B4-0859, 0887, 0916, 0919 und 0935/95
Entschlie ung zur Menschenrechtssituation in Burma (Myanmar) und zur Freilassung von Aung San Suu Kyi
Das Europäische Parlament,
A.mit dem Hinweis, da Aung San Suu Kyi, wichtigste Führerin der burmesischen Opposition, die die Wahlen von 1990 mit überwältigender Mehrheit gewonnen hatte und Trägerin des Friedensnobelpreises und des Sacharow-Preises 1991 ist, seit Juli 1989 ohne Verfahren unter Hausarrest steht,
B.in der Erwägung, da sie gemä dem vom Staatsrat für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung (SLORC) erlassenen Gesetz, das den Arrest ohne Proze auf 5 Jahre beschränkt, im Juli 1994 hätte freigelassen werden müssen,
C.bestürzt darüber, da die Dauer ihres Arrests bereits durch eine "rückwirkende Änderung" des Gesetzes von drei auf fünf Jahre verlängert wurde,
D.zutiefst besorgt angesichts der Unterbindung jeglicher Besuche oder Kontakte zu ihrer Familie und sogar aller Besuche humanitärer Natur seit April 1995,
E.erschüttert angesichts der jüngsten Erklärungen von General Khin Nyunt, Mitglied des SLORC, da der Arrest von Aung San Suu Kyi Voraussetzung für den Frieden in Myanmar sei, und da sie nur freigelassen werde, wenn sie sich bereit erkläre, das Land zu verlassen,
F.betroffen über den Bericht des UN-Sonderberichterstatters vom Februar dieses Jahres, in dem das Militärregime Burmas wegen seiner fortgesetzten Anwendung von Folter, Sklaverei, Vertreibung und politischer Unterdrückung, dokumentiert durch mehrere Berichte von Vereinigungen zur Wahrung der Menschenrechte, insbesondere Amnesty International, verurteilt wird,
G.schockiert über Berichte, nach denen die Regierung Hunderttausende burmesischer Bürger zur Ableistung von Sklavenarbeit zwingt, Berichte, die durch Mitteilungen einer Kommission der IAO vor der Weltarbeitskonferenz in Genf vom 7. Juni 1995 bestätigt wurden,
1.verurteilt entschieden den fortdauernden Arrest von Aung San Sun Kyi, deren Strafe politisch motiviert ist, und fordert nachdrücklich ihre unverzügliche und bedingungslose Freilassung;
2.verurteilt aufs schärfste die fortdauernden schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch das burmesische Regime;
3.fordert den Europäischen Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, Nachforschungen über eine möglicherweise bestehende Kooperation zwischen Unternehmen aus der Europäischen Union und Burma bei Projekten, die mit Hilfe von Zwangsarbeit realisiert werden sollen, anzustellen und zu prüfen, ob Wirtschaftssanktionen verhängt werden sollen;
4.fordert den Rat und die Kommission auf, auf die burmesische Militärregierung Druck auszuüben, um Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte durchzusetzen, und fordert nachdrücklich, da die Europäische Union keinerlei Projekte in Burma unterstützt, bevor Aung San Suu Kyi nicht freigelassen wird und die Grundfreiheiten in vollem Umfang wiederhergestellt sind;
5.appelliert an die Regierungen der ASEAN-Staaten, gegenüber dem SLORC eine ähnliche Politik zu verfolgen;
6.fordert die Militärjunta von Rangun auf, die Wahlergebnisse vom 27. Mai 1990 durch die Einsetzung einer Zivilregierung unter der Führung von Frau Aung San Suu Kyis "Nationaler Liga für die Demokratie" zu respektieren;
7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung von Myanmar/dem SLORC, dem UNO-Generalsekretär, dem Sekretariat der IAO und dem Generalsekretariat der ASEAN zu übermitteln.