A4-0166/95
Entschlie ung zu einer kohärenten Beschäftigungsstrategie für die Europäische Union
Das Europäische Parlament,
-gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 2, 3 a, 103 Absatz 2 und 118,
-gestützt auf Artikel 135 seiner Geschäftsordnung,
-unter Hinweis auf seinen Beschlu vom 20. Juli 1994 über die Einsetzung, die Anzahl der Mitglieder sowie über das Mandat und die Zuständigkeiten eines Nichtständigen Ausschusses für Beschäftigung, insbesondere Absatz 2, dritter Unterabsatz,
-in Kenntnis der Beschlüsse des Europäischen Rates auf seinen Tagungen in Edinburgh, Kopenhagen, Brüssel, Korfu und Essen und Cannes,
-unter Hinweis auf das Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (KOM(93)0700),
-in Kenntnis des Berichts der Kommission mit dem Titel "Beschäftigung in Europa 1994" (KOM(94)0381),
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat über die Folgearbeiten zur Beschäftigungsinitiative des Europäischen Rates von Essen (KOM(95)0074),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 9. März 1994 zum Wei buch der Kommission: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, vom 10. März 1994 zur Beschäftigung in Europa, vom 1. Dezember 1994 zu einem Aktionsplan für die Beschäftigungspolitik, der auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen verabschiedet werden soll und vom 7. April 1995 zum Jahreswirtschaftsbericht der Kommission für 1995 und zum Bericht des Rates über die Umsetzung der allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien,
-in Kenntnis des Berichts des Internationalen Arbeitsamtes über die internationale Beschäftigungslage 1995, in dem anerkannt wird, da hohe Arbeitslosenraten eine Vielzahl von Problemen einschlie lich einer zunehmenden Ungleichheit und sozialen Ausgrenzung, wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit und menschlichen Leids verursachen, und der zu dem Schlu kommt, da es von gro em Nutzen wäre, wenn alle Nationen sich erneut dem Ziel der Vollbeschäftigung verschreiben würden,
-unter Berücksichtigung der Gemeinsamen Stellungnahme der Makroökonomischen Gruppe des Sozialdialogs unter dem Titel "Die Leitlinien der Sozialpartner für die Umwandlung des Aufschwungs in einen nachhaltigen und arbeitsplatzschaffenden Wachstumsproze " vom 16. Mai 1995, die vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), der Union der Industrien der Europäischen Gemeinschaft (UNICE) und dem Zentrum der Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung (ECPE) unterzeichnet wurde,
-in Kenntnis des Berichts seines Nichtständigen Ausschusses für Beschäftigung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und des Ausschusses für Regionalpolitik (A4-0166/95),
A.in der Erwägung, da im Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Vorschläge unterbreitet werden, deren Ziel die Schaffung von 15 Millionen neuen Arbeitsplätzen in der Europäischen Union bis Ende des Jahrhunderts war,
B.in der Erwägung, da die Europäische Union dieses Ziel weiterhin anstreben mu , wenn sie das Vertrauen ihrer Bürger nicht verlieren soll; andernfalls würde die Unterstützung der Öffentlichkeit für das Ziel der europäischen Integration selbst untergraben,
C.in der Erwägung, da die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, in deren Rahmen die Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen berücksichtigt werden, als höchste Priorität mit Hilfe nationaler Ma nahmen und von Gemeinschaftsaktionen einschlie lich der Strukturfonds, der neuen Gemeinschaftsinitiativen und des vierten Programms zur Bekämpfung der Armut in Angriff genommen werden mu ,
D.in der Erwägung, da durch die Wirtschafts- und Währungsunion mit der Zeit ein stabileres wirtschaftliches Umfeld geschaffen wird und Ma nahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtert werden, da jedoch Fortschritte in dieser Richtung zusätzliche Ma nahmen zur Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen und Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts erfordern werden,
E.in der Erwägung, da die Wiedererlangung eines hohen Beschäftigungsstandes eines der Mittel zur Verringerung der Schulden und der jährlichen Haushaltsdefizite darstellt, indem die Arbeitslosenentschädigungen verringert werden könnten und direkte und indirekte Steuereinnahmen von den neuen Beschäftigten anfallen würden,
F.in der Erwägung, da für das Erreichen des Nettoziels von 15 Millionen Arbeitsplätzen des Wei buchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung die Europäische Union hierfür eine kohärente Beschäftigungsstrategie verabschieden mu , die zuallererst auf der Erkenntnis beruhen mu , da die Bemühungen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, der regionalen und kommunalen Behörden und der Sozialpartner auf jeder geeigneten Ebene wirksam kombiniert werden müssen; ein bedeutsames Mittel wird zweifellos jedoch eine finanzpolitische Koordinierung sein,
