A4-0110/95
Entschlie ung zum Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments und des Bürgerbeauftragten für das Haushaltsjahr 1996
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1996: Einzelplan I - Parlament + Anlage Bürgerbeauftragter, Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschu und Ausschu der Regionen,
-in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs,
-in Kenntnis des vom Präsidium am 4. April 1995 gemä den Bestimmungen der Artikel 22 Absätze 5 und 6 und Artikel 165 Absatz 1 der Geschäftsordnung aufgestellten Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags für 1996,
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0110/95),
I.ALLGEMEINER RAHMEN
1.weist darauf hin, da sich das Haushaltsverfahren für 1996 in den finanziellen Rahmen der Finanziellen Vorausschau 1993/1999 einfügt, die gemä den Bestimmungen von Artikel 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens am 29. November 1994 revidiert wurde;
2.stellt hierzu fest:
-da die Haushaltsmittel gemä den Grundsätzen der Angemessenheit und insbesondere der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eines günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses verwendet werden müssen;
-da die Steigerungsrate der Ausgaben von Rubrik 5 der geltenden Finanziellen Vorausschau auf 4,20% zu laufenden Preisen geschätzt wird;
-da diese Steigerungsrate, korrigiert unter Berücksichtigung der Ausgaben für Ruhegehälter, deren voraussichtliche Zunahme 14,31% betragen wird, auf 3,5% veranschlagt wird;
-da die jährliche Inflationsrate von voraussichtlich 2,7%, die Entwicklung der Wechselkurse, die Tarife der öffentlichen Dienstleistungen und die Verbraucherindizes für bestimmte Dienstleistungen den Umfang bestimmter Ausgaben beeinflussen können;
-da der für die Berechnung der beantragten Mittel verwendete FB/ECU- Umrechnungskurs um 2,76% niedriger liegt als der für die Feststellung des Haushaltsplans für 1995 verwendete Kurs;
-da die Zunahme der Zahl der Mitglieder des Parlaments auf 626 Abgeordnete im Anschlu an die Europawahlen und an die Erweiterung sowie die Organisation der Arbeiten der Organe des Parlaments einen direkten Vergleich der Mittel für bestimmte Sektoren zwischen den Haushaltsjahren 1995 und 1996 nicht zulassen;
3.unterstreicht, da der Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags durch einen analytischen Haushaltsplan und einen Bericht über die Personalpolitik gemä der Forderung in seinen Leitlinien für den Haushaltsplan 1996 ergänzt wurde;
4.stellt den Haushaltsvoranschlag des Parlaments für das Haushaltsjahr 1996, der dem Protokoll als Anhang beigefügt ist, auf Ausgaben in Höhe von 762.439.800 ECU und Eigenmittel in Höhe von 51.857.000 ECU fest; sieht eine auf 1.701.000 ECU veranschlagte Summe zur Wiederverwendung vor;
II.STELLENPLAN
5.weist darauf hin, da im Rahmen des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1/95 der Stellenplan seines Generalsekretariats eine Steigerungsrate von 7,45% verzeichnet hat; da er der Auffassung war, da alle zusätzlichen Forderungen im Wege der Umstrukturierung und Mobilität des Personals aller Dienste, einschlie lich der Au enbüros, abzudecken seien; da eine solche Verwaltung der Humanressourcen eine vertiefte Analyse der verschiedenen im Stellenplan ausgewiesenen Posten und ein zusammenhängendes und konsequentes Vorgehen im Bereich der beruflichen Weiterbildung voraussetzt, das eine bessere Rentabilität des Humankapitals ermöglicht;
6.gibt zu bedenken, da aus dem Bericht des Generalsekretärs hervorgeht, da die Beurteilung der einzelnen Posten des Stellenplans, die im Rahmen eines Pilotversuchs mit Hilfe externer Sachverständiger vorgenommen wurde, nicht die erwarteten Ergebnisse erbracht hat; unterstreicht in diesem Zusammenhang, da der qualitative Ansatz der "job satisfaction" dem Grundsatz des "Interesses der Institution" und dem Stellenwert, der diesem im institutionellen System der Union zukommt, untergeordnet werden mu ;
