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Parlamento Europeo - 29 giugno 1995
Industrielle Wettbewerbsfähigkeit

A4-0123/95

Entschlie ung zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschu und den Ausschu der Regionen über eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union (KOM(94)0319 - C4-0140/94)

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union (KOM(94)0319 - C4-0140/94),

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie und des Haushaltsausschusses (A4-0123/95),

A.unter Betonung des bedeutsamen Beitrags der in der Mitteilung dargelegten Industriepolitik zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Union, insbesondere auf den zukünftigen Wachstumsmärkten für Spitzentechnologie (Elektronik, Kommunikation, Datenverarbeitung usw.),

B.in der Erwägung, da die makroökonomische Stabilität - ein bedeutender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie - die Konsolidierung der öffentlichen Ausgaben voraussetzt; ferner in Kenntnis der Tatsache, da die Staatsausgaben infolge der hohen Arbeitslosenrate angestiegen sind; diese Entwicklung bindet Ressourcen, die für wettbewerbssteigernde Investitionen in den Zukunftsmärkten dringend benötigt werden,

C.in der Erwägung, da die immateriellen Faktoren wie Qualität, Innovationen und Humankapital die zukünftigen Wettbewerbspotentiale sind, welche die Akzeptanz gro er technologischer Entwicklungslinien bei den Bürgerinnen und Bürgern der EU, den gesellschaftlichen Dialog darüber sowie die Entwicklung gesellschaftlicher und sozialer Konsensmechanismen erfordern,

D.in der Auffassung, da der soziale Dialog sowie die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Ausgestaltung von Qualifikationsma nahmen, der Modernisierung der Arbeits- und Produktionsorganisation und an Gesprächsrunden zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen, aber in bestimmten Mitgliedstaaten als Instrumente zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit nicht ausreichend genutzt werden,

E.in der Auffassung, da hinsichtlich des Hauptzieles des Aktionsschwerpunktes "Förderung der industriellen Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen der Mitgliedstaaten", insbesondere in den von der Kommission genannten Schlüsselindustrien, noch detaillierte Vorschläge fehlen, die als Anreize für Unternehmen zur Umsetzung konkreter finanziell-organisatorischer Kooperationsformen dienen könnten,

F.in dem Bewu tsein, da die europäische Industrie hauptsächlich aus einem dichten Netz von KMU besteht und da daher der Bedeutung der KMU für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft verstärkt Rechnung getragen werden mu ,

G.in der Erwägung, da eine Vielzahl europäischer Unternehmen gegenwärtig auf stagnierenden Märkten operiert,

H.in der Auffassung, da vor dem Hintergrund des internationalen Konkurrenzdrucks die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nur durch Kohärenz der Binnenmarkt-, Industrie-, Wettbewerbs- und Sozialpolitik erreicht wird,

I.in der Erwägung, da die derzeitige Beihilfenkontrollpolitik der Kommission mitunter recht widersprüchlich ist, wie ein Vergleich der gro zügigen Geneh-migungspraxis der Kommission bei hohen Subventionen für Gro unternehmen mit der Genehmigungspraxis im Bereich der Regional-, F&E- und KMU-Beihilfen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zeigt,

J.in der Erwägung, da die Tätigkeitsfelder des öffentlichen Sektors modernisiert werden müssen; der zukünftigen Rolle der öffentlichen Hand müssen die Kriterien funktionsfähiger Rechtsstaat, effiziente öffentliche Verwaltung und Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur zugrunde gelegt werden; die Realisierung dieser Zielsetzungen umfa t nicht nur die von der Kommission als Hauptmodernisierungselement genannte Deregulierung im Sinne des Abbaus überflüssiger Reglementierungen im administrativen Bereich, Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, verstärkte Nutzung markt-wirtschaftlicher Anreize und aufgabenadäquate Privatisierung sondern auch innovative Regulierung,

K.in der Erwägung, da verlä liche Rahmenbedingungen zur Erleichterung der Entwicklung der Informationstechnologie und der Informationsgesellschaft zugunsten der Industrie einer der Hauptfaktoren sein werden, von denen die zukünftige Gesamtwettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft abhängt,

L.in der Erwägung, da Europa sich mit einer auf niedriger Qualifikation, niedrigen Löhnen und niedriger Produktivität basierenden Wirtschaft abfinden mu , wenn es versäumt, sich der Revolution der Informationstechnologie anzuschlie en und sich an eine industrielle Kultur des ständigen technologischen Wandels anzupassen,

M.in Kenntnis der Tatsache, da all die obengenannten Punkte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beeinflussen,

