Radicali.it - sito ufficiale di Radicali Italiani
Notizie Radicali, il giornale telematico di Radicali Italiani
cerca [dal 1999]


i testi dal 1955 al 1998

  RSS
ven 14 mar. 2025
[ cerca in archivio ] ARCHIVIO STORICO RADICALE
Archivio PE
Parlamento Europeo - 13 giugno 1995
Europäischer Rat vom 26. und 27. Juni 1995 in Cannes

B4-0850, 0851, 0852, 0856 und 0915/95

Entschlie ung zum Europäischen Rat in Cannes

Das Europäische Parlament,

A.in Anbetracht der Ungewi heit über die Zukunft der Europäischen Union, der daraus in der Öffentlichkeit resultierenden Besorgnis, vor allem betreffend die Wirtschaftslage und die hohe Arbeitslosenzahl, der Unklarheiten über den Zeitplan für die dritte Stufe der WWU sowie der unterschiedlichen Erwartungen im Hinblick auf die 1996 vorgesehene Regierungskonferenz zur Revision des Vertrags, insbesondere hinsichtlich der GASP und der Verteidigungspolitik,

B.in Erwägung der sehr prekären Lage, in der sich die UN-Soldaten im ehemaligen Jugoslawien aufgrund ihres Mandats sowie aufgrund der Kommandostruktur, ihrer Ausrüstung und Einrichtungen befinden,

C.in der Erwägung, da die rechtmä ige Regierung von Bosnien-Herzegowina anders als die bosnisch-serbische Miliz als befreundete Nation betrachtet werden sollte und da Bosnien-Herzegowina, basierend auf einer pluralistischen Demokratie und einer multikulturellen Gesellschaft, Teil der Wertegemeinschaft ist, auf die sich die Europäische Union gründet,

1.verurteilt aufs schärfste die Eskalation des Konflikts in Bosnien-Herzegowina, insbesondere die zunehmenden und vorsätzlichen Morde an Zivilisten und die Angriffe auf die Schutzzonen sowie die barbarische Entführung von UN-Friedenssoldaten durch die bosnischen Serben;

2.fordert die unverzügliche Freilassung aller UN-Soldaten und unterstützt Initiativen zur Verwirklichung dieses Ziels;

3.hält den Gedanken eines UN-Rückzugs aus Bosnien-Herzegowina für völlig unannehmbar, weil dies eine völlige Aufgabe der Idee der Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens beinhalten und den Weg für eine weitere Eskalation des Krieges bereiten würde;

4.fordert den Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Ma nahmen zu treffen, um die UN mit den von den Friedenstruppen benötigten menschlichen und logistischen Ressourcen auszustatten, um die Zivilbevölkerung, vor allem in den Schutzzonen, wirksam zu schützen, um eine weitere Eskalation des Krieges zu verhindern und um die Durchführung des von der Kontaktgruppe ausgearbeiteten Friedensplans zu erreichen;

5.begrü t und unterstützt die Schaffung der Schnellen Eingreiftruppe, die unter europäischem Kommando stehen und NATO-Einrichtungen benutzen wird; ist jedoch der Auffassung, da sie in ihrer derzeitigen Stärke nicht ausreichen wird, um die Sicherheit der Schutzzonen zu gewährleisten;

6.unterstützt den Aufruf der französischen Regierung, das Mandat der UNPROFOR auszuweiten, um ihre Verwundbarkeit zu verringern und ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer humanitären Aufgaben dadurch zu stärken, da eine glaubhafte Verteidigung der Schutzzonen organisiert und der freie Zugang zu ihnen gewährleistet wird; besteht darauf, da die Beseitigung der schweren Waffen verwirklicht werden mu ; ersucht die Mitgliedstaaten der EU, sich nachdrücklich für die Erreichung dieser Ziele einzusetzen;

7.setzt sich dafür ein, da die UN in Bosnien-Herzegowina bleibt und wirksam handeln kann; sollte sich dies als unmöglich erweisen, so mu Bosnien-Herzegowina gemä Artikel 51 der UN-Charta die Mittel zur Selbstverteidigung erhalten;

8.fordert die Regierungen von Serbien und Montenegro auf, Bosnien-Herzegowina endlich als souveränen Staat innerhalb seiner derzeitigen Grenzen anzuerkennen und in jeder möglichen Form Druck auf die bosnisch-serbische Führung auszuüben, damit sie den Entschlie ungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nachkommt;

9.ersucht diejenigen Bürger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die über die Lage im ehemaligen Jugoslawien besorgt sind, dazu beizutragen, da sich ihre Regierungen der öffentlichen Meinung zu diesem Problem bewu t werden;

10.fordert den in Cannes zusammentretenden Europäischen Rat auf, entscheidende Schritte zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Europäische Union insbesondere dadurch zu unternehmen, da Ma nahmen im Hinblick auf die Verstärkung des Beitrags der Union zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dahingehend getroffen werden, da :

