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Parlamento Europeo - 15 giugno 1995
Drogenbekämpfung

A4-0136/95

Entschlie ung zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über einen Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (1995-1999) (KOM(94)0234 - C4-0107/94)

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament KOM(94)0234 - C4-0107/94,

-unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere dessen Artikel K.1 Nummern 4 und 9, und auf den EG-Vertrag, insbesondere dessen Artikel 129,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 9. Oktober 1986 zum Drogenproblem und vom 13. Mai 1992 zu den Tätigkeiten des Untersuchungsausschusses "Drogenhandel" (angenommen auf der Grundlage der Berichte seiner Untersuchungsausschüsse zum Drogenproblem sowie zur Ausbreitung des organisierten Verbrechens im Zusammenhang mit dem Drogenhandel),

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik, des Ausschusses für Au enwirtschaftsbeziehungen, des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien (A4-0136/95),

A.in der Erwägung, da die Drogenpolitik als gemeinsamer Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten betrachtet werden mu ,

B.in der Erwägung, da es im Interesse der Europäischen Union ist, die Nachfrage nach Drogen zu begrenzen und Vorkehrungen verschiedenster Art zur Bekämpfung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit und des Drogenbedarfs zu treffen,

C.in der Erwägung, da seit 1992 die folgenden wichtigen Entwicklungen auf institutionellem Gebiet zu vermelden sind: das Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union mit seinen spezifischen Verweisen auf die Drogenbekämpfung, die Einsetzung der Europol-Drogeneinheit in Den Haag sowie die Schaffung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon, die von einem Netz nationaler Informationszentren zur Drogensucht (REITOX) unterstützt wird,

D.unter Hinweis darauf, da das Entstehen neuer Drogenmärkte und Drogensyndikate in den Ländern Mittel- und Osteuropas und das von der Mafia und anderen kriminellen Organisationen betriebene Einschleusen von Drogengeldern in den legalen Wirtschaftskreislauf neue Probleme aufwerfen,

E.in der Erwägung, da es so lange ein Angebot geben wird, wie es eine Nachfrage nach Drogen gibt (und diese wird es immer geben),

F.in der Erwägung, da die derzeitigen politischen Ma nahmen keineswegs verhindert haben, da der illegale Drogenhandel seit Jahren floriert und augenblicklich stärker ist als je zuvor,

G.in der Erwägung, da in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Diskrepanz zwischen der auf regionaler und kommunaler Ebene in der Praxis verfolgten Drogenpolitik und dem offiziellen Standpunkt besteht, der auf nationaler Ebene zur Drogenproblematik vertreten wird,

H

I.in Anbetracht der fundamentalen Bedeutung einer globalen und integrierten Strategie zur Bekämpfung des vielschichtigen Problems der Drogen und der Drogenabhängigkeit, das in engem Zusammenhang mit den in der Europäischen Union herrschenden sozialen Mi ständen wie sozialer Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit steht,

J.in Anbetracht des Fehlens ausreichender Finanzmittel sowohl auf nationaler als auch auf Unionsebene und unter nachdrücklichem Hinweis auf die Zweckmä igkeit, die bei Einsätzen gegen Drogenkriminelle beschlagnahmten Gelder verstärkt zur Finanzierung von Ma nahmen im Bereich der Drogenbekämpfung und von Programmen zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung, die vor allem besonders gefährdeten Gruppen zugute kommen sollen, zu verwenden;

K.unter Hinweis darauf, da es der Kommission in ihrer Mitteilung - ungeachtet vieler Verdienste, einschlie lich der Anerkennung der Tatsache, da die Drogenproblematik einen integrierten und umfassenden Ansatz erfordert - nicht gelingt, die menschlichen Faktoren der Problematik darzustellen und die Ursachen und Konsequenzen dieser Phänomens hinreichend zu analysieren, und da die Mitteilung mehr Gewicht erhalten hätte, wenn die Kommission den Aktionsplan zur Drogenbekämpfung und die Vorschläge zur Vorbeugung gegen die Drogenabhängigkeit in ihrem vielseitigen Zusammenhang präsentiert hätte,

M.unter Hinweis darauf, da hochrangige Vertreter der Kommission und des Programms der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung, das Au enministerium in Washington und andere zu verstehen gegeben haben, da der Vertrag über die Europäische Union keineswegs das Engagement und die Effizienz bei der Drogenbekämpfung auf einer koordinierten Grundlage verbessert hat, sondern Verwirrung gestiftet hat und neue Unklarheiten über die Zuständigkeiten geschaffen hat,

