A4-0147/95
Entschlie ung zum Dokument der Kommission EUROPA 2000+ - Zusammenarbeit im Bereich der europäischen Raumordnung (KOM(94)0354 - C4-0216/95)
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf das Dokument der Kommission Europa 2000+ "Zusammenarbeit im Bereich der europäischen Raumordnung",
-unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union und insbesondere seinen Artikel B sowie die Artikel 129 a und 130 a und b des EG-Vertrags,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 15. Dezember 1983 zu einem europäischen Raumordnungsplan, vom 26. Oktober 1990 zur konzertierten Raumordnungspolitik und vom 16. September 1992 zu einer Raumordnungspolitik der Gemeinschaft - Europa 2000,
-in Kenntnis des von der Kommission vorgelegten Fünften periodischen Berichts über die sozio-ökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 28. Mai 1993 zu den Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte,
-in Kenntnis der einschlägigen Entschlie ungen des Europarats und des Ausschusses der Regionen,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik (A4-0147/95),
A.in der Erwägung, da im Vertrag über die Europäische Union als eines der grundlegenden Ziele die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts enthalten ist, worunter vor allem die Verringerung der Entwicklungsungleichgewichte in den verschiedenen Regionen zu verstehen ist; und in Erwägung des Mandats des EG-Vertrags, demzufolge sowohl die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten als auch alle Ma nahmen der Gemeinschaft einen Beitrag zur Verfolgung dieser Zielsetzung der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts leisten sollen,
B.unter Hinweis darauf, da den Daten im Fünften periodischen Bericht über die sozio-ökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft zufolge und ungeachtet aller bisherigen Bemühungen die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der Union auch weiterhin beträchtlich sind, und in Erwägung der neuen Schwierigkeiten, die die am meisten benachteiligten Regionen auf dem Weg zur Währungsunion noch bewältigen müssen,
C.unter Hinweis auf die tiefgreifenden sozio-ökonomischen und politischen Veränderungen in den letzten Jahren, die von einer grundlegenden Änderung des geographischen Rahmens der Union mit der Vereinigung Deutschlands und mit dem Beitritt Finnlands, Schwedens und Österreichs begleitet waren sowie vor einem neuen Hintergrund der Beziehungen zu den Ländern Osteuropas und des Mittelmeerraums stattfanden, was zu einem immer komplexeren und diversifizierteren Gebiet führt,
D.mit der Feststellung, da in einem Raum ohne Grenzen viele Probleme den nationalen Rahmen sprengen, wie die Verstädterung im Einzugsbereich gro er Flüsse, so da die Entscheidungen der Mitgliedstaaten weit über ihr jeweiliges Hoheitsgebiet hinausreichende Auswirkungen, haben und da die Politik der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Struktur, Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr und transeuropäische Netze, erheblichen Einflu auf die Entwicklung des europäischen Gebiets hat, ohne da ihre Durchführung auf einer Gesamtstrategie beruht,
E.in der Erwägung, da der Vertrag über die Europäische Union die Notwendigkeit verankert hat, die Umweltdimension bei allen Ma nahmen der Union zu berücksichtigen, und unter Hinweis darauf, da das Aktionsprogramm für die Umwelt einen neuen Rahmen zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung festgelegt hat, wie dies auch durch die im Wei buch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" umrissene Rückgewinnungsstrategie bekräftigt wird; in der Erwägung, da die Anziehungskraft eines Gebiets und die Gründe der Unternehmen und Bevölkerungskreise für die Wahl eines Standorts immer stärker umweltbezogen sind,