7.verweist im übrigen darauf, da seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union die Einführung neuer Legislativverfahren und die Entwicklung des Haushaltsverfahrens direkte Auswirkungen auf die Organisation der parlamentarischen Arbeit und infolgedessen die Zuarbeit für die Abgeordneten mit sich gebracht haben; da alle diese Verfahren jährlich mit Hilfe eines Arbeitsprogramms geplant werden; da die Prüfung der Legislativvorschläge aufgrund dieses Programmes eine breite Skala der Unionsinteressen abdeckt, was den Forschungs- und Dokumentationsbedarf illustriert; da die Umsetzung dieses Bedarfs in Verwaltungsaufgaben nicht zur Schaffung von Paralleldienststellen Anla geben, sondern einen Synergie-Effekt innerhalb des Generalsekretariats hervorrufen sollte; verweist in diesem Zusammenhang auf seine obengenannte Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1996;
8.hält es unter diesen Umständen für notwendig, im Haushaltsjahr 1996 die Gesamtzahl des im Stellenplan des Haushaltsplans für 1995 einschlie lich des BNH 1/95 ausgewiesenen Personals zurückzuführen und die Beurteilung der Posten in angemessener Form unter Berücksichtigung sowohl der institutionellen Erfordernisse als auch der neuen Personalverwaltungsmethoden fortzusetzen; ist der Ansicht, da diese Verwaltung neue Arbeitsformen nicht ausschlie en und die Werkzeuge, die durch die neuen Technologien verfügbar werden, in Betracht ziehen sollte, wobei dies jedoch die spezifische Rolle des Organs nicht beeinträchtigen darf; weist darauf hin, da es für das Organ durchaus vorteilhaft sein kann, im Rahmen der einschlägigen Vorschriften und für die Dienststellen, für die der Generalsekretär dies im Einklang mit den Leitlinien der zuständigen Instanzen beschlie t, auf begründeten Antrag der betroffenen Generaldirektion und auf Vorschlag der Generaldirektion Personal wieder örtliche Bedienstete einzustellen;
9.fordert bei dieser Gelegenheit den Generalsekretär auf, vor der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans einen Beurteilungsbericht über das Funktionieren der legislativen Achse und die Verwaltungserfordernisse vorzulegen, die sich durch das Mitentscheidungsverfahren ergeben haben, wobei insbesondere zu prüfen ist, ob eventuell eine neue Verbindung zwischen verschiedenen bestehenden oder etwaigen neu zu schaffenden Dienststellen erforderlich ist;
10.erklärt in diesem Zusammenhang, da geprüft werden mu , ob es Möglichkeiten für eine interinstitutionelle Zusammenarbeit im Rahmen von Lösungen auf der Grundlage des Beamtenstatuts gibt; fordert infolgedessen den Generalsekretär auf, vor der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans einen Organisationsplan der Dienste des Generalsekretariats zu erstellen, der Auskunft darüber gibt, bei welchen Diensten eine interinstitutionelle Zusammenarbeit möglich wäre; verweist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse des Trilogs vom 4. April 1995 über die interinstitutionelle Zusammenarbeit;
11.bewilligt hiermit die Mittel für die Höherstufung folgender Posten: 4 A5 nach A4, 10 A6 nach A5, 4 B2 nach B1, 54 C2 nach C1, 16 C3 nach C2, 4 C4 nach C3, 9 D2 nach D1, 15 LA5 nach LA4, 1 A6 auf Zeit nach A5 auf Zeit, 2 A7 nach A6 im Sekretariat der fraktionslosen Mitglieder sowie 2 Beförderungen ad personam, davon 1 LA4 nach LA3 und 1 C1 nach B3;
