A4-0142/95
Entschlie ung zur Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking: "Gleichstellung, Entwicklung und Frieden"
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10. Dezember 1948,
-unter Hinweis auf die UNO-Konvention über die politischen Rechte der Frau vom 31. März 1953,
-unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) vom 18. Dezember 1979,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 11. Juni 1986 zu den Ergebnissen der UNO-Konferenz vom 15. bis 26. Juli 1985 in Nairobi zum Abschlu des Jahrzehnts der Frauen (1975-1985),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 14. Mai 1992 zur Situation der Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 25. Juni 1993 zur Bewertung der unbezahlten Arbeit von Frauen,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 11. Februar 1994 zu Frauen im Entscheidungsproze ,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 24. Februar 1994 zur Armut der Frauen in Europa,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 9. März 1994 zum Wei buch der Europäischen Kommission: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 11. März 1994 zu Bevölkerung und Entwicklung,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 6. Mai 1994 zu den Menschenrechtsverletzungen gegenüber Frauen,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 29. September 1994 zu den Ergebnissen der internationalen Konferenz in Kairo über Bevölkerung und Entwicklung,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 19. Januar 1995 zum Wei buch über die europäische Sozialpolitik - Ein zukunftsweisender Weg für die Union,
-unter Hinweis auf die Arbeitsdokumente der Kommission im Hinblick auf die Teilnahme der Europäischen Union an der Vierten Weltfrauenkonferenz zum Thema 'Gleichstellung, Entwicklung und Frieden', (SEK(94)1373 und SEK(95)0247),
-unter Hinweis auf die in Wien (17.-21. Oktober 1994) verabschiedete Aktionsplattform für die ECE (E/ECE/RW/HLM/18),
-unter Hinweis auf die Entschlie ung von Amnesty International "Gleichstellung im Jahre 2000: Empfehlungen für die Vierte Weltfrauenkonferenz (September 1994)",
-gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik (A4-0142/95),
A.in Anbetracht des unverzichtbaren Beitrags, den Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft leisten,
B.in der Erwägung, da die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1985 darauf hingewiesen hat, da der unbezahlte Beitrag von Frauen zu allen Aspekten und Bereichen der Entwicklung beziffert und in der volkswirtschaftlichen Rechnung und in den Wirtschaftsstatistiken sowie im BSP berücksichtigt werden sollte (Strategien von Nairobi zur Frauenförderung bis zum Jahr 2000, Punkt 120),
C.in Kenntnis der Beispiele für eine Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben, in der Politik und in der Gesellschaft,
D.davon überzeugt, da die Gleichstellung von Frau und Mann eine wesentliche Voraussetzung zur Vertiefung der Demokratie, Entwicklung und Verbesserung der Lebensbedingungen nicht nur in Europa ist,
E.unter Hinweis darauf, da sich alle Teilnehmerländer des Sozialgipfels von Kopenhagen im März 1995 verpflichtet haben, umgehend nationale Pläne vorzulegen, um alle Formen der Armut zu bekämpfen,
F.erfreut, da der Vorbereitungsproze zur Weltfrauenkonferenz einer breiten Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen hohe Bedeutung zugemessen hat,
G.in dem Bedauern, da die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte in China nicht voll respektiert werden,
H.in der Erwartung, da die chinesische Regierung allen gegenüber UN-Vertretern eingegangenen Verpflichtungen nachkommt und bestimmten NGO, wie tibetischen, taiwanischen und örtlichen chinesischen Gruppierungen sowie Vereinigungen von Lesben und Prostituierten den Zugang zur Konferenz gewährt und auch die räumliche, verkehrsmä ige Kommunikationstechnik und Übersetzungslogistik sowie Infrastruktur bereitstellt, damit die Arbeiten des NGO-Forums genauso wie die offizielle Konferenz unter den bestmöglichen Bedingungen ablaufen können,
I.besorgt angesichts der Lage der Frauen in China, die "medizinischen" Zwangsbehandlungen der Familienplanung und Zwangssterilisationen unterworfen sind,