-der Europäische Investitionsfonds von seinen künstlichen Zwängen befreit wird, die seinen vollen Einsatz behindern, damit er bei der Realisierung der Vorschläge des Delors-Wei buchs eine makro-ökonomische Funktion wahrnehmen kann, vor allem durch die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen,

-er seinen Zusagen von Essen, die Mittel für die Transeuropäischen Netze aufzustocken, nachkommt und sichergestellt wird, da die im Delors-Wei buch im Bereich der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit festgelegten Ziele nicht durch finanzielle Zwänge behindert werden und eine bessere Koordinierung sämtlicher Finanz- und Investitionsstrumente, über die die Union verfügt, erreicht wird,

-Ma nahmen im Hinblick auf eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Sozialministern und dem ECOFIN festgelegt werden,

-Instrumente und konkrete Ma nahmen zur Verwirklichung derjenigen Vorschläge im Wei buch vorgeschlagen werden, die noch nicht ausgestaltet wurden, einschlie lich der in Kapitel 10 enthaltenen Vorschläge sowie der Vorschläge zur Förderung eines dauerhaft umweltverträglichen Wirtschaftswachstums,

-die Mitteilung der Kommission vom 8. März 1995 über die Folgema nahmen zu der Tagung des Europäischen Rates von Essen über die Arbeitslosigkeit (KOM(95)0074 - C4-0114/95) unterstützt wird, insbesondere was die Schaffung eines multilateralen Überwachungsverfahrens im Bereich der Beschäftigung und die Einleitung interinstitutioneller Gespräche über die weiteren zu treffenden Ma nahmen anbelangt;

11.begrü t den Ansatz des Grünbuchs der Kommission über die Modalitäten für den Übergang zu einer einheitlichen Währung, insbesondere ihren Vorschlag für ein dreistufiges Übergangsszenario mit Festlegung von Maximalfristen und einem Abschlu des Prozesses spätestens im Jahr 2001 oder 2002, je nach dem Zeitpunkt, zu dem die politische Entscheidung über die Einführung der einheitlichen Währung getroffen wird;

12.befürwortet den im Grünbuch geprägten Begriff der kritischen Masse, der die Glaubwürdigkeit und Irreversibilität der einheitlichen Währung mit Einleitung der dritten Phase gewährleistet;

13.begrü t die Interaktivität des Grünbuchs, die eine umfassende Diskussion ermöglicht, und fordert, da bei dieser Gelegenheit vor allem Wert gelegt wird auf eine genauere Definition der in der kritischen Masse enthaltenen Operationen; ebenso auf gründlichere Überlegungen, um jedem Spekulationsversuch entgegenzutreten, der den Proze destabilisieren könnte, sowie auf die Relationen zwischen der einheitlichen Währung und den Währungen der Mitgliedstaaten des einheitlichen Marktes, die nicht der Währungsunion beigetreten sein werden, um deren Bemühungen um Anschlu an die WWU zu unterstützen und jegliche Gefahr einer asymmetrischen Entwicklung zwischen einheitlichem Markt und einheitlicher Währung zu verringern;

14.räumt ein, da die im Grünbuch enthaltenen Vorschläge weitgehend zum Abbau der politischen Unwägbarkeiten beitragen werden, die noch über dem Vorhaben der Wirtschafts- und Währungsunion lasten, und richtet einen dringenden Appell an den Europäischen Rat von Cannes, ein entschlossenes politisches Signal in dieser Richtung zu geben;

15.verweist auf die in seiner Entschlie ung vom 17. Mai 1995 zur Funktionsweise des Vertrags über die Europäische Union im Hinblick auf die Regierungskonferenz 1996 - Verwirklichung und Entwicklung der Union genannten Ziele im Rahmen der institutionellen Reform, nämlich die Union mit effizienteren, transparenteren und demokratischeren Beschlu fassungsverfahren unter gleichzeitiger Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstands und eines einheitlichen institutionellen Rahmens auszustatten;

16.fordert den Europäischen Rat auf, die Berichte der Institutionen über die 1996 vorgesehene Revision des Vertrags zu berücksichtigen, indem er die für die Vorbereitung der Regierungskonferenz zuständige Reflexionsgruppe auffordert, diese Berichte, insbesondere den Bericht des Europäischen Parlaments, ihren Arbeiten und Vorschlägen zugrundezulegen, und ihr ein möglichst weitreichendes Mandat einräumt;

