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Parlamento Europeo - 29 giugno 1995
Sozioökonomische Lage der Regionen

A4-0125/95

Entschlie ung zu dem Fünften Periodischen Bericht über die sozioökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des Fünften Periodischen Berichts über die sozioökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft (KOM(94)0322 - C4-0095/94),

-in Kenntnis der Verordnung (EWG) Nr. 2083/93 vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 in bezug auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,

-in Kenntnis von Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 in der geänderten Fassung,

-in Kenntnis des Vierten Periodischen Berichts über die sozioökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft (KOM(90)0609 - C3-0053/91) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschlie ung vom 12. März 1992,

-in Kenntnis des Wei buchs der Kommission, insbesondere von Kapitel 10 (KOM(93)0700),

-in Kenntnis des fünften Aktionsprogramms für die Umwelt (KOM(92)0023),

-in Kenntnis des Entwurfs der Kommission für ein Programm Europa 2000+ (CX-86-94-117),

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik (A4-0125/95),

1.beglückwünscht die Kommission zu dem Fünften Periodischen Bericht, der zusammen mit ihrem Vierten Periodischen Bericht und ihrem Bericht "Europa 2000+" eine umfassende und detaillierte Beschreibung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Regionen der Union bietet und eine ausreichend solide Grundlage für die Formulierung von strukturpolitischen Ma nahmen auf Unionsebene darstellt; ist erfreut darüber, da diese Berichte sich von Jahr zu Jahr hinsichtlich der Anzahl der beschriebenen und analysierten Entwicklungsfaktoren beträchtlich verbessert haben;

2.stellt mit Zufriedenheit fest, da einige in dem Bericht des Parlaments über den Vierten Periodischen Bericht enthaltene Empfehlungen von der Kommission in ihrem Fünften Bericht aufgegriffen worden sind, so insbesondere die Empfehlung bezüglich einer genaueren Darstellung der demographischen Situation und der voraussichtlichen Entwicklungen, der verschiedenen Einwanderungsmuster, der Investitionsströme sowie der Regionalpolitiken der Mitgliedstaaten;

3.stellt fest, da die wichtigen Aspekte der staatlichen Subventionen und der Schattenwirtschaft noch immer nicht in den Bericht aufgenommen wurden und besteht darauf, da deren Ausma und Auswirkungen in dem nächsten Periodischen Bericht ermittelt und bewertet werden; unterstreicht die Notwendigkeit einer solchen Bewertung angesichts der entscheidenden Rolle der Struktur- und Regionalpolitiken als Instrumente der Unterstützung und Untermauerung der Entwicklung der Regionen in Richtung auf die WWU;

4.erinnert die Mitgliedstaaten daran, da die Verantwortung für die Durchführung gezielter wirtschafts- und sozialpolitischer Ma nahmen nach wie vor bei den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Regionen liegt; bekräftigt, da der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft - ohne einen gleichzeitigen aktiven Beitrag der Mitgliedstaaten - nur langsam zu einem Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte führen kann;

5.bedauert, da die positiven Trends zu einer nominellen Konvergenz auf nationaler Ebene noch nicht einhergehen mit einer realen Konvergenz auf regionaler Ebene und da der Kohäsionsdivergenz innerhalb der Regionen nicht in ausreichendem Ma e Rechnung getragen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Komplementarität und Integration von Gemeinschaftspolitiken zu gewährleisten, um es den Regionen zu ermöglichen, ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung voranzutreiben und gleichzeitig die Erfüllung der Konvergenzkriterien der Wirtschafts- und Währungsunion anzustreben; fordert die Kommission auf, Vorschläge und Strategien zur Förderung der regionalen Konvergenz vorzulegen;

6.ist der Auffassung, da die Einführung einer einheitlichen Währung nicht so automatisch eine positive Auswirkung auf die regionale Entwicklung haben wird, wie die Kommission dies zu sehen scheint, sondern da diese positiven Auswirkungen weitgehend davon abhängen, da neben der Einführung der Währungsunion eine echte Wirtschafts-, Haushalts- und Steuerpolitik auf Unionsebene ins Leben gerufen wird;

7.erkennt den langfristig angelegten Charakter der gemeinschaftlichen Regional- und Strukturpolitik an; ist sich gleichzeitig bewu t, da sich auch langfristig angelegte Politiken im Rahmen jeweils gegebener finanzieller Spielräume bewegen müssen;

8.weist den Rat darauf hin, da die Politik der Transeuropäischen Netze im Verkehrsbereich zwecks Rechtfertigung des hohen Finanzeinsatzes die Investitionen in Regionen leitet, wo das Wachstum bereits stark ist, so da die Konzentration der Wirtschaftstätigkeit in diesen Regionen verstärkt wird, während in weniger entwickelten Regionen die Chancen zur Ansiedlung von Unternehmen abnehmen;