1.begrü t es, da die Kommisson in der vorliegenden Mitteilung die vom Europäischen Parlament bereits seit langem geforderte Notwendigkeit der Erweiterung des staatlichen Zuständigkeitsbereichs um aktive industriepolitische Ma nahmen zugrunde legt, dabei die Notwendigkeit der Modernisierung des öffentlichen Sektors, der Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften insbesondere zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen und der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch die Sicherung des Wettbewerbs anerkennt;

2.unterstreicht, da der globale Wettbewerb von den Unternehmen die Fähigkeit verlangt, sich als "global players" zu behaupten, und da eine Politik der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit den hierfür nötigen Handlungsspielraum dadurch schaffen mu , da die Grundsätze der gegenwärtigen Wettbewerbspolitik der Europäischen Union an die Situation des globalen Wettbewerbs angepa t werden; die Industriepolitik darf ihre Ziele jedoch nur unter Gewährleistung gleichberechtigter Wettbewerbsbedingungen verfolgen und mu sich daher an den GATT-Bestimmungen als Referenzrahmen orientieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, so schnell wie möglich zur Umsetzung der industriepolitischen Ziele in koordinierter und effizienter Weise beizutragen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Wei buchs "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" zu leisten;

3.begrü t die klare Definition der Hauptziele der zu realisierenden Industrie-politik als Aktionsschwerpunkte, insbesondere den hohen Stellenwert, welcher der Förderung der Forschung als Schlüssel zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit zuerkannt wird, sowie die Anerkennung des Wachstumspotentials des Umwelttechnologiemarktes und des Marktes für umweltfreundliche Produkte;

4.ist der Ansicht, da die Mitgliedstaaten die nationalen Unternehmen durch wirksame steuerpolitische Ma nahmen dazu bringen mü ten, zunehmende Anteile ihres Gewinns für die Forschung, vor allem im Bereich der Umwelttechnologien, zu verwenden;

5.stimmt der Situationsanalyse und den von der Kommission in ihrer Mitteilung formulierten Aktionsschwerpunkten Förderung der immateriellen Investitionen, insbesondere der Berufsausbildung, der industriellen Zusammenarbeit, der Gewährleistung gleichberechtigter Wettbewerbsbedingungen und der Modernisierung des öffentlichen Sektors zu;

6.ist der Ansicht, da die vorliegende Mitteilung der Kommission mit der Verfolgung der obengenannten Ziele einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie leistet;

7.bedauert jedoch, da die Vermarktung von Forschungsergebnissen von seiten der Unternehmen durch die relativ schwache Innovationskapazität der europäischen Industrie und mangelnde Fortschritte bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes des geistigen Eigentums (Patente, Marken und Gebrauchsmuster), sowie der Aufstellung gemeinsamer Normen und der gegenseitigen Anerkennung von Prüfungszeugnissen, erschwert wird;

8.ist der Auffassung, da die derzeitige Forschungs- und Entwicklungspolitik nur teilweise den technologischen Problemen der Wettbewerbsfähigkeit entspricht;

9.fordert die Mitgliedstaaten auf, eine aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Steigerung ihrer Flexibilität und der Förderung einer beschäftigungsintensiven Wachstumsstruktur zu konzipieren und zu betreiben;

10.unterstreicht die Wichtigkeit der Forcierung einer dauerhaften Entwicklung durch die Förderung des präventiven Umweltschutzes und integrierter Umwelttechnologien; fordert daher die Kommission auf, ein Programm für Investitionen in umweltfreundliche Systeme und Technologien vorzulegen, um dem gewaltigen Potential von höheren Investitionen in diese zukunftsorientierten Industrien sowohl im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie als auch im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze umfassend Rechnung zu tragen;

11.ist der Auffassung, da die Mitgliedstaaten sowohl den gesellschaftlichen Dialog über technologische Entwicklungslinien als auch die Entwicklung sozialer Konsensmechanismen fördern sollten;

12.ist der Ansicht, da eine moderne Industriepolitik die Aufgabe hat, Wohlstand für die Gesellschaft zu schaffen, der unter anderem durch den sozialen Dialog und die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gefördert werden kann, und fordert die Nutzung und den Ausbau sowie die ständige Mordernisierung des Programms LEONARDO für die Verbesserung der individuellen Wettbewerbsfähigkeit über die Berufsausbildung; der soziale Dialog mu insbesondere über Innovationen im Bereich der Arbeits- und Produktionsformen geführt werden und folgende Punkte umfassen:

-Ausrichtung von Arbeits- und Produktionsorganisationen auf die Erfordernisse der erhöhten Qualifikation, der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens unter Nutzung des Know-How älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

-Durchlässigkeit der Bildungssysteme, gegenseitige Anerkennung der Diplome durch die Mitgliedstaaten wie auch Kompatibilität der Ausbildungsgänge, Anerkennung des Ausbildungsniveaus auch über die berufliche Erstausbildung hinaus, wenn Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen überwechseln,

