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Parlamento Europeo - 15 giugno 1995
Menschenrechtsverletzungen in Syrien

B4-0880 und 0933/95

Entschlie ung zu Menschenrechtsverletzungen in Syrien

Das Europäische Parlament,

A.in der Erwägung, da es im Dezember 1993 seine Blockade des Vierten Finanzprotokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der EU und Syrien aufgegeben hatte, allerdings erst, nachdem die syrischen Behörden und die Kommission bestätigt hatten, da Menschenrechtsfragen auf die Tagesordnung des Kooperationsrates gesetzt würden, und ferner einen jährlichen Bericht des Rates über Fortschritte bezüglich der Menschenrechtssituation in Syrien verlangt hat,

B.in der Erwägung, da in der Sitzung des Kooperationsrates vom 28. November 1994, wenn auch au erhalb des offiziellen Treffens, dem Vernehmen nach Menschenrechtsfragen behandelt wurden,

C.in der Erwägung, da der Rat keinen Bericht über die Menschenrechtssituation in Syrien vorgelegt hat,

D.in der Erwägung, da - unter anderem von Amnesty International im April 1995 - fortdauernd über Menschenrechtsverletzungen berichtet wird,

1.bedauert, da der Rat ihm nach sechs Monaten immer noch nicht über die Ergebnisse der Sitzung des Kooperationsrates vom 28. November 1994 und die Menschenrechtssituation in Syrien Bericht erstattet hat, und fordert Rat und Kommission auf, dies innerhalb kürzester Frist zu tun;

2.bedauert die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen und ist sehr besorgt über die ihm übermittelten Informationen in bezug auf das Verschwinden von Personen, Folterungen in den Gefängnissen, Festnahmen ohne Verfahren und weitere Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte, trotz Berichten, da Fortschritte erzielt worden seien;

3.bekräftigt seine Ansicht, da effiziente und dauerhafte Fortschritte zu erreichen sind, wenn gegen Menschenrechtsverletzungen generelle Schutzmechanismen vorgesehen werden, d.h.:

-Verhaftungen von den Gerichten überwacht werden,

-festgenommene Personen unverzüglich der Justiz vorgeführt werden und Kontakt mit Anwälten, Angehörigen und Ärzten aufnehmen können oder freigelassen werden;

4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat und der syrischen Regierung zu übermitteln.

 
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