N.unter Hinweis darauf, da die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Europäischen Union selbst und den Vereinigten Staaten ungeachtet der Verbesserungen in einigen Bereichen noch immer unzureichend ist, was durch folgendes belegt wird: das unterschiedliche Vorgehen in Regionen wie der Karibik und gegenüber anderen Steueroasen, die den Drogenhändlern Unterschlupf gewähren; die uneinheitliche Politik im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden; das uneinheitliche Vorgehen bei der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Techniken und Systemen der Geldwäsche sowie bei der Durchführung von Ausbildungsprogrammen und der Lieferung von Ausrüstung in die osteuropäischen Länder, vor allem entlang der Grenzen zur Europäischen Union,

1.fordert den Europäischen Rat auf, den Aktionsplan für 1995-1999 zu verabschieden, der anerkennt, da der Vorbeugung und der Risikobegrenzung ein mindestens genauso hoher Stellenwert eingeräumt werden mu wie den gesetzlichen Bestimmungen und Strafen in Verbindung mit Drogenkonsum und Drogenhandel, und betont, da eine eindeutige Aufteilung der Verantwortung zwischen Kommission und Rat festgelegt werden mu , um sicherzustellen, da Fortschritte nicht verzögert werden;

2.betont, da im Aktionsplan sämtliche Glieder der Kette - von der Quelle über den kriminellen Handel bis hin zu Fragen der Erziehung, des Gesundheitswesens und der Rehabilitation - angegangen werden müssen;

3.fordert die Kommission auf, so bald wie möglich mit der Konkretisierung dieses Aktionsplans zu beginnen;

4.empfiehlt der Kommission und dem Rat, mögliche Alternativen zu den bisher verfolgten Strategien zu prüfen und sie auf der Grundlage einer wissenschaftlichen und statistischen Auswertung der Ergebnisse der gegenwärtigen Strategie ernsthaft in Erwägung zu ziehen;

5.betont, da die Organe der Europäischen Union und zugehörige Einrichtungen nicht in Konkurrenz zueinander treten dürfen, sondern - nach eindeutiger Festlegung der Ziele und Verantwortlichkeiten - miteinander zusammenarbeiten müssen;

6.vertritt die Auffassung, da bei den Ma nahmen zur Drogenbekämpfung allzu häufig unzureichend zwischen Konsumenten und Händlern unterschieden wird und das Vorgehen künftig auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die den illegalen Drogenmarkt beherrscht, konzentriert werden mu und da den Drogensüchtigen Programme zur medizinischen und sozialen Betreuung angeboten werden müssen, ohne da diese durch repressive Ma nahmen unterlaufen zu werden drohen;

7.hält die Behandlung der Fragen hinsichtlich der Verringerung der Nachfrage für von grundlegender Bedeutung, da es davon ausgeht, da die beste Form der Prävention die ist, die Politiken in Betracht zieht, die auf die Beseitigung von Anfälligkeiten abzielen, die zur Verringerung der Arbeitslosigkeit, der Armut, der sozialen Ausgrenzung, zur Beseitigung von Phänomenen der Fremdenfeindlichkeit und des Rassismus, zu einem Abschlu der Schulbildung, einer besseren Ausbildung, besseren Umwelt- und Wohnbedingungen und zu einer grö eren Stabilität und einem verstärkten Dialog in Familie und Gesellschaft beitragen;

8.wünscht die Vertiefung der Zusammenarbeit und des ständigen Dialogs mit allen internationalen Organisationen, die im Bereich der Drogenbekämpfung tätig sind, sowie mit den interessierten Drittländern;

9.wünscht ferner, da der Bericht, den die Kommission in der zweiten Hälfte von 1996 ausarbeiten soll und der die für notwendig erachteten Anpassungen enthalten soll, ihm ebenfalls übermittelt wird;