F.mit der Feststellung, da in einem gemeinsamen europäischen Raum millionenfache Arbeitslosigkeit unter keinen Umständen hingenommen werden kann und Raumordnungspolitik die im Wei buch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" angedachten Ma nahmen bezüglich der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen soll,
G.unter Hinweis auf die Arbeiten des Europarates auf dem Gebiet der Raumordnung und insbesondere den Raumordnungsplan und die Europäische Raumordnungscharta,
H.in Erwägung der Arbeiten, die die mit der Raumordnung befa ten inoffiziellen Ministerräte seit 1989 geleistet haben und die zur Ausarbeitung der strategischen Dokumente Europa 2000 und Europa 2000+ durch die Kommission führten, sowie zur Einsetzung eines Sonderausschusses für Raumentwicklung, durch den eine ständige Konsultation und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten möglich ist,
I.in der Erwägung, da der Ausschu für Raumentwicklung und die Kommission mit der Ausarbeitung eines Raumordnungsplans der Gemeinschaft beauftragt wurden, der die politische und operationelle Fortführung der im Dokument Europa 2000+ enthaltenen Analysen darstellen soll,
J.unter Hinweis auf seine eigene wiederholte Befürwortung der Förderung einer Raumordnungspolitik der Gemeinschaft,
K.in der Erwägung, da die Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit eine verstärkte Anstrengung in der Forschung und im Technologietransfer voraussetzt; unter Hinweis darauf, da die rückständigsten Regionen ferner ein starkes Defizit in diesen Bereichen aufweisen und da das "Know-how", die wissenschaftlich-technische Ausbildung, zu einem entscheidenden Produktionsfaktor geworden ist, der die Schaffung einer "Know-how-Gesellschaft" auf europäischer Ebene erforderlich macht,
L.in Kenntnis der ausgezeichneten Qualität der Arbeit, die ihren konkreten Ausdruck in dem Dokument Europa 2000+ "Zusammenarbeit im Bereich der Europäischen Raumordnung" gefunden hat, in dem gezeigt wird, da der europäische Raum sich in Richtung einer zunehmenden Diversifizierung der Unterschiede entwickelt, und in dem bestätigt wird, da eine ausgewogene und dauerhafte Entwicklung der Union eine Raumordnungspolitik der Gemeinschaft im Dienste des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts notwendig macht,
M.in der Erwägung, da die im Vertrag von Maastricht festgelegten Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in bestimmten Teilen des Hoheitsgebiets der Europäischen Union um so schwieriger zu erreichen sind, als die geographischen oder Bevölkerungszwänge, die auf ihnen lasten, besonders stark sind, wie etwa in isolierten oder abgelegenen Berg- oder Küstengebieten, ländlichen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte, den Gebieten des hohen Nordens Europas sowie sämtlichen Inselregionen, wo zu den ständigen Auswirkungen des Inselcharakters manchmal noch ein oder mehrere der genannten Faktoren hinzukommen,
N.in der Erwägung, da die Forderungen in der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Bericht "EUROPA 2000" nach wie vor Geltung haben,
O.unter Hinweis auf die Erweiterung der Union nach der Ausarbeitung des Dokuments Europa 2000+ - "Zusammenarbeit im Bereich der europäischen Raumordnung" um neue Mitgliedstaaten, die eine entsprechende Ergänzung des Dokuments erfordert,
1.hält es für äu erst dringend, anlä lich der für 1996 vorgesehenen Reform die erforderlichen Elemente in den Vertrag einzubeziehen, um eine Raumordnungspolitik auf europäischer Ebene durchzuführen und insbesondere
a)die gemeinsame Verabschiedung von "Leitlinien" zu ermöglichen, durch die Kohärenz und Komplementarität der einzelnen Ma nahmen der Gemeinschaft mit dem Ziel einer ausgewogenen und dauerhaften Entwicklung des Gebiets der Union und der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts gewährleistet wird,
