A4-0121/95
Entschlie ung zur Mitteilung der Kommission "Forschung und technologische Entwicklung: Koordinierung durch Zusammenarbeit" (KOM(94)0438 - C4-0212/94)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Forschung und technologische Entwicklung: Koordinierung durch Zusammenarbeit" (KOM(94)0438 - C4-0212/94),
-unter Hinweis auf das Kapitel über die Koordinierung der Forschungspolitik durch die Kommission im Jahresbericht 1993 des Rechnungshofs der Gemeinschaft,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 6. Mai 1994 zur Koordinierung der Forschungs- und Entwicklungspolitik (FuE-Politik) der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien und des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0121/95),
A.in der Erwägung, da die Koordinierung der nationalen Politiken und die Definition von Projekten mit Interesse für die Gemeinschaft auf dem Gebiet von Forschung und Technologie bereits durch die Entschlie ung des Rates vom 14. Januar 1974 einem Ausschu für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) als Aufgabe übertragen wurde,
B.in der Erwägung, da die Aufgabe der Koordinierung der nationalen FuE-Politiken im Sinne der obengenannten Ratsentschlie ung vom 14. Januar 1974 bisher nur unzureichend umgesetzt wurde,
C.in der Erwägung, da sowohl der CREST wie auch die Programmausschüsse der spezifischen Forschungsprogramme der Union verstärkt in die Koordinierung der gemeinschaftlichen wie der nationalen FuE-Politiken unter Federführung der Kommission einbezogen werden müssen,
D.in der Erwägung, da die Aufstellung von Zusatzprogrammen für Forschung und die Beschlie ung von Beteiligungen im Sinne der Artikel 130 k und 130 l EGV der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten dienen können, wenn solche Programme und Beteiligungen speziell im Hinblick auf die Zusammenarbeit konzipiert werden,
E.in der Erwägung, da eine Koordinierung der FuE-Politiken notwendig ist, diese aber nicht zu einer Harmonisierung der Projekte führen sollte, die Wettbewerb benötigen, damit das bestmögliche Ergebnis erreicht wird,
1.hält eine Redefinition der institutionalisierten Koordinierungsgremien für eine effektive Koordinierung der FuE-Politiken der Mitgliedstaaten untereinander und mit der FuE-Politik der Gemeinschaft für notwendig;
2.fordert in diesem Zusammenhang, da das Hauptziel des CREST die Beratungen in Kommission und Rat über die Festlegung der Wissenschafts- und Technologiepolitik der Europäischen Union sowie die Untersuchung und der Vergleich der Forschungs- und Entwicklungspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten und der Union ist, um ihre Koordinierung zu fördern;
3.weist darauf hin, da es dafür in einigen Sitzungen des CREST der Anwesenheit möglichst hoher, auf nationaler Ebene entscheidungsfähiger Beamter mit klarem Mandat bedarf;
4.erwartet vom künftigen CREST, da er die Schlüssel-Forschungsbereiche der EU benennt, schon im Vorfeld von Entscheidungen über nationale Forschungspolitiken koordinierend aktiv wird und eine häufige Kommunikation mit den Programmausschüssen der spezifischen Forschungsprogramme der Gemeinschaft herbeiführt;
5.fordert darüber hinaus, da der CREST und die Kommission über die Koordination von Forschung und Entwicklung hinaus zwischen FuE und anderen EU-Politiken, insbesondere Umwelt und Verkehr, koordinierend wirken;
6.fordert, da innerhalb der Europäischen Union die Bewertungskriterien harmonisiert werden, mit denen die Effizienz der Koordinierung der finanzierten Forschungsprogramme für das wirtschaftliche Wachstum und den sozialen Wohlstand bewerten wird;
7.fordert weiter, da der CREST für eine regelmä ige Befassung des Rates der Forschungsminister mit dem Stand der Koordination die entsprechenden Vorarbeiten leisten und bei dieser Gelegenheit für die gegenseitige Information der Mitgliedstaaten sorgen soll;