12.ist im übrigen der Ansicht, da der Übergang von einer Laufbahngruppe zur anderen durch die einschlägigen Vorschriften geregelt ist und mittels der heirzu vorgesehenen Verfahren erfolgen mu , d.h. durch die Veranstaltung von allgemeinen internen Auswahlverfahren; unterstreicht, da dieser Ansatz den Grundsatz der Laufbahnplanung, wie er im Verlauf der vorausgehenden Haushaltsjahre bestätigt wurde, nicht in Frage stellt;
III.ENTWICKLUNG DER MITTEL
13.weist darauf hin, da es in seiner obengenannten Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1996 erklärt hat, da es sich hinsichtlich der Mittelausstattung der Haushaltslinien an den Ergebnissen der Ausschöpfung der Mittel des Haushaltsplans 1994 orientieren werde;
14.setzt die Mittel für Titel 1 "Ausgaben für Mitglieder und Personal des Organs" und insbesondere Posten 1005 "Kosten für besondere Reisen in Ausübung des Mandats" auf 1.100.000 ECU fest; veranschlagt die Mittel für Posten 1172/1 "auf Dienstleistungsbasis entlohntes Personal sowie nach au erhalb zu vergebende Übersetzungs- und Schreibarbeiten" (Übersetzung der ausführlichen Sitzungsberichte) auf 4 Mio. ECU und setzt Mittel in Höhe von 500.000 ECU für diesen Posten in Kapitel 100 ein; hebt den Pauschalabschlag auf 4,5 % an und stimmt die entsprechenden in Kapitel 11 eingesetzten Mittel hierauf ab;
15.verweist auf die Stellungnahme seines parlamentarischen Ausschusses zu den Mietkosten für ein vorläufig gebrauchtes Gebäude in Stra burg; setzt infolgedessen in Posten 2000/2 "Mieten" Gesamtmittel in Höhe von 13.985.000 ECU, in Artikel 202/2 "Wasser, Gas, Strom und Heizung" 1.152.000 ECU und in Artikel 203/2 "Reinigung und Unterhaltung" 3.997.000 ECU ein;
16.setzt in Artikel 203 "Reinigung und Unterhaltung", dritter Gedankenstrich "Brüssel" einen Betrag von 7.326.000 ECU ein mit dem Hinweis, da für 1997 die Aufgabe aller Gebäude in Brüssel mit Ausnahme der Gebäude Montoyer und Espace Léopold gemä seiner Entschlie ung vom 5. April 1990 zur Immobilienpolitik des Europäischen Parlaments vorgesehen ist;
17.setzt in Artikel 204 "Herrichtung der Diensträume", dritter Gedankenstrich "Brüssel" einen Betrag von 7.500.000 ECU ein, der angesichts des pragmatischen Zeitplans für bestimmte Renovierungsarbeiten gerechtfertig erscheint;
18.setzt in Artikel 205 "Sicherheit und Bewachung der Gebäude", dritter Gedankenstrich "Brüssel" einen Betrag von 7 Mio. ECU und einen Betrag von 834.000 ECU für diesen Artikel in Kapitel 100 "vorläufig eingesetzte Mittel" ein; fordert den Generalsekretär in diesem Zusammenhang auf, einen Bericht über die Brandbekämpfungsvorkehrungen sowie über die Betriebsbedingungen des Sicherheitssystems in den Brüsseler Gebäuden vorzulegen; setzt Artikel 207 "Bau von Gebäuden" wieder mit einem p.m.-Vermerk ein; setzt ferner in Posten 2110 "Telekommunikationsausstattung" Mittel in Höhe von insgesamt 11.032.000 ECU und in Posten 2311 "Ferngespräche, Telegramme, Fernschreiben, Fernsehen" Mittel von insgesamt 11.098.000 ECU ein;
19.setzt in Artikel 209 "sonstige Sachausgaben" einen Betrag von 3.304.000 ECU ein;
20.stellt fest, da die Entwicklung der Arbeit des Parlaments an drei Arbeitsorten auch die Unterhaltung zahlreicher und umfangreicher Immobilien mit sich bringt; fordert infolgedessen den Generalsekretär auf, vor der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans für 1996 einen Beurteilungsbericht über den Funktions- und Organisationsmodus der betroffenen Dienste zu unterbreiten, dessen Schwerpunkt insbesondere auf der Intendanz, der Verwaltung der Ausstattung und der Wartung der Gebäude sowie den sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen auf Mehrjahresbasis liegt; unbeschadet der Forderung in seiner Entschlie ung vom 17. März 1995 zum Rechnungsabschlu des Parlaments für das Haushaltsjahr 1994 (Verwaltungsausgaben), da der Rechnungshof den Mietvertrag des Parlaments für das IPE-4-Gebäude in Stra burg bis zum 15. Juli 1995 überprüft;