Rat

10.fordert, da bis zur Revision der Verträge der in den Bereichen Justiz und Inneres - Titel VI des Vertrags über die Europäische Union - geschaffene Handlungsspielraum voll ausgeschöpft wird, wobei insbesondere folgendes erforderlich ist:

i)eine noch intensivere Zusammenarbeit der Polizei- und Zolldienststellen durch Einsatz fortgeschrittener Instrumente wie elektronische Datenbanken, Satellitenkommunikation und Techniken der Erstellung von Profilen zur Bekämpfung des Drogenhandels;

ii)der Abschlu des Europol-Übereinkommens noch vor der Tagung des Europäischen Rates in Cannes zeitgleich mit der Verabschiedung der Ma nahmen, die erforderlich sind, damit die Europol-Drogenbekämpfungseinheit während des Prozesses der Ratifizierung des Übereinkommens effektiv arbeiten kann, und zwar unter der Voraussetzung, da eine ordnungsgemä e gerichtliche und (inter)parlamentarische Kontrolle vorgesehen wird, dem Europäischen Gerichtshof und dem Rechnungshof entsprechende Zuständigkeiten übertragen werden und ein konkreter und nachprüfbarer Schutz der Menschenrechte, der Privatsphäre und des Rechts der betroffenen Bürger auf Zugang zu den über sie erhobenen Daten gewährleistet ist;

iii)im Hinblick auf Europol die Schaffung eines effizienten zentralen Systems für die Sammlung von Informationen über die Aktivitäten, Methoden und die Entwicklung des internationalen organisierten Verbrechens, insbesondere des Drogenhandels; dies sollte so erfolgen, da die Informationen von den Mitgliedstaaten bei ihrem gemeinsamen und getrennten Vorgehen gegen Straftäter, Syndikate und kriminelle Operationen effektiv eingesetzt werden kann;

iv)uneingeschränkte Koordinierung der Tätigkeit von Europol mit der Arbeit von Interpol, dem Programm der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung (UNDCP), der Arbeitsgruppe finanzielle Aktionen (GAFI) und mit den Informationsquellen in den Vereinigten Staaten, um kostspielige und überflüssige Doppelarbeiten zu vermeiden und eine Aufgabenverteilung zu vereinbaren, um ein Höchstma an Effizienz zu gewährleisten; empfiehlt zu diesem Zweck die Einsetzung eines internationalen Ausschusses zur Verbrechensbekämpfung;

v)wünscht, da in der Europäischen Union eine Regelung ausgearbeitet wird, in deren Rahmen beschlagnahmte bewegliche Vermögenswerte und Immobilien von verurteilten Drogenstraftätern im gesamten Hoheitsgebiet der Union für enteignet erklärt werden können; dringt darauf, die auf diese Weise erlangten Gelder für die Wiedereingliederung und Unterstützung von Drogenabhängigen, zur Vorbeugung gegen die Drogenabhängigkeit, zur Bekämpfung des Drogenhandels und für die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zu verwenden;

vi)zwar sollten für die Aburteilung von Drogenhändlern und andern in den Drogenhandel verwickelten Personen weiterhin die nationalen Gerichte zuständig sein, doch nichtsdestoweniger empfehlen sich eine möglichst weitgehende Angleichung und ein umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Veruteilungspraxis; dabei mu das oberste Ziel vor allem darin bestehen, Angehörigen des organisierten Verbrechens und ihren Syndikaten keine relativ sichere Zuflucht in der Europäischen Union zu gewähren;

vii)Vereinfachung und Beschleunigung der Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (die derzeit den Bestimmungen des Europäischen Auslieferungsübereinkommens unterliegen, dem sämtliche Mitgliedstaaten mit Ausnahme Belgiens als Vertragsparteien angehören) durch Durchführung oder Abschlu von einschlägigen Übereinkommen über vereinfachte Verfahren, zu denen das Europäische Parlament rechtzeitig konsultiert werden mu , und eine über Lockerung bzw. Aufhebung der rechtlichen Bedingungen, unter denen eine Auslieferung verweigert werden kann;

11.betont die dringende Notwendigkeit einer Aufstockung des Personalbestands und einer Verbesserung der technischen Ausstattung an den wichtigsten Eintrittsstellen der Europäischen Union, damit kein Mangel an Kapazitäten für die Erstellung von Profilen und Analysen besteht; hofft, da - wo immer möglich -multinationale Einheiten geschaffen werden können, um die Kommunikation mit möglichen Bestimmungsländern von mutma lichen Drogensendungen zu erleichtern und die Technik sowie den Einsatz von "kontrollierten Lieferungen" noch weiter zu verbessern;