J.unter Protest gegen die Diskriminierung der Frau aufgrund des chinesischen Gesetzes, das es dem Mann ermöglicht, sich unter dem Vorwand einer Abtreibung, zu der die Frau gezwungen werden konnte, von ihr scheiden zu lassen,
K.beunruhigt über die Familienplanung in China, die zu unterschiedlichen Geburtsraten von Jungen und Mädchen führt, was wiederum ein gravierendes Ungleichgewicht der Zahl von Männern und Frauen in der Gesellschaft nach sich zieht,
L.in dem Bedauern, da ihm, und vor allem den Mitgliedern seines Ausschusses für die Rechte der Frau, nicht eine grö ere Beteiligung an den Vorbereitungskonferenzen und der Konferenz in Peking ermöglicht wurde,
M.in der Auffassung, da der Europäischen Union Vorbildcharakter zukommt in dem Bemühen, die Gleichstellung der Frauen in Politik, Wirtschaft, Familie und Gesellschaft in absehbarer Zeit zu erreichen,
N.in der Überzeugung, da die Aktionsplattform nur dann einen erfolgreichen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann leisten kann, wenn entsprechende Anstrengungen der Regierungen und aller politisch und gesellschaftlich verantwortlichen Gremien und Institutionen für die zügige Umsetzung unternommen werden,
O.erfreut, da die Kommission Arbeitspapiere erstellt und eine ertragreiche europäische Vorbereitungskonferenz in Toledo abgehalten hat,
P.in der Erwartung, da der Rat rechtzeitig vor der Konferenz in Peking eine Reihe von Vorschlägen vorlegt, wie die Gleichstellung der Frau in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten vorangebracht werden kann,
1.fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, in ihre Delegationen mehrheitlich Frauen aufzunehmen und dafür zu sorgen, da auch Vertreterinnen der Nichtregierungsorganisationen an den Delegationen beteiligt sind;
2.ist der Auffassung, da das parallel zur Regierungskonferenz in Peking tagende NRO-Forum zu unterstützen ist, wobei alle Voraussetzungen - vor allem die räumliche Nähe beider Tagungsorte und die Gewährleistung eines geregelten und regelmä igen Transports - geschaffen werden müssen, damit der Zugang zu und alle denkbaren Kontakte mit der offiziellen Konferenz gewährleistet sind, einschlie lich der Teilnahme als Beobachterinnen im Redaktionsausschu , und bekräftigt noch einmal den in seiner Entschlie ung vom 18. Mai 1995 zur Veranstaltung der Vierten UNO-Frauenkonferenz in Peking durch die chinesische Regierung ausgesprochenen Appell an die Kommission und den Rat, sich für eine Konferenz einzusetzen, die den gestellten Bedingungen entspricht;
3.fordert in Anbetracht des Tagungsortes Peking ein klares und offensiv von der Europäischen Union und den Delegationen der Mitgliedstaaten vorgetragenes Bekenntnis zu Menschenrechten und Demokratie, das bekräftigt, da die Rechte von Frauen und Kindern vollständiger, unveräu erlicher und untrennbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen definiert werden;
4.erwartet, da alle Teilnehmer aus der Europäischen Union eine gemeinsame Haltung auf der Konferenz vertreten und die Ausdehnung und Beachtung der Menschenrechte insbesondere im Hinblick auf die Frauen und vor allem die Respektierung der körperlichen Unversehrtheit unterstützen;
5.ist der Auffassung, da der Bereich der Rechte der Frau, der Teil des allgemeinen Bereichs der Menschenrechte ist, bei allen Verhandlungen über Abkommen mit Drittländern speziell berücksichtigt werden sollte, und fordert einen unmittelbaren Hinweis darauf in allen der Kommission erteilten Verhandlungsmandaten;
6.erwartet, da die Kommission einen auswertenden Bericht über die Konferenz in allen Amtssprachen erstellt, der in allen Mitgliedsländern breit eingesetzt werden kann,
7.spricht sich dafür aus, da es sich mit den Schlu folgerungen aus den Ergebnissen von Peking, mit der Schlu erklärung der UNO-Menschenrechtskonferenz von Wien, dem Aktionsplan der Konferenz "Bevölkerung und Entwicklung" in Kairo sowie den Schlu folgerungen aus der Konferenz "Umwelt und Entwicklung" in Rio und den Schlu folgerungen des Weltsozialgipfels in Kopenhagen in einer nachbereitenden Konferenz befa t und einen Handlungskatalog für die Europäische Union entwickelt;
