B4-1062/95
Entschlie ung zu den bilateralen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über zivile Luftfahrzeuge
Das Europäische Parlament,
A.in der Erwägung, da das Abkommen der Tokio-Runde von 1979 über Zivilluftfahrzeuge erfolgreich die meisten traditionellen Handelshemmnisse in der Zivilluftfahrt und bei Luftverkehrserzeugnissen beseitigen konnte,
B.in der Erwägung, da im Abkommen von 1979 die besondere Lage der Luftfahrtindustrie anerkannt wurde, aber nicht spezifisch auf zulässige Grenzen für direkte und indirekte staatliche Unterstützung eingegangen wurde,
C.in Kenntnis des bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über staatliche Unterstützung im Bereich ziviler Luftfahrtzeuge, das 1992 abgeschlossen wurde,
D.in der Erwägung, da die Europäische Union und die Vereinigten Staaten in diesem Abkommen auf bilateraler Basis Höchstgrenzen für direkte und indirekte staatliche Unterstützung für gro e Zivilluftfahrzeuge mit mehr als 100 Sitzen vereinbart haben,
E.in der Erwägung, da im Rahmen der Uruguay-Runde Vorschläge für eine neue GATT-Vereinbarung über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen unterbreitet wurden, die sich auf alle Luftverkehrserzeugnisse (nicht nur gro e Zivilflugzeuge) und auf alle WTO-Mitglieder (nicht nur die EU und die USA) erstrecken sollten,
F.in der Erwägung, da diese Verhandlungen während der Uruguay-Runde nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten und da man den Verhandlungspartnern weitere zwölf Monate Zeit lie , um sich zu einigen, die Gespräche EU-USA dabei aber auch nicht weiterkamen,
G.unter Hinweis auf die ausschlie liche Zuständigkeit der Union für die gemeinsame Handelspolitik sowie die staatlichen Beihilfen,
H.unter Hinweis darauf, da die jüngsten Wechselkursschwankungen zwischen den europäischen Währungen und dem amerikanischen Dollar erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie hatten,
1.mi t der Erhaltung einer gesunden europäischen Zivilluftfahrtindustrie im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gro e Bedeutung bei;
2.ist sich bewu t, da die gro en Summen, die die US-Regierung für die Verteidigung ausgibt, der Zivilluftfahrtindustrie der USA eindeutige Vorteile verschaffen, Vorteile, von der die EU-Industrie nicht profitieren kann;
3.bedauert, da es bislang unmöglich war, auf multilateraler Ebene ein ausgewogenes Abkommen über bindende Regeln für staatliche Unterstützung im Bereich der Zivilluftfahrtindustrie zu verabschieden;
4.ist besorgt über die Tatsache, da das bilaterale Abkommen zwischen der Union und den Vereinigten Staaten nicht immer reibungslos funktioniert, da es an ausreichenden Informationen seitens der amerikanischen Verwaltung über direkte und indirekte staatliche Unterstützung für amerikanische Zivilluftfahrtzeuge fehlt;
5.fordert die Vereinigten Staaten auf, Buchstabe und Geist des bilateralen Abkommens zu achten, das die Verpflichtung zur gegenseitigen Unterrichtung vorsieht;
6.weist darauf hin, da weitere Arbeit zur Verbesserung der Transparenz bezüglich der indirekten staatlichen Unterstützung für die amerikanische Luftfahrtindustrie vonnöten ist, auch um zu belegen, inwieweit Hilfen für die Verteidigungsindustrie in den USA zivilen Anwendungen zugute kommen, und da man sich über eine Methodologie zur Ermittlung der direkten wie auch der indirekten Vorteile einigen mu , die der Luftfahrtindustrie aufgrund dieser Unterstützung erwachsen;
7.anerkennt, da es effizienter Mechanismen bedarf, um die staatliche Unterstützung zu kontrollieren, die allgemein anwendbar sind, ohne da der einen oder anderen Seite Wettbewerbsvorteile entstehen;
8.betont, da ein Handelszwist in diesem Bereich weder im Interesse Europas noch der Vereinigten Staaten liegen kann;
9.appelliert an alle Teilnehmer der multilateralen Verhandlungen der WTO, alles daran zu setzen, um die Verhandlungen wieder in Gang zu bringen und zum raschen Abschlu eines solchen Abkommens zu gelangen, das die gegenseitige Anerkennung ausgewählter Methoden der Beihilfe für die Luftfahrtindustrie seitens aller WTO-Mitglieder und ausgewogene und wirksame Mechanismen zur Überwachung des Ausmasses der staatlichen Unterstützung in allen WTO-Mitgliedstaaten einschlie lich der Neuankömmlinge unter den Herstellern umfa t;
10.weist darauf hin, da dieses multilaterale Abkommen eindeutige Bestimmungen über die gegenseitige Information und Konsultation sowie einen wirksamen Mechanismus zur Beilegung von Streitfällen umfassen mu ;
11.fordert die Zivilflugzeughersteller beider Seiten des Atlantik auf, enger zusammenzuarbeiten, vor allem in den vorwettbewerblichen Bereichen wie der Entwicklung neuer, umweltfreundlicherer Modelle und Triebwerke;
12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten zu übermitteln.