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Parlamento Europeo - 20 settembre 1995
Atomversuche

B4-1091, 1092, 1096/rev und 1098/rev/95

Entschlie ung zur Wiederaufnahme der Atomtests durch Frankreich

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zum Atomtestmoratorium, insbesondere die Entschlie ung vom 15. Juni 1995, in der es die von der Volksrepublik China durchgeführten Atomtests verurteilt und Frankreich dringend aufgefordert hat, sein Atomtestprogramm nicht fortzusetzen,

A.angesichts der zahlreichen Proteste in der ganzen Welt gegen die Entscheidung des französischen Präsidenten, die Atomversuche wiederaufzunehmen, und unter nachdrücklichem Hinweis darauf, da die Demonstrationsfreiheit überall dort, wo die Bürger ihre Meinung zum Ausdruck bringen wollen, respektiert werden mu ,

B.zutiefst besorgt darüber, da Frankreich am 5. September 1995 um 23.30 Uhr (MEZ) auf dem Mururoa-Atoll einen atomaren Sprengsatz mit einer Sprengkraft von rund 20 Kilotonnen gezündet hat, und im Bedauern darüber, da der französische Präsident alle Proteste, die zunächst in Frankreich selbst, später auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stattgefunden haben, ignoriert hat,

C.angesichts der von Frankreich an seine Partner in der Europäischen Union gerichteten Aufforderung, die französische Initiative im Namen der gemeinsamen Sicherheit zu unterstützen,

D.in der Erwägung, da der französische Präsident vor Bekanntgabe seiner Entscheidung zur Wiederaufnahme der Atomtests seine europäischen Partner nicht konsultiert und erst nachträglich betont hat, da die Modernisierung des französischen Kernwaffenarsenals in erster Linie in ihrem Interesse liegt,

E.beunruhigt über die möglichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit, insbesondere unter der Bevölkerung der in der Nähe des Testgebiets gelegenen Territorien im Pazifik,

1.bekräftigt erneut seine entschiedene Ablehnung aller Atomtests und seine uneingeschränkte Unterstützung für den Abschlu eines Vertrags über das vollständige Verbot derartiger Versuche (CTBT) noch vor Ende 1996, und hält ein vollständiges Verbot der Atomtests für ein wichtiges Ziel der internationalen Gemeinschaft im Bereich der Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen;

2.verurteilt den Beschlu des französischen Präsidenten, trotz der Proteste gegen diesen Beschlu und vor allem der von der Bevölkerung im Südpazifik zum Ausdruck gebrachten Besorgnis den ersten Atomtest durchführen zu lassen;

3.richtet einen dringenden Appell an den französischen Präsidenten, auf die anderen vorgesehenen Atomtests zu verzichten;

4.bekräftigt erneut, da eine gezielte Politik der Zusammenarbeit und kontrollierten Abrüstung die beste Gewähr für den Frieden darstellt, und appelliert erneut an die Europäische Union, durch die Einleitung einer gemeinsamen Aktion gemä Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union eine ma gebliche Rolle bei der Durchführung einer derartigen Politik zu spielen;

5.ist der Ansicht, da die französische Initiative den nuklearen Rüstungswettlauf wieder in Gang zu bringen droht und somit ein Hindernis für Abrüstung und Frieden darstellt, da sie die Verlängerung des Atomwaffensperrvertrags gefährdet; verurteilt in diesem Zusammenhang jeden Versuch, die Notwendigkeit der Entwicklung der Kernwaffenarsenale unter Hinweis auf Sicherheitsgründe zu rechtfertigen;

6.ist erstaunt darüber, da dieser Beschlu ohne Konsultation oder auch nur vorherige Unterrichtung der Partner in der Europäischen Union gefa t wurde;

7.fordert die Einberufung einer Sondertagung des Europäischen Rates zur Erörterung der gemeinsamen Sicherheitspolitik; nimmt die von der französischen Regierung gegebenen Zusagen für den Abschlu eines Vertrags über das vollständige Verbot von Atomtests zur Kenntnis und ersucht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Atomwaffensperrvertrag definitiv zu ratifizieren;

8.nimmt sich vor, eine Debatte über die Perspektiven einer europäischen Verteidigungspolitik abzuhalten, so wie sie im Vertrag über die Europäische Union verankert ist;

9.fordert, das Problem gemä Artikel 15 der Satzung der Interparlamentarischen Union und Artikel 11 der Geschäftsordnung der Konferenz auf die Tagesordnung der 94. Interparlamentarischen Konferenz zu setzen;

10.ist der Auffassung, da die "Kernwaffenversuche" als "besonders gefährliche Versuche" gemä Artikel 34 des EAG-Vertrags angesehen werden müssen; fordert, da die Kommission als Hüterin der Verträge eindeutig definiert, welche Versuche nach den Bestimmungen dieses Artikels in die Kategorie der "besonders gefährlichen Versuche" einzuordnen sind;

11.bedauert, da die französischen Behörden vor dem ersten Test nicht alle erforderlichen Dokumente übermittelt haben, die der Kommission die Prüfung des Dossiers ermöglicht und unabhängigen internationalen Sachverständigen die Möglichkeit gegeben hätten, die Liste aller medizinischen Auswirkungen solcher Versuche anzulegen;

12.beklagt, da infolgedessen weder die potentiellen Auswirkungen der Tests auf die Umwelt noch die Verabschiedung flankierender Ma nahmen oder Aktionen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit, unter Einhaltung der im EAG-Vertrag vorgesehenen Höchstdosen für Strahlungen, einer gründlichen und detaillierten Prüfung unterzogen wurden;

13.ersucht die Kommission, Artikel 34 und 35 des EAG-Vertrags unverzüglich in vollem Umfang anzuwenden und die Informationen über die französischen Atomtests in Zusammenarbeit mit unabhängigen und kritischen Experten zu prüfen;

14.ersucht die Kommission, auf der Grundlage von Artikel 141 des EAG-Vertrags innerhalb kürzester Frist eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Nichteinhaltung des EAG-Vertrags durch die französische Regierung abzugeben und für den Fall, da sich die französische Regierung nicht an diese Stellungnahme hält, den Gerichtshof anzurufen;

15.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Präsidenten der Französischen Republik persönlich zu übergeben und sie dem Rat, der Kommission sowie der französischen Nationalversammlung und dem Senat, der Interparlamentarischen Konferenz, den Regierungen Chinas, der Vereinigten Staaten und Ru lands sowie dem Präsidenten der Genfer Abrüstungskonferenz und den Unterzeichnerstaaten des Vertrags von Rarotonga zu übermitteln.

 
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