8.fordert, da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Durchführung der UNO-Konvention über die Beseitigung einer Form von Diskriminierung der Frau vorrangig behandeln, und zwar im Rahmen des Schutzes der Menschenrechte auf internationaler Ebene;
9.fordert alle UN-Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) noch nicht unterzeichnet haben, nachdrücklich auf, dies zu tun und etwaige bestehende Vorbehalte aufzugeben; fordert ein Zusatzprotokoll zur Stärkung des Überwachungssystems;
10.hält es für unverzichtbar, da die Gleichstellung von Männern und Frauen die Ausgangsforderung für alle sich aus der Aktionsplattform ergebenden Ma nahmen sein mu und da die Rechte der Frau in allen nationalen Verfassungen, im Vertrag über die Europäische Union, in den Grundrechtsgesetzen u.ä. verankert werden müssen, so weit dies nicht bereits geschehen ist;
11.betont, da die gleichberechtigte und paritätische Beteiligung von Frauen an den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen erreicht werden mu und ein greifendes Instrumentarium, das Quoten einschlie t, in einem zeitlich vorgegebenen Rahmen zu entwickeln ist;
12.weist nachdrücklich darauf hin, da dies auch für die Dienststellen von Kommission, Rat und Parlament gilt und betont die Notwendigkeit einer Beteiligung und Vertretung von Frauen im öffentlichen Dienst;
13.fordert nachdrücklich, da ein Konsens darüber erreicht wird, da alle noch bestehenden rechtlichen und faktischen Benachteiligungen von Frauen, insbesondere im Arbeits-, Erb- und Familienrecht, bei der sozialen Sicherheit und im Steuersystem abgebaut werden, und fordert die Union auf, diese Zielsetzung so rasch wie möglich in europäische Politik umzusetzen;
14.spricht sich für die Verankerung von Frauenförderkonzepten aus, die folgende Ziele verfolgen:
-Gewährleistung des Zugangs zu einer qualitätsvollen Bildung und Ausbildung, die die Eingliederung (oder Wiedereingliederung) von Frauen in den Beruf ermöglicht;
-Gewährleistung von Programmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (da Frauen und Kinder am meisten von Armut betroffen sind);
-Gewährleistung von Programmen und Ma nahmen zur Verringerung der Frauenarbeitslosigkeit;
-Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Entlohnung, beim Zugang zu Arbeitsstellen und bei der Beförderung sowie bei der sozialen Sicherheit;
-ausreichende soziale Sicherheit bei Einkommensverlust, Krankheit und Alter;
-Politikstrategien und Ma nahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern;
-Schutz der Mutterschaft durch wirtschaftliche, soziale und gesundheitspolitische Ma nahmen zugunsten der Mutter und des Kindes sowohl vor als auch nach der Geburt;
15.weist mit Nachdruck darauf hin, da zu den dringlichsten Ma nahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, zufriedenstellende Kinderbetreung sicherzustellen ist;
16.ist der Auffassung, da jede Politik zur Förderung der Rechts- und Chancengleichheit von Männern und Frauen jedem Menschen ermöglichen mu , zu den gleichen Bedingungen die familiären, beruflichen und gesellschaftlichen Aufgaben zu übernehmen, und da in der Praxis Familie und Beruf nur dann vereinbart werden können, wenn der sozio-ökonomische Hintergrund eine freie Wahl ermöglicht;
17.spricht sich für ein Sozialsystem aus, das Erziehungs- und Pflegearbeit als gesellschaftlich notwendige und von Männern und Frauen gleicherma en zu verrichtende Aufgaben anerkennt und in den staatlichen Sozialversicherungssystemen berücksichtigt, wobei Frauen und Männern eigenständige und nicht vom Partner abgeleitete Ansprüche einzuräumen sind;
18.unterstreicht die Notwendigkeit, allen Mädchen und allen Frauen eine qualifizierte Schul- und Berufsausbildung zukommen zu lassen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an den Zukunftsentwicklungen, etwa im technologischen Bereich, sicherzustellen und fordert für Ausbildungsprojekte und -programme für Mädchen und Frauen Haushaltsmittel, die Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung gestellt werden, damit auch im informellen Sektor Qualifikationen erworben werden können;
19.hält einen Gleichberechtigungsunterricht für erforderlich und fordert deshalb die Regierungen auf, Sensibilisierungskampagnen für Fragen der Chancengleichheit durchzuführen;