-Ausbildung von Führungskräften für das Management betrieblicher Entscheidungsstrukturen,

-Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Diskussionen und Dialogen über die Probleme im Zusammenhang mit der Zukunft des Unternehmens;

13.fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, konzertierte und kohärente Ma nahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Informationstechnologie und der Informationsgesellschaft zugunsten der Industrie zu ergreifen, um die Gesamtwettbewerbsfähigkeit zu fördern;

14.fordert die Kommission auf, mit absoluter Priorität Diskussionen über die Bewertung der Informationsgesellschaft, die Fertigungsindustrie und das Dienstleistungsgewerbe sowie über eine bessere Interaktion zwischen Forschung und Industrie, wie in ihrem Arbeitsprogrammdokument 1995 erwähnt, einzuleiten;

15.vertritt die Auffassung, da die Programme für Forschung und Entwicklung sowie die Strukturfonds um die Aspekte sozialer Dialog und Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erweitern sind;

16.fordert, da detaillierte Vorschläge für Kriterien für zielgerichtete joint ventures und langfristige Kooperationsvereinbarungen zur wirksamen Gestaltung der industriellen Zusammenarbeit ausgearbeitet werden;

17.ist der Ansicht, da das wettbewerbsfähigkeitssteigernde, das Innovations- und das Arbeitsplatzpotential der KMU im Rahmen der Erleichterung ihrer Partizipation am Binnenmarkt durch die Vereinfachung des Zuganges zu Informationen über Gemeinschaftsprogramme, die Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit fördern, durch die Förderung der Fähigkeit der KMU, ihre Eigenkapitalmittel zu erhöhen, sowie durch die Bereitstellung von Risikokapital und durch die Reduktion der administrativen Belastungen von seiten der nationalen Bürokratie ausgeschöpft werden mu , und fordert im Rahmen der Revision des EIF ein Finanzierungsinstrument für Risikokapital oder die Entwicklung einer Wertpapiernotierung für KMU;

18.fordert die Konzipierung und Implementierung einer aktiven Anpassungsstrategie für Unternehmen, die auf stagnierenden Märkten operieren, einer Strategie, welche auf deren Probleme zugeschnittene Forschungs- und Entwicklungsprogramme, die Steigerung der Produktivität durch verbesserte Organisations- und Managementkonzepte und die Spezialisierung von Produkten mit höchsten Anforderungen an Qualität und Design beinhaltet;

19.bedauert, da hinsichtlich der Gewährleistung gleichberechtigter Wettbewerbsbedingungen die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards durch Drittländer nur im Welthandel gefordert wird, die Notwendigkeit der Respektierung dieser Standards jedoch nicht in den Vorlagen zum Binnenmarkt enthalten ist;

20.betont, da die interne Modernisierung der Industrie mit der internen Modernisierung des öffentlichen Sektors einhergehen mu , und dazu gehören auch die Festlegung strategischer Arbeitsfelder, integrierte Arbeitsprogramme, flache Hierarchien, projektorientierte Arbeit und Service aus einer Hand; fordert die Heranziehung von Gemeinschaftsinstrumenten zur Unterstützung beispielhafter Projekte, so da die öffentliche Hand weiterhin folgende Funktionen wahrnehmen kann:

-Aufsichtsbehörde, verantwortlich für die Aufstellung von Standards, die auch für die Sozial- und Umweltkriterien für den Arbeits-, Verkehrs-, Energie- und Weiterbildungsmarkt ma geblich sind,

-Wirtschaftsförderung im Rahmen regionaler Struktur-, Mittelstands- und Technologiepolitik,

-Vermittler und Dialogpartner, um verschiedene Akteure auf verschiedenen Ebenen zusammenzuführen,

-Nachfrage nach Spitzentechnologien in den Bereichen Kommunikation, Gesundheit, Infrastruktur und Entsorgung, verknüpft mit einer direkten Verantwortung für die Herauskristallisierung von Entwicklungslinien;

21.bedauert, da die Mitteilung nicht klar erkennen lä t, welche Aktionsprogramme und politischen Programme bereits durchgeführt sind und bei welchen die Durchführung noch aussteht;

22.bedauert des weiteren, da der beigefügte Finanzbogen weder über das Volumen des zusätzlich benötigten Human- und Finanzkapitals zur Realisierung der genannten Ma nahmen noch über in anderer Hinsicht notwendige Umschichtungen im Haushalt Aufschlu gibt,

23.fordert die Mitgliedstaaten auf abzuschätzen, wie sich die Umsetzung der in der Mitteilung der Kommission vorgesehenen Ma nahmen auf ihren Haushalt auswirken wird;

24.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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