B4-0986, 1051, 1052, 1055, 1057 und 1065/95
Entschlie ung zur agromonetären Regelung
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Antwort der Kommission vom 22. Juni 1995 auf die mündlichen Anfragen über die agromonetären Beschlüsse des Rates,
-in Kenntnis der Verordnung (EWG) Nr. 3813/92 vom 28. Dezember 1992 sowie des Beschlusses des Rates vom 22. Juni 1995,
-in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Rates von Edinburgh zur Bewältigung der Ausgabenerhöhungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, einschlie lich der Auswirkungen der Entwicklung des Wechselkurses von ECU und Dollar,
A.unter Hinweis darauf, da die Währungsturbulenzen ernste Auswirkungen auf die Agrarmärkte und die Einkommen der Landwirte haben können und da die Umgestaltung der agromonetären Regelung in Kreisen der Landwirtschaft der Union Ängste über die Zukunft der GAP weckt,
B.in der Erwägung, da die agromonetären Beschlüsse des Rates es den Mitgliedstaaten ermöglichen, nationale Beihilfen zu gewähren, wenn die Landwirte durch die Währungsschwankungen Einkommensnachteile erleiden,
C.in der Erwägung, da weder die Landwirte noch die Gemeinsame Agrarpolitik in irgendeiner Weise für die Währungsturbulenzen verantwortlich sind,
1.nimmt die Änderungen der agromonetären Regelung zum Schutz des Einkommens der Landwirte zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, eine ausführliche Bewertung sämtlicher Folgen des obengenannten Beschlusses des Rates sowie seiner finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Union vorzunehmen;
2.ist der Auffassung, da die Beschlüsse des Rates vom 22. Juni 1995 die Grundlagen der GAP zu gefährden und langfristig zu einer Renationalisierung der einheitlichen Gemeinschaftspolitik zu führen drohen, und weist auf die Notwendigkeit hin, ihre grundlegenden gemeinschaftlichen Prinzipien beizubehalten;
3.stellt fest, da diese Beschlüsse nicht ausreichen, die Einkommensnachteile, die den Landwirten durch die Währungsschwankungen entstanden sind, voll auszugleichen;
4.fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, da durch diese nationalen Beihilfen weder Marktverzerrungen entstehen noch die Mitgliedstaaten diese Beihilfen nutzen, um in einem anderen Mitgliedstaat ihre Marktanteile unberechtigt auszudehnen;
5.fordert von der Kommission und dem Rat, da in Zukunft - solange das Problem der Währungsturbulenzen besteht - die Finanzierung der Kosten für diese Währungsschwankungen im Rahmen einer Haushaltsrubrik sichergestellt ist, die unabhängig von der Gemeinsamen Agrarpolitik ist, da es sich um Kosten handelt, die nicht mit der Landwirtschaft und den Landwirten zusammenhängen;
6.ist der Auffassung, da die von den Währungsturbulenzen hervorgerufenen Probleme nicht ohne die Vollendung der Währungsunion gelöst werden können und da der Zusammenhalt und das Gleichgewicht des Binnenmarktes nur durch eine wirklich gemeinsame Wirtschaftspolitik gewährleistet werden können;
7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.