20.fordert staatliche Kampagnen gegen den Handel mit Frauen und Mädchen, Kinderarbeit und Ausbeutung von Frauen zu Niedriglöhnen und fordert, da die unentgeltlich geleistete Erziehungs- und Pflegearbeit in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einbezogen wird;
21.fordert Kampagnen zur Information über und zur Verhütung von Aids an die Adresse von Frauen und Mädchen, die derzeit und potentiell die Hauptopfer der raschen Ausbreitung der Krankheit sind;
22.betont die Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen europäischen Vorgehens zur weltweiten Durchsetzung von Ma nahmen gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution sowie Sextourismus;
23.fordert die Regierungen, Gewerkschaften, Berufs- und sonstige einschlägige Organisationen auf, ständige Informationskampagnen über Frauenrechte durchzuführen;
24.fordert die Regierungen auf, bei den Medien und den Werbeagenturen eine Sensibilisierungskampagne durchzuführen, damit ein Verhaltenskodex verabschiedet wird, der dem Bild der Frau in der Werbung mehr Würde verleiht;
25.fordert konkrete Unterstützungsma nahmen für Frauen in den Entwicklungsländern und in Staaten des demokratischen Umbruchs, einschlie lich für Frauen, die - in der Europäischen Union oder anderswo - wegen Verfolgungen aufgrund ihres Geschlechts Asyl beantragen und nicht den Schutz ihres Herkunftsstaats in Anspruch nehmen können; fordert, da eine Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen Vorbedingung für alle Unterstützungsma nahmen ist;
26.spricht sich für die Anerkennung frauenpolitischer Ziele und Anforderungen an die Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsaufgabe und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Planung, Durchführung, Kontrolle und Evaluierung aus;
27.ist der Auffassung, da die Organe der Europäischen Union aufgerufen sind, ein ganzheitliches und kohärentes Politikkonzept für die Entwicklungszusammenarbeit zu entwerfen, das die Förderung von Frauen in den Mittelpunkt stellt und den Mitgliedstaaten abverlangt, bis zum Jahr 2000 endlich schrittweise die seit langem festgelegten 0,7 Prozent vom Bruttosozialprodukt aufzuwenden;
28.fordert die Kommission auf, einen europäischen "Soforthilfe-Plan" zur Verbesserung der Situation von Frauen in den ärmsten Entwicklungsländern und in Krisengebieten oder Flüchtlingslagern vorzulegen, der als vorrangige Ziele Armutsbekämpfung und Ma nahmen zur Ernährungssicherheit, Basisgesundheitsdienste und Impfkampagnen, Zugang zu sauberem Wasser und gezielte Förderprogramme z.B. per handwerklicher Ausbildung oder zur Vergabe von existenzsichernden bzw. -gründenden Klein- und Kleinstkrediten vorsieht;
29.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei den Internationalen Finanzorganisationen darauf hinzuwirken, von Strukturanpassungsma nahmen abzusehen, die nachweislich zur Verarmung und Unterversorgung breiter Schichten, insbesondere der Frauen und Kinder, führen, sowie auf Entschuldungsma nahmen für die ärmsten Entwicklungsländer hinzuwirken;
30.fordert Informationskampagnen zur Stärkung der Rechte der Frau in den Entwicklungsländern, z.B. für rechtliche, ökonomische und politische bzw. gesellschaftliche Gleichstellung, zur Anerkennung von Frauenrechten als menschliche Grundrechte und zur Ächtung und Ahndung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Beachtung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Frauen;
31.spricht sich für die Unterstützung örtlicher Frauennetzwerke und einheimischer Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung frauenpolitischer Aktivitäten in der Entwicklungszusammenarbeit aus;
32.fordert Sensibilisierungs- und Trainingsma nahmen für alle mit Au enbeziehungen befa ten Kommissionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter;
33.fordert die Aufnahme frauenpolitischer Ziele für die Entwicklungszusammenarbeit mit Nicht-AKP-Ländern in Kooperationsabkommen;
34.fordert die Paritätische Versammlung AKP-EU auf, die Erkenntnisse der Weltfrauenkonferenz in Peking, insbesondere die entwicklungspolitischen Konsequenzen, als Schwerpunktthema bei dem nächsten Treffen zu behandeln;
