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Parlamento Europeo - 15 giugno 1995
Pluralismus und Konzentration in den Medien

B4-0884, 0899, 0902, 0912 und 0928/95

Entschlie ung zu Pluralismus und Medienkonzentration

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 20. Januar 1994 zum Grünbuch der Kommission "Pluralismus und Medienkonzentration im Binnenmarkt", vom 27. Oktober 1994 zu Medienkonzentration und Pluralismus, in denen es die Kommission zur Vorlage eines Richtlinienvorschlags aufgefordert hatte, sowie vom 16. Februar 1995 zur Konferenz der G7 über die Informationsgesellschaft,

A.unter Hinweis auf den Abschlu der zweiten Konsultationsphase der Kommission auf der Grundlage des Grünbuchs im Hinblick auf die Verabschiedung einer Richtlinie zur Förderung einer gewissen Konvergenz in den innerstaatlichen Rechtsordnungen,

B.in Anbetracht der Bedeutung, die das Problem der Medienkonzentration nunmehr in der politischen Debatte in allen Mitgliedstaaten erlangt hat, insbesondere was die Garantien für Demokratie und Unabhängigkeit der Medien angeht,

C.in Erwägung der negativen Folgen einer allein den Marktkräften unterliegenden Informationsgesellschaft und der Notwendigkeit, die kulturellen, ethischen, sozialen und politischen Auswirkungen in Betracht zu ziehen,

1.bedauert, da die Kommission es noch nicht mit dem Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 89/552/EWG befa t hat;

2.erwartet mit Ungeduld die Ergebnisse der zweiten Konsultationsphase betreffend das Grünbuch "Pluralismus und Medienkonzentration im Binnenmarkt";

3.ist der Auffassung, da die Unterschiedlichkeit der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Medienkonzentration das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen kann, insbesondere hinsichtlich des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit, und billigt jede Initiative im Hinblick auf die Konvergenz dieser einzelstaatlichen Vorschriften;

4.wünscht, da die von der Kommission vorzuschlagenden Initiativen einen stabilen Rechtsrahmen im Mediensektor und in der globalen Informationsgesellschaft sichern, der ein gleichwertiges Schutzniveau für den Pluralismus in den Mitgliedstaaten gewährleistet und gleichzeitig den Akteuren die Nutzung der durch den Binnenmarkt geschaffenen Möglichkeiten gestattet;

5.hält eine ausgewogene Aufteilung der Ressourcen jeglicher Art für wesentlich, damit die Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit der Informationsmedien gewährleistet werden;

6.fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre entsprechenden Rechtsvorschriften zu verstärken bzw. anzupassen, um deren Effizienz zu steigern, den beherrschenden Stellungen entgegenzutreten und die Einhaltung der Wettbewerbsregeln zu gewährleisten, wobei alle Konzentrationserscheinungen zu berücksichtigen sind;

7.weist erneut auf sein Festhalten am Begriff des öffentlich-rechtlichen Dienstes im audiovisuellen Bereich, auf die Verpflichtungen zum internen Pluralismus in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie auf dessen besondere Rolle hin und hält die Wahrung dieser Rolle für wesentlich;

8.weist erneut darauf hin, da die Staatsorgane verpflichtet sind, die Ausübung der Meinungsfreiheit und die Wahrung des Pluralismus in wirksamer Weise zu gewährleisten;

9.fordert die Kommission auf, mit den betroffenen Parteien ein Aktionsprogramm zur Förderung des Pluralismus in den Medien vorzuschlagen, das auf die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für die Medien in Europa (einschlie lich der mittel- und osteuropäischen Länder) im Hinblick auf die Wahrung der Berufsethik und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Information und der Journalisten ausgerichtet ist;

10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 
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