8.erwartet ferner die Einrichtung einer zusätzlichen gemeinsamen jährlichen Sitzung seines Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie mit dem CREST zur frühzeitigen Information dieses Parlamentsausschusses über die Koordination der europäischen FuE-Politiken;
9.ist der Ansicht, da die Berichte und Stellungnahmen des CREST, die gleichzeitig dem Rat und der Kommission übermittelt werden, künftig auch gleichzeitig dem Parlament zugeleitet werden;
10.fordert deshalb, da sich die für die spezifischen Programme zuständigen Programmausschüsse systematisch über die Aktionen auf nationaler Ebene austauschen und dazu, unabhängig von den Arbeitssitzungen, zusätzlich regelmä ige Informations- und Koordinierungssitzungen anberaumen;
11.fordert darüber hinaus, da diese Intensivierung der Zusammenarbeit der Programmausschüsse zu einer Koordination zwischen den Einzelprogrammen führen soll;
12.fordert weiter, da die Programmausschüsse mit dieser erweiterten Kommunikations-, Informations- und Integrationsfunktion als Beratungs- und Initiativgremien die Koordinationsfunktion des CREST verbessern;
13.weist darauf hin, da die Programmausschüsse gegenüber der Kommission nur Beratungs-, aber kein Entscheidungsrecht haben dürfen;
14.fordert, da die Forderung der persönlichen Begegnung von Wissenschaftlern als Mittel der Trans-Programm-Koordinierung zwischen den spezifischen Programmen verstärkt eingesetzt wird, wobei bei der Verteilung der Mittel des Vierten Forschungsrahmenprogramms dem 3. und 4. Aktionsbereich Vorrang eingeräumt wird;
15.fordert die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz der Einstimmigkeit, wie er für das Forschungsrahmenprogramm und damit indirekt auch für potentielle Zusatzprogramme gilt, zu überdenken;
16.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Parlament ein Initiativrecht für die Rahmenprogramme einzuräumen;
17.fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre internen Bemühungen um Koordinierung der FtE-Tätigkeiten im Rahmen des Vierten Rahmenprogramms u.a. durch Anwendung strenger Durchführungs- und Beurteilungsverfahren weiterhin zu intensivieren, und das Europäische Parlament über alle Fortschritte in diesem Bereich auf dem laufenden zu halten;
18.fordert die Kommission auf, ein Verzeichnis der bestehenden Möglichkeiten aufzustellen und ein neues Konzept für die Finanzierung der Programme vorzuschlagen, indem die Möglichkeiten steuerlicher Unterstützungsma nahmen (wie Investitions- und Sonderabschreibungen) geprüft und empfohlen werden;
19.fordert die legislative Gleichstellung der FuE-Programme von EURATOM mit den anderen spezifischen Programmen der Europäischen Union unter der Bedingung, da die Einbindung des EURATOM-Vertrages in den Vertrag über die Europäische Union erfolgt ist;
20.fordert die Kommission auf, die positiven Beispiele für Forschungskoordination im Verkehrsbereich unter Setzung von Prioritäten (wie Verkehrssicherheit, Erfassung der externen Kosten des Stra enverkehrs, Flugverkehrsmanagement, Tourismus-Verkehr) weiter auszubauen;
21.erwartet, da gemä Artikel 130 k und 130 l des EG-Vertrags eine verstärkte Koordination zur Einrichtung von Zusatzprogrammen zum Forschungs-Rahmenprogramms führt, und erwartet eine Beteiligung der Gemeinschaft an Programmen in mehreren Mitgliedstaaten; fordert demgemä die Kommission auf, in diesem Sinne aktiv zu werden sowie Bewertungskriterien für die Erstellung von Zusatzprogrammen zu erstellen, die inhaltlich das 4. Forschungsrahmenprogramm transzendieren; solche Bewertungskriterien sollten mindestens umfassen:
a)ein gemeinschaftliches Interesse und ein zu erwartender zusätzlicher Nutzen für die Europäische Union
b)verbindliche und jederzeit überprüfbare Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern der Zusatzprogramme
c)Verfügbarkeit der Forschungsergebnisse für alle Mitgliedstaaten;