35.ist der Auffassung, da die Ma nahmen und Projekte zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Entwicklungsproze fachübergreifend gestaltet werden müssen, wobei Aspekte der beruflichen Bildung, der Landwirtschaft, des Umweltschutzes, der Familienplanung und der Situation der Frauen in ihrer Umgebung berücksichtigt werden; die Beteiligung von Frauen an der Planung, Durchführung und Bewertung der Vorhaben ist erforderlich;
36.fordert, da die europäische Delegation sich einsetzt für:
-eine entschiedene moralische Verurteilung systematischer Vergewaltigungen als Kriegswaffe, wie sie z.B. in Bosnien-Herzegowina, Ruanda und in anderen globalen Konflikten geschehen;
-gründliche Ermittlungen gegen die Täter durch die UNO und Aburteilung der Täter durch ein ständiges internationales Gericht;
-die Anerkennung von sexueller Gewalt als legitimem Grund für die Gewährung des Asylrechts;
-einen weltweiten Konsens über die Ächtung sexueller Gewalt gegen Frauen innerhalb und au erhalb der Ehe;
-die Erkenntnis, da sexuelle Gewalt gegen Frauen ein Versto gegen die allgemeinen Menschenrechte ist;
-Ma nahmen zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Frauen;
37.erwartet, da ein weltweiter Konsens über die Ächtung von Gewalt gegen Frauen erreicht wird, und fordert die Europäische Union auf, auf der Konferenz das Thema Frauen und Frieden zu behandeln;
38.bekräftigt nachdrücklich, da Frauen das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper, einschlie lich des Rechts auf Selbstbestimmung im Hinblick auf Nachkommenschaft und Sexualität, haben; die Entscheidung, ob, wann und wieviele Kinder gewünscht sind, obliegt allein den Frauen, wobei ausreichend Zugang zu freiwilliger Beratung und Information in Fragen der Gesundheitsfürsorge im Bereich der Fortpflanzung, einschlie lich Geburtenplanung und Sexualaufklärung, zu Beratung und Information über Schwangerschaftsabbruch und zu Information über die Verhütung von HIV bzw. durch Geschlechtsverkehr übertragbaren Krankheiten sowie zu sicheren und gesundheitlich unbedenklichen Verhütungsmitteln bestehen mu ;
39.ist der Auffassung, da die Privatisierung und Umstrukturierung der Gesundheitsfürsorge nicht zu Lasten dieses Zugangs zu Information und Beratung gehen darf;
40.sieht im Schwangerschaftsabbruch kein geeignetes Mittel zur Geburtenplanung, ist allerdings der Auffassung, da die Frauen, die aus eigener Entscheidung keinen Ausweg aus der Not sehen, einen legalen Schwangerschaftsabbruch unter bestmöglichen medizinischen Bedingungen vornehmen lassen können;
41.erklärt unmi verständlich, da Zwangsma nahmen zur Geburtenregelung, insbesondere erzwungene Abtreibung, uneingeschränkt abzulehnen sind; Untersuchungen, die ausschlie lich der Geschlechtsbestimmung des Fötus dienen und in einigen Ländern mit der Abtreibung eines weiblichen Fötus enden, sind gesetzlich zu verbieten;
42.verurteilt
-die Anwendung von Zwang und Strafen im Rahmen der geltenden Ein-Kind-Regelung der chinesischen Regierung, die in gro em Umfang zu erzwungenen Abtreibungen führt,
-das neue Eugenik-Gesetz, das am 1. Juni 1995 in China in Kraft getreten ist und zu Zwangsabtreibungen von Föten mit körperlichen und geistigen Abweichungen führt,
-bekannt gewordene Praktiken in China, wobei vor allem weibliche Föten abgetrieben und Mädchen wegen der Ein-Kind-Regelung (Sohn!) verkauft werden sowie mit abgetriebenen Föten Handel getrieben wird;
-den verstärkten Einsatz dieser Instrumente in Tibet, der zu einem schleichenden Genozid an der einheimischen tibetanischen Bevölkerung führt,
und fordert die europäische Delegation auf, auf der Konferenz diese Verletzung der Menschenrechte zur Sprache zu bringen.
43.fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, den Frauen aus Taiwan und Tibet sowie den Vertreterinnen der Organisationen der Lesben und der Prostituierten die Teilnahme am NRO-Forum zu gestatten und nach Wegen zu suchen, die ihnen den engen Kontakt zur Konferenz selbst ermöglichen;
44.fordert die Kommission und den Rat auf, die Unterstützung der Verlegung von Konferenz und NRO-Forum an einen vorgeschlagenen Tagungsort in Australien zu erwägen, falls China den Forderungen nicht Rechnung trägt;
45.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär und dem Generalsekretär der Konferenz zu übermitteln.