B4-1010, 1024 und 1032/95
Entschlie ung zur Entführung von EU-Bürgern in Kaschmir
Das Europäische Parlament,
A.bestürzt über die Entführung von sieben ausländischen Touristen und ihrem Führer in der Nähe von Pahalgam in Kaschmir am 4. Juli 1995,
B.mit der Feststellung, da sich eine bisher unbekannte sogenannte Gruppe Al Faran zu der Entführung und der nachfolgenden Freilassung von drei Touristen und dem Führer bekannte, während einer der verbliebenen Gefangenen seinen Entführern entkam und anschlie end ein weiterer Tourist entführt wurde,
C.beunruhigt darüber, da zwei britische Touristen, Paul Wells und Keith Mangan, ein deutscher Tourist, Dirk Hasert, und der verbleibende amerikanische Tourist, Donald Hutchinson, weiterhin unter unbekannten Umständen gefangengehalten werden,
D.mit der Feststellung, da Indien und Pakistan ihr Bedauern über diesen Zwischenfall ausgedrückt haben und da viele der bedeutendsten militanten Gruppierungen in Kaschmir diese Entführungen verurteilt haben,
E.in dem Bewu tsein, da im Verlauf des anhaltenden Konflikts zwischen militanten Gruppierungen in Kaschmir und den indischen Sicherheitskräften seit 1989 Menschenrechtsverletzungen begangen wurden,
F.mit dem Ausdruck seiner Genugtuung über die Unterzeichnung der Vereinbarung vom 22. Juni 1995 zwischen der Regierung und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes betreffend den Zugang zu Häftlingen,
1.verurteilt die Entführung ausländischer Touristen durch die Gruppe Al Faran;
2.fordert die Gruppe Al Faran auf, die noch verbleibenden Gefangenen ohne Vorbedingungen und unverzüglich freizulassen;
3.ersucht die Regierungen Indiens und Pakistans und die vielen politischen Bewegungen in Jammu und Kaschmir, sich jeglicher Erklärung und Handlung zu enthalten, die das von Gewalt und Rache geprägte Klima weiter verschärfen können, und vertritt die Auffassung, da die derzeitige Krise in Kaschmir nur durch konstruktive Verhandlungen zwischen allen beteiligten Parteien geregelt werden kann, wobei eine friedliche Lösung und eine Aussöhnung aller Parteien sowie die Wiedereinsetzung einer demokratisch legitimierten Regierung anzustreben sind;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat und den Regierungen von Indien und Pakistan zu übermitteln.