B4-0863, 0891 und 0894/95
Entschlie ung zur Bedrohung der Pressefreiheit in Ägypten
Das Europäische Parlament,
A.besorgt darüber, da das ägyptische Parlament am 27. Mai 1995 ein Gesetz angenommen hat, das die Freiheit der inländischen Presse und der in Ägypten tätigen ausländischen Journalisten erheblich einschränkt,
B.unter Hinweis darauf, da das neue Pressegesetz die Gefahr beinhaltet, da die demokratische Debatte im Vorfeld der gegen Ende des Jahres anstehenden Parlamentswahlen beschnitten wird, wodurch alle Beteiligten ihres Rechts auf Information beraubt würden,
C.unter Hinweis darauf, da jeder Versuch, Kritik an der Regierung zu unterdrücken, die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse dieser Wahlen in Frage stellen wird,
D.in der Erwägung, da die Hauptversammlung des ägyptischen Journalistenverbandes einen Generalstreik für den 24. Juni 1995 ausgerufen hat, um ihren entschiedenen Protest gegen die Verabschiedung des Pressegesetzes zu bekunden,
E.im Bewu tsein, da die ägyptische Regierung mit einer schweren Bedrohung durch fanatischen religiösen Terrorismus konfrontiert ist, der seit Anfang 1992 schon über 750 Menschenleben gefordert hat, jedoch äu erst besorgt über die sich häufenden Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch ägyptische Sicherheitskräfte, namentlich den Staatssicherheitsdienst, wie willkürliche Verhaftungen, Isolationshaft, Folterung von Verdächtigen während des Verhörs und Geiselnahme von Angehörigen flüchtiger Personen, um diese zu zwingen, sich zu stellen, und in der Befürchtung, da diese mi bräuchlichen Praktiken zunehmen, wenn die Zensur eingeführt wird,
F.unter Hinweis darauf, da die Weigerung, offene Kritik an der Korruption und anderen Formen des Machtmi brauchs zuzulassen, in gro em Ma e zum Erstarken des politischen und religiösen Fanatismus beiträgt,
1.ist überzeugt, da die freie Meinungsäu erung eines der Grundrechte des Menschen ist und da eine echte Demokratie sich unter anderem auf das Bestehen einer echten Presse- und Meinungsfreiheit gründet;
2.befürchtet, da dieses neue Pressegesetz als Gelegenheit genommen wird, um eine rechtlich abgesegnete Zensur der Tätigkeit der ägyptischen Journalisten einzuführen;
3.teilt die Besorgnisse des Journalistenverbands und bringt seine Unterstützung für die freie und unabhängige Ausübung der Pressetätigkeit in Ägypten zum Ausdruck;
4.fordert die Regierung und das Parlament Ägyptens auf, sicherzustellen, da die Medien die Freiheit haben, Fälle von Amtsmi brauch anzuprangern und die Politik der Regierung zu kritisieren;
5.vertritt die Auffassung, da Morde und Mordversuche durch bewaffnete Gruppen der Opposition den Staat nicht ermächtigen, die Menschenrechtsstandards aufzugeben, zu deren Einhaltung er nach ägyptischem und internationalem Recht verpflichtet ist;
6.fordert den Rat und die Kommission auf, im Bewu tsein der grundlegenden Bedeutung Ägyptens sowohl im Friedensproze als auch beim Aufbau der Demokratie im Nahen Osten ihr Eintreten für die Freiheit der Medien in Ägypten und ihre Besorgnis über die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in diesem Land zu bekunden;
7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der ägyptischen Regierung und dem ägyptischen Parlament zu übermitteln.