22.erwartet, da der Rat gemä der durch Artikel 130 k EGV gebotenen Möglichkeiten die auf die Zusatzprogramme anzuwendenden Vorschriften erlä t; erwartet, da sich die Kommission gemä Artikel 130 l EGV zusammen mit den betroffenen Mitgliedstaaten an den gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen beteiligt;
23.vertritt die Auffassung, da Vorschläge für Zusatzprogramme, deren Inhalte ein nachhaltig umwelt- und sozialverträgliches europäisches Industriemodell intendieren, eine besonders positive Bewertung erfahren sollen;
24.fordert die Kommission auf, für diese Zusatzprogramme Pilotaktionen ins Leben zu rufen, die in ihren Inhalten über das 4. Rahmenprogramm hinausgehen und in das Verhandlungspaket neben den Zusatzprogrammen als solchen auch entsprechende Zusatzmittel für die Mobilität von Forschern aus Mitgliedstaaten, die nicht an den Zusatzprogrammen beteiligt sind, aufzunehmen;
25.fordert die Kommission auf, Schlüsselgebiete der Koordination durch Zusatzprogramme im Bereich der vorwettbewerblichen Forschung vorzuschlagen;
26.ist der Ansicht, da EU-Beiträge zu Zusatzprogrammen gemä Artikel 130 k und 130 l EGV nur dann eine Überlegung wert sind, wenn sie eine echte Koordinierung nationaler Forschungsprogramme darstellen und die EU-Programme ergänzen; fordert, da im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens, das mit der Refinanzierung des 4. Rahmenprogramms eröffnet werden wird, eine Vereinbarung zwischen Parlament und Rat über die Finanzierung und Durchführung dieser Zusatzprogramme angestrebt wird;
27.betont, da die Europäische Wissenschafts- und Technologieversammlung (ESTA) einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Forschungskoordination leisten kann und da deshalb eine strukturierte Verbindung zwischen derselben und der Europäischen Kommission sowie dem Europäischen Parlament hergestellt werden mu ;
28.fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine Europäische Forschungsstiftung vorzulegen, die in Selbstverwaltung Mittel für Grundlagen- und angewandte Forschung vergibt;
29.vertritt die Ansicht, da eine solche Zusammenarbeit in der Forschung durch eine wirksame Umsetzung des Vierten Rahmenprogramms und nicht zuletzt des dritten und vierten Tätigkeitsbereichs sowie durch allgemeine Bemühungen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen am besten gefördert werden kann;
30.vertritt die Ansicht, da eine solche Zusammenarbeit auch durch Verbesserung der Qualität der Information über nationale und EU-Programme und durch Förderung eines umfassenderen Austausches zwischen Vertretern der Forschung aus den einzelnen Mitgliedstaaten erleichtert werden kann;
31.fordert die Mitgliedstaaten auf, die Koordinierung der Forschungspolitik sowohl durch Annahme gemeinsamer Ma nahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für technologische Neuerungen als auch durch die Harmonisierung der Forschung in Bereichen, wo einzelstaatliche Forschungsbemühungen allein unzureichend sind, zu intensivieren;
32.ist der Auffassung, da solche Ma nahmen darauf abzielen sollten, zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung von Unternehmenskapital, zur Schulung von Mitarbeitern und zur Übernahme neuer Technologien durch die Unternehmen zu schaffen, und da zu den Forschungsbereichen, in denen eine Koordinierung der entsprechenden Politik vorgenommen werden sollte, die der Energie, der Umwelt, der Biotechnologie und der Informationstechnologien gehören;
33.fordert die Schaffung eines echten europäischen Raums für Wissenschaftsaustausch:
-Förderung von Mobilität und Fortbildung für europäische Wissenschaftler;
-verstärkte Zusammenarbeit zwischen europäischen Forschungszentren;
-Unterstützung der Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen und Seminaren zur Förderung eines breiten Informationsaustausches;
-Schaffung einer Datenbank aus den Ergebnissen der Gemeinschaftsprogramme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, in der das Schwergewicht auf technologische Innovationen gelegt würde;
34.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.