Kommission

12.fordert die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie zur Prävention der Benutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche noch nicht vollständig umgesetzt haben, auf, dies so rasch wie möglich nachzuholen; vertritt die Auffassung, da sie auf andere Länder, insbesondere auf die des EWR, ausgeweitet werden sollte; fordert ferner, da innerhalb der Europäischen Union und in Zusammenarbeit mit dem FIN-CEN (Financial Crime Enforcement Unit) in den Vereinigten Staaten energischere und koordinierte Ma nahmen zu Bekämpfung dieses immer bedeutsameren Aspekts des weltweit operierenden organisierten Verbrechens ergriffen werden, fordert die Vorlage von Vorschlägen mit weitergehenden und koordinierten Ma nahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und betont, da Banken und Finanzinstituten eine besondere Verantwortung zukommt und sie dafür sorgen müssen, da ihre Ausbildung auf dem Gebiet von Abfangtechniken zielgerichtet ist und da die Investitionen in die neuesten Techniken und Ausrüstungen zur Aufspürung der Bewegungen

von illegalen Geldmitteln und der verantwortlichen Personen vorgenommen wird; betont, da dabei besonders recherchiert werden sollte, in welche Wirtschaftsbereiche Erlöse aus Kriminalität reinvestiert werden und welche Auswirkungen diese Reinvestitionen auf die betroffenen Wirtschaftszweige haben;

13.vertritt die Auffassung, da Rechtsvorschriften über die Prävention der Geldwäsche erlassen werden müssen, die die Wirtschaftszweige umfassen, die immer mehr zu diesem Zweck benutzt werden;

14.fordert die Kommission auf, die von europäischen Massenmedien erhobenen Anschuldigungen zu prüfen, denen zufolge europäische Länder Drogen erzeugen, um sie in Verkehr zu bringen;

15.fordert die Kommission auf, im Rahmen der Richtlinie 91/308/EWG die Schaffung einer ständigen Koordinierungsstelle zwischen den Finanzinstituten der Mitgliedstaaten zu fördern, um Informationen über verdächtige Transaktionen auszutauschen, und alle für die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa bei der Bekämpfung des Drogenhandels zuständige Gremien zu unterstützen;

16.verweist noch einmal mit Nachdruck auf die von ihm ausgesprochene Empfehlung, engere Kontakte zu den gro en Chemieunternehmen und den Verbänden der chemischen Industrie zu knüpfen und die Hindernisse, die einer Inspektion noch immer im Wege stehen, abzubauen;

17.hält es für unabdingbar, da die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Kontrolle der illegalen Produktion und des illegalen Handels mit bestimmten Stoffen, die bei der Herstellung von Suchtstoffen und psychotropischen Substanzen verwendet werden, auf alle Mitgliedstaaten erweitert werden, und von allen Ländern des EWR übernommen werden kann; au erdem ist es unerlä lich, da man sich weiterhin bemüht, die Rechtsvorschriften in die bilateralen Abkommen aufzunehmen, die mit allen einschlägigen Drittländern abzuschlie en sind;

18.schlie t sich der Forderung der Kommission nach Schaffung eines zentralisierten Systems zur Erhebung wissenschaftlicher Daten auf der Grundlage einer technischen Analyse der Drogenbeschlagnahmen in Europa an;

19.fordert, da die Pilotvorhaben zur Erschlie ung alternativer Entwicklungsmöglichkeiten in den Ländern mit illegalem Anbau einer eingehenden Prüfung unterzogen werden;

20.fordert, da in sämtlichen Ländern der Europäischen Union sowie in den mittel- und osteuropäischen Ländern eine koordinierte und umfassende Untersuchung darüber durchgeführt wird, wie sehr sich das organisierte Verbrechen im Zusammenhang mit dem Drogenhandel und der Geldwäsche ausgebreitet hat; fordert jedoch auch eine Untersuchung der Korruption bei staatlichen Stellen und Politikern, die die organisierte Kriminalität fördert;

21.fordert, da sich die Länder der Europäischen Union um eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bemühen und sich dabei an der Politik der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung sowie ihren einschlägigen Übereinkommen orientieren;

22.fordert, da eine umfassende Untersuchung über Drogen und Drogenabhängige in den Haftanstalten in der Europäischen Union sowie über Ma nahmen zur Betreuung von Drogenabhängigen während der Haft und auch zur Förderung ihrer gesellschaftlichen Wiedereingliederung im Anschlu an ihre Entlassung durchgeführt wird; fordert, da für Drogenkonsumenten wo immer möglich Alternativen für die Haft gefunden werden, sofern sie keine sonstigen Verbrechen begangen haben;

23.empfiehlt, da anhand der bei den genannten Untersuchungen gewonnenen Informationen die Wirkung der Drogenpolitik in einzelnen Ländern - einschlie lich von Hilfsangeboten - geprüft wird, um die erfolgreichste Strategie zu ermitteln und so zu einem gemeinsamen Ansatz zur möglichst wirksamen Bewältigung des gesamten Problemkomplexes Kriminalität und Drogen -sowohl auf repressivem als auch präventivem Wege - zu finden; empfiehlt, die Ergebnisse der Erhebungen sowohl dem Europäischen Parlament als auch den nationalen Parlamenten zu unterbreiten;

