A4-0153/95
Entschlie ung zur Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über Telematikanwendungen im europäischen Verkehrswesen (KOM(94)0469 -C4-0226/94)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Telematikanwendungen im europäischen Verkehrswesen (KOM(94)0469 - C4-0226/94),
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Informationsgesellschaft und zur Verkehrspolitik,
-in Kenntnis der Entschlie ungen des Rats vom 24. Oktober 1994 zum Einsatz der Telematik im Verkehrswesen und vom 19. Dezember 1994 zum Beitrag für die Entwicklung eines globalen Satellitennavigationssystems (GNSS),
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 19. Juli 1994 über Europas Weg in die Informationsgesellschaft (KOM(94)0347),
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik und des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie (A4-0153/95),
A.angesichts der wachsenden Bedeutung von Telematikanwendungen im Bereich des Verkehrs,
B.in der Erkenntnis, da der Nutzen für die Anwender von Telematikdiensten noch nicht genügend untersucht wurde,
C.in der Auffassung, da Europa nicht zurückbleiben darf in der Entwicklung seines technologischen Leistungsvermögens, das für seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung und den Umweltschutz von entscheidender Bedeutung ist,
D.unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer kohärenten und soliden europäischen Strategie in diesem Bereich,
E.in Erwägung des Potentials der Telematikanwendungen im Verkehrsbereich für die europäische Wirtschaft, der Vorreiterstellung der europäischen Forschung und der Auswirkungen auf die Beschäftigung,
F.in der Erwägung, da die Entwicklung einer auf Dauer tragbaren Mobilität oberste Priorität der Gemeinsamen Verkehrspolitik hat,
G.unter Hinweis auf die Notwendigkeit, da die Transeuropäischen Netze und die Demonstrationsprojekte zu Telematikanwendungen im Verkehr aufeinander abzustimmen sind,
H.unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die Nachbarstaaten in Mittel- und Osteuropa sowie die Staaten des EWR und andere Nachbarstaaten in die Planung und Forschung im Bereich Telematik im Verkehr miteinzubeziehen,
I.unter Hinweis auf die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Technologien und verfügbaren Erfahrungen,
1.begrü t die Initiative der Kommission, Telematikanwendungen im Verkehrsbereich durch europäische Pilotprojekte und Grunddienste zu unterstützen;
2.bittet die Kommission, den Aktionsplan so zu überarbeiten, da die bestehenden Defizite behoben werden; notwendig sind z.B. zusätzliche Begleitstudien, die den Nutzen von Telematikanwendungen für die Benutzer der Dienste untersuchen sowie Studien über Datenschutz, Wettbewerb, Produkthaftung und Berechnungen des Marktpotentials, das die neuen Telematikprodukte darstellen;
3.schlägt vor, bei Telematikanwendungen im Verkehrsbereich auch die (geistigen und körperlichen) gesundheitlichen Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer jeweils gut zu untersuchen und entsprechend zu berücksichtigen;
4.schlägt in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe für Telematik vor, bestehend aus unabhängigen Experten, die sich um die Koordinierung des Diskurses bemüht, die laufenden Projekte bewertet und jährlich dem Parlament und der Kommission Bericht erstattet;
5.schlägt vor, bestehende Foren, wie z.B. die CEMT, die Paneuropäische Verkehrskonferenz u.a., mehr für koordinierte Zieldiskussionen über Telematik und Verkehr zu nutzen; auf diesen Foren soll Anbietern und Benutzern, Forschern und Entscheidungsträgern, Verbänden etc. die Möglichkeit gegeben werden, die Verkehrsprobleme insgesamt zu diskutieren, nicht nur Telematikdienste oder Transeuropäische Netze isoliert, und die Entscheidungsprozesse voranzutreiben;
6.fordert die Kommission auf, einen Richtlinienentwurf für die Standardisierung und Normung auf dem Gebiet der Telematikanwendungen im Verkehrsbereich vorzulegen; dabei sollte sich die Kommission auf die Ergebnisse des CEN beziehen und die Arbeit der ISO einbeziehen;
7.weist darauf hin, da Technologieinseln nicht sinnvoll sind, und es daher gilt, die Kompatibilität und Interoperabilität aller Basisbausteine anzustreben sowie eine Systemschnittstelle für GSM vorzusehen;
8.fordert, Telematikprojekte in den Bereichen des integrierten multimodalen Verkehrs, des nicht-motorisierten individualen Verkehrs, des kollektiven Verkehrs, des ÖPNV's und der umweltfreundlichen Verkehrsträger Bahn, See- und Binnenschiffahrt prioritär zu behandeln;
9.fordert die Kommission auf, Privatinvestitionen im Telematikbereich zu fördern und den Einsatz bestehender Technologien soweit wie möglich zu unterstützen;
10.hält es für notwendig, da ein einheitliches EDV-System für den Transport gefährlicher Güter geplant, eingerichtet und in Betrieb genommen wird, das die verschiedenen Verkehrsmodi integriert;
11.fordert, da für Behinderte im öffentlichen und kollektiven Verkehr Telematica so gefördert werden sollen, da ihnen durch vernetzte akustische sowie optische Systeme in Zusammenhang mit Infrastrukturverbesserungen die selbständige Mobilität bzw. die freie Verkehrsmittelwahl erleichtert wird;