9.erinnert an die Schlu folgerungen des Berichts, wonach Investitionen im Bildungssektor in den benachteiligten Regionen eine unabdingbare Voraussetzung für die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit darstellen; daher mu ein grö erer Teil der öffentlichen Haushalte zur Förderung der Humanressourcen eingesetzt werden, und zwar in Form einer Unterstützung der Bildung, der Ausbildung und der Forschung;

10.hält es au erdem für ebenso wichtig, die benachteiligteren Gebiete wirtschaftlich zu beleben durch Anreize zur Gründung und zum weiteren Ausbau kleiner und mittlerer Unternehmen;

11.betont die Notwendigkeit der Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung der ständigen Weiterbildung zur Gewährleistung der ständigen Anpassung der Ausbildungsinhalte an die Erfordernisse der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit;

12.ist au erordentlich besorgt über die gro en Ungleichgewichte, die in den Bereichen Forschung und Entwicklung bestehen (drei Viertel aller öffentlichen Forschungsaufträge, einschlie lich der von der Gemeinschaft finanzierten, konzentrieren sich auf eine kleine Zahl von Innovationszentren);

13.fordert die Kommission auf, genauer zu untersuchen, welche elementaren Faktoren zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in den benachteiligten Regionen beitragen würden, um die strukturellen Ma nahmen gezielter auf die Verbesserung der individuellen Wettbewerbsstärken der Regionen abstellen zu können; bedauert, da die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte zwischen den reichsten und ärmsten Regionen trotz einer generellen Verbesserung der Lage in den Regionen der Gemeinschaft nach wie vor sehr gro sind; erinnert daran, da die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts einer der wichtigsten Pfeiler des Vertrags über die Europäische Union ist und einen Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Konvergenzziele der Gemeinschaft darstellt; bedauert, da die Vergrö erung der Kluft zwischen den Regionen wie auch innerhalb der einzelnen Regionen nach wie vor unannehmbar hohe Arbeitslosenquoten und eine zu gro e Unterbeschäftigung von Humanressourcen zur Folge hat; fordert die Ko

mmission und die Mitgliedstaaten auf, makroökonomische Ma nahmen und Gemeinschaftspolitiken effektiver zu koordinieren, um die Arbeitslosigkeit in diesen Regionen zu bekämpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten unter Hinweis auf die Analyse im Wei buch auf, den Einsatz der makroökonomischen Mittel und Gemeinschaftspolitiken dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie bezüglich der Effizienz des Abbaus der Arbeitslosigkeit gerechtfertigt sind und der erhöhten Frauenarbeitslosigkeit durch spezielle Begleitma nahmen Rechnung tragen;

14.fordert die Kommission auf, bei einer zukünftigen Beurteilung zu überprüfen, wie viele Arbeitsplätze durch die Ma nahmen im Rahmen der Strukturfonds geschaffen werden, und, sofern möglich, nach einzelnen Regionen aufgefächerte statistische Daten und sonstige Informationen bereitzustellen;

15.fordert die Kommission auf, sich eingehender mit der Ermittlung, Lokalisierung und Analyse derjenigen Faktoren zu befassen, die trotz des hohen Verwendungsanteils der für regional- und strukturpolitische Ma nahmen der Gemeinschaft vorgesehenen Mittel negative Auswirkungen haben und zur Verschärfung der Ungleichheiten in bestimmten Regionen der Gemeinschaft beitragen;

16.fordert die Kommission auf, die Wirtschaftsleistung von Regionen mit vergleichbarer sozioökonomischer Ausgangslage genauer zu analysieren und gegenüberzustellen, um den tatsächlichen Beitrag der Strukturpolitiken der Gemeinschaft an dieser Wirtschaftsleistung zu ermitteln und gezielte Empfehlungen für künftige Ma nahmen im Rahmen der Strukturfonds aussprechen zu können;

17.fordert die Kommission auf, in ihrem nächsten periodischen Bericht die spezifischen Probleme (Randlage, regionale und soziale Auswirkungen der Krise maritimer Branchen wie dem Schiffbau, dem Fischereisektor usw.), neue Fragestellungen (wirtschaftliche Rolle von Seehäfen und der Küstenschiffahrt, maritimer Umweltschutz, regenerierbare Energien) und die Entwicklungsperspektiven der europäischen Küstenregionen zu berücksichtigen, um so in Zukunft einen kohärenteren Ansatz für diese häufig stark benachteiligten und peripheren Gebiete der Europäischen Union erarbeiten zu können, der im Rahmen der europäischen Regionalpolitik verfolgt werden kann;

