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Parlamento Europeo - 14 luglio 1995
Grundzüge der Wirtschaftspolitik

A4-0168/95

Entschlie ung zu der Empfehlung der Kommission für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (KOM(95)0228 - C4-0210/95)

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des von der Kommission gemä Artikel 103 Absatz 2 des EG-Vertrags ausgearbeiteten Entwurfs für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft,

-ferner unter Hinweis auf die Artikel 102 a und 103 Absatz 1, die es den Mitgliedstaaten auferlegen, ihre Wirtschaftspolitik zu koordinieren und sie so zu gestalten, da sie zur Verwirklichung der in Artikel 2 des EG-Vertrags vorgegebenen Ziele beiträgt,

-in Kenntnis der Empfehlung der Kommission (KOM(95)0228 - C4-0210/95),

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik und der Stellungnahme des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (A4-0168/95),

1.glaubt, da die Hauptaufgabe der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft darin liegt, den derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwung in eine deutliche Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze und in ein nichtinflationäres nachhaltiges Wachstum umzusetzen;

2.weist darauf hin, da die heutigen und für die Zukunft geschätzten Arbeitslosenraten nach wie vor Anla zu gro er Besorgnis geben (1994: 11,2%; 1995: 10,7%; 1996: 10,1%); bedauert deshalb, da in dem Abschnitt der Grundzüge, der sich mit der Beschäftigung befa t, im Gegensatz zu den Abschnitten über Inflation und Defizite keine Zielvorgaben festgelegt und keine Leitlinien für die Politik aufgestellt werden;

3.bekundet seine Sorge darüber, da das EU-Wachstum im Zeitraum 1994-96 den Prognosen der Kommission zufolge weniger als die Hälfte der während der jüngsten Rezession in nur einem Jahr (1993) aufgebauten Überkapazität binden wird und im Zeitraum 1995/96 lediglich 3 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, so da die Zahl der Arbeitslosen lediglich um 1,6 Millionen gesenkt werden kann, während gleichzeitig im Zeitraum 1992/94 5,8 Millionen Arbeitsplätze verlorengingen;

4.kommt ungeachtet der relativ optimistischen Wachstumsprognosen der Kommission im Vergleich zu denen des OECD und des IWF zu der Folgerung, da durchaus die Gefahr besteht, da das vorausgesagte Wachstum unter Umständen nicht ausreichen wird, um die durch die jüngste Rezession verursachte Arbeitslosigkeit zu beseitigen, und da die Arbeitslosenrate in Europa im Falle einer weiteren unzureichenden Erholung noch weiter in die Höhe getrieben werden könnte, so da Selbstgefälligkeit im Hinblick auf die Wachstumsleistung fehl am Platze wäre;

5.hält es für ein Zeichen der Unausgewogenheit, da nicht auf die Gefahr eines unzureichenden Aufschwungs verwiesen wird; fordert deshalb eine Weiterentwicklung der Grundzüge dergestalt, da an die Mitgliedstaaten die Forderung ergeht, einem Wiederaufleben der Inflation vorzubeugen, gleichzeitig jedoch sicherzustellen, da die Nachfrage in einem ausreichenden Ma e ansteigt, damit mehrere Jahre lang überdurchschnittliche Wachstumsraten möglich sind, wie sie - per definitionen - zur Überwindung einer Rezession erforderlich sind;

6.vertritt die Auffassung, da die in den Grundzügen skizzierten Ma nahmen nicht ausreichen, um ein nachhaltiges Wachstum zu erzielen und gegen die Massenarbeitslosigkeit vorzugehen; glaubt, da der Beitrag der Geldpolitik einerseits und der Strukturpolitik andererseits sehr viel deutlicher dargelegt werden mu ;

7.ist beunruhigt darüber, da für 1997 immer noch von einer strukturellen Arbeitslosigkeit von 9% ausgegangen wird;

