B4-0845, 0846, 0847, 0848, 0849 und 0870/95
Entschlie ung zu den Beziehungen zu Südafrika
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 30. November 1994 zu dem Vorschlag für einen Beschlu des Rates über den Abschlu des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika,
-unter Hinweis auf den Beschlu des Rates 94/822/EG vom 19. Dezember 1994 über den Abschlu eines Interimabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Südafrika,
-unter Hinweis auf die Entschlie ung zum südlichen Afrika, die die Paritätische Versammlung AKP-EU auf ihrer Tagung in Dakar (Senegal) vom 30. Januar bis 3. Februar 1995 angenommen hat (AKP-EU 1466/95/endg.),
A.in der Erwägung, da sich die Union dazu verpflichtet hat, nach der Schaffung einer Demokratie auf der Grundlage der Rassengleichheit in Südafrika ihre politischen Beziehungen und ihre Handelsbeziehungen zu diesem Land auszubauen,
B.in der Erwägung, da auf das existierende Kooperationsabkommen weitere Schritte folgen werden, im Rahmen des Lomé-Abkommens und/oder eines auszuhandelnden bilateralen Vertrages,
C.in der Erwägung, da es nach den Bestimmungen des EU-Vertrages wie auf der Grundlage des existierenden Verhaltenskodex in einem frühen Stadium in diesen Verhandlungsproze einbezogen werden mu ,
D.in der Erwägung, da die Kommission dem Rat ihre Vorschläge für ein Verhandlungsmandat übermittelt hat,
1.beklagt, da es zur Zeit praktisch vom Dialog, der nun zwischen Rat und Kommission über die künftigen Beziehungen zu Südafrika im Gange ist, ausgeschlossen wird, da die Kommission diskriminierend vorgeht, indem sie dem Rat Information übermittelt, ohne gleichzeitig diese Information dem Parlament zukommen zu lassen;
2.bedauert, da diese Haltung nicht mit dem Geist der Erklärung in Einklang steht, die die Kommission im Verhaltenskodex abgegeben hat;
3.wünscht, weiterhin eine aktive Rolle bei der Gestaltung der künftigen politischen sowie der Handelsbeziehungen mit Südafrika zu spielen, und weist die Kommission darauf hin, da jedes künftige Handels- und Kooperationsabkommen vom Parlament ratifiziert werden mu ;
4.fordert die Kommission auf, dieses Versäumnis wiedergutzumachen, indem sie das Parlament über den Inhalt des vorgeschlagenen Verhandlungsmandats, die vorgeschlagene Rechtsgrundlage und den für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitplan informiert;
5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.