b)die Politik der transeuropäischen Netze um die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Umwelt zu erweitern,
c)einen Rechtsrahmen aufzunehmen, durch den die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit erleichtert wird,
d) einen Beitrag hinsichtlich der stufenweisen Erweiterung der EU zu leisten;
fordert die Kommission und den Rat auf, das Europäische Parlament so rechtzeitig über die konkreten Inhalte einer eventuellen vertraglichen Verankerung der europäischen Raumordnungspolitik zu informieren, da sein für diese Fragen zuständiger Ausschu die Vorstellungen einer eingehenden Analayse unterziehen kann;
die Raumordnung: ideales Instrument des Zusammenhalts
2.ist der Ansicht, da die Raumordnung vor allem als ein Instrument der Bekämpfung der Ungleichgewichte zwischen den einzelnen Gebieten der Union zu verstehen sein sollte, so wie es im Vertrag impliziert ist, in dem es in Artikel 130 b EGV hei t, da die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik im Hinblick auf die Stärkung des Zusammenhalts führen und koordinieren, und in dem festgelegt ist, da alle Ma nahmen der Gemeinschaft die Erreichung dieser Zielsetzung berücksichtigen und an ihr teilhaben;
3.ist der Ansicht, da die Raumordnung auf europäischer Ebene sich hauptsächlich auf die Gebietsstrukturierungsfunktion der Finanzinstrumente der Gemeinschaft verlassen und auf eine Verbesserung und einen behutsameren Einsatz der Ma nahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und der Programme zur Förderung der sogenannten weichen Faktoren (Kultur, Bildung etc.) gerichtet sein sollte;
4.ist der Ansicht, da zu einem lebensfähigen europäischen Raum eine langfristige Strategie der Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes gehört, die untrennbar mit dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung verbunden ist;
5.weist ferner nachdrücklich darauf hin, da die Strategie des Schutzes der Natur besondere Aufmerksamkeit und Engagement für die Aufforstung zahlreicher Gebiete der Union erfordert, da dies die unauflösliche Verknüpfung von Beschäftigungspolitik und umweltgerechter und dauerhafter Entwicklung ermöglicht;
6.verweist auf die entscheidende Rolle der Wasserressourcen, der Infrastrukturen, der Landwirtschaft, der Forsten und des Fremdenverkehrs für die Raumordnung;
7.stimmt der Kommission zu, wenn sie bekräftigt, da die Raumordnung eine notwendige Voraussetzung für die Wiedererlangung und Aufrechterhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Union ist, besteht jedoch vor allem darauf, da es zur Wahrung der Chancengleichheit ebenso unverzichtbar ist, die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Gebiete zu gewährleisten, was bedeutet, da den verschiedenen Gebieten gleicher Zugang zu den Infrastrukturen gewährt wird;
8.fordert die Kommission auf, bei zukünftigen Studienvorhaben zur europäischen Raumordnung die neueren Entwicklungen und Veränderungen im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsinfrastrukturplanung (Transeuropäische Verkehrsnetze) zu berücksichtigen und insbesondere deren Auswirkungen auf die peripheren und häufig strukturschwachen maritimen Regionen eingehender zu analysieren;
9.begrü t die im Dokument Europa 2000+ initiierte Analyse über die Rolle der öffentlichen Mittel und fordert die Kommission auf, dieser Fragestellung weiter nachzugehen, um herauszufinden, welche horizontalen Ma nahmen der Raumordnung dienen, insbesondere durch Festlegung eines Indikators, in dem der Beitrag öffentlichen Kapitals zum Pro-Kopf-Einkommen jeder Region in bezug auf spezifische Faktoren wie Bevölkerungsdichte, Wirtschaftskonzentration, Konzentration der Infrastrukturen und den Stand des Umweltschutzes zusammengefa t und daneben der Betrag ermittelt wird, der für die horizontalen Ma nahmen der Raumordnung vorgesehen ist; bedauert in dem Kapitel über die Auswirkungen der öffentlichen Finanzen auf die Raumordnung das Fehlen einer Analyse der Rolle der öffentlichen Dienste, da das Fehlen des Umverteilungseffekts der öffentlichen Versorgungsbetriebe die Randgebiete und die benachteiligten Gebiete noch weiter schwächen kann; unterstützt die Schaffung eines solchen Überwachungsverfahrens, das eine zielg
