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Parlamento Europeo - 14 luglio 1995
Beschäftigung

A4-0122/95

Entschlie ung zum Jahresbericht der Kommission über "Beschäftigung in Europa 1994"

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission über "Beschäftigung in Europa 1994" (KOM(94)0381 - C4-0200/94),

-in Kenntnis des Wei buchs der Kommission über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (KOM(93)0700),

-gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

-unter Hinweis auf die Beschlüsse des Europäischen Rates auf seinen Tagungen in Edinburgh, Kopenhagen, Brüssel und Korfu,

-in Kenntnis der Schlu folgerungen des Europäischen Rates von Essen vom 9. und 10. Dezember 1994,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 10. März 1994 zur Beschäftigung in Europa,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 1. Dezember 1994 zum Aktionsplan für die Beschäftigungspolitik, der auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen am 9. und 10. Dezember verabschiedet werden soll,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 19. Januar 1995 zum Wei buch über die europäische Sozialpolitik - Ein zukunftsweisender Weg für die Union,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0122/95),

A.in Anbetracht der Tatsache, da sich die Gemeinschaft zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt verpflichtet hat,

B.in der Erwägung, da sich 1994 etwa 18 Millionen offiziell registrierte Arbeitslose in der Gemeinschaft um einen neuen Arbeitsplatz bemühen, während in einigen Mitgliedstaaten eine gro e Anzahl von Arbeitslosen nicht in den offiziellen Arbeitslosenstatistiken geführt wird,

C.in der Erwägung, da die Integration unserer Volkswirtschaften es nicht zulä t, die Arbeitslosigkeit in den fünfzehn Mitgliedstaaten als rein nationale Probleme zu betrachten,

D.in der Erwägung, da die Debatte über die Beschäftigung in Europa nicht isoliert von der zunehmenden "Globalisierung" der Wirtschaft betrachtet werden kann,

E.in der Erwägung, da fast alle Mitgliedstaaten hohe Arbeitslosen- und niedrige Beschäftigungsraten sowie regionale Ungleichgewichte aufzuweisen haben, so da einheitliche und gemeinsame Ma nahmen auf Unionsebene gestaltet werden müssen, um diese Probleme einschlie lich der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen für diejenigen, die sich gegen Ausgrenzung wehren, zu bewältigen, wobei den Erfordernissen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist,

F.in der Erwägung, da der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft u.a. auf Zwänge zurückzuführen ist, die in der Arbeit, im Anstieg der Arbeitskosten und im Rückgang langfristiger Spareinlagen zum Nachteil der Produktivinvestitionen, in der Ineffizienz der Verwaltung zahlreicher öffentlicher Dienste sowie der Produktion von Gemeinschaftsgütern, im qualitativen Ungleichgewicht zwischen Arbeitsplatzangebot und -nachfrage sowie in der Überalterung der Bevölkerung, welche das finanzielle Gleichgewicht der sozialen Sicherheit belastet, zu finden sind,

G.in der Erwägung, da im Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eine mittelfristige Strategie für die Union und ihre Mitgliedstaaten dargelegt ist, mit der die Schaffung von 15 Millionen dauerhaften neuen Arbeitsplätzen angestrebt wird, und da der Europäische Rat auf seiner Tagung vom Dezember 1993 in Brüssel dieses Wei buch begrü te und auf dieser Grundlage einen Aktionsplan verabschiedete,

H.in der Erwägung, da der soziale Zusammenhalt wesentlicher Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft sein mu , da marktwirtschaftliche Effizienz auf dem Akzeptieren einer Sozial- und Wirtschaftsstruktur beruht, die soziale Verteilungsgerechtigkeit und soziale Mitverantwortung mit sich bringt und den Schutz der Umwelt berücksichtigt,

I.in der Erwägung, da das Problem der Arbeitslosigkeit eine gro e Herausforderung für die Europäische Union darstellt und da das wirtschaftliche Wachstum eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze darstellt,

J.in der Erwägung, da die internationale Wettbewerbsfähigkeit wesentlich bestimmt wird durch die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft, durch einen hohen Ausbildungsstand, durch eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur sowie durch eine enge und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen,

K.in der Erwägung, da der Faktor Arbeit im Entwicklungs- und Produktionsproze stärker berücksichtigt werden sollte mit dem Ziel, den Gesamtanteil der Beschäftigten zu heben, der im Vergleich zu den übrigen entwickelten Ländern und Regionen weiterhin niedrig geblieben ist,

L.in der Erwägung, da es in den Mitgliedstaaten in einer Reihe von sich entwickelnden Beschäftigungssektoren, insbesondere im Gesundheitswesen und bei anderen Betreuungsdienstleistungen, auf dem Gebiet der Umwelt, des Fremdenverkehrs und der Kultur sowie bei den Dienstleistungen im gewerblichen Bereich und in der Sozialwirtschaft noch ein gro es Potential für die Schaffung von Arbeitsplätzen gibt,

