A4-0130/95
Beschlu über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung von Normen für die Ausstrahlung von Fernsehsignalen (C4-0032/95 - 00/0476(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des gemeinsamen Standpunkts des Rates (C4-0032/95 - 00/0476(COD))
-unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat KOM(93)0556,
-in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission KOM(94)0455,
-unter Hinweis auf Artikel 189 b Absatz 2 des EG-Vertrags,
-gestützt auf Artikel 72 seiner Geschäftsordnung,
-in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik für die zweite Lesung (A4-0130/95),
1.ändert den gemeinsamen Standpunkt wie folgt ab;
2.fordert die Kommission auf, die Abänderungen des Parlaments in ihrer Stellungnahme, die sie gemä Artikel 189 b Absatz 2 Buchstabe d des EG-Vertrags abgibt, zu befürworten;
3.fordert den Rat auf, alle Abänderungen des Parlaments zu billigen, seinen gemeinsamen Standpunkt entsprechend zu ändern und den Rechtsakt endgültig zu erlassen;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschlu dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
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