erichtete Überprüfung der Regionalpolitik der Union entsprechend den wirklichen administrativen Grenzen ermöglicht und mit dessen Hilfe man den durch die Union und ihre Mitgliedstaaten ausgeübten regional- und wirtschaftspolitischen Einflu auf die Beschäftigung, insbesondere in den am wenigsten entwikelten Regionen, überwachen kann;
10.unterstreicht ferner, da die Europäische Union ebenfalls Gebiete in äu erster Randlage umfa t, die aufgrund ihrer sehr besonderen Merkmale, vor allem der extremen Entfernung vom europäischen Kontinent, eine völlig andere Konzeption der europäischen Raumordnungspolitik erfordern als der übrige Teil der Union;
11.unterstreicht die Notwendigkeit einer überregionalen Planung zum Schutz und zur Erhaltung der knappen Wasserressourcen; bekräftigt die Notwendigkeit der Schaffung eines grenzübergreifenden Netzes von Wasserschutzzonen und der Erhaltung und Stärkung regionaler Wasserkreisläufe; fordert, durch geeignete Ma nahmen eine Senkung des Wasserverbrauchs und die Erhöhung der Wasserqualität zu erreichen;
Subsidiaritätsprinzip - Durchführungsmodalitäten
12.stellt fest, da die politischen und verwaltungsmä igen Befugnisse, die eine Auswirkung auf die Raumordnung und -planung haben, sowohl in den Zuständigkeitsbereich der Union und der Mitgliedstaaten als auch der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen; empfiehlt, sich genauestens an das Subsidiaritätsprinzip zu halten, und tritt dafür ein, da die Ausarbeitung von gemeinschaftlichen Leitlinien für eine europäische Raumordnungspolitik in enger Abstimmung zwischen allen betroffenen institutionellen Akteuren geschieht;
13.ist der Ansicht, da die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen auf der Grundlage gemeinsamer europaweit gleich definierter Indikatoren die wichtigsten Methoden bei der Verwirklichung der Raumordnung darstellen sollten;
14.begrü t die in den letzten Jahren festgestellten institutionellen Fortschritte, hält es jedoch für unbedingt erforderlich, da
a)den mit der Raumordnung befa ten Ministerräten offizieller Status eingeräumt wird,
b)aus dem Ausschu für Raumentwicklung ein ständiger Ausschu wird,
c)die Einrichtung der Europäischen Beobachtungsstelle beschleunigt wird;
d)das europäische raumordnerische Rahmenkonzept ständig den sich ändernden Bedingungen angepa t wird;
e)bei dieser institutionellen Vertiefung der europäischen Raumordnungspolitik darauf geachtet wird, da eine angemessene Einbeziehung der regionalen und lokalen Akteure, denen Befugnisse in der Entwicklungs- oder Flächennutzungsplanung zukommen, in Form von Informations- und gegebenenfalls direkten Beteiligungsmöglichkeiten besteht;
15.fordert die Kommission und den Ausschu für Raumentwicklung dringend auf, die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Raumordnungsplan der Gemeinschaft unverzüglich abzuschlie en und zukünftig durch einen jährlichen Raumordnungsbericht zu ergänzen; fordert sie auf, diese Entschlie ung zu berücksichtigen, und behält sich die Möglichkeit vor, eine Stellungnahme zu diesen Dokumenten abzugeben;
16.unterstützt die Kontinuität der Initiativen der Kommission im Bereich der Raumordnung, insbesondere im Rahmen von Artikel 10 der EFRE-Verordnung; mi t ferner den Tätigkeiten der Kommission im Hinblick auf die Verwirklichung von Informationssystemen und insbesondere des von EUROSTAT koordinierten Geographischen Informationssystems (GIS) gro es Interesse bei;