G.in der Erwägung, da die Beschäftigungsstrategien erfordern, da sie nicht nur darauf ausgerichtet sind, Strukturreformen zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen als direkte Folge des Wirtschaftswachstums durchzuführen, sondern es mu auch dafür gesorgt werden, da dieses Wachstum dauerhaft und umweltverträglich ist und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft steigert,
H.unter Hinweis auf die zunehmende Zahl von Beschlüssen zur Umstrukturierung, Verlagerung und Schlie ung transnationaler Unternehmen, wodurch nicht nur die Zahl der Arbeitsplätze im allgemeinen zurückgeht, sondern auch bei den Arbeitnehmern wie in der gesamten Bevölkerung ein Klima wachsender Unsicherheit entsteht,
I.in der Erwägung, da der Bildung und Ausbildung als integralem Bestandteil der Beschäftigungspolitik gro e Bedeutung zukommt und da die jüngsten Beschlüsse des Rates in diesem Bereich zu begrü en sind,
J.in der Erwägung, da hinsichtlich der diesbezüglichen unterschiedlichen Kompetenzen die Beschäftigungsstrategien von einem Verfahren der Verfolgung, Koordinierung und Zusammenarbeit flankiert werden müssen, durch das die Ergebnisse gemä vereinbarten Kriterien bewertet werden und das auf möglichst transparente Weise durchgeführt wird,
K.in der Erwägung, da sich die Beschlüsse des Europäischen Rates von Essen auf einige Aspekte der Strukturreform konzentrieren, dabei jedoch viel zu zaghaft und weit von einer Verwirklichung der bereits für die Europäische Union vereinbarten Beschäftigungsstrategie entfernt sind, mit der nicht nur die transeuropäischen Netze vorangebracht werden, sondern auch den Klein- und Mittelbetrieben im Rahmen einer ausgewogenen Regionalpolitik europäische Investitionen zugeführt werden sollten,
L.in der Erwägung, da diese früheren Beschlüsse ebenso wie die Beschlüsse von Essen ergänzt werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle der Europäischen Union und ihrer Institutionen in der Investitions- und Beschäftigungspolitik, auf die Wachstumsaspekte der Schaffung von Arbeitsplätzen und die Errichtung eines Überwachungsverfahrens, durch das die Ma nahmen der Mitgliedstaaten bewertet werden können,
I.POLITIKBEREICHE
1.ist der Ansicht, da das Ziel gemä dem Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, 15 Millionen neuer langfristiger Arbeitsplätze zu schaffen, um die Arbeitslosenrate zu halbieren, eine der grö ten Prioritäten für die Union, die Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Behörden und die Sozialpartner sein sollte und da ein Anhalten der Massenarbeitslosigkeit eine Gefahr für den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt, die Akzeptanz und den Forstschritt in Richtung einer weiteren europäischen Integration sowie für die Zukunft des demokratischen Systems bedeutet;
2.fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, das Recht auf Arbeit im Vertrag anlä lich seiner Revision auf der Regierungskonferenz 1996 festzuschreiben;
3.ist der Auffassung, da unter einer kohärenten Beschäftigungsstrategie verstanden werden mu , da alle beschäftigungsrelevanten Politiken, d.h. Wirtschafts-, Finanz-, Struktur-, Umwelt-, Industrie-, Handels- und Sozialpolitik, in eine übergreifende Politik zur Schaffung von Arbeitsplätzen integriert werden müssen; regt ferner die Europäische Union und die Mitgliedstaaten an, ein derartiges integriertes Vorgehen zu realisieren, und zwar in der Weise, da sich die Strategien jeweils ergänzen; verweist dennoch ungeachtet der Tatsache, da ein integriertes Vorgehen hervorgehoben werden sollte, auf die folgenden Politikbereiche, die seines Erachtens Priorität besitzen;
4.stellt fest, da die Gemeinschaft durch ihre Strukturfonds, den Kohäsionsfonds und die Gemeinschaftsinitiativen einen umfassenden finanziellen Beitrag zur sozioökonomischen Entwicklung leistet, und fordert mit Nachdruck, da diese Mittel von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft auf wirksame und koordinierte Weise in ihre Beschäftigungsstrategien einbezogen werden, und zwar unter Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten oder ihrer Entwicklung, sowie von KMU und Wirtschaftsteilnehmern auf lokaler Ebene;
5.fordert die Kommission und den Rat auf, alles zu tun, um die Politik der gro en Bauvorhaben umzusetzen, die einen Neuanfang für das europäische Aufbauwerk und für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellen wird; bedauert die diesbezüglichen wiederholten Fehlschläge von Essen und Cannes;
6.ist der Auffassung, da in einer kohärenten Beschäftigungsstrategie der Aspekt der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen betont werden mu ; die Schwierigkeiten, denen sich Frauen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz gegenübersehen, stellen gegenwärtig ein gro es Problem dar, auf das nachdrücklich hingewiesen wird; Gleichwertigkeit von bezahlter und unbezahlter Arbeitszeit mu als integraler Bestandteil einer solchen Politik betrachtet werden;
7.fordert die Kommission auf, alles daran zu setzen, um Sozialnormen einzuführen, die dem Memorandum der französischen Präsidentschaft in der Welthandelsorganisation entsprechen; fordert die Kommission auf, die Aufhebungsregelung des Allgemeinen Präferenzsystems der Gemeinschaft in bezug auf jede Form von Zwangsarbeit und die Ausfuhr von in Gefängnissen hergestellten Erzeugnissen anzuwenden;
