A4-0149/95
Entschlie ung zu Schützenabwehrminen: ein mörderisches Entwicklungshindernis
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 17. Dezember 1992 zu den verheerenden Schäden durch Minen,
-unter Hinweis auf die Entschlie ung der Paritätischen Versammlung AKP-EU vom 2. Februar 1995 zu den Minen,
-unter Hinweis auf die Entschlie ung der Paritätischen Versammlung AKP-EU vom 2. Februar 1995 zu Landminen in Angola,
-unter Hinweis auf die am 23. Juni 1995 vom Ministerrat der Organisation für Afrikanische Einheit angenommene Entschlie ung zu der 1980 abgeschlossenen UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen und zu den durch den zunehmenden Einsatz von Schützenabwehrminen in Afrika verursachten Problemen,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 29. Juni 1995 zu Landminen und Laserwaffen mit Blendwirkung,
-unter Hinweis auf das Ergebnis der vom Ausschu für Entwicklung und Zusammenarbeit und dem Ausschu für auswärtige Angelegenheiten veranstalteten Anhörung über Tretminen (21.-22. März 1995),
-gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,
-in Kenntnis des Berichts seines Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0149/95),
A.unter Hinweis darauf, da das Parlament im Dezember 1992 die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermä ige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, zu ratifizieren, sowie unter Hinweis darauf, da dieses Übereinkommen (einschlie lich Protokoll 2 über Landminen) auf einer Konferenz im Herbst 1995 revidiert werden soll,
B.unter Hinweis darauf, da der Rat am 12. Mai 1995 eine gemeinsame Aktion hinsichtlich der AP-Minen beschlossen hat, deren Ziel es ist, ein gemeinsames Moratorium für die Ausfuhr dieser Minen zu verwirklichen, die Konferenz zur Revision des Übereinkommens von 1980 vorzubereiten und den Beitrag der Union zu den internationalen Bemühungen im Bereich der Minenräumung zu intensivieren,
C.in der Erwägung, da in etwa 65 Ländern, vor allem in vielen armen Entwicklungsländern, zwischen 80 und 100 Millionen Minen liegen,
D.in der Erwägung, da Minen für diejenigen, die für die Formulierung und Durchführung von Entwicklungspolitik verantwortlich sind, ein legitimer Anla zur Sorge sind,
E.in der Erwägung, da Schützenabwehrminen eine ernste Beeinträchtigung der sozioökonomischen Entwicklung vieler der ärmsten Länder der Welt darstellen und da dieses Problem unbedingt in Angriff genommen werden mu , und unter Hinweis darauf, da die sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten häufig eine der Ursachen für den Ausbruch von Konflikten sind und da diesem Problem deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden mu ,
F.in der Erwägung, da zur Zeit mehr Minen gelegt als geräumt werden,
G.in der Erwägung, da die riesigen verminten Flächen in den Entwicklungsländern die landwirtschaftliche Produktion, die Umwelt, die Energieversorgung, die Kommunikationsmittel und das Bildungswesen beeinträchtigen und die Einrichtungen des Gesundheitswesens vor gro e Probleme stellen,
H.in der Erwägung, da vor allem die Zivilbevölkerung den Minen zum Opfer fällt und da ihnen, weil Minen jahrzehntelang scharf bleiben können, viele Menschen auch dann noch zum Opfer fallen, wenn die Feindseligkeiten bereits seit Jahren eingestellt wurden,
I.in der Erwägung, da dies darüber hinaus Flüchtlinge von der Heimkehr abhalten kann,
J.mit der Feststellung, da etwa 175 Nationen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert haben, und da der Einsatz von Schützenabwehrminen gegen viele der Kernbestimmungen dieser Konvention verstö t,
K.in Erwägung der Bemühungen, die bereits von spezialisierten Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen sowie von den örtlichen Gemeinschaften unternommen wurden, um das durch Minen verursachte individuelle und kollektive Leid zu lindern; in Würdigung des Engagements der NRO und der internationalen Hilfsorganisationen, die in den letzten Jahren die weltweite Öffentlichkeit unablässig über die verheerende Wirkung der Minen unterrichtet und Kampagnen zur Sensibilisierung der politischen Institutionen im nationalen und internationalen Rahmen gefördert haben,
L.in der Erwägung, da die internationale Gemeinschaft die Pflicht hat, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um die Schwierigkeiten infolge des Vorhandenseins solcher Minen zu beheben,
