B4-1025/95
Entschlie ung zum Schutz der Minderheiten und der Menschenreche in Rumänien
Das Europäische Parlament,
A.in Kenntnis der Tatsache, da sich Parlament und Senat Rumäniens am 28. Juni 1995 auf ein Unterrichtsgesetz geeinigt haben,
B.im Bewu tsein, da das Gesetz zu einer weiteren Verschärfung der Lage der Minderheiten in Rumänien führt,
C.unter Hinweis auf die Zusicherungen, die die rumänische Regierung dem Europarat bezüglich der Minderheitenrechte gegeben hat,
D.unter Hinweis auf den Antrag Rumäniens, Mitglied der Europäischen Union zu werden,
E.im Bewu tsein, da in Rumänien weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen wie zum Beispiel Inhaftierung gewaltloser politischer Gefangener, willkürliche Festnahmen von Angehörigen der Minderheit der Roma, Folter und Mi handlung an Gefangenen zu beklagen sind,
F.besorgt darüber, da die rumänischen Polizei- und Sicherheitskräfte offenbar ein falsches Verständnis von ihren Aufgaben sowie von ihren Rechten und Pflichten haben,
G.besorgt darüber, da in Rumänien seit 1990 ein zunehmender Nationalismus zu verzeichnen ist, dessen Zielscheibe insbesondere die Minderheit der Roma ist,
1.nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, da das am 28. Juni 1995 verabschiedete Gesetz die Rechte der Minderheiten im Unterrichtswesen willkürlich beschneidet, insbesondere durch die Paragraphen 22, 32, 118/124, 120/126, 121/127;
2.stellt fest, da bestimmte äu erst wichtige Fächer nicht mehr in den Minderheitensprachen unterrichtet werden dürfen, insbesondere Wirtschafts-, Ingenieurs- und Rechtswissenschaften;
3.stellt fest, da das Gesetz der Ausbreitung der Minderheitenschulen ein Ende setzt;
4.wünscht, da Rumänien eines Tages Mitglied der Europäischen Union werden kann; betont die Tatsache, da dies nur für ein Land möglich ist, das die Menschen- und Minderheitenrechte achtet, und fordert deshalb Rumänien nachdrücklich auf, keine Ma nahmen zu ergreifen, die das Land aus unserer Union ausschlie en;
5.fordert den rumänischen Senat und das Abgeordnetenhaus des rumänischen Parlaments auf, ein Gesetz einzubringen mit dem Ziel, das verabschiedete diskriminierende Gesetz rückgängig zu machen;
6.fordert die Regierung Rumäniens auf, ihre internationalen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte endlich einzuhalten;
7.fordert die Kommission und den Rat auf, schnellstmöglich Mittel - z.B. im Rahmen des Phare-Programms - für Schulungen der rumänischen Polizei- und Sicherheitskräfte über Menschenrechte sowie über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten in einem demokratischen Rechtsstaat bereitzustellen und die Durchführung solcher Schulungen in und au erhalb Rumäniens mit Priorität zu versehen;
8.fordert die rumänische Regierung auf, ihre Politik des Hinnehmens nationalistischer Gewalt endlich aufzugeben, indem sie insbesondere Polizei- und Sicherheitskräften, die nationalistischer Gewalt tatenlos zusehen, nicht länger Straffreiheit einräumt;
9.fordert die Kommission und den Rat auf, bei ihrer Arbeit zu Rumänien dem Thema Menschenrechte in umfassendem Sinne besondere Beachtung zu schenken;
10.forderten den Gemischten Parlamentarischen Ausschu EU-Rumänien auf, das Thema Menschenrechte in umfassendem Sinne in die Agenda seiner Beratungen und Sitzungen aufzunehmen;
11.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und der rumänischen Regierung zu übermitteln.