUV für eine gemeinsame Aktion betreffend die Eröffnungskonferenz für den Stabilitätspakt,
-unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 22. April 1994 betreffend die gemeinsame Aktion bezüglich des Stabilitätspakts in Europa,
-unter Hinweis auf die von den Teilnehmerstaaten zum Abschlu der Eröffnungskonferenz für einen Pakt für Stabilität in Europa (26./27. Mai 1994) angenommenen Dokumente,
-unter Hinweis auf den Beschlu 94/367/GASP des Rates vom 14. Juni 1994 zur Fortsetzung der obengenannten gemeinsamen Aktion,
-in Kenntnis der Erklärung der Präsidentschaft des Rates vom 14. März 1995 zum Stabilitätspakt,
-unter Hinweis auf den Stabilitätspakt selbst, der bei der Schlu konferenz am 20. und 21. März 1995 in Paris verabschiedet wurde,
-unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik (A4-0098/95),
A.unter Hinweis auf die französische Initiative vom April 1993, mit der der Stabilitätspakt in Europa ins Leben gerufen wurde,
B.unter Hinweis darauf, da das Ziel des Stabilitätspakts darin besteht, die Konsolidierung der Grenzen und die Achtung der Minderheitenrechte in Europa insbesondere in jenen Staaten Mittel- und Osteuropas und den baltischen Staaten, die in mehr oder weniger absehbarer Zeit Mitglied der Europäischen Union werden sollen, zu gewährleisten,
C.unter Hinweis darauf, da mit dem Proze des Pakts für Stabilität in Europa als einem präventiven diplomatischen Vorgehen die Grenz- und Minderheitenprobleme in Mittel- und Osteuropa sowie im Baltikum gelöst werden sollen und da die Lösung dieser Probleme eine Voraussetzung für den Beitritt der betreffenden Länder zur Europäischen Union darstellt,
D.in der Auffassung, da unter diesem Aspekt das angestrebte Ziel teilweise erreicht wurde und da daher die Staaten, die noch keine Abkommen und Vereinbarungen über gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit geschlossen haben, ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzen, wie dies bei Ungarn und Rumänien der Fall ist, und da die Staaten, die derartige Abkommen unterzeichnet haben, die Unterschiede, die sie bei deren Auslegung machen, wie bei dem ungarisch-slowakischen Abkommen beseitigen, um die Stabilität in Europa vollständig zu gewährleisten,
E.unter Betonung der Verantwortung, die künftig der OSZE zukommt, da sie die Hüterin des Stabilitätspakts für Europa ist und die Aufgabe hat, dessen Umsetzung zu überwachen,
F.unter Hinweis schlie lich darauf, da der Stabilitätspakt als ein geographisch offener und evolutiver Proze konzipiert worden war, woran die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union bei der Schlu konferenz über den Stabilitätspakt für Europa erinnert hat,
1.erkennt an, da der Proze des Stabilitätspakts für Europa eine Dynamik des Dialogs in Gang gesetzt hat, die die Einleitung eines positiven Dialogs zwischen den betreffenden Staaten selbst sowie zwischen diesen und den Nachbarländern sowie Fortschritte bei einigen festgefahrenen Problemen innerhalb relativ kurzer Zeit ermöglichte;
2.beurteilt daher dieses präventive diplomatische Vorgehen als sehr positiv, auch wenn es dessen Grenzen erkennt, und hebt die wesentliche Rolle der regionalen Rundtisch-Gespräche hervor, die im Rahmen der KSZE/OSZE vorgesehen, aber niemals durchgeführt worden waren;
3.begrü t die wichtige Rolle, die die Kommission - also au erhalb des Rahmens der Regierungszusammenarbeit - bei dem Proze des Stabilitätspakts für Europa gespielt hat, indem sie die Auswahl von Vorhaben, die zur Verwirklichung der Paktziele beitragen und im Rahmen des PHARE-Programms gefördert werden können, ermöglichte;
4.fordert den Rat auf, seinen Einflu geltend zu machen, damit die letzten Divergenzen, die eine vollständige Erreichung aller Ziele des Stabilitätspakts für Europa verhindert haben, ausgeräumt werden; begrü t gleichzeitig, da die Ministerpräsidenten Ungarns und Rumäniens in einer gemeinsamen Erklärung ihre Bereitschaft bekundet haben, die Verhandlungen im Hinblick auf ein bilaterales Abkommen zur Lösung der gemeinsamen Probleme zwischen den beiden Ländern fortzusetzen, und dieses Abkommen nach seinem Abschlu in den Stabilitätspakt aufzunehmen;
5.empfiehlt dem Rat:
a)die Umsetzung des Stabilitätspakts für Europa in Anbetracht der mit der OSZE als solcher verbundenen Mängel zu überwachen und sich hierfür des politischen Dialogs, der sowohl in den bereits abgeschlossenen oder noch abzuschlie enden Europa-Abkommen als auch in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehen ist, zu bedienen, wobei der institutionalisierte Dialog mit den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie den baltischen Staaten und Slowenien auch eine multilaterale Behandlung der Probleme von gemeinsamem Interesse ermöglichen soll,
b)im Rahmen der OSZE gleichwohl darauf hinzuwirken, da die Fortsetzung der regionalen Rundtisch-Gespräche, die sich bewährt haben und den Dialog zwischen den betreffenden Staaten und ihren Nachbarländern ermöglichen, gewährleistet ist,
c)die Überwachung der Umsetzung des Stabilitätspakts für Europa auch im Rahmen des Europarats fortzusetzen, und zwar in Anbetracht der Übereinkommen, die diese Organisation im Bereich der Menschenrechte und Minderheitenrechte ausgearbeitet hat,
d)die Ausdehnung des Konzepts des Stabilitätspakts unter Vornahme von Anpassungen auf Gebiete vorzusehen, die eine wesentliche Rolle für die Sicherheit und Stabilität des europäischen Kontinents und somit für die Sicherheit der Europäischen Union spielen, wie der Balkan und der Kaukasus als Regionen in dem von der OSZE abgedeckten Gebiet,
e)zu prüfen, ob dieses Konzept als gemeinsame Aktion der Europäischen Union nicht auch auf den Mittelmeerraum übertragbar wäre, so da nach der Europa-Mittelmeer-Konferenz, die im November 1995 in Barcelona stattfindet, Verhandlungen mit allen Anrainerstaaten und anderen betroffenen Drittländern im Hinblick auf den Abschlu eines Pakts für Stabilität und Sicherheit im Mittelmeerraum aufgenommen werden können;
6.dankt der jeweiligen Präsidentschaft des Rates, da im Rahmen der Ausübung des Informationsrechts des Europäischen Parlaments (Artikel J.7 EUV) eine Ad-hoc-Delegation eingeladen wurde, die Arbeiten der Konferenzen über den Stabilitätspakt für Europa zu verfolgen, wie es dies in seiner obengenannten Empfehlung vom 22. April 1994 gefordert hatte;
7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Kenntnisnahme der Kommission zu übermitteln.