17.fordert die Europäische Kommission und den Rat auf, das Europäische Parlament schnellstmöglich über die für eine europäische Raumordnungspolitik vorgesehenen neuen finanziellen Spielräume (Pilotaktionen nach Art. 10 EFRE-Verordnung, Erweiterung und Aufstockung der INTERREG-Gemeinschaftsinitiative) zu informieren, so da es in seiner Funktion als gleichberechtigter Teil der Haushaltsbehörde ausreichend Zeit hat, über diese vorgesehenen Ma nahmen seine Meinung zu bilden;
18.hält es insbesondere im Hinblick auf die Ereignisse, die die Zusammensetzung und geographische Situation der Union verändert haben, für erforderlich, die Zusammenarbeit mit dem Europarat im Bereich der Raumordnung fortzusetzen und zu vertiefen;
19.fordert angesichts des zu erwartenden Beitritts von Zypern und Malta sowie der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas zur Europäischen Union und angesichts des langfristigen Charakters jeder Raumordnungspolitik die Kommission und den Ausschu für Raumentwicklung auf, bei der Ausarbeitung eines Raumordnungsplans der Gemeinschaft bereits heute die Parameter einer erweiterten Union zugrunde zu legen, um auf diese Weise rechtzeitig den Problemen zu begegnen, die die Integration der betroffenen Länder voraussichtlich mit sich bringt; hält daher eine auf Konsultation und Abstimmung zielende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Beitrittskandidaten im Bereich der Raumordnung für erstrebenswert;
Anwendungsbereiche
20.äu ert sich erneut überzeugt von der Notwendigkeit einer langfristigen Strategie zur Erreichung eines neuen geographischen Gleichgewichts in Europa und hält einen integrierten Ansatz bei der Suche nach Lösungen von Problemen für erforderlich, die eng miteinander verknüpft sind; es kann keine Lösungen für die Probleme der städtischen Ballungsgebiete geben, ohne die Rolle der ländlichen Gebiete zu berücksichtigen, ebensowenig wie die städtischen Verkehrsprobleme zu Lasten der Probleme geographischer Isolation im Hinblick auf eine ausreichende Verkehrsanbindung behandelt werden dürfen; ein Lösungsansatz mu eine Durchmischung von Arbeits- und Wohnstätten sowie Handelseinrichtungen und der Bereitstellung von Dienstleistungen sowie die Schaffung von Ausgleichszonen und Umweltverbesserung unter Einbeziehung sozialer Folgen von Verteilungs- und Umverteilungsprozessen anstreben;
21.hält die Rolle der transeuropäischen Netze in bezug auf die Raumordnung für grundlegend, weshalb die Leitlinien für Verkehr und Energie dringend ergänzt und die Informationsgesellschaft verwirklicht werden müssen, wobei das Kriterium des allgemeinen Zugangs zu den Dienstleistungen aufrecht zu erhalten ist; stimmt der Kommission bezüglich der Notwendigkeit zu, die gro en Netze durch sekundäre Netze zu ergänzen, und verweist auf die Rolle, die die Finanzierung mit Unterstützung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds diesbezüglich spielen mu , was eine angemessene Koordinierung erfordert;
22.ist besorgt, da die Netze im Bestreben um unmittelbare Rentabilität die Ungleichgewichte noch verschärfen könnten, indem die überlasteten zentralen Regionen gegenüber der Notwendigkeit privilegiert würden, die isolierten Gebiete anzubinden, und verweist in diesem Sinne auf die in Artikel 129 b des EG-Vertrags vorgegebenen Prioritäten;
23.hält es für erforderlich, die transeuropäischen Informationsnetze so zu gestalten und auszubauen, da dadurch sobald als möglich Arbeitsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen in zukunftsorientierten Informations-, Dienstleistungs- und Technikbereichen geschaffen werden können;
24.betont erneut die Notwendigkeit, der Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr, insbesondere den umweltfreundlichen Verkehrsträgern, Vorrang vor dem Individualverkehr einzuräumen;
25.ist jedoch der Auffassung, da die TEN-Vorhaben nicht auf Kosten des natürlichen Lebensumfelds gehen dürfen;