M.unter Hinweis darauf, da es ein wirtschaftlicher Wahnwitz ist, wenn europäische Unternehmen weiterhin AP-Landminen, deren Herstellung nur 5 Dollar, deren Beseitigung aber 1.000 Dollar kostet, produzieren und verkaufen, und da die Kosten der Minenräumung in der Regel dem Steuerzahler aufgebürdet werden,
1.fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich nationale Rechtsvorschriften über ein völliges Verbot der Herstellung, der Lagerung, der Weitergabe, des Verkaufs, der Einfuhr, der Ausfuhr und des Einsatzes von Schützenabwehrminen und/oder deren Einzelteilen sowie Waffen mit Blendwirkung auszuarbeiten und zu verabschieden; fordert die Vernichtung der bestehenden Lagerbestände unabhängig von ihrem Standort und ungeachtet ihres Typs oder ihrer spezifischen technischen Beschaffenheit;
2.fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die Einstellung der technologischen Forschung zur Herstellung und/oder Perfektionierung von Landminen zu veranlassen und die Umstellung der Unternehmen, die Minen herstellen, in die Wege zu leiten;
3.begrü t, da der Rat am 10. Mai 1995 eine gemeinsame Aktion im Hinblick auf AP-Minen beschlossen hat, bedauert jedoch, da sich das vorgeschlagene Moratorium auf "nicht aufspürbare" und "nicht selbstauslösende" Minen beschränkt, die Herstellung und Lagerung nicht erfa t und sich der Beitrag zu internationalen Ma nahmen zur Minenräumung auf einen Betrag von lediglich 3 Mio. Ecu beschränkt;
4.verweist darauf, da die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union so lange eine wichtige Aufgabe im Hinblick auf die Prävention, die Information, die Minenräumung und die Hilfe bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung der Minenopfer zu spielen haben, wie solche Minen bestehen; fordert den Rat und die Kommission deshalb auf, mehr zu tun, um die Verbreitung von Minen zu unterbinden, und mehr Mittel für Ma nahmen zur Durchführung von Rehabilitationsprogrammen in den betroffenen Gebieten zur Verfügung zu stellen;
5.fordert den Rat mit Nachdruck auf, eine gemeinsame Aktion gemä Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten und auf ein Verbot der Herstellung und der Vermarktung von AP-Minen auf dem gesamten Gebiet der Gemeinschaft hinzuwirken;
6.begrü t den Beschlu der Union, ihren Beitrag zu den internationalen Bemühungen im Bereich der Minenräumung aufzustocken und sich mit einem Betrag von 3 Mio Ecu am freiwilligen UN-Fonds zur Unterstützung der Minenräumoperationen zu beteiligen; weist darauf hin, da mit diesem Beschlu ein stabiler Rahmen für die finanzielle und technische Unterstützung von Ma nahmen im Bereich der Minenräumung bzw. der Ausbildung in Minenräumtechniken durch die Union geschaffen wird;
7.fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, Minenräumprogramme auszuweiten und in diesem Sinne ihren Einflu innerhalb der Vereinten Nationen geltend zu machen sowie eine mögliche Rolle der Westeuropäischen Union bei der Räumung von Minen ins Auge zu fassen;
8.fordert, da ausreichende Mittel in die Erforschung sicherer und kosteneffizienterer Techniken der Aufspürung von Minen und der Minenräumung flie en, vor allem über die Gemeinsame Forschungsstelle, und da solche Forschungsmittel nicht an Waffenproduzenten gehen dürfen;
9.fordert die Kommission mit Nachdruck auf, mit ihren Partnern bei den Rehabilitations- und Minenräumprojekten Ma nahmen zur Verbesserung der Verwaltung und Koordinierung ihrer Arbeit festzulegen, vor allem durch den Einsatz und die Ausbildung lokaler Experten und durch gründliche Absprache mit den örtlichen Gemeindegruppen und Organisationen, wo immer dies möglich ist;
10.fordert die Schaffung einer eigenständigen Haushaltslinie für Aktivitäten im Bereich der Minenräumung;
11.schlägt vor, den NRO und den Gemeinden, die sich um die Durchführung von Informationskampagnen, Bildungsprogrammen, Versorgungs- und Betreuungsprojekten, Umwelt- und ländlichen Entwicklungsprojekten in verminten Gebieten bemühen, zusätzliche Mittel zukommen zu lassen;
12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, dem Lenkungsausschu der Internationalen Vereinigung gegen Landminen, der Paritätischen Versammlung AKP-EU und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.