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Parlamento Europeo - 14 luglio 1995
Alternativmethoden zu Tierversuchen

A4-0165/95

Entschlie ung zum Jahresbericht 1994 der Kommission über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung von Alternativmethoden zu Tierversuchen

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des Jahresberichts 1994 der Kommission vom 15. Dezember 1994 über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung von Alternativmethoden zu Tierversuchen (KOM(94)0606 - C4-0115/95),

-unter Hinweis auf seinen in zweiter Lesung gefa ten Beschlu vom 21. April 1993 betreffend den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie zur sechsten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (C3-0010/93 - 307(SYN)),

-in Kenntnis der Richtlinie 93/35/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur sechsten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (A4-0165/95),

1.bedauert es, da die Kommission zwei Jahre nach der Annahme der Richtlinie 93/35/EWG nicht in der Lage ist, eine detaillierte Analyse vorzulegen, aus der Umfang und Zweck der in der Europäischen Union zur Prüfung kosmetischer Mittel durchgeführten Tierversuche hervorgehen;

2.verurteilt, da bei dem Ersatz von Tierversuchen durch alternative Versuchsmethoden wenig Fortschritte erzielt worden sind, wodurch die Einhaltung des in der Richtlinie 93/35/EWG vorgesehenen Termins für das Verbot von Tierversuchen (1. Januar 1998) gefährdet ist;

3.stellt noch einmal fest, da es am Termin 1. Januar 1998 für das Verbot von Tierversuchen festhält;

4.fordert die Kommission auf:

a)eine detaillierte statistische Analyse von Kosmetikversuchen an Tieren in allen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1991 bis 1993 auszuarbeiten;

b)ihre derzeitige Auslegung von Artikel 4 unverzüglich zu überprüfen und zu bestätigen, da Versuche mit Fertigprodukten in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen;

c)mit den zuständigen nationalen Behörden unverzüglich Möglichkeiten für eine genauere Überprüfung von Kosmetikversuchen vor deren Genehmigung, einschlie lich einer kritischen Untersuchung ihrer Notwendigkeit, der Schmerzbelastung und der Anzahl der verwendeten Tiere, zu erörtern;

d)Ma nahmen zu treffen, um alle Unternehmen und Institutionen, die innerhalb der EU Tierversuche durchführen, aufzufordern, sich aktiv an Entwicklungs- und Validierungsstudien zu beteiligen, parallel zu den Tierversuchen In-vitro-Experimente durchzuführen und relevante Daten zur Verwendung in Dateneinrichtungen der EU zu liefern;

e)innerhalb der OECD eine Diskussion in Gang zu bringen, um in den als aussichtsreich beschriebenen Versuchsbereichen die rasche Anerkennung von Alternativmethoden zu erleichtern;

f)zusammen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie geeignete Studien zur Beschleunigung der Entwicklung alternativer Methoden in den für die Kosmetik zahlenmä ig wichtigsten Bereichen, z.B. Hautsensibilisierung, akute/subchronische/chronische Toxizität, zu initiieren und zu finanzieren;

5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

 
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