8.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen darauf zu dringen, da sie auf Entscheidungen verzichten, die sich nachteilig auf die Beschäftigungslage auswirken und über die die Arbeitnehmer nicht im voraus unterrichtet wurden, zu denen sie auch nicht konsultiert wurden und die nicht von einem glaubwürdigen Umschulungsplan in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Richtlinie 94/45/EG begleitet werden;
a)makroökonomische Politik
9.erkennt an, da die Einhaltung der Konvergenzkriterien gemä dem Vertrag über die Europäische Union es erfordert, da die Mitgliedstaaten eine solide Haushalts- und Währungspolitik betreiben; erwartet, da dadurch ein stabileres wirtschaftliches Klima geschaffen und so ein Beitrag zur Ankurbelung von Investitionen und Beschäftigung geleistet wird; ist jedoch der Ansicht, da Fortschritte in Richtung der Wirtschafts- und Währungsunion gegen eine aktive Beschäftigungsstrategie abgewogen werden sollten und dafür zusätzliche Finanzinstrumente auf Unionsebene erforderlich sind, die geeignet sind, Ziele hinsichtlich Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu realisieren; beglückwünscht den Europäischen Rat daher zu seiner Weitsicht, indem er der Schaffung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Unionsanleihen zustimmt, und dringt darauf, da diese Instrumente so effektiv und wirksam wie möglich angewandt und erforderlichenfalls mit dem Ziel ausgeweitet werden, öffentliche und private Investit
ionen aufrechtzuerhalten, die Entwicklung von KMU nachdrücklich zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und die möglichen deflationären Auswirkungen der Konvergenzpläne auszugleichen;
10.ersucht die Kommission, eine fortlaufende Bewertung durchzuführen, um die Wechselwirkung zwischen Beschäftigungspolitik und den sonstigen Wirtschaftspolitiken, insbesondere der Währungs- und Zinspolitik, zu klären, und festzustellen, wie diese Politiken zur Wahrung eines hohen Beschäftigungsstandes und einer niedrigen Arbeitslosenquote beitragen können;
11.ist der Auffassung, da politische Ma nahmen zur Erhaltung und Stärkung von Wachstum und auch Investitionen in Humanressourcen und Kapital unter anderem die Verdoppelung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung umfassen müssen, um Europa so an die in direkter Konkurrenz mit der EU stehenden Wirtschaftszonen anzugleichen; ist ferner der Ansicht, da solche Politiken auf ein Ausgabenziel von 3% des BIP der Europäischen Union abzielen sollten, die spätestens im Jahr 2000 für Forschung und Entwicklung bereitgestellt werden sollten;
12.verweist auf die Schlu folgerungen des Jahreswirtschaftsberichts der Kommission von 1995, wonach das Wachstum in der europäischen Wirtschaft bis im Jahre 2000 aufrechterhalten werden kann; fordert jedoch, da die Kommission eigene Schätzungen sowohl der möglichen deflationären Wirkungen einer Erfüllung des Konvergenzkriteriums als auch der Kompensationsmöglichkeit durch eine Expansion der Finanzierung- und Darlehensmechanismen der Unionsanleihen und des EIF veröffentlicht;
b)Arbeitszeitverkürzung und neue Methoden der Arbeitsorganisation
13.räumt ein, da Investitionsausgaben und Wirtschaftswachstum allein nicht ausreichen werden, um das Ziel der 15 Millionen neuen Arbeitsplätze zu erreichen, sondern da zusätzlich zu anderen Ma nahmen eine bessere Aufteilung der verfügbaren Arbeit kurzfristig zur Lösung beitragen mu ;
14.ist der Auffassung, da Systeme für Urlaub aus familiären, persönlichen oder Weiterbildungsgründen, die Förderung von Teilzeitarbeit und die Verkürzung der Arbeitszeit, ob sie sich in Tages-, Wochen-, Jahres- oder Lebensarbeitszeit niederschlagen, zwar nicht das einzige Mittel sind, jedoch immer eine Möglichkeit darstellen, Arbeitsangebot und -nachfrage besser miteinander in Einklang zu bringen und dem Wunsch nach mehr Lebensqualität und Gestaltungsfreiheit entgegenzukommen;
15.vertritt die Auffassung, da das Beispiel von Unternehmen, die nach internen Verhandlungen zu einer Arbeitszeitverkürzung gelangt sind, die Wirksamkeit dieser Ausrichtung für Einstellungen und Schaffung von Arbeitsplätzen bestätigt, verweist jedoch darauf, da dieses Vorgehen noch weit davon entfernt ist, sich schnell genug auszubreiten, um zu einer globalen Lösung des Problems beizutragen; Grund für diese Blockierung - abgesehen von den qualitativen Hemmnissen - ist auch das Zusammentreffen zweier Fakten, nämlich der Unmöglichkeit für die Arbeitgeber, eine Erhöhung der Stückkosten zu akzeptieren, was ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährden würde, und der Tatsache, da die Arbeitnehmer, vor allem die in den unteren Einkommensgruppen, es sich nicht leisten können, einen beachtlichen Teil ihres Einkommens ohne Lohnausgleich einzubü en;