21.setzt in Kapitel 100 "Vorläufig eingesetzte Mittel" einen Betrag von 200.000 ECU für Artikel 230 "Papier- und Bürobedarf" ein und bekräftigt seine Forderung nach einem Bericht zur Ermittlung der konkreten Ma nahmen zur Papierwiederverwertung sowie der Schritte, die zum Recycling gemä dem Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1995 unternommen wurden;
22.setzt in Kapitel 101 "Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben" Mittel in Höhe von 9.226.000 ECU ein;
23.verweist auf seine obengenannte Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1996, und insbesondere auf die von ihm für unbedingt notwendig erachtete angemessene Information der europäischen Bürger über die Politiken der EU und fordert seine zuständigen Stellen auf, eine grundlegende Umstrukturierung der Informationspolitik des Europäischen Parlaments in Verbindung mit anderen europäischen Institutionen vorzunehmen; stellt fest, da seine zuständigen Organe ein Empfehlungsraster für diesen Bereich vorgelegt haben; da die haushaltliche Umsetzung dieser Empfehlungen der Durchführung einer externen Studie nachgeordnet ist, die die Wirkung der Informationspolitik des Parlaments einschlie lich der schriftlichen und der audiovisuellen Informationen bei den Bürgern der Union untersuchen soll; hält es unter diesen Umständen nunmehr für geboten, die erforderlichen Schritte zur Ausarbeitung dieser Studie zu unternehmen, um die eventuellen finanziellen Auswirkungen im Rahmen der ersten Le
sung des Entwurfs des Haushaltsplans für 1996 beurteilen zu können;
24.beauftragt im übrigen den Generalsekretär, vor der ersten Lesung des Haushaltsplans für 1996 konkrete Vorschläge vorzulegen, um die Verantwortlichkeit der gemä den Leitlinien der politischen Behörde und im Einklang mit der Haushaltsordnung mit der Ausführung des Haushaltsplans betrauten Anweisungsbefugten bestmöglich zu gewährleisten;
IV.PARLAMENTARISCHE ASSISTENTEN
25.verweist auf seine Stellungnahmen zu den parlamentarischen Assistenten und insbesondere auf seine Forderung in seiner obengenannten Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1996; ist der Ansicht, da die Einführung einer Regelung für die parlamentarischen Assistenten:
- die Assistenten in Brüssel betreffen mu ;
-fakultativ sein mu ;
-die Bestimmung enthalten mu , da die Assistenten, die dieser Regelung beitreten, dem belgischen Sozialversicherungs- und Steuersystem unterliegen;
-einen Ausgleichsmechanismus für den Unterschied zwischen der belgischen und der in den Mitgliedstaaten der Union für derartige Stellen üblichen Steuer- und Sozialabgabenlast enthalten mu ;
-sich auf den Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments stützen mu ; ist im übrigen der Ansicht, da gleichzeitig ein Vorschlag für ein Statut der parlamentarischen Assistenten des Europäischen Parlaments in Brüssel ausgearbeitet werden mu ;
V.BÜRGERBEAUFTRAGTER
26.setzt für das Haushaltsjahr 1996 auf der Grundlage des Eingliederungsplans im Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1995 den für 1995 festgelegten Betrag von 1,2 Mio. ECU bis zum Beschlu über die Ernennung des Bürgerbeauftragten wieder ein;
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27.legt gro en Wert darauf, da nach Abschlu jedes jährlichen Haushaltsverfahrens ein Bericht veröffentlicht wird, der die politischen Prioritäten des Europäischen Parlaments im Rahmen des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften erläutert und in erster Linie der Information der nationalen Parlamente dient;
28.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung den betroffenen Institutionen zu übermitteln.