12.fordert, da die Telematikfortschritte zur besseren Auslastung existierender Verkehrsinfrastrukturen auch bei Entscheidungen über transeuropäische Netze berücksichtigt werden;
13.hält es speziell für den Luftverkehr für wichtig, da die Kommission neben den obengenannten Entwicklungsaspekten auch folgenden Zielen Rechnung trägt:
-Standardisierung der europäischen ATC/ATM-Systeme;
-Zulassung von innovativen Systemen, die auf Forschungsinitiativen zurückgehen;
-Differenzierung und Kopplung der technologischen Instrumente und der operativen Vorgänge in jedem Luftraum;
14.fordert die Kommission auf, eine Auflagenliste für Dienste zu erarbeiten, die diese vor ihrer Einführung erfüllen müssen; diese Liste sollte Regelungen des Wettbewerbs, Datenschutzes, der Haftpflicht sowie Kriterien für den Kosten/ Nutzen enthalten;
15.fordert die Kommission auf, Vorschläge für rechtliche Regelungen in den o.g. Gebieten zu machen; es mu z. B. ausgeschlossen sein, da personenbezogene Daten oder Bewegungsprofile au erhalb der Kontrolle des Benutzers entstehen und speicherbar sind;
16.fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung durch Telematikbereich voranzutreiben; Aktionen sind hier in den Bereichen Optimierung von ÖV, Management und Buchung von Car Pooling und Car Sharing, Beschleunigung und Optimierung von Radfahr- und Fu gängerverkehr, etc. möglich;
17.fordert die Kommission auf, bei allen laufenden Forschungsprojekten auch Kosten-Nutzen-Analysen durchführen zu lassen, insbesondere bei so folgeschweren Projekten wie beim Road-Pricing;
18.fordert die Kommission auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Telematikeinsatz zu fördern und zu verhindern, da nationale Grenzen dem Marktzugang und dem Wettbewerb entgegenstehen;
19.fordert die Kommission auf, einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenwirken der einzelnen Ebenen der Verwaltung, (Gemeinden, Regionen, Staaten, EU) auf dem Gebiet der Telematikanwendungen im Verkehrsbereich zu erarbeiten;
20.schlägt vor, modellhafte Anwendungen zu ermöglichen, die durch Rahmengestaltungsverträge die Einbeziehung von privaten Diensten europaweit zulassen, um die Entwicklung von Telekommunikationsdiensten parallel zur Entwicklung der Telematikinfrastruktur im Verkehr zu gestalten;
21.erachtet für dringend geboten, da die Kommission auch die Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung durch Telematik untersucht;
22.bittet darum, da eine vergleichende Analyse der bisher abgeschlossenen und laufenden Feldversuche durchgeführt wird, die sowohl die technischen Aspekte als auch den Nutzen der Dienste diskutiert und bewertet und diese in geeigneten Foren öffentlich diskutiert werden;
23.fordert die Kommission auf, ihm eine Übersichtsliste über alle von der Kommission durchgeführten oder unterstützten Telematikprojekte im Verkehrsbereich zur Verfügung zu stellen und hierüber eine Bilanz bezüglich der Kosten sowie der aktuellen Anwendbarkeit dieser Projekte beizufügen;
24.fordert die Kommission auf, bei der Ausschreibung zukünftiger Feldversuche darauf zu achten, da grenzüberschreitende Projekte bevorzugt werden, die sich auf den Ort in Europa beziehen, an dem sie durchgeführt werden;
25.schlägt die Einrichtung europaweiter Dauerteststrecken für Feldversuche vor, damit ein besserer Vergleich vorgenommen werden kann; dabei sollten die vorhandenen Versuchsfelder zugrunde gelegt werden;
26.fordert die Kommission auf, die Einführung eines einheitlichen Betriebsleitsystemes (ETCS) bei Eisenbahnen zu beschleunigen;
27.schlägt vor, zu überprüfen, ob das PACT-Programm (Aktionsprogramm Kombinierter Verkehr) nicht ausgebaut werden kann;
28.bittet die Kommission und den Rat, darüber nachzudenken, ob ein Ersatz der jetzigen Vignettenlösung im Stra engüterverkehr durch telematische Dienste, z. B. truck-pricing sinnvoll und möglich ist;
29.schlägt vor, die Optimierung der Steuerung von Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten durch Telematik sowie die Steuerung der Müllabfuhr zu untersuchen;
30.erwartet, da die Einführungsbemühungen zur Umsetzung vorhandener technischer Lösungen für die Verkehrssicherheit verstärkt werden z.B. für Fahrerbeistandseinrichtungen und für stra enseitige Fahrzeugsicherheitsüberprüfungen (u.a. für LKW);
31.bittet, die Einführungsbedingungen für in den USA entwickelte Geräte zur on-line Emissionsausto messung von Fahrzeugen zu überprüfen;
32.schlägt vor, da die Verbraucher die Möglichkeit haben sollten, beim europaweiten Telematikeinsatz frei zu wählen;
33.ersucht die Kommission, ihm und dem Rat entsprechend der Mitteilung den konkreten Vorschlag für eine Entschlie ung über Telematikanwendungen im Verkehrswesen zur Stellungnahme vorzulegen;
34.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschu , dem Ausschu der Regionen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister sowie der ERTICO (European Road Transport Telematics Implementation Coordination Organization), VERTIS (Vehicle, Road and Traffic Intelligence Society) und ITS America (Intelligence Transportation Society of America) zu übermitteln.