16.ist somit der Auffassung, da das Ziel einer Arbeitszeitverkürzung durch ein System direkter oder indirekter Beihilfen erleichtert würde, das zur Finanzierung der Neueinstellungen oder zum Ausgleich der Lohnkürzungen für das beschäftigte Personal bestimmt ist, und zwar vorrangig für Niedriglohngruppen; diese Hilfen können in den meisten Mitgliedstaaten aus den Einsparungen finanziert werden, die bei den Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe erzielt werden, sobald ein Arbeitsloser, der diese Unterstützung erhalten hat, neu eingestellt wurde; die Mitgliedstaaten können die Neuverteilung dieser Hilfen ermöglichen, dürfen jedoch nicht die konkreten Modalitäten für die Arbeitszeitverkürzung oder Einzelheiten für einen partiellen oder vollständigen Lohnausgleich festlegen; diese müssen vielmehr in Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern vertraglich verankert werden;
17.fordert die Kommission auf, die Sozialpartner einzuladen und Bericht zu erstatten über die Auswirkung der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, die in allen Mitgliedstaaten bis zum 23. November 1996 umgesetzt sein soll; fordert die Kommission weiterhin auf, ihre Diskussionen mit den Sozialpartnern und/oder Studien über die Aktivitäten oder Sektoren, die bislang von der Richtlinie ausgeschlossen sind, fortzusetzen;
18.ist davon überzeugt, da die Einführung unterschiedlicher Urlaubsregelungen aus familiären oder persönlichen Gründen oder zum Zwecke der Fortbildung den Bedürfnissen der Menschen entspricht, die das berufliche, gesellschaftliche und familiäre Leben besser miteinander in Einklang bringen wollen; ist davon überzeugt, da diese Regelungen die Flexibilität der Arbeitsorganisation erhöhen werden und diese laufbahnunterbrechenden Systeme neue Arbeitsplätze für die Arbeitslosen, die sie ersetzen, schaffen; fordert daher die Sozialpartner auf, eine entsprechende Vereinbarung auf europäischer Ebene abzuschlie en;
19.hält es für unmöglich, die Flexibilität innerhalb der Unternehmen und die Arbeitsorganisation zu verbessern, ohne die spezifische Lage jedes produzierenden Sektors und jedes Unternehmens zu berücksichtigen; deshalb mu einer Verbesserung der Lebensqualität entsprochen werden, und die Sozialpartner müssen bei der Umstellung eine entscheidende Rolle spielen; ferner sind Verhandlungen und Konsens Lösungen von oben vorzuziehen;
20.appelliert an die Sozialpartner, die Mitgliedstaaten und die Union, Ma nahmen zur Förderung der Teilzeitarbeit, der Verkürzung der Jahres- und Lebensarbeitszeit, der Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit, der bezahlten Freistellung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und anderer Formen der Arbeitszeitverkürzung zu ergreifen, wobei jedoch die Wettbewerbspositionen der Unternehmen, der soziale Schutz der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden dürfen, und da Dienstleistungen, auf die Arbeitnehmer angewiesen sind, erbracht werden;
21.warnt vor übertriebenen Hoffnungen dergestalt, da Arbeitszeitverkürzungen hundertprozentig in einen Abbau der Arbeitslosigkeit umgesetzt werden können, da zum Teil das daraus resultierende Angebot an Arbeit nicht auf eine konkret entsprechende Nachfrage trifft, und fordert ergänzend spezifische Anstrengungen zur bestmöglichen Umsetzung von Arbeitszeitverkürzungen in die Schaffung und Besetzung neuer Arbeitsplätze;
22.fordert die Kommission auf, vorrangig einen Bericht über die mögliche Koordinierung zwischen Vorruhestand und Einstellung der Langzeitarbeitslosen vorzulegen;
23.empfiehlt, da die Einführung neuer und flexiblerer Arbeitsformen und der Anpassung an neue Methoden der Arbeitsorganisation im Rahmen des neuen Ziels 4 der Strukturfonds und der Initiative ADAPT gefördert werden, um die Effizienz zu steigern und die menschlichen Ressourcen zu entwickeln; ist jedoch der Ansicht, da Bestrebungen zur stärkeren Flexibilisierung der Arbeitsorganisation mit entsprechenden neuen Verordnungen für den Arbeitsmarkt einhergehen sollten, erforderlichenfalls auf europäischer Ebene, um die Risiken des Sozialdumping zu verhindern, und da die Einführung flexibler Arbeitspraktiken Gegenstand von Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sein sollten;
24.bekräftigt erneut, da eine Deregulierung des Arbeitsmarktes an sich kein Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen ist und auf gar keinen Fall zur Zunahme der Zahl "zweitklassiger Arbeitsplätze" führen darf, die durch sehr niedrige Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen, Sicherheitsmängel und begrenzte Leistungen gekennzeichnet sind;
25.ist jedoch der Ansicht, da eine Flexibilität des Arbeitsmarkts, die sich in Form von Anpassungsfähigkeit und einer Bereitschaft zur Annahme neuer Arbeitsmodelle oder Methoden der Arbeitsorganisation ausdrückt, sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zugute kommen kann und ein wichtiger Faktor ist, wenn es darum geht zu gewährleisten, da europäische Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und da die Humanressourcen zu einem Höchstma an Effizienz führen;
