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Parlamento Europeo - 13 luglio 1995
Sudan

B4-0997 und 1023/95

Entschlie ung zum Sudan

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage im Sudan,

A.in der Erwägung, da der sich bereits über zwölf Jahre hinziehende Bürgerkrieg im Sudan, der hauptsächlich im Süden ausgetragen wird und bislang mehr als eine Million Menschenleben gekostet hat, weiterhin gewaltiges menschliches Leid, Hunger, einen immer grö eren Flüchtlingsstrom und den Zusammenbruch der gesellschaftlichen und sozialen Strukturen verursacht,

B.unter Hinweis auf den Jahresbericht 1995 von Amnesty International, wonach Folter weitverbreitet war, zahlreiche Auspeitschungen als Bestrafung durchgeführt wurden, das Schicksal von Hunderten von Gefangenen, die in früheren Jahren "verschwanden", nach wie vor ungeklärt ist und Hunderte von Menschen ohne Gerichtsverfahren in den Kriegsgebieten hingerichtet wurden,

C.in der Erwägung, da die Verletzungen der Menschenrechte sich praktisch auf alle Schichten der sudanesischen Gesellschaft erstreckten und sowohl den Norden des Landes als auch den vom Krieg betroffenen Süden betrafen,

D.in der Erwägung, da die Regierung des Sudan bislang keine Vermittlung für eine friedliche Beilegung des Bürgerkriegs erleichtert hat, dem UN-Berichterstatter für Menschenrechte den Besuch des Landes nicht erlaubt und es sogar abgelehnt hat, ein UN-Beobachterteam bei den Friedensgesprächen in Nairobi zu akzeptieren,

E.in der Erwägung, da die sudanesischen Behörden au erdem Hilfsma nahmen in den vom Krieg betroffenen Gebieten behindern, was im Widerspruch zu dem 1994 unterzeichneten Hilfsabkommen steht,

F.in der Erwägung, da die Regierung des Sudan ihre Kampagne der Zerstörung der Slumsiedlungen im Gebiet von Khartum fortsetzt; mit der Feststellung, da die 1994 begonnenen militärischen Operationen zur Folge hatten, da die Zahl der vertriebenen Menschen, die bereits Millionenhöhe erreicht hatte, noch weiter zunahm,

G.tief besorgt darüber, da Frauen und Kinder entführt und von von der Regierung kontrollierten Milizen als Haussklaven verkauft wurden,

H.in der Erwägung, da Hassan El Tourabi, der Führer der sudanesischen Islamisten, Berichten zufolge den Mitgliedern des Kommandos, das für das fehlgeschlagene Attentat gegen den ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak am 26. Juni 1995 in Addis Abeba verantwortlich war, seine Anerkennung ausgesprochen hat,

1.verurteilt die Regierung des Sudan und die Gruppierungen der sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) wegen der Fortsetzung des Bürgerkriegs im Süden und wegen der Ermordung von Menschen, der Massaker, der Folter und anderer Verletzungen der Menschenrechte, die sie gegenüber der Zivilbevölkerung im Südsudan begehen;

2.verurteilt die Regierung des Sudan für die von ihr betriebene Politik einer erzwungenen Islamisierung der christlichen und animistischen Bevölkerungsgruppen des Südens durch Tötung, Folter, Einschüchterung und Versklavung von Kindern sowie wegen der Zerstörung der Slumsiedlungen im Gebiet von Khartum;

3.fordert die sudanesischen Behörden auf, die Hilfsma nahmen in den vom Krieg betroffenen Gebieten nicht zu behindern;

4.fordert die sudanesische Regierung und die SPLA auf, die Menschenrechte zu achten, alle politischen Gefangenen freizulassen und die willkürlichen und heimlichen Verhaftungen zu beenden;

5.fordert die sudanesische Regierung auf, die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder Bestrafung zu ratifizieren und uneingeschränkt mit dem UN-Berichterstatter für die Menschenrechte zusammenzuarbeiten;

6.fordert die Mitgliedstaaten der Union auf, im UN-Sicherheitsrat Druck auszuüben, um die Sanktionen gegen das Regime in Khartum zu verstärken, einschlie lich eines internationalen Waffenembargos, um die sudanesische Regierung durch Druck dahin zu bringen, die Massaker an der Bevölkerung im Süden ihres Landes zu beenden und die Menschenrechte im ganzen Land zu achten;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Versammlung AKP/EU, dem UN-Generalsekretär und der Regierung des Sudan zu übermitteln.

 
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