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Parlamento Europeo - 15 giugno 1995
Entsendung von Arbeitnehmern

B4-0858/95

Entschlie ung zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf das Sozialprogramm 1989 (KOM(89)0568),

-unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (KOM(91)0230),

-unter Hinweis auf seine Stellungnahme in erster Lesung vom 15. Februar 1993,

-unter Hinweis auf den geänderten Vorschlag der Kommission (KOM(93)0225),

A.in der Erwägung, da die Festlegung von Sozialvorschriften im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in der Gemeinschaft ein wesentlicher Aspekt der sozialen Dimension des Binnenmarktes ist,

B.in der Erwägung, da die Arbeitnehmer infolge unterschiedlicher Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten einem unlauteren Wettbewerb zum Opfer fallen könnten, wenn die Löhne und Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmer unter dem Niveau der Arbeitnehmer liegen, die am Durchführungsort der Arbeit tätig sind,

C.in der Erwägung, da es wiederholt bekräftigt hat, da es auf gemeinschaftliche Rechtsvorschriften in diesem Bereich Wert legt,

D.in der Erwägung, da die Senkung der Arbeitsnormen dem OECD-Bericht "Employment Outlook 1994" zufolge weder zu einer grö eren Wirtschaftsleistung noch zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt, sondern da das Gegenteil der Fall ist,

E.in der Erwägung, da jede unterschiedliche Lösung betreffend die Anwendung örtlicher Sozialbedingungen bereits am ersten Tag der Entsendung eines Arbeitnehmers eine schwere Bürde für die nationalen Verwaltungen ist, welche die Dauer der Entsendung, die Zusammensetzung der Gruppen usw. zu überprüfen haben,

F.in der Erwägung, da die aufeinanderfolgenden Präsidentschaften des Rates den vorrangigen Charakter dieses Dossiers hervorgehoben haben, ohne eine Einigung zu erzielen,

G.in der Erwägung, da das Europäische Parlament für diesen Richtlinienvorschlag mitverantwortlich ist, da das Mitentscheidungsverfahren jetzt in Kraft ist,

1.wünscht, da der Rat vereinbart, da die Löhne und Urlaubszeiten der entsandten Arbeitnehmer nach dem Prinzip der örtlichen Rechtsvorschriften geregelt werden;

2.fordert die Kommission auf, konstruktiv an einem Kompromi vorschlag mit einer Schwellenfrist unter einem Monat mitzuarbeiten, so da eine Einigung im Rat mit qualifizierter Mehrheit erzielt werden kann;

3.fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des Rates eher ihr gemeinsames Interesse als ihre Meinungsverschiedenheiten zu betonen;

4.wünscht, da der Rat und die Kommission aufgrund des Mitentscheidungsverfahrens bei ihren Beratungen die Änderungsvorschläge des Parlaments stärker berücksichtigen;

5.ersucht den Rat, auf der nächsten Tagung der für "soziale Angelegenheiten zuständigen Minister endlich einen gemeinsamen Standpunkt zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen festzulegen;

6.betont erneut seine Beunruhigung angesichts des Engpasses, in dem sich der soziale Sektor auf der Ebene der Europäischen Union befindet, sowohl wegen der Rechtsvorschriften, die auf dem Tisch des Rates warten, als auch wegen des Zögerns der Kommission, die Anwendung des Protokolls zu fördern, sowie des schwachen Inhalts des neuen Aktionsprogramms im sozialen Bereich, das nicht den Anspruch erhebt, die Sozialgesetzgebung in Europa wieder in Schwung zu bringen;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 
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