26.ist der Ansicht, da die Bewahrung, Stabilisierung und Entwicklung der ländlichen Gebiete, die insbesondere in bestimmten Regionen von Verödung und Entvölkerung bedroht sind, sowohl für das territoriale Gleichgewicht der Union als auch im Hinblick auf den Erhalt des europäischen natürlichen und kulturellen Erbes sowie in sozialer Hinsicht wesentlich ist; hält es für notwendig, in diesem Zusammenhang eingehender die potentiellen Auswirkungen der Entwicklung der GAP in diesen Gebieten zu analysieren;
27.vertritt die Auffassung, da die städtische und ländliche Problematik nicht gesondert behandelt werden darf, und billigt in diesem Sinne die von der Kommission befürwortete Strategie, die Entwicklung kleiner und mittlerer Ansiedlungen zu privilegieren, die sowohl die Entwicklung der umliegenden ländlichen Gebiete fördern als auch die Dezentralisierung der Wirtschaftstätigkeit begünstigen können, womit sie zur Behebung der Überlastungsprobleme der gro en städtischen Ballungsräume beitragen;
28.ist sich der Tatsache bewu t, da die städtischen Ballungsräume drängende Probleme in Form von Überlastung, Umweltbelastung und sozialer Ausgrenzung aufweisen; ist besorgt über den zunehmenden Wettbewerb zwischen den gro en Ballungsräumen, die sich bemühen, Wirtschaftstätigkeiten anzuziehen, die die Probleme nur noch verschärfen können; befürwortet eine Vorgehensweise, die die Zusammenarbeit zwischen den Städten und ihre Integration in den Raum privilegiert, und unterstützt die Strategie der Kommission, ein polizentrisches städtisches System zu begünstigen, das in jedem Fall die Verschiedenheit der städtebaulichen Modelle der einzelnen Mitgliedstaaten respektiert;
29.weist darauf hin, da die Integration der Randgebiete in das wirtschaftliche Gefüge der Union die schwierigste Herausforderung für die Raumordnung darstellt, und bekräftigt in diesem Sinne, da in jedem Fall der adäquate Zugang zu den Infrastrukturen sichergestellt werden mu , um die Chancengleichheit zu wahren; erinnert daran, da die Beendigung der Isolation der Randgebiete eine der Prioritäten ist, die der Vertrag für die Entwicklung der transeuropäischen Netze ausweist;
weist darauf hin, da die in der Erklärung Nr. 26 im Anhang zur Schlu akte zum Vertrag über die Europäische Union definierten Gebiete in äu erster Randlage Merkmale in bezug auf Entlegenheit und Insellage aufweisen, die eine besondere Behandlung rechtfertigen, welche in einem spezifischen Rechtsstatut innerhalb der Union festgeschrieben werden sollte;
31.fordert die Kommission auf, in ihren künftigen Dokumenten die Regionen in extremer Randlage in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen über spezifische Regionen (Teil B) zu stellen, auf gleicher Stufe wie die städtischen Ballungsräume, die ländlichen Gebiete und die Grenzregionen, und sie nicht wieder in einen Anhang abzuschieben;
32.hält die Erfahrungen bezüglich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für äu erst interessant und appelliert an alle Mitgliedstaaten, diese Art der Zusammenarbeit zu fördern, weshalb die Effizienz des Programms INTERREG II umfassend zu verstärken ist, indem die ständigen Kooperationsstrukturen sowohl an den Binnen- als auch an den Au engrenzen der Union unter politischen und rechtlichen Gesichtspunkten vereinfacht werden;
33.drängt auf das Hinzufügen eines grenzübergreifenden Elements als Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen der Union und den GUS-Staaten und dessen Aufnahme in das künftige Programm TACIS;
34.fordert die Kommission auf, umgehend einen Vorschlag vorzulegen, um den Anwendungsbereich der INTERREG II-Initiative auf Aktionen im Bereich der Raumordnung auszudehnen; die Erweiterung dieser Initiative mü te von der entsprechenden Erhöhung ihrer Haushaltsmittel begleitet werden;
35.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und dem Europarat zu übermitteln.