24.fordert, da eine solche Prüfung auch einen eingehenden Vergleich beinhaltet zwischen den Ma nahmen zur Risikobegrenzung in Städten wie Frankfurt, Hamburg, Amsterdam und Zürich, die die Frankfurter Entschlie ung vom 22. November 1990 unterzeichnet haben und in der Vereinigung "Europäische Städte und Drogenpolitik" (ECDP) zusammengeschlossen sind, eingehend geprüft werden, einerseits und den strengeren Drogenkontrollpolitiken von Städten wie Berlin, Dublin, London, Paris, Madrid und Stockholm und 19 weiteren europäischen Städten, die sich in "Europäische Städte gegen Drogen" zusammengeschlossen haben, andererseits.

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD)

25.erkennt an, da es in der Europäischen Union unterschiedliche Ansätze zur Bewältigung der Drogenproblematik gibt, wie die Einstellung gegenüber Cannabis in den Niederlanden im Vergleich zu Deutschland deutlich macht; und betont daher, da die Beobachtungsstelle diese Unterschiede mit Hilfe einer multidisziplinären Untersuchung herausstellen mu , wobei die unterschiedlichen politischen Optionen wie Repression, Vorbeugung und Gefahrenbegrenzung einerseits und Faktoren wie Gesundheit, Kriminalität und Korruption andererseits in Beziehung zueinander gesetzt werden und in sich schlüssige Auswertungsberichte der angewandten politischen Ma nahmen erstellt werden; unterstreicht ferner die Notwendigkeit, da sich die Beobachtungsstelle vorrangig der Schaffung einer Datenbank widmet, die folgendes ersichtlich werden lä t: Zahlen und Entwicklungstendenzen bei den verschiedenen Drogen, Wirkung auf Konsumenten und Abhängige, Ergebnisse sowohl der medizinischen als auch der epidemiologischen Untersuchungen und der Fors

chung nach den Hintergründen und gesellschaftlichen Ursachen des Drogenkonsums und der Verantwortlichkeit der Drogenkonsumenten selbst; die Datenbank sollte ferner die Wirksamkeit verschiedener Ma nahmen auf nationaler wie auf regionaler und lokaler Ebene, Auswirkungen der Beschaffungskriminalität und ihre Folgen für die Stabilität der Gesellschaft ersichtlich werden lassen, wobei sie sämtliche Aspekte der derzeit durchgeführten Politik und der einschlägigen Pilotvorhaben abdecken sollte, um ihre Tragweite, ihre Kosten und ihre Wirksamkeit eindeutig zu bestimmen, wobei die gesundheitlichen und sozialen Aspekte, die Ma nahmen von Polizei, Zoll und Justiz zur Ahndung der Drogenkriminalität wie auch wirtschaftliche, finanzielle und kriminologische Aspekte usw. zu berücksichtigen sind;

26.betont, da die Beobachtungsstelle von Beginn an für eine effektive Kommunikation zwischen ihrer zentralen Datenbank und den nationalen Datenbanken sorgen mu , damit der bestehende Wissensstand optimal genutzt und Doppelarbeit vermieden wird; hält es für erforderlich, mit der Beobachtungsstelle und den Mitgliedstaaten gemeinsame Analysemethoden für die Sammlung von drogenspezifischen Daten zu vereinbaren; betont, da eine der obersten Prioritäten der Drogenbeobachtungsstelle darin bestehen mu , nach den grundlegenden Ursachen für Drogenkonsum und den erfolgreichsten Methoden im Hinblick auf die Prävention und die Eindämmung des Problems zu forschen;

27.vertritt die Auffassung, da die Beobachtungsstelle zum Zwecke einer multidisziplinären Untersuchung immer über die jüngsten Daten der Mitgliedstaaten zu den rechtlichen Aspekten, der Aufteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen staatlichen Ebenen, zur Präventionspolitik und der Behandlung Drogensüchtiger sowie über praktische Informationen und Statistiken zu Handel und Konsum, übertragbaren Krankheiten, Kriminalität und Sicherheit verfügen mu ;

28.stellt fest, da die EBDD eine Schlüsselrolle bei der Anwendung des Aktionsplans zu spielen hat, und wünscht, da ihr alle technischen, menschlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die für ihre Arbeit notwendig sind;

