Radicali.it - sito ufficiale di Radicali Italiani
Notizie Radicali, il giornale telematico di Radicali Italiani
cerca [dal 1999]


i testi dal 1955 al 1998

  RSS
mer 12 mar. 2025
[ cerca in archivio ] ARCHIVIO STORICO RADICALE
Archivio PE
Parlamento Europeo - 15 giugno 1995
Lage in Tschetschenien

A4-0134/95/rev

Empfehlung des Parlaments an den Rat zur Entwicklung der Beziehungen zur Russischen Föderation und zur Lage in Tschetschenien

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf Artikel J.7 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,

-gestützt auf Artikel 92 seiner Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 15. Dezember 1994, 19. Januar 1995, 16. Februar 1995 und 16. März 1995 zur Lage in Tschetschenien,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 7. April 1995 zu den Partnerschaftsabkommen mit den neuen unabhängigen Staaten (NUS),

-unter Hinweis auf die Erklärungen des Rates der Europäischen Union vom 17. Januar 1995, 23. Januar 1995, 6. Februar 1995, 1. April 1995 und 19. April 1995 zu Tschetschenien,

-in Kenntnis der Schlu folgerungen im Bericht seiner Delegation für die Beziehungen zu Ru land und der Ad-hoc-Delegation, die vom 22. bis 23. März 1995 nach Inguschien und Tschetschenien gereist ist,

-in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik (A4-0134/95/rev),

A.mit dem Willen zur Unterstützung jener Kräfte, die weiterhin für die Fortsetzung der demokratischen Reformen in Ru land sowie für die politische und wirtschaftliche Öffnung dieses Landes eintreten,

B.im Bedauern darüber, da der Krieg in Tschetschenien den Gegnern der politischen und wirtschaftlichen Reformen und Befürwortern der isolationistischen Bestrebungen, die traditionell in Ru land bestehen, Auftrieb gibt,

C.in der Erwägung, da die Russische Föderation zwar den Standpunkt vertreten kann, da ihre territoriale Integrität bedroht ist, die Wahrung dieser Integrität jedoch niemals alle Mittel heiligen kann,

D.in der Erwägung, da die grausamen und umfangreichen Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien die Folge eines nicht nur alles niederwälzenden, sondern gleichzeitig auch wahllosen Einsatzes der Streitkräfte sind, der - unter Versto gegen Artikel 3 der Genfer Konvention von 1949 und seines Zusatzprotokolls Nr. 2 - vor allem die Zivilbevölkerung trifft, während gleichzeitig von den russischen Machthabern kein ernsthafter Versuch eines politischen Dialogs mit den tschetschenischen Unabhängigkeitsverfechtern unternommen wurde,

E.in der Erwägung, da die Nationalitätenpolitik der Russischen Föderation die Keime für eine mögliche Ausweitung der Konflikte auf andere Teile der Föderation in sich trägt,

F.unter Hinweis darauf, da Ru land Vertragspartei der im Rahmen der KSZE/OSZE angenommenen Texte ist (von den Vereinbarungen von Helsinki bis zur Erklärung von Budapest) und sich au erdem gegenüber der Europäischen Union mit der Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zur Einhaltung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze verpflichtet hat,

1.verurteilt mit grö ter Entscheidenheit den Machtmi brauch gegenüber der Zivilbevölkerung, der gegen die grundlegenden Menschenrechte verstö t,

2.bekräftigt, da die Lösung des Konflikts in Tschetschenien in erster Linie im politischen Dialog gesucht werden mu und da der Einsatz der Streitkräfte streng den Bestimmungen des Verhaltenskodex der OSZE, der auf dem Gipfel von Budapest (5./6. Dezember 1994) von Ru land gebilligt wurde, sowie den Bestimmungen des Zusatzprotokolls Nr. 2 zum Genfer Übereinkommen von 1949 unterliegen mu ; weist mit Nachdruck darauf hin, da die Truppen der Russischen Föderation deshalb zurückgezogen werden müssen;

3.vertritt die Ansicht, da der zwischen der Russischen Föderation und Tatarstan eingeschlagene Verhandlungsweg als Modell für andere potentielle Konfliktgebiete zwischen dem Zentrum und den Regionen in Ru land dienen kann;

4.glaubt, da

a)die Europäische Union ihren Beitrag zur humanitären Hilfe für die Opfer des Tschetschenien-Konfliks fortführen und beträchtlich ausweiten sollte, insbesondere was medizinisches Gerät und die Unterstützung beim Wiederaufbau betrifft,

b)die humanitäre Hilfe der Union sichtbarer sein sollte und die Kommission sich um eine Zusammenarbeit mit den russischen Behörden bei bestimmten zielgerichteten Vorhaben - z.B. materieller Beistand für die Rückführung der Flüchtlinge - bemühen sollte;

5.empfiehlt dem Rat,

a)einen energischen Protest an die Adresse der russischen Regierung zu richten und die Öffentlichkeit in gebührender Form darüber aufzuklären,

b)sowohl die Verabschiedung des Interimsabkommens als auch die Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Ru land so lange auszusetzen, bis die gravierenden Verstö e gegen die Menschenrechte eingestellt worden sind und Bemühungen um eine politische Lösung in Tschetschenien aufgenommen werden,

c)unmi verständlich klarzustellen, da die Verletzung der Menschenrechte durch die Russische Föderation das demokratische Fundament einer finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung der Föderation drastisch untergräbt und eine solche Unterstützung aufs Spiel setzt,

d)die Russische Föderation aufzufordern, die Beziehungen auf der Grundlage der gemeinsamen Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE sowie auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens wieder aufzunehmen, um so die Partnerschaft zu verwirklichen, die am 24. Juni 1994 feierlich auf Korfu besiegelt wurde,

e)seinen Einflu bei den Parteien geltend zu machen, um einen dauerhaften und bedingungslosen Waffenstillstand und die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel einer politischen Beilegung des Konflikts zu erreichen,

f)sich bei den russischen Behörden weiterhin dafür einzusetzen, da die Unterstützungsgruppe der OSZE in Tschetschenien ihre Aufgabe erfüllen kann, und die OSZE zur Übernahme einer Vermittlerrolle bei der Verwirklichung einer politischen Lösung zu bewegen,

g)sich in Zusammenarbeit mit der OSZE-Mission und mit den föderalen und lokalen Führungsinstanzen um die Einrichtung eines Ombudsman-Systems für die Zivilbevölkerung und eines wirksamen Mechanismus zu bemühen, durch den die Verantwortlichen der Menschenrechtsverletzungen ausfindig gemacht und verurteilt werden können,

h)die Entsendung von Beobachtern des Europäischen Parlaments zu den freien Wahlen in Tschetschenien - sollten diese tatsächlich stattfinden - zu unterstützen,

i)eine gemeinsame Aktion im Hinblick auf die Beobachtung der Wahlen vorzusehen, die der Präsident der Russischen Föderation für den 14. Dezember 1995 angekündigt hat, und in diese Aktion das Europäische Parlament voll einzubeziehen;

6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat - und zur Information - der Kommission zu übermitteln.

 
Argomenti correlati:
stampa questo documento invia questa pagina per mail