26.befürwortet erneut europäische Ma nahmen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität, insbesondere in Grenzgebieten, durch Beseitigung der vielen noch vorhandenen Hindernisse, insbesondere in den Bereichen Besteuerung, soziale Sicherheit und Zugang zu Sozialdiensten und Gesundheitsfürsorge, und befürwortet die Einführung einer europaweiten Untersuchung über die Auswirkungen geplanter einzelstaatlicher Ma nahmen auf die grenzüberschreitende Migration von Arbeitnehmern in der Union;
c)neue Beschäftigungsbereiche und Steigerung der Beschäftigungsqualität
27.ist der Auffassung, da der Europäische Rat in Essen Recht daran getan hat, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, Initiativen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen, die neuen Erfordernissen Rechnung tragen; ist der Auffassung, da im persönlichen, familiären, sozialen, kulturellen, touristischen, Freizeit- und vor allem im Umweltbereich ein gro es Potential für neue professionelle Dienstleistungstätigkeiten vorhanden ist, da hierfür aber die Mitgliedstaaten kreative politische Ma nahmen ergreifen müssen und die Europäische Union sie dabei unterstützen mu ; betont insbesondere, da die Mitgliedstaaten Politiken, und zwar insbesondere Steuerpolitiken, ausführen müssen, die dazu dienen sollen, sowohl die Verlagerung der privaten Nachfrage nach sozialen, kulturellen und ökologischen Werten anzuregen als auch das Angebot durch Ermutigung zu Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor und Anregung von Initiativen durch Genossenschaften und Freiwilligenorganisationen zu fö
rdern; ist ferner der Ansicht, da dies die Möglichkeit bieten würde, gleichzeitig das Ziel der Verbesserung der Effizienz und der Qualität der sozialen, kulturellen und ökologischen Dienste zu verfolgen und die Beschäftigung zu fördern;
28.fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, auf der Grundlage der bereits durchgeführten Forschungen und Untersuchungen einen umfassenden Bericht über die in diesem Bereich in den verschiedenen Ländern gesammelten Erfahrungen vorzulegen und Vorschläge und Anregungen, Methoden und Mittel zu unterbreiten, die auf Unionsebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten zur Entwicklung dieser neuen Freiräume für wirtschaftliche und soziale Initiativen sinnvoll angewandt werden könnten;
29.weist darauf hin, da Produktivität oder wirtschaftliche Lebensfähigkeit in Bereichen wie Bildung, Gesundheit oder Sozialdienste nicht mit denselben Kriterien bewertet werden kann wie Produktivität oder Lebensfähigkeit in anderen Produktionssektoren, obwohl diese Sektoren effizient in der Weise verwaltet werden können, da sie ihr Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen entwickeln und gleichzeitig die Qualität des Dienstes verbessern;
30.weist darauf hin, da trotz der geringen Mittel, die für die drei Programme zur Bekämpfung der Armut bereitgestellt wurden, ein gewisser Erfolg bei der Arbeitsplatzschaffung erzielt wurde, und erneuert daher seine Aufforderung an den Rat, das Vierte Programm zur Bekämpfung der Armut endlich anzunehmen, um seiner Solidarität mit den am meisten benachteiligten Gruppen der Gesellschaft zu verstärken;
31.ist der Auffassung, da die Entwicklung eines auf den regionalen und sozialen Bedarf bezogenen Sektors als dritter Sektor zwischen kommerzieller Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst, der im wesentlichen auf der Basis von gemeinnützigen Einrichtungen und Genossenschaften organisiert wird, eine wesentliche Zukunftsaufgabe darstellt;
32.ist der Auffassung, da auch die Anwendung neuer Informationstechnologien arbeitsplatzschaffend genutzt werden kann, solange diese Technologien in der gesamten Breite von privatwirtschaftlichen, gemeinnützigen und öffentlichen Anwendungen verantwortungsbewu t in der Weise eingesetzt werden, da die Möglichkeiten und Chancen für alle Bürger und nicht nur für eine privilegierte Minderheit erhöht werden;
33.dringt im Interesse einer Unterstützung der politischen Konzeptionsprozesse in den Mitgliedstaaten darauf, da die Kommission in Verbindung mit den zuständigen Fachräten Gesprächsforen bietet, in denen Gedankenaustausch, Austausch von Initiativen und guter Praxis in neuen Beschäftigungsbereichen stattfinden kann und schlägt dem Rat vor, ausreichende Mittel zur Finanzierung von entsprechenden Projekten in den Mitgliedstaaten vorzusehen;
d)KMUs
34.ist der Überzeugung, da die KMU und insbesondere die sehr kleinen und Kleinstbetriebe das grö te Beschäftigungspotential aller Unternehmenstypen besitzen; stellt fest, da die Empfehlungen von Essen für die KMU von globaler Bedeutung sind; empfiehlt den Mitgliedstaaten, bei der Durchführung ihrer Mehrjahresprogramme in den in den Essener Beschlüssen herausgestellten Bereichen den Bedürfnissen und Interessen der KMU besonderes Augenmerk zu schenken;