1.drängt erneut die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten, ihrer für die wirtschaftliche Entwicklung sehr wichtigen Rolle gerecht zu werden durch:

-eine Stärkung der Wettbewerbspolitik,

-die Schaffung eines für die Spar- und Investitionstätigkeit sowie für Unternehmensgründungen günstigen Klimas sowie von Rahmenbedingungen, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den Gewinnen und Investitionen (Produktivkapital) erleichtern, die durch eine zurückhaltende (z.B. produktivitätsorientierte) Barlohnpolitik überhaupt erst entstanden sind,

-die Schaffung eines günstigen Klimas, das arbeitsplatzschaffende Investitionen stimuliert,

-die Aufstockung der finanziellen Mittel für die technologische Forschung,

-die Förderung der Industrieproduktion in den Bereichen der Spitzentechnologien,

-die Verwirklichung der transeuropäischen Netze (Verkehr, Telekommunikation),

-Unterstützung von Produktionstechniken, die die Umwelt schützen, den Verbrauch von Rohstoffen, die Abgabe von Schadstoffen sowie die Produktion von Müll deutlich verringern und sich als Teil eines natürlichen Kreislaufs verstehen,

-die besondere Berücksichtigung der Klein- und Mittelbetriebe bei der Festlegung der Regelungen und der gemeinschaftlichen Aktionsprogramme, um ihren besonderen Eigenschaften Rechnung zu tragen; und vor allem eine Vereinfachung der auf KMU anwendbaren administrativen und/oder technischen Vorschriften,

-Verbesserung der Ma nahmen zur Existenzgründung durch umfassende Konzepte der Beratung und zielgerichteter Finanzierung.

-besondere Berücksichtigung der Einbeziehung und Mitwirkung der Sozialpartner im Wirtschaftsproze , und zwar auf allen Ebenen, u.a. im Rahmen des sozialen Dialogs;

2.erwartet, da die Mitgliedstaaten dafür sorgen, da den Unternehmen der notwendige Handlungsspielraum gewährt wird, damit sie auf Veränderungen des Marktes flexibel reagieren können, und fordert sie daher auf, die bürokratischen Vorschriften zur Firmengründung und Errichtung zu entschlacken und zu vereinfachen;

3.sieht es als Grundvoraussetzung für ein beschäftigungsförderndes Wachstum an, da Ma nahmen getroffen werden, damit die europäischen Arbeitskräfte die Fähigkeit entwickeln, während des gesamten Lebens selbständig zu lernen, und hält es für wichtig, da sich der einzelne aufgeschlossener gegenüber sich anbahnenden Erneuerungen zeigt und bereit ist, Flexibilität hinsichtlich seiner Berufswahl zu zeigen;

4.vertritt die Auffassung, da zur Förderung der Beschäftigung wirksamere strukturpolitische Ma nahmen auch auf Gemeinschaftsebene erforderlich sind und da diese Ma nahmen mit einer aktiven Beteiligung der Sozialpartner und einer angemessenen finanziellen Unterstützung, insbesondere auf der Grundlage von Partnerschaften zwischen öffentlicher und privater Hand, einhergehen müssen;

5.erwartet von den Tarifvertragsparteien, da sie im Sinne einer positiven Flexibilität bei der Aushandlung der Tarifverträge darauf achten, da Wege aufgezeichnet werden, wie gemä den Anforderungen, die an die jeweilige Branche gestellt werden, die Arbeitsverhältnisse gestaltet und eine bessere berufliche Qualifizierung der Arbeitnehmer durchgeführt werden, um sich dem durch den technologischen Fortschritt bedingten Strukturwandel anpassen zu können;

6.appelliert an die einzelnen Unternehmer und Sozialpartner sowie im Blick auf die Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen auch an die Mitgliedstaaten, die hierfür zuständigen regionalen Behörden und die Union, Ma nahmen zur Förderung der freiwilligen, sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeit, der Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit, der bezahlten Freistellung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und anderer Formen der Arbeitszeitverkürzung zu ergreifen, unter der ausdrücklichen Voraussetzung, da die Wettbewerbsposition der Unternehmen und der soziale Schutz der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden dürfen;

7.spricht sich für eine Neugestaltung bzw. Verkürzung der Arbeitszeit aus, damit die Arbeitssuchenden leichter Arbeitsplätze finden können, und kommt zu dem Ergebnis, da eine Verkürzung der Arbeitszeit zwar die Beschäftigung in einigen Sektoren erhöhen kann, da sie aber für sich allein nicht den erhofften Beschäftigungsschub erzielen kann und daher nicht als Allheilmittel für die Arbeitslosigkeit in der EU betrachtet werden darf, und verweist diesbezüglich auf die Vorarbeiten seines Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung für einen Bericht über die Verringerung der Arbeitszeit (PE 211.370);