8.fordert folglich mit Nachdruck, da die Beschäftigungseffekte des Wirtschaftswachstums durch Umsetzung der im Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung enthaltenen Empfehlungen einschneidend verbessert werden, insbesondere mit Hilfe folgender Ma nahmen:

-verstärkte Beschäftigungsanreize durch Senkung der Steuerlast/der Lohnnebenkosten im Rahmen der globalen makroökonomischen Stabilität,

-eine schrittweise Verlagerung der Steuerlast weg von der Besteuerung der Arbeit hin zu Steuern, die auf die Verwendung knapper natürlicher Ressourcen und die Verschmutzung der Umwelt erhoben werden,

-vorrangige Suche mit den Sozialpartnern nach neuen Arbeitszeitmodellen, um die Beschäftigung ohne Einbu en bei der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen,

-Ausbau der Ausbildungssysteme, um so die Flexibilität in bezug auf den Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten des Einzelnen zu verbessern,

-Anerkennung der bedeutenden Rolle der KMU im Bereich der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der wirtschaftlichen Entwicklung, Unterstützung und Förderung von KMU auf Gemeinschaftsebene,

-Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU und Steigerung der Investitionen, um so über die ständige Gewährung von Anreizen für Qualität, für Innovation, für eine Intensivierung der Bemühungen im Bereich der Forschung und der technologischen Entwicklung das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigungszunahme zu fördern;

9.fordert angesichts der Tatsache, da bis zur Hälfte der strukturellen Arbeitslosigkeit auf Langzeitarbeitslose entfällt, intensivere Schulungsma nahmen, die insbesondere auf benachteiligte Gruppen abzielen, um deren Beschäftigungschancen zu verbessern, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und das Risiko der sozialen Ausgrenzung zu bekämpfen;

10.unterstützt den Vorschlag der Kommission, im Rahmen von Artikel 103 des Vertrages ein Überwachungsverfahrens für die Beschäftigungstrends und die Arbeitsmarktpolitik zu schaffen; fordert jedoch interinstitutionelle Diskussionen darüber, wie der Vorschlag verstärkt werden kann und die Verfahren besser demokratisch kontrolliert werden können;

11.nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, da von allen Konvergenzkriterien in der Gemeinschaft die grö ten Fortschritte in bezug auf die Inflationsrate erzielt worden sind (die von einem Spitzenwert von 5,6% im Jahre 1991 auf 3,2% im Jahre 1994 zurückging), äu ert jedoch seine Besorgnis über die unsicheren Zukunftsaussichten, vornehmlich in den Mitgliedstaaten mit Währungsverfall, und dringt diesbezüglich auf weitere Fortschritte;

12.begrü t den generell abnehmenden Trend bei den Haushaltsdefiziten; bedauert jedoch, da die Schätzungen, die sich auf einen Dreijahreszeitraum (1994-1996) mit starkem Wirtschaftswachstum beziehen, darauf hindeuten, da lediglich die Hälfte der erwarteten Verringerung der Nettoverschuldung in der Gemeinschaft um 1,6 Prozent, gemessen am BIP, auf einen Abbau des "diskretionären" Defizits zurückzuführen sein wird; warnt in diesem Zusammenhang vor einer "Vernachlässigung der Anpassungen", durch die möglicherweise die Bereitschaft zum Abbau tieferliegender struktureller Defizite geschwächt werden könnte, da konjunkturelle Verbesserungen in der Regel die Verschuldungsbereitschaft der Regierungen erhöhen;

13.bedauert den Trend bei der allgemeinen Bruttoverschuldung (bezogen auf das BIP) der Regierungen, wobei die Prognosen darauf hinweisen, da dieser Trend vom Referenzwert 60% wegweist (1993: 66,2%; Schätzwert für 1996: 70,4%); dies deutet in mehreren Mitgliedstaaten darauf hin, da wesentlich ehrgeizigere steuerpolitische Ziele angegangen werden müssen;