35.fordert nachdrücklich Unterstützung für die wirtschaftliche Entwicklung von KMU im allgemeinen und insbesondere derjenigen KMU, die innovativ sind, exportieren, investieren, Personal einstellen und ausbilden und deren Tätigkeiten umweltverträglich sind; dringt darauf, da dies durch Schaffung eines geeigneten steuerlichen, sozialen, administrativen und rechtlichen Rahmens erfolgt, durch den gute Einstellungsentscheidungen gefördert werden; nimmt in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung der Vollendung des Binnenmarkts, u.a. im Bereich der technischen Spezifikationen, Normung und Zertifizierung, der Schaffung besserer Finanzierungsmöglichkeiten, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Firmen, des Zugangs zur öffentlichen Auftragsvergabe und zu Gemeinschaftspolitiken in Bereichen wie Forschung und Entwicklung, der Strukturfonds und der Gemeinschaftsinitiativen sowohl für die Gründung als auch die weitere Entwicklung von KMU und eines stabilen, transparenten und durchsetzbaren rechtlichen Rahm
ens sowie einer Vereinfachung von Verwaltungsverfahren zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, ein Sonderprogramm für die Management-Ausbildung für KMU auszuarbeiten und verweist darüberhinaus auf die Notwendigkeit, da die Mitgliedstaaten den Akzent stärker auf unternehmerische Fähigkeiten legen;
36.stellt fest, da die hohen Arbeitskosten insbesondere im Dienstleistungsbereich einige KMU besonders belasten; ist der Ansicht, da ein niedrigerer MwSt.-Satz für arbeitsintensive Dienstleistungen ein Schritt zur Erleichterung dieser Belastung sein könnte;
37.dringt auf eine aktivere Politik der Union und ihrer finanziellen Partner wie der EIB und dem EIF, um regionalen Kreditinstitutionen in Verbindung mit regionalen Entwicklungsagenturen zur Förderung und Stärkung des örtlichen Unternehmertums den Rücken zu stärken, und ist der Auffassung, da eine solche Ausrichtung auch zur Förderung der örtlichen Risikokapitalmärkte (Wertpapierbörsen) und ihre Einbeziehung in nationale und europäische Netze eingesetzt werden kann;
e)indirekte Lohnkosten
38.spricht sich für befristete Lohnkostenzuschüsse zur Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt aus und für eine Verbesserung der Effizienz öffentlicher Arbeitsvermittlungsstellen, damit diese für die Arbeitgeber attraktiver werden und die Nachfrage nach Arbeit auch von den Arbeitssuchenden erkannt werden kann,
39.räumt ferner ein, da private Arbeitsvermittlungsstellen durchaus eine Rolle bei der Arbeitskräftegewinnung für die verfügbaren Stellen spielen können;
40.fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, den Produktivitätszuwachs in erster Linie für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze einzusetzen;
41.weist darauf hin, da die Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit künftig nicht so stark wie bisher die Beschäftigung belasten darf;
42.hält es für angebracht, da die EU eine Koordinierungspolitik bezüglich der Aktionen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel einer allgemeinen Vereinheitlichung der Lohn- und Gehaltsstrukturen im Hinblick auf die Steuern und den selektiven Abbau der Beitragsbelastungen durchführt, damit auch ein echter Anreiz für Einstellungen geschaffen wird, indem Ausgleichsabgaben nach dem Vorbild der Umweltsteuer eingeführt werden;
43.vertritt die Auffassung, da neben Einsparungen auf der Ausgabenseite nach alternativen Finanzierungsquellen für die Systeme der sozialen Sicherheit gesucht werden mu , einschlie lich Ausgleichsma nahmen zur Vermeidung unerwünschter Auswirkungen auf die Einkommensverteilung, insbesondere für die bedürftigsten Haushalte und Einzelpersonen, was jedoch nicht hei en darf, da soziale Risiken privatisiert werden; ist der Meinung, da die Finanzierung von sozialen Sicherungssystemen eine kollektive Aufgabe bleiben mu ;
44.stellt fest, da ein Konsens über die Notwendigkeit besteht, nicht lohnbezogene Arbeitskosten zu senken, und da einige Mitgliedstaaten bereits Ma nahmen in dieser Richtung ergriffen haben, so da niedrigere öffentliche Einnahmen durch Verlagerung von Gebühren und Beiträgen auf andere Bereiche ausgeglichen werden; ist ferner der Ansicht, da die Auswirkungen dieser Ma nahmen sorgfältig geprüft und die Ergebnisse umfassend veröffentlicht werden sollten;
45.ist der Auffassung, da es angesichts der Entwicklung des Binnenmarkts geboten ist, auf Unionsebene Absprachen über alternative Finanzierungsquellen zu treffen, wofür zur Zeit CO2-Steuer, Besteuerung spekulativer Kapitalbewegungen, Mobiliarvorausabzug und bestimmte MwSt.-Sätze in Betracht kommen;
f)Ausbildung und Ausbau von Humanressourcen
46.weist darauf hin, da Berufsausbildung nur dann attraktiv bleibt, wenn berufliches Lernen Grundlagen für lebenslanges Lernen vermittelt und die Möglichkeiten zum Ausbau der Beschäftigungschancen des einzelnen erweitert, und da sie nur dann zukunftsgerichtet ist, wenn in ihr zu frühe Spezialisierungen unterbleiben, so da Einbahnstra en bei Berufen, die sich als chancenlos erweisen, vermieden werden;
47.fordert daher,
-durch fortlaufende Modernisierung der Inhalte und Anforderungen die Qualität der Berufsausbildung zu sichern und weiterzuentwickeln, die schöpferischen Kräfte zu wecken und das persönliche Engagement sowie die Kreativität zu steigern,