18.bedauert, da bei den Inspektionsbesuchen verschiedene Unregelmä igkeiten bei der Anwendung der Fonds zu Tage getreten sind;

19.nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, da die Regionalpolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten - seien sie nun Angelegenheit der Zentralregierungen oder der Regionalregierungen - die regionalpolitischen Ma nahmen der Gemeinschaft in einigen Fällen nicht gerade ergänzen oder unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission daher auf, die Koordination ihrer Ma nahmen zu verbessern; fordert die Kommission auf, die geeigneten Ma nahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, da die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen in bezug auf die Erzielung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts erfüllen;

20.erachtet es als sinnvoll, da die Kommission bei der Analyse der Probleme der Küstenregionen analog zu der in diesem Bericht angestellten räumlichen Untersuchung spezieller Wirtschaftssektoren (im Bericht wird der Automobilsektor, die Luftfahrtindustrie, die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Rüstungsindustrie erwähnt) zukünftig einerseits eine differenzierte Analyse der regionalen Bedeutung des Fischereisektors und anderer maritimen Wirtschaftssektoren (Schiffbau, Häfen, Küstenschiffahrt) in diesen Regionen erstellt und andererseits mögliche regionalpolitische Entwicklungsperspektiven dieser endogenen Wirtschaftspotentiale aufzeigt;

21.weist die Mitgliedstaaten und die Kommission auf die wichtige Rolle hin, die die lokalen und regionalen Behörden beim Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten spielen, wodurch die Notwendigkeit der Einbeziehung der lokalen Behörden und Regionen in die Planung und Durchführung der regionalpolitischen Ma nahmen verstärkt wird; erinnert daran, da die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips vor allem Transparenz und Beteiligung - und damit eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Planung - beinhaltet;

22.fordert die Kommission auf, die inländischen Struktur- und Finanzinterventionen der Mitgliedstaaten in Regionen, für die Mittel aus den Strukturfonds bewilligt wurden, genau zu bewerten und die Kontrollma nahmen und Sanktionen bei Mi brauch von Gemeinschaftsmitteln durch Mitgliedstaaten zu verschärfen; ersucht die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, da finanzielle oder politische Interventionen in den förderungswürdigen Regionen das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts stärken und untermauern, und zwar insbesondere dort, wo Ma nahmen zu Lasten des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu gehen scheinen; die Mitgliedstaaten sollten den Strukturfondsma nahmen und -zielen bei der Erstellung ihrer Pläne für förderungswürdige Regionen Rechnung tragen;

23.fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Definition besser vergleichbarer "sozioökonomischer Regionen" (möglichst unter Einbeziehung aller Elemente, die für die Definition der "Pendler-Regionen" notwendig sind) zu prüfen, um so gezielte Strukturpolitiken genauer festlegen zu können;

24.fordert die Kommission auf, im Vorfeld künftiger Reformen der Strukturfonds bereits die Kriterien der Förderungswürdigkeit zu überprüfen, um eine höhere Effektivität und eine bessere Konzentration der Mittelvergabe aus den Strukturfonds zu gewährleisten;

25.erinnert die Mitgliedstaaten und die Kommission an ihre Verpflichtung im Rahmen der Strukturfondsbestimmungen, für Chancengleichheit zu sorgen, sowie an die Notwendigkeit prioritärer Ma nahmen zur Begünstigung benachteiligter und schwächerer Regionen und Gemeinden;

26.ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, jeglichen Mi brauch bzw. jegliche Veruntreuung von Strukturfondsmitteln - insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Untersuchung der Kommission über die Zahlung von EFRE-Geldern an privatisierte Versorgungsunternehmen - zu vermeiden; die Kommission sollte die strenge und rigorose Einhaltung der Vorschriften gewährleisten und gegebenenfalls die Vorschriften ändern, um den Mi brauch von Mitteln zu verhindern;

27.fordert die Kommission auf, die Auswirkungen einer künftigen Erweiterung der Union auf die Ma nahmen im Rahmen der Strukturfonds zu prüfen; fordert die Kommission insbesondere auf, schnellstmöglich eine detaillierte - der GAP-Studie vergleichbare - Analyse der finanziellen Auswirkungen einer künftigen Erweiterung vorzubereiten und eine Einschätzung der haushaltstechnischen Umverteilungsma nahmen vorzunehmen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, da das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts im Rahmen des gemeinschaftlichen Besitzstandes und im Geiste der Solidarität verwirklicht wird; ferner sollten Bemühungen unternommen werden, um sicherzustellen, da die vorhandenen Mittel optimal zum Einsatz kommen;

28.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 
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