14.begrü t es, da in den Grundzügen Wert auf die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen gelegt wird; glaubt jedoch, da darin der Geschlossenheit der europäischen Wirtschaft nicht genügend Rechnung getragen wird und deshalb nicht hinreichend deutlich wird, da die verantwortlichen Stellen in Europa dafür Sorge tragen müssen, da ihre Ma nahmen die binnenwirtschaftliche Nachfrage nicht über Gebühr einschränken;

15.vertritt deshalb die Auffassung, da die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik erhobene Forderung nach einem zügigen und drastischen Abbau der Defizite die Bedingungen für eine Zinssenkung schaffen wird, wodurch die Investitionstätigkeit und ein anhaltendes Wirtschaftswachstum gefördert werden;

16.verweist darauf, da die für die Geldpolitik zuständigen Stellen für ein entsprechendes Nachfragewachstum sorgen müssen, wenn die Länder - in welchem Tempo auch immer - ihre Finanzen konsolidieren; vertritt die Auffassung, da die für die Geldpolitik zuständigen Stellen eindringlich auf ihre Verantwortung hingewiesen werden sollten;

17.ist besorgt über die nachteiligen Auswirkungen instabiler Wechselkurse auf alle Mitgliedstaaten sowie über die Möglichkeit einer Wechselkurspolitik, die nach dem Motto "beggar thy neighbour" nur auf den eigenen Vorteil bedacht ist; richtet die Aufmerksamkeit auf die Gefahren für das gute Funktionieren des Binnenmarktes, die in Wettbewerbsverzerrungen und zusätzlichen Lasten liegen, die Staaten mit abwertungsverdächtiger Währung bei der Erreichung stabilitätsorientierter mittelfristiger Ziele auferlegt werden;

18.glaubt, da Voraussetzung für einen Erfolg des Konvergenzprozesses die Schaffung einer mittelfristig orientierten Strategie der Kommission ist, bei der folgende Punkte berücksichtigt werden:

i)die Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie eine ausgewogene Mischung von Steuer- und Geldpolitik sind von gemeinsamem Interesse und erfordern deshalb die Entwicklung eines neuen Instrumentariums und neuer institutioneller Strukturen, um die Koordination zu verbessern und die schädlichen Auswirkungen auf ein Mindestma zu begrenzen;

ii)angesichts der durch den Dollarverfall verursachten Instabilität und der Rolle, die diese Währung bei internationalen Abrechnungen und Geschäften spielt, mu über eine Gemeinschaftsinitiative in bezug auf die internationalen Währungssysteme nachgedacht werden;

iii)mittelfristig ist eine Reform der Systeme der sozialen Sicherheit unter Berücksichtigung demographischer Trends und finanzpolitische Sachzwänge erforderlich;

iv)die Vollendung des Binnenmarktes durch die vollständige Umsetzung existierender Richtlinien in einzelstaatliches Recht sollte Priorität erhalten; dies gilt insbesondere für die Bereiche Versicherung, Unternehmensrecht, geistiges Eigentum und Urheberrecht, öffentliches Auftragswesen, neue Technologien und Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Freizügigkeit; darüber hinaus sollte der Binnenmarkt in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Verkehr vollendet werden;

v)die Berufsausbildung und die beruflichen Weiterbildung der Humanressourcen sind zu intensivieren, um so die Beziehungen zwischen den Bildungseinrichtungen und den Stätten für technologische Entwicklung einerseits und den Unternehmenssektor andererseits zu vertiefen;

vi)die Empfehlungen des Europäischen Rates von Essen hinsichtlich der Informationsgesellschaft, der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft müssen in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden;

vii)erforderlich ist der Übergang zu einem neuen Entwicklungsmodell durch Umsetzung der in Kapitel 10 des Wei buchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung enthaltenen Empfehlungen im Sinne der Verknüpfung von Umwelt- und Wirtschaftspolitik, um eine dauerhaft umweltverträgliche Entwicklung zu erreichen;

19.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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