17.unterstützt nachdrücklich die Perspektive eines Beitritts der mittel- und osteuropäischen Länder; ist jedoch der Ansicht, da der Beitritt dieser Länder nur möglich sein wird, wenn sie den gemeinschaftlichen Besitzstand akzeptieren und die Regierungskonferenz 1996 eine Stärkung der Demokratie und die Einführung von wirksameren, demokratischeren und transparenteren Beschlu fassungsverfahren erreicht; begrü t den Beschlu des Rates, Beitrittsverhandlungen mit Malta und Zypern aufzunehmen und diese Länder zum Europäischen Rat in Cannes einzuladen;

18.erneuert seine Ablehnung der Zollunion mit der Türkei, solange kurdische Abgeordnete inhaftiert sind und die Rechte des kurdischen Volkes nicht anerkannt werden; ersucht den Rat, ihm rasch die Ergebnisse der Verhandlungen über die Zollunion zu übermitteln;

19.fordert den Europäischen Rat auf, der neuen Partnerschaft EU-Mittelmeerraum grö ere Priorität eingzuräumen, indem erstens alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um eine optimale Vorbereitung der Konferenz über Sicherheit, Zusammenarbeit und Entwicklung im Mittelmeerraum sicherzustellen, die das erste rein europäische Vorhaben sein wird, dessen Erfolg die Glaubwürdigkeit der GASP entscheidend verbessern könnte, und indem zweitens der Notwendigkeit der Bereitstellung angemessener Mittel für die Mittelmeerpolitik Rechnung getragen wird;

20.fordert den Rat auf, eine gemeinsame Aktion in den vom Völkermord bedrohten afrikanischen Ländern, insbesondere Ruanda und Burundi, zu unternehmen;

21.fordert, da der EEF integraler Bestandteil des Haushaltsplan der Europäischen Union wird;

22.bekräftigt, da es eine reale Kürzung der im Rahmen des früheren Finanzprotokolls zugeteilten Mittel nicht hinnehmen und alle ihm zur Verfügung stehenden Ma nahmen ergreifen wird, um das Engagement der Union zugunsten der AKP-Staaten aufrechtzuerhalten;

23.fordert den Europäischen Rat auf, die politischen Leitlinien für Programme im Bereich der Au enpolitik nicht zu billigen, bevor nicht die Haushaltsbehörde zunächst die Finanzierungsmöglichkeiten festgelegt hat;

24.fordert den Europäischen Rat auf, zu bekräftigen, da die Bekämpfung von Betrügereien zu Lasten des Haushaltsplans der Union eine der absoluten Prioritäten darstellt, und hebt in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit für den Rat hervor, Texte über den Schutz der finanziellen Interessen der Union unter Berücksichtigung der Standpunkte des Europäischen Parlaments zu verabschieden;

25.fordert den Europäischen Rat auf, die Forderung des Parlaments an die Kommission, eine Europäische Charta des Öffentlichen Dienstes und eine globale Definition des "Universellen Dienstes" vorzulegen, zu unterstützen;

26.fordert den Rat mit Nachdruck auf, mit dem Parlament zu einer Einigung über die noch unklaren Verfahren für die institutionelle Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zu gelangen, und zwar in Form einer interinstitutionellen Vereinbarung, die auch die Kommission ermutigen sollte, von ihrem Initiativrecht vollen Gebrauch zu machen;

27.ist darüber besorgt, da Europol errichtet wurde, ohne eine vorherige Stärkung der Rolle der Kommission, ohne Finanzmittel aus dem Gemeinschaftshaushalt und ohne Kontrolle durch den Rechnungshof, ohne der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu unterstehen und ohne dem Europäischen Parlament gegenüber verantwortlich zu sein; fordert daher den Rat formell auf, unverzüglich das Konsultationsverfahren einzuleiten, und ersucht den Rat nachdrücklich, den Standpunkt des Parlaments vor der endgültigen Annahme des Übereinkommens zu berücksichtigen;

28.fordert den Europäischen Rat auf, die vom Europäischen Parlament und vom Beratenden Ausschu mehrfach unterbreiteten Vorschläge zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu übernehmen, dafür zu sorgen, da die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf die Bedrohungen durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Leugnung des Holocaust eindeutig und entschieden reagiert, sowie einen grundsätzlichen Beschlu zugunsten des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu fassen;

29.fordert die Kommission und den Rat auf, das Mandat für die Molitor-Arbeitsgruppe nicht zu verlängern, da die Gruppe ihre Arbeit, wodurch die europäischen Rechtsvorschriften über Umweltfragen, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten einschlie lich Gesundheitswesen und Sicherheit, Nahrungsmittelhygiene und Maschinennormen vereinfacht und dem Subsidiaritätsprinzip unterstellt werden sollten, ohne Weitergabe von Informationen und ohne Anwendung der üblichen demokratischen Verfahren erledigte;

30.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung den anderen Institutionen zu übermitteln und sie dem Europäischen Rat in Cannes vorzulegen.

 
Argomenti correlati:
stampa questo documento invia questa pagina per mail