-das Ausbildungsangebot durch Stimulierung alternierender Systeme attraktiv zu machen,
-durch eine entsprechende Qualifizierung zu einer verbesserten Fähigkeit zur Integration von Beruf und Elternschaft bei Frauen und Männern beizutragen,
-allgemein die Möglichkeiten der Frauen zu einer aktiven Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu verbessern,
-durch Verzahnung von Ausbildung, ausbildungsbegleitenden Zusatzqualifikationen und Fortbildung neue, inhaltlich und zeitlich zusammenhängende, transparente berufliche Bildungswege zu entwickeln,
-bessere Aufstiegschancen für Arbeitnehmer durch Einführung von Systemen der Fortbildung und des lebenslangen Lernens zu schaffen,
-die Transparenz der Weiterbildungsangebote zu erhöhen,
-die finanzielle Förderung der Weiterbildung sowie Informationen über Bildungs-, Aufstiegs- und Weiterbildungschancen zu verbessern,
-die Ausbildungschancen aller Jugendlichen zu vergrö ern,
-für Jugendliche, die trotz aller Hilfen keine Berufsausbildung beginnen, und für Erwachsene ohne Ausbildungsabschlu Optionen für eine Berufsausbildung offenzuhalten,
-für ältere, gesundheitlich eingeschränkte und/oder geringer qualifizierte Arbeitnehmer spezielle Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsangebote anzubieten,
-bei der Neuordnung von Ausbildungsberufen ausgehend von dauerhafter Verwertbarkeit auf den Zugang zu breitem Berufsspektrum zu achten;
g)Wirtschaftsdemokratie
48.weist darauf hin, da die Steigerung der Produktivität eng mit Information, Konsultation und Mitbestimmung der Beschäftigten an ihren Unternehmen zusammenhängt, besonders wenn es um den Übergang zu flexibleren Produktionsmethoden geht; ist der Ansicht, da eine solche Beteiligung der Beschäftigten an den Unternehmen sowie auf lokaler, regionaler, nationaler Ebene und auf der Ebene der EU unerlä lich für die neuen Modelle für wirtschaftliche und soziale Entwicklung sein sollte, die geschaffen werden müssen, um eine umweltgerechte Entwicklung zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Union zu steigern; betont in diesem Zusammenhang die methodische und inhaltliche Bedeutung des Dokuments vom 16. Mai 1995 über die Leitlinien der Sozialpartner zur Umgestaltung des Aufschwungs in einen Proze des dauerhaften und beschäftigungsfördernden Wachstums;
49.weist auf die Bedeutung des sozialen Dialogs auf allen Ebenen hin und betont, da die Glaubwürdigkeit der europäischen KMU-Politik ernsthaft beeinträchtigt wird, wenn die Kommission nicht mit der vollständigen Beteiligung der spezifischen KMU-Vertretung am sozialen Dialog auf europäischer Ebene in allen Bereichen ernst macht;
h)öffentlicher Sektor
50.ist der Auffassung, da die Neudefinition und Verankerung eines zukunftsfähigen öffentlichen Sektors gerade angesichts der Herausforderungen des ökologischen Umbaus und der neuen Technologien eine der wesentlichen politischen Aufgaben darstellt, die für die Beschäftigungspolitik, die Gleichheit von Mann und Frau und den sozialen Schutz der Gesellschaft relevant sein werden;
II.VERFAHREN
51.ist der Auffassung, da getrennte Konzepte der Arbeits- und Wirtschaftspolitik vermieden, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der Union verstärkt und die Beschäftigungspolitik in den Mittelpunkt der Gemeinschaftspolitiken gestellt werden müssen;
52.nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission an den Rat über die Folgearbeiten zur Beschäftigungsinitiative des Europäisches Rats von Essen, die eine Grundlage für die Einrichtung eines Überwachungsverfahrens, mit dem die Beschäftigungspolitik überwacht werden kann, und eine bemerkenswerte Reaktion auf die Vorstellungen darstellt, die in Ziffer 30 und 39 seiner obengenannten Entschlie ung vom 1. Dezember 1994 entwickelt wurden; hält dies jedoch nur für einen ersten Schritt im Rahmen der Ausarbeitung eines Verfahrens zur Bewertung der Leistung der Mitgliedstaaten und der Union im Bereich Beschäftigung und Sozialunion;
53.empfiehlt angesichts des Umfangs der Herausforderung, die darin besteht, sowohl die finanzpolitischen Konvergenzkriterien für eine gemeinsame Währung als auch die Beschäftigungsziele des Wei buches über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (oder, in den Worten des Vertrags über die Europäische Union, "ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Ma an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten") zu erreichen, da der Jahreswirtschaftsbericht und der Beschäftigungsbericht auch den nationalen und regionalen Parlamenten zur Information und zur positiven Weiterbehandlung übermittelt werden;
54.schlägt hinsichtlich der in der Mitteilung der Kommission dargestellten Überwachungsverfahren in der ersten Jahreshälfte vor,
-da die Kommission ihren Jahreswirtschaftsbericht so früh im Jahr wie möglich veröffentlicht, und da dieser eine Bewertung der Umsetzung der im Vorjahr angenommenen allgemeinen Leitlinien für die Wirtschaftspolitik einschlie t,
