Radicali.it - sito ufficiale di Radicali Italiani
Notizie Radicali, il giornale telematico di Radicali Italiani
cerca [dal 1999]


i testi dal 1955 al 1998

  RSS
gio 06 mar. 2025
[ cerca in archivio ] ARCHIVIO STORICO RADICALE
Archivio PE
Parlamento Europeo - 13 luglio 1995
Verurteilung von acht saharauischen Demonstranten in Marokko

B4-0949, 0970, 0993 und 0996/95

Entschlie ung zur Verurteilung von acht saharauischen Demonstranten in Marokko

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf die Resolution der Vereinten Nationen zur Abhaltung eines Referendums über die Selbstbestimmung in der Westsahara,

-unter Hinweis auf den Bericht der Mission des UN-Sicherheitsrates in der Westsahara;

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 10. Februar 1994 zu den Menschenrechtsverletzungen in Marokko und in der Westsahara und vom 16. März 1995 zur Westsahara,

A.unter Hinweis darauf, da Marokko die internationalen Konventionen über Menschenrechte und gegen Folter ratifiziert hat,

B.zutiefst schockiert darüber, da acht saharauische Studenten, die auf einer Demonstration am 11. Mai 1995 in El Aiun festgenommen worden waren, von einem Militärgericht zu Haftstrafen von acht bis fünfzehn Jahren verurteilt wurden, bevor König Hassan II diese Strafen auf ein Jahr herabgesetzt hat,

C.unter Hinweis auf Dutzende von Verhaftungen, die die marokkanische Polizei bei dieser Demonstration vorgenommen hat,

D.in der Erwägung, da die jüngste Amnestie für politische Gefangene keinen Saharaui einschlo ,

E.angesichts des Widerspruchs zwischen der Ankündigung, das Referendum möglichst rasch durchzuführen, und der Verhaftung und schweren Bestrafung von Menschen, die sich friedlich für die Selbstbestimmung der Westsahara ausgesprochen haben,

1.fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung dieser jungen Demonstranten sowie aller marokkanischen und saharauischen politischen Gefangenen, die aufgrund ihrer Meinungsäu erungen festgenommen und inhaftiert wurden;

2.fordert die marokkanische Regierung auf, die internationalen Konventionen, die sie bezüglich der Menschenrechte unterzeichnet hat, einzuhalten;

3.ersucht die Behörden der Europäischen Union und die Regierungen der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen alles zu tun, um die marokkanische Regierung zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen und zur Durchführung des UN-Friedensplans zu veranlassen;

4.ersucht die Konfliktparteien, sich jeder Ma nahme zu enthalten, die dazu angetan ist, die Durchführung des Friedensplans zu behindern oder in Frage zu stellen;

5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, der MINURSO, den Generalsekretären der UNO und der OAU, der marokkanischen Regierung und der Polisario-Front zu übermitteln.

 
Argomenti correlati:
stampa questo documento invia questa pagina per mail