29.hält es für unabdingbar, da die Jahresberichte der EBDD sowie das dreijährige Arbeitsprogramm und andere Programme, die der Verwaltungsrat auszuarbeiten hat, auch dem Europäischen Parlament übermittelt werden;

30.hält es für wesentlich, da die Arbeitsweise der EBDD transparent ist, so da die Bürger Vertrauen in sie setzen, und spricht sich für den leichten Zugang der Institutionen der bürgerlichen Gesellschaft zu den Informationen, die die Beobachtungsstelle sammelt, und den von ihr zusammengetragenen statistischen Daten aus;

Mitgliedstaaten

31.fordert, da die Drogenbekämpfung anlä lich der für 1996 anberaumten Regierungskonferenz in die Zuständigkeit der Gemeinschaftspolitik einbezogen wird, damit sie künftig nicht mehr durch die Aufteilung auf drei Pfeiler und die weitere Aufteilung von Zuständigkeiten innerhalb des dritten Pfeilers behindert wird;

32.fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über Chemikalien und Vorprodukte zur Drogenherstellung unverzüglich in innerstaatliches Recht umzusetzen und das UN-Übereinkommen über die Herstellung und Inverkehrbringung bestimmter Substanzen, die für die illegale Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden, zu unterzeichnen;

33.fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, Ma nahmen zur Risikobegrenzung in Verbindung mit dem Drogenkonsum durchzuführen;

34.schlägt vor, da die Mitgliedstaaten neben der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene auch auf der Ebene der Regionen, Städte und Grenzgebiete einen intensiven Dialog einleiten und zusammenarbeiten, wobei die konkreten Erfahrungen mit der Drogenpolitik in den Regionen, Städten und Grenzgebieten als Bezugsrahmen für die einschlägige Debatte dienen müssen;

35.schlägt vor, da in jedem Land der Europäischen Union und in allen angrenzenden Staaten eine nationale Drogenbekämpfungseinheit geschaffen wird, die nach Möglichkeit in einen nationalen Ermittlungsdienst zur Kriminalitätsbekämpfung eingegliedert werden, jedoch ihre Eigenständigkeit behalten mu ; fordert, da die Einheit angemessen finanziert und mit ausgebildeten Fachkräften besetzt wird;

36.betont die Notwendigkeit, da man sich intensiver mit dem Problemkreis Inhaftierung, Proze und Verurteilung befa t und den Dialog intensiviert; vertritt die Auffassung, da man sich ernsthaft darum bemühen mu , die gegenwärtigen Praktiken einander anzunähern; erkennt jedoch gleichzeitig an, da diese Fragen innerhalb jedes Mitgliedstaates beschlossen und geregelt werden müssen;

37.drängt die Mitgliedstaaten zu einer intensiveren Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Strafrechts in Verbindung mit der Drogenkriminalität, insbesondere was die Auslieferung betrifft, und fordert mit Nachdruck, da die lokale Zusammenarbeit zwischen Polizeidienststellen, Gerichten und Betreuungspersonal intensiviert wird;

38.fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, mehr Mittel für ihre nationalen Programme für die Ausbildung von Beratern und für Programme zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung der Drogenabhängigen zur Verfügung zu stellen, die Erfahrungen auf Unionsebene zu berücksichtigen und die optimalen Methoden der Wiedereingliederung sowie die Verbreitung von Informationen aktiv zu fördern;

39.dringt darauf, da die Mitgliedstaaten nach besseren Möglichkeiten suchen, Informationen von Banken zu erhalten und zu koordinieren, die im Falle von Transaktionen, die mutma lich mit Drogengeschäften im Zusammenhang stehen, eine wirkungsvolle Weiterverfolgung ermöglichen;

Erzeugerländer

40.fordert eine sehr viel bessere Zusammenarbeit bei der Erstellung von aussagefähigen Statistiken über die Flächen, auf denen Schlafmohn, Coca und Cannabis angebaut und geerntet werden; fordert, da dabei die neuesten Satellitentechniken zum Einsatz kommen und gleichzeitig systematische Prüfungen vor Ort durchgeführt werden;

41.betont besonders die Notwendigkeit, in den Herkunftsländern eine Alternative anzubieten, durch die die Erzeuger nicht mehr darauf angewiesen sind, Drogenpflanzen für ihren Lebensunterhalt anzubauen, indem insbesondere gemeinsame Aktionen im Rahmen der gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik oder im Rahmen der Kooperationsabkommen mit Drittländern (Abkommen von Lomé und Entwicklungspolitik) durchgeführt werden;