-da seine erste Stellungnahme den nationalen Parlamenten übermittelt werden sollte, damit diese sie bei ihren eigenen Debatten über den Bericht berücksichtigen können,
-da die Minister für soziale Angelegenheiten an der Formulierung der wirtschaftspolitischen Leitlinien beteiligt werden, sofern diese ein umfangreicheres und detaillierter ausgearbeitetes Kapitel über die Beschäftigung enthalten ,
-da die Kommission ihre Prioritäten für die wirtschaftspolitischen Leitlinien in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währungspolitik und des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung darlegt und erörtert,
-da die Kommission ihre Empfehlungen für die Leitlinien erst annimmt, wenn es seinen Bericht zu diesem Thema angenommen hat,
-da der Rat ihm so bald wie möglich den endgültigen Text der Leitlinien übermittelt,
-da die Sozialpartner in diesen Proze einbezogen werden;
55.hinsichtlich des Überwachungsverfahrens in der zweiten Jahreshälfte:
-fordert die Kommission dringend auf, ihren Beschäftigungsbericht im Juli und ihren Synthese-Bericht im September zu veröffentlichen,
-erwartet von der Kommission, da sie ihre Prioritäten für den Synthese-Bericht vor einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung darlegt und erörtert,
-erwartet, da der Synthese-Bericht eine Beurteilung der Wirtschaftspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten sowohl aus allgemeiner Perspektive als auch aus der Perspektive der Umsetzung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten einschlie t,
-weist darauf hin, da die Beiträge des Rates für soziale Angelegenheiten und des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister einheitlicher gemacht werden könnten, wenn beide Räte während dieses Zeitraums eine gemeinsame Sitzung abhalten würden,
-ist der Ansicht, da der Bericht der Kommission an den Europäischen Rat und die Schlu folgerungen des Europäisches Rates selbst die Form von "Beschäftigungsleitlinien" (entsprechend den Wirtschaftsleitlinien) annehmen sollten, in denen den Mitgliedstaaten Verbesserungsvorschläge für ihre Beschäftigungspolitik im allgemeinen sowie für ihre Mehrjahresprogramme im besonderen gemacht werden,
-schlägt vor, da die Sozialpartner in diesen Proze einbezogen werden;
56.betont, da der Ständige Ausschu für Beschäftigungsfragen (SAB) eine herausragende Rolle in dem neuen Überwachungsverfahren spielen sollte; äu ert die Hoffnung, da dies der Schwerpunkt des neuen Vorschlags zum Ausbau der Rolle des SAB sein wird, den die Kommission in ihrem mittelfristigen sozialen Aktionsprogramm angekündigt hat; wünscht, im Ständigen Ausschu für Beschäftigungsfragen gemä dem Willen zur Stärkung seiner Rolle vertreten zu sein;
57.ist der Ansicht, da ein Überwachungsverfahren mit me baren Kriterien ausgestattet werden mu , die benutzt werden, um die Ausführung zu bewerten und, wo dies sinnvoll ist, Ziele zu setzen; schlägt vor, da diese Kriterien sowohl für die Beschäftigungspolitik im allgemeinen als auch für die fünf in Essen definierten Schwerpunktbereiche gelten sollen;
58.schlägt in bezug auf die fünf Bereiche von Essen vor, da politische Aktivitäten, mit denen die Mitgliedstaaten die Empfehlungen und Verpflichtungen des Europäischen Rats erfüllen wollen, wirksam überwacht und bewertet werden, und da die Mitgliedstaaten ihre Aktivitäten auswerten und demonstrieren müssen, wie bestimmte Änderungen in der Politik zum Erreichen von Politikzielen beitragen;
59.ist der Ansicht, da es voll in die neuen Überwachungsverfahren einbezogen werden mu , um zu gewährleisten, da seine politischen Ziele verfolgt werden; beauftragt daher seine beiden hauptsächlich mit der Beschäftigungspolitik befa ten Ständigen Ausschüsse, den Ausschu für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und den Ausschu für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, zusammen mit anderen von Beschäftigungsfragen betroffenen ständigen Ausschüssen
-für jede Mai-Plenartagung einen gemeinsamen Bericht über den Jahreswirtschaftsbericht und die empfohlenen Wirtschaftsleitlinien der Kommission zu erstellen,
-für jede November-Plenartagung einen gemeinsamen Bericht über den Synthese-Beschäftigungsbericht zu erstellen,
-in Zusammenarbeit mit allen anderen betroffenen Ausschüssen die Modalitäten auszuarbeiten, um die genannten Anforderungen umzusetzen;
60.erklärt, da die dauerhafte Beseitigung der Arbeitslosigkeit und die Herbeiführung der Vollbeschäftigung eine soziale Umstrukturierung erforderlich machen, die über die hier skizzierten Empfehlungen hinausgeht und einen radikalen Wandel des ganzen Wertesystems, von dem das Wirtschaftsleben im heutigen Europa geprägt ist, voraussetzt; fordert alle diejenigen, die an humanistische Werte glauben, auf, ihre Kräfte gemeinsam für die Herbeiführung des erforderlichen Wandels einzusetzen;
61.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, dem Wirtschafts- und Sozialausschu , dem Ausschu der Regionen und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.