Beschlu zur Ernennung des Bürgerbeauftragten der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 8 d Absatz 2 und 138 e,
-unter Hinweis auf den EGKS-Vertrag, insbesondere auf Artikel 20 d,
-unter Hinweis auf den EAG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 107 d,
-unter Hinweis auf seinen Beschlu vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten,
-aufgrund von Artikel 159 seiner Geschäftsordnung,
-unter Hinweis auf die Stellenausschreibungen vom 30. Juli 1994 und vom 23. Mai 1995,
-in Kenntnis der gemä Artikel 6 Absatz 2 der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten und Artikel 159 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung übermittelten Kandidaturen,
-unter Hinweis auf die Anhörungen der Bewerber vor dem zuständigen Ausschu ,
-in Kenntnis der Liste der zulässigen Kandidaturen,
-in Kenntnis der Ergebnisse der Abstimmungen im Plenum am 11. und 12. Juli 1995,
ernennt Herrn Söderman zum Bürgerbeauftragen der Europäischen Union.