B4-0988, 1000, 1001 und 1046/95
Entschlie ung zum Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis darauf, da seit einigen Monaten zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die Erneuerung des Fischereiabkommens verhandelt wird,
B.unter Hinweis darauf, da bisher zwischen den Verhandlungsparteien noch kein Kompromi erzielt wurde, der einen baldigen Abschlu ermöglichen würde,
C.in Anerkennung der bisher von der Kommission in Erfüllung ihres Verhandlungsmandats unternommenen Bemühungen, und unter Hinweis darauf, da die Gemeinschaft unter anderem der Verkürzung der Laufzeit des vorherigen Abkommens um ein Jahr zugestimmt hat, während Marokko seine Zusage, die Gespräche mit dem Ziel eines baldmöglichen Abschlusses des neuen Fischereiabkommens zu beschleunigen, nicht eingehalten hat,
D.in Anbetracht des Bestrebens der Europäischen Union, den Abschlu eines guten Abkommens zu erreichen, das ihrer gegenwärtigen Entschlossenheit entspricht, eine neue Politik der Assoziierung mit dem Königreich Marokko einzuleiten und zu stärken; ferner in der Erwägung, da das Fischereiabkommen unter dem Aspekt der umfassenden Beziehungen der Europäischen Union zu Marokko gesehen werden mu ,
E.in der Erwägung, da die Vereinbarungen des Europäischen Rates von Cannes über die Aufstockung der Finanzmittel für die Drittländer im Mittelmeerraum optimale Chancen dafür bieten, da in den geplanten Abkommen Verbesserungen erreicht werden,
F.unter Hinweis darauf, da das Abkommen für die gemeinschaftliche Fangflotte angesichts der gro en Zahl der betroffenen Fangschiffe - vor allem aus Spanien und Portugal - und der Auswirkungen auf die Beschäftigung sehr wichtig ist,
G.unter Hinweis darauf, da diesem Abkommen eine gro e soziale und wirtschaftliche Bedeutung zukommt, da zu den 8.000 Fischern etwa 20.000 in der Verarbeitungsindustrie beschäftigte Personen hinzukommen; unter Hinweis darauf, da die Verarbeitungsindustrie unmittelbar vom Fischfang abhängt und die Fischerei für die betroffenen Regionen der bedeutendste Wirtschaftszweig ist,
H.unter Hinweis darauf, da Marokko im wesentlichen Einschränkungen der Fangmöglichkeiten vorschlägt, vor allem für den Fang von Kopffü ern, den Schleppnetzfang und den Langleinenfang sowie ein Verbot des Fanges mit Umschlie ungsnetzen sowie der Flotte für Schwarzen Seehecht und Grundfischarten, während gleichzeitig die Fänge von Krustentieren und Kopffü ern zu 100 Prozent sowie ein Teil der mit Langleinen getätigten Fänge in den marokkanischen Häfen angelandet, die Zahl der an Bord beschäftigten marokkanischen Seeleute um 35% erhöht und die Lizenzgebühren verdoppelt werden sollen,
I.unter Hinweis darauf, da in den betreffenden Fanggründen nicht nur die gemeinschaftliche Flotte aktiv ist, sondern auch Fangschiffe aus Drittländern mit gravierenden Auswirkungen auf die Fischbestände des Mittelmeers,
J.in der Überzeugung, da die Fischereiabkommen - entsprechend der mehrfach vom Parlament bekräftigten Auffassung - die Gewähr für eine vernünftige Bewirtschaftung der Ressourcen und die Wahrung des ökologischen Gleichgewichts bieten müssen; unter Hinweis darauf, da die Abkommen ferner Initiativen zur Entwicklung der Forschung und der Aquakultur, zur Förderung der Entwicklung handwerklicher Aktivitäten und der Verarbeitung bzw. ergänzender Einkommensquellen umfassen müssen, was den Abschlu von Partnerschaftsvereinbarungen und die Gründung gemischter Unternehmen bedingt,
K.ferner in der Überzeugung, da die Gebiete im Mittelmeerraum, die vom Abkommen betroffen sind, auch unter dem Gesichtspunkt der künftigen Entwicklung einer spezifischen Politik für die Fischerei im Mittelmeerraum gesehen werden müssen,
L.in der Erwägung, da die Beziehungen der EU zu Marokko weit über die Fischerei hinausreichen, wofür das Kooperationsabkommen, das künftige Assoziierungsabkommen sowie das jüngste Abkommen über die finanzielle Zusammenarbeit mit dem Mittelmeerraum, für das für den Fünfjahreszeitraum 1995-99 insgesamt ein Betrag von 4,685 Milliarden ECU bereitgestellt wird, eindeutige Belege sind; folglich in der Erwägung, da die Beziehungen ein komplexes Gefüge darstellen und in ihrer Gesamtheit beurteilt werden müssen,
1.bekundet seine gro e Sorge über den Stillstand der Verhandlungen aufgrund der unnachgiebigen Haltung Marokkos und über das Schicksal der Gemeinschaftsflotte, die seit über zwei Monaten stilliegt;
2.hält es für erforderlich, da ein Klima des Vertrauens mit Marokko geschaffen wird und das Land eine flexiblere Position einnimmt, die für die Europäische Union und für ihre Fangflotten akzeptabel ist;
3.fordert, da eine Frist von höchstens vier Monaten für die Suche nach einer abschlie enden Regelung gesetzt wird, wobei entweder ein neues Fischereiabkommen abzuschlie en oder aber von der Kommission ein Dringlichkeitsprogramm zu verabschieden ist, um die Umstrukturierung des betroffenen Wirtschaftszweigs zu unterstützen;
4.fordert die Kommission auf, in dieser Situation die Durchführung au erordentlicher, strukturpolitischer, sozialer und finanzieller Unterstützungsma nahmen zu prüfen und dabei die schwierige Lage der Fischer zu berücksichtigen;
5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.