42.wünscht, von der Kommission Evaluierungen ihrer Beteiligung an UNDCP-Programmen zu erhalten und insbesondere regelmä ig darüber unterrichtet zu werden, inwiefern gemä ihrer Erläuterung zur Haushaltszeile B7-5080 die betroffenen Bevölkerungen in den Anbauländern in die Planung und Durchführung von Drogensubstitutionsprogrammen einbezogen werden;

43.hält es in bezug auf die Drogenanbauländer für wichtig, alternative Handelsmöglichkeiten zu fördern und fordert die Kommission auf, sogenannte "fair trade"-Projekte und -Importe aus Drogenanbauländern zu unterstützen, um mehr Bauern Gelegenheit zum Anbau und zur preislich attraktiven Vermarktung von Drogensubstitutionsprodukten zu bieten;

44.hält die Weiterführung des APS in den bestehenden und derzeit auszuhandelnden Abkommen für positiv, wenn es zuvor einer regelmä igen, systematischen, genauen und unabhängigen Bewertung unterzogen wurde, die es ermöglicht, seine tatsächlichen Auswirkungen auf die Verringerung der Produktion von Rohstoffen für die Drogenherstellung zu erfahren;

45.vertritt die Auffassung, da das APS unmittelbar den verarmten Bauern zugute kommen mu , die bislang ihr Auskommen in der Produktion von Drogenrohstoffen suchten oder in Gefahr sind, dies zu tun, und wünscht fortlaufend von der Kommission darüber unterrichtet zu werden, wie hoch der Prozentsatz des APS ist, der auf die genannten Sektoren entfällt;

46.wünscht von der Kommission darüber unterrichtet zu werden, mit welchen Ma nahmen sie im Andenraum und in den zentralamerikanischen Ländern den Anbau legaler Produkte zu fördern gedenkt, die nicht unter das APS fallen;

47.hält es für wesentlich, da die künftigen, mit anfälligen Ländern abzuschlie enden Abkommen Gegenstand wohldurchdachter Überlegungen und eines eingehenden Dialogs vor Ort sind, so da neue Formulierungen vorgesehen werden können, die darauf abzielen, Anreize für die Ersetzung der Kulturen durch die Unterstützung der Schaffung alternativer Tätigkeiten in der Landwirtschaft, im Handel und in der Industrie zu geben, die für die lokale Bevölkerung in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv sind;

48.wünscht eine grundlegende Änderung bei der Art und Weise, wie Gelder für die Zerstörung von Kulturen und den Ersatzanbau ausgegeben werden; verweist in diesem Zusammenhang auf den relativen Mi erfolg der Vereinigten Staaten und anderer Länder in Peru und Bolivien sowie die mangelnden Erfolge der Vereinten Nationen und anderer in Südostasien (Burma) und Nordwestasien (Afghanistan); weist darauf hin, da die südlichen GUS-Staaten einen neuen und fruchtbaren Nährboden für den Anbau von Schlafmohn und Cannabis bieten;

49.fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die Ausweitung der Drogenproduktion im Zusammenhang mit der Steigerung von billigen Nahrungsmittelexporten aus der EU in die Drogenanbauländer durchzuführen und ihm daraus eventuell gezogene Konsequenzen mitzuteilen;

50.weist darauf hin, da die Vernichtung von Ernten aus der Luft nur unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes der Umwelt und der Lebensbedingungen der örtlichen Bevölkerung erfolgen darf;

51.weist darauf hin, da beim erstmaligen Anbau von Rauschgiftpflanzen in neuen Gebieten rasch und wirksam gehandelt werden mu , da in diesem Fall nicht vom "traditionellen" Lebensunterhalt der örtlichen Bauern die Rede sein kann; fordert nachdrücklich, da in Handelsabkommen der EU mit Drogenanbauländern ihre Bereitschaft zum Abbau der Anbauflächen berücksichtigt wird;

52.vertritt schlie lich die Auffassung, da die Zerstörung von Kulturen nicht durch den Rückgriff auf repressive Ma nahmen unterstützt werden darf;

Finanzielle Ma nahmen

53.vertritt die Auffassung, da die drastischen Kürzungen der öffentlichen Mittel in den nationalen Haushalten, insbesondere im Gesundheitswesen, jegliche Politik der Betreuung und der Prävention unmöglich machen, und betont die Notwendigkeit ausreichender Mittel hierfür für die nächsten fünf Jahre in den Haushaltsplänen der Europäischen Union;