8.ist der Auffassung, da eine grö ere Flexibilität der Arbeitszeit im Interesse der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber liegt, und stellt fest, da sie nur mit der Unterstützung der Sozialpartner und der in den Betrieben verantwortlichen Personen beider Seiten verwirklicht werden kann; nimmt zur Kenntnis, da nach Berücksichtigung der sektoralen Verlagerung der Beschäftigung von der Landwirtschaft und der Industrie auf den Dienstleistungssektor und in Anbetracht des relativen Anstiegs der Beschäftigung von Frauen gemä dem Bericht über die Beschäftigung in Europa 1994 nur in fünf der zwölf Mitgliedstaaten zwischen 1983 und 1992 ein Rückgang der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von mehr als einer Stunde zu verzeichnen war, während in zwei Mitgliedstaaten die durchschnittliche Wochenarbeitszeit leicht anstieg;

9.ist der Ansicht, da die Mitgliedstaaten noch weitere Schritte zum Abbau der Besteuerung der Arbeit und der Lohnnebenkosten, insbesondere bei minderqualifizierten Arbeitskräften, bei denen diese Kosten unverhältnismä ig hoch sind und zur Besteuerung der Ressourcennutzung unternehmen müssen; fordert daher, da Sozialversicherungen von versicherungsfremden Ausgaben stufenweise entlastet und gesamtstaatliche Aufgaben über den Staatshaushalt finanziert werden;

11.erwartet eine Anhebung der finanziellen Aufwendungen für arbeitsmarktpolitische Ma nahmen, die zur Förderung des Strukturwandels und nicht zur Bewahrung veralteter Strukturen eingesetzt werden;

12.vertritt die Auffassung, da die Gründung eigener Unternehmen bei drohender und bei bestehender Arbeitslosigkeit gefördert werden sollte (z.B. durch teilweise Fortzahlung von Arbeitslosengeld, Kapitalisierung von Leistungsansprüchen, Wiedererlangen von Ansprüchen bei Scheitern der Existenzgründung innerhalb einer Übergangszeit);

13.spricht sich für befristete Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber aus, die sich tatkräftig für die Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt einsetzen und befürwortet eine Verbesserung der Effizienz öffentlicher Arbeitsvermittlungsstellen, damit die Nachfrage nach Arbeit auch von den Arbeitssuchenden erkannt werden kann;

14.betrachtet mit Sorge das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei qualifizierten Arbeitskräften; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme weiterzuentwickeln, und die Union, diese Anstrengungen zu fördern und zu ergänzen (Leonardo-Programm), damit sich diese Systeme den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt - gerade vor dem Hintergrund der sich rasch entwickelnden Informationsgesellschaft - anpassen können; fordert die Förderung von Berufsausbildung und Bildung auf hohem Niveau und eine Zusammenarbeit von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern bei der Entwicklung und Durchsetzung eines zukunftsweisenden Fortbildungskonzeptes, das das Prinzip des lebenslangen Lernens (Wei buch) umsetzt; hält es au erdem für wichtig, Arbeitnehmern und Arbeitgebern den Gedanken zu vermitteln, da Berufsbildung bzw. Fortbildung als ständiger Faktor im Arbeitsleben zu gelten hat;

15.fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sozial- und Arbeitsmarktinfrastruktur aktiv auszubauen, um auf die Veränderungen der Rolle der Geschlechter in der Gesellschaft positiv zu reagieren, und ersucht hierzu den Rat um eine baldige Verabschiedung der Richtlinie über Elternurlaub;

16.unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer europäischen Immigrationspolitik, um die illegale Einwanderung und ihre Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt wirksam zu bekämpfen, und befürwortet eine gemeinsame Politik, die auf mit den Auswanderländern vereinbarten Ma nahmen zur Steuerung des Migrationsdrucks beruht, wobei Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu berücksichtigen und Vereinbarungen über die berufliche Ausbildung der Wanderarbeitnehmer und ihre Integration in den europäischen Arbeitsmarkt zu schlie en sind;

17.stellt fest, da der wirtschaftliche Erfolg der EU mit dem Welthandel verknüpft ist und da Armut und Verschuldung in den Entwicklungsländern die Möglichkeiten der EU schwerwiegend beeinträchtigen, Waren auszuführen und Arbeitsplätze in den Mitgliedstaaten zu schaffen;

18.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Wirtschafts- und Sozialausschu zu übermitteln.

 
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