B4-0875, 0888, 0910, 0921 und 0934/95
Entschlie ung zu den fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen im Iran
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine zahlreichen Entschlie ungen sowie die Entschlie ungen der Vereinten Nationen, in denen sowohl die groben Menschenrechtsverletzungen im Iran als auch die vom iranischen Staat veranla ten terroristischen Anschläge gegen politische Gegner im Ausland verurteilt werden,
A.unter Hinweis darauf, da die Zahl der Personen, die bislang im Iran aus politischen Gründen hingerichtet wurden, nach Angaben der UN bei über 100.000 liegt,
B.bestürzt darüber, da im Iran noch immer politische Gegner hingerichtet, gefoltert und in gro en Zahlen gefangengehalten werden und da weiterhin ethnische, religiöse und sonstige Minderheitengruppen aus allen Bereichen der Gesellschaft unterdrückt werden,
C.im Bedauern über die Scheinprozesse, die Verhörmethoden - unter anderem Folter - und das Fehlen jeglicher Transparenz, die die Anwendung der Justiz im Iran kennzeichnen,
D.insbesondere ernstlich besorgt über die systematische Feindseligkeit des iranischen Regimes gegen Frauen, denen durch fundamentalistische Politik und Praktiken Grundfreiheiten verweigert werden,
E.in der Überzeugung, da die Achtung der grundlegenden Menschenrechte eine wesentliche Voraussetzung für engere Beziehungen zwischen der EU und dem Iran sind,
F.unter Hinweis auf seine frühere Aufforderung an den Rat, die Menschenrechtssituation im Iran eingehend zu prüfen und dem Parlament einen diesbezüglichen Bericht zu unterbreiten,
G.mit Blick auf das für den 22. Juni 1995 angesetzte Treffen zwischen Vertretern der EU und des Iran,
1.verurteilt mit Entschiedenheit die Menschenrechtspolitik der iranischen Regierung im eigenen Land und ihre fortgesetzte Politik des politischen Mordes im Ausland;
2.bestürzt über den am 17. Mai 1995 am hellichten Tag von Agenten des iranischen Regimes verübten Mord an zwei Gegnerinnen des iranischen Regimes, Effat Hadad und Fereshteh Esfandiari;
3.bekundet sein tiefes Mitgefühl mit den Familien der Opfer dieses und aller weiteren brutalen Akte der Unterdrückung durch die iranische Regierung;
4.fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, alle politischen Gefangenen unverzüglich und ohne Vorbedingung freizulassen, der Anwendung der Folter in ihren Gefängnissen ein Ende zu setzen, die Anwendung der Todesstrafe einzustellen und Mechanismen für gerechte Gerichtsverfahren und gerichtliche Überprüfungen einzurichten;
5.fordert die iranische Regierung auf, unabhängige ausländische Beobachter zuzulassen und ein unabhängiges internes gerichtliches Gremium einzusetzen zur Überprüfung der Fälle von Gefangenen, deren Freilassung sie verweigert;
6.verurteilt die Weigerung des Iran, den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen und Vertreter anderer Organisationen ins Land zu lassen, die die Menschenrechtsverletzungen vor Ort untersuchen wollen;
7.bekräftigt seine Haltung, da engere Beziehungen der EU zum Iran eine ganz erhebliche Verbesserung der Menschenrechtssituation in diesem Land zur Vorbedingung haben müssen; bekräftigt, da ein solcher Proze auch eine klare Umkehr der iranischen Politik des politischen Mordes im Ausland erfordert, die in allererster Linie durch eine Aufhebung der Fatwa gegen Salman Rushdie unter Beweis gestellt werden mu ;
8.fordert, da der Iran das UN-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert, die Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über bürgerliche und politische Rechte respektiert und seine Sondersicherheitsdienste auflöst;
9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der iranischen Regierung und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.