54.fordert eine Bewertung der Wirksamkeit eines Ansatzes, bei dem weniger Mittel für die Vernichtung von Anpflanzungen und Ersatzanbauprogramme verwendet werden, sondern bei dem der Schwerpunkt auf der kriminaltechnischen Aufklärung sowie einer verbesserten Überwachungs- und Aufspürungsarbeit an den Grenzen liegt;

55.fordert, da den Ländern Mittel- und Osteuropas über PHARE und andere Programme jede nur denkbare Unterstützung zuteil wird, damit sie ihre eigene Politik auf dem Gebiet der Drogenprävention und ihre eigene Strategie der Gefahrenbegrenzung ausarbeiten können und damit ihre eigenen Ermittlungs- und operationellen Ressourcen den Aufgaben gewachsen sind;

56.empfiehlt eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten bei der Ausbildung und Ausrüstung des Zolls und der Polizei in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion und insbesondere eine europäische Beteiligung an der neuen, auf Betreiben der USA gegründeten ungarischen Polizeiausbildungsakademie;

57.fordert, da die beschlagnahmten Vermögenswerte - zusammen mit den zusätzlichen Mitteln, die von der Europäischen Union und aus den nationalen Haushalten bereitgestellt werden müssen - zunächst zur Verbesserung der Präventionspolitik und der Programme zur Gefahrenbegrenzung und darüber hinaus zur Verbesserung des Instrumentariums von Polizei- und Zolldienststellen im Kampf gegen den Drogenhandel verwendet werden;

58.empfiehlt die Einberufung einer Konferenz, auf der die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die Kommission und andere einschlägige Gremien die gegenwärtige Lage in der Europäischen Union auf der Grundlage sorgfältig zusammengetragener Informationen mit dem Schwerpunkt auf der Reduzierung der Nachfrage prüfen (einschlie lich einer Untersuchung über die sozialen Ursachen des Drogenkonsums), wobei ein weiterer Schwerpunkt die Bewertung der vorhandenen Hilfsangebote sein mu ;

59.ist der Ansicht, da das Ziel dieser Konferenz ebenfalls darin bestehen sollte, die Ergebnisse der derzeitigen Politik, wie sie aufgrund der UN-Übereinkommen von 1961, 1971 und 1988 betrieben wird, eingehend zu beleuchten und zu analysieren, damit diese Übereinkommen gegebenenfalls einer Revision unterzogen werden können;

60.wünscht, da auch im Bereich der Vorbeugung mehr Programme und Vorschläge formuliert werden; unterstreicht, da es bei der Suchtvorbeugung im Gesundheitswesen nicht nur darum geht, ein Behandlungs- und Versorgungssystem für die Kranken zu schaffen; die Gesundheitsförderung geht vielmehr von dem Grundsatz aus, wonach Vorbeugen besser ist als Heilen und die Probleme an der Wurzel angegangen werden müssen, d.h. der einzelne mu zu einer verantwortungsbewu ten Lebensweise und zu einem verantwortungsbewu ten Verhalten angeleitet werden; im Mittelpunkt der Gesundheitsförderung mu die Gesundheit und nicht die Krankheit stehen (KOM(94)0202, S. 4, Ziffer 5, 7 und 8);

61.unterstreicht die Bedeutung, die bei der Vorbeugung des Drogenmi brauchs durch Kinder und Jugendliche der ergänzenden und unverzichtbaren Rolle der Familie und der Schule bei der Drogenbekämpfung zukommt; es geht darum, den Eltern und Lehrern ihre Erziehungsaufgaben in vollem Umfang bewu t zu machen; ein Jugendlicher greift u.a. zu Drogen, wenn er in seinem Leben keinen Sinn sieht; im Erziehungsbereich mu dem Fluchtverhalten ins Auge geblickt werden und beispielsweise Kindern schon von frühestem Kindesalter an gezeigt werden, wie sich Probleme meistern lassen;

62.verweist auf die verschiedenen Aspekte des Drogenproblems, die in einer Reihe unterschiedlicher Haushaltszeilen resultieren, und empfiehlt, da die Kommission dem Ausschu für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten einen jährlichen Bericht darüber unterbreitet, wie die Mittel im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm zur Drogenbekämpfung und anderen einschlägigen Aktivitäten ausgegeben wurden und welche Ergebnisse dabei erzielt worden sind;

63.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Union und der beitrittswilligen Länder sowie den Regierungen der übrigen Länder Mittel